Erfolg oder Misserfolg?

Die Schwäbische Zeitung veröffentlicht heute in ihrem Beitrag: „Zahl der Kleinkinder in Kitas steigt“ die Ergebnisse des Reports „Familien in Baden-Württemberg“. Zitat: „Während in größeren Städten mehr Plätze benötigt werden, ist die Zahl der betreuten Kleinkinder im ( ländlichen ) Verbreitungsgebiet der SchwZtg rückläufig.“

Dazu erreichte uns folgender Kommentar:

„Zahl der Kleinkinder in Kitas steigt“ – Schwäbische Zeitung 20. 01. 2016          WIR IM SÜDEN

 Überglücklich sehen die fünf Kita-Schätzchen auf dem Foto zum Familienreport Baden Württemberg ja nicht gerade aus. Ein kleines Mädchen drückt gleich zwei Babypuppen an seine Brust. Will heißen: Kinder gehören zu ihrer Mama! – Kluges Kind! 
Die Quote von U 3-Kindern in öffentlichen Kindertagesstätten steigt in Ballungsgebieten, sinkt aber in ländlichen Regionen. Die Ursachen für dieses Ergebnis sucht man in dem Bericht allerdings vergeblich. Doch sie liegen auf der Hand. Gäbe es in großen Städten genug bezahlbaren Wohnraum für Familien mit Kindern, so müssten die jungen Mütter nicht im Betrieb allein dafür malochen, dass die hohen Miet-, Verbrauchs- und Mobilitätskosten aufgebracht werden können. So manche Mutter bliebe lieber noch zwei Jahre bei ihrem Kleinkind, um es 1:1 selbst zu betreuen. Doch die heutige Politik kennt kein Pardon. Schließlich hält man junge Familien nur deshalb an kurzer Leine, um Mütter zu zwingen, Lohnsteuern abzuliefern. Woher käme sonst der Steuerübeschuss in Schäuble´s Kasse? Diese Politik misst ihren Erfolg an möglichst hohen Betreuungsquoten. 
 
Wenn sich dieser „Erfolg“ nur nicht in ein paar Jahren als grandioser psychosozialer „Misserfolg“ erweist!

 

Wo bleibt die Logik?

Der Autor des Leitartikels: „Arbeit mit großer Verantwortung“ plädiert in der Schwäbischen Zeitung vom 20. 04. 2015 dafür, dass Erzieherinnen für ihren verantwortungsvollen Dienst auch angemessen entlohnt werden sollen, was er jedoch Eltern für ihre Erziehungsleistung abspricht.

Sehr geehrter Herr Redakteur!

„Dafür, dass Eltern eine staatliche Leistung  n i c h t  in Anspruch nehmen, soll der Staat auch kein Geld ausgeben“ so die permanent verbreitete mediale Parole, die an Unlogik kaum zu überbieten ist. Denn die Kinder , die nicht in eine Krippe verbracht werden, bleiben ja nicht ohne Betreuung, sondern sie werden vielmehr 1:1  von ihren eigenen Eltern, und in der Regel höchst liebevoll betreut. Die Eltern machen dem Staat also ein exklusives Angebot. Die Alternative heißt demnach nicht: öffentliche Betreuung oder keine Betreuung, sondern sie heißt: öffentliche oder private Betreuung. Beide Angebote müssten dem Staat ( Steuerzahler ) gleich viel wert sein. Doch für einen Krippenplatz gibt der Finanzminister  monatlich 1200 € aus, für elterliche Erziehung klägliche 150 €.

Im Schulwesen dagegen agiert die öffentliche Hand angemessen und korrekt. Privatschulen mit je eigenem Profil werden vom Saat genauso gefördert wie öffentliche Schulen, weil er deren Bildungsleistung als wertvoll anerkennt.

Dieser Gegensatz kann einerseits bedeuten, dass der Staat elterliche Betreuung sehr viel geringer einschätzt als kollektive Betreuung. Andererseits liegt dem Projekt eine ganz simple Rechnung zugrunde: Die Milliarden an Ausgaben für Krippen fließen als Steuern aus Müttererwerbsarbeit x-fach in die Staatskasse zurück. Niemals gäbe ein Herr Schäuble Milliarden aus, wenn es sich nicht üppig lohnte! Kindeswohl und Elternrecht sind jedoch Kategorien, die in dieser Bilanz nicht die geringste Rolle spielen.

Infam, dass sowohl Politik als auch Medien diese  garstig-banale Seite der Medaille absichtlich verbergen, dafür aber den Schwarzen Peter denjenigen Eltern zuschieben, die noch immer den Erziehungsauftrag erfüllen wollen, den das Grundgesetz aus gutem Grund ihnen, und nicht dem Staat  überträgt.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Nachtrag

Das Geld, also 900 Millionen €, wären da, um Erzieherinnen im öffentlichen Dienst anständig zu entlohnen, wenn man das „von der CSU durchgedrückte“ ( unverschämt geringe ) Betreuungsgeld den selbst betreuenden Eltern entzöge, so Ihr Vorschlag,  werter Herr Redakteur. Wurde denn nicht auch die Krippenfinanzierung „von SPD und CDU einfach durchgedrückt“? In beiden Fällen geht es um die Betreuung ein-bis dreijähriger Kinder. Welchen Grund gibt es, beide Leistungen so unterschiedlich zu bewerten?

Man kann sich zur CSU stellen, wie man will. Aber sie ist die einzige demokratisch gewählte Partei, die sich einer Minderbewertung elterlicher Kinderbetreuung widersetzte. Dies muss man ihr hoch anrechnen, denn sie achtet noch den Art. 3 GG, nach dem Ungleichbehandlung untersagt wird. Alle anderen Parteien treten die Hoheitsrechte von Eltern mit Füßen. Und damit schaden sie der Gesellschaft dramatisch.

Wollten die Damen und Herren Abgeordneten aller Parteien nicht Schaden vom Volk abwenden?

Bärbel Fischer

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Antwort des Leitartiklers

Sehr geehrte Frau Fischer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Dass ich insbesondere für den letzten Absatz meines Leitartikels nicht nur Zustimmung (die übrigens auch!) bekommen würde, war mir schon beim Schreiben klar.

Vielleicht  für Sie zum Hintergrund: Ich bin Vater einer Tochter im Kita-Alter und wie meine Frau berufstätig. Wir waren sehr froh, dass wir eine Kita für unsere Tochter gefunden haben – sogar eine mit erweiterten Öffnungszeiten. In unseren Eltern- und Erziehungsrechten fühlen wir uns nicht eingeschränkt, auch wenn ein Teil der Erziehung nicht von uns übernommen wird.

Ich weiß von vielen anderen jungen Eltern – weniger in Oberschwaben, eher in Ballungsräumen – die noch größere Probleme haben, eine Krippe zu finden. Diese Eltern entscheiden sich dann nicht freiwillig dafür, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Insofern ist die Wahlfreiheit für Eltern, die die Politik als Ziel ausgegeben hat, noch nicht erreicht.

Die Eltern, für die Sie sprechen, haben offenbar die Wahl, und sie haben sich für die Erziehung zu Hause entschieden. Das ist ihr gutes Recht. Wenn Sie einwenden, deren Wahl sei eingeschränkt, weil die Eltern aus finanziellen Gründen zur Arbeit gezwungen seien, würde ich dem entgegnen, dass daran auch das Betreuungsgeld nichts ändert, so wie es aktuell angelegt ist. Schließlich ist der – wie Sie schreiben, unverschämt geringe – Satz von 150 Euro kein Ersatz für einen Erwerbslohn.

Da der Staat jeden Euro nur einmal ausgeben kann (und sich im Interesse unserer Kinder hoffentlich nicht noch weiter überschuldet), sollte er das für diesen Bereich bereit gestellte Geld so nutzen, dass Wahlfreiheit wirklich erreicht wird, sprich, dass auch jene Eltern eine Wahl und haben, die bislang keinen Krippenplatz finden.

Sie kritisieren zudem die Formulierung „von der CSU durchgedrückt“. Die habe ich im kommentierenden Leitartikel bewusst gewählt, in einem nachrichtlichen Text hätte ich sie vermieden. Ich gebe Ihnen recht, dass das wertend ist. Warum? Der Kita-Ausbau wurde im Großen und Ganzen von allen Parteien im Bundestag mitgetragen, auch von der CSU, die in Bayern in dieser Sache ja viel geleistet hat. Da ist also nichts von einer einzelnen Partei gegen den Willen einer Parlamentsmehrheit durchgesetzt (eben: durchgedrückt) worden. Das Betreuungsgeld dagegen – Sie werden es sicher verfolgt haben – ist einzig das Projekt der CSU. Sie konnte damit nur wegen der Koalitionsräson erfolgreich sein, und diese Koalitionsräson hat sie genutzt. Machtpolitisch kann man das durchaus anerkennen, unabhängig davon, wie man zu dem Projekt inhaltlich steht. Den Begriff durchgedrückt“ empfinde ich angesichts dessen als sehr passend.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                     Ulrich Mendelin

Politikredakteur

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Entgegnung

Sehr geehrter Herr Mendelin,

Ihre freundliche Entgegnung beantwortet leider nicht die Frage, weshalb der „Staat“ die Erziehungsleistung der Eltern so extrem unterbewertet. So, als ob allein die Wünsche erwerbstätiger Eltern den Blick der Politik verdienten.

Egal, welche Beweggründe die CSU für die Einführung des Betreuungsgeldes hatte, für Eltern sind die 150 € eine, wenn auch kleine, Erleichterung. Daher ist es auch so beliebt. Das ändert natürlich so gut wie nichts an der pekuniären Situation von Eltern, die eine alternative Kinderbetreuung wählen. Sie haben es nur zehnmal so schwer, die Kosten aufzubringen.

Vor vierzig Jahren stemmten wir die Betreuungskosten selbst, ohne nach dem Staat zu schreien. Seit dieser sich aber der Kinderbetreuung angenommen hat ( die Gründe dafür habe ich dargelegt ) wird die Elternschaft  in wert und unwert gespalten.

Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Richtig. Nach Ihrer Ansicht soll dieser deshalb ausschließlich den Krippeneltern zugute kommen. Was hielten Sie davon, wenn Vater Staat  a l l e n  Eltern mit mtl. 600 € unter die Arme griffe? Die restlichen Krippenkosten wären dann entsprechend höher für Paare, die zwei Gehälter beziehen, aber  dem Verfassungsauftrag  ( Art. 6 GG und Art. 3 GG ) wäre Genüge getan. Der Staat müsste nicht einen Cent mehr berappen und würde sich daher auch nicht überschulden.

Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Selbstverständlich müssen Erzieherinnen in Kindergärten und Kitas einen angemessenen Lohn erhalten, denn die Betreuung von Kleinkindern ist Schwerstarbeit. Aber auch die häusliche Betreuung bedeutet einen 16-Stundentag für Mütter. Den Vorschlag, das Geld den Familieneltern wieder wegzunehmen, halte ich für eine saftige Ohrfeige. Denn diese Väter / Mütter helfen mit ihren Steuern ja paradoxerweise sogar mit, Krippen zu finanzieren. Offensichtlich ist der Kostenfaktor Gehälter bei der Einführung des Rechtsanspruchs auf Krippenbetreuung zu wenig berücksichtigt worden.  Wer hat versagt?

Wer einen Krippenplatz braucht, soll ihn auch bekommen. Dieser Anspruch rechtfertigt aber keineswegs den Tritt in den Hintern anderer Eltern.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Fischer

 

Dazu erreichte uns folgender Leserbrief:

Leserbrief zum Leitartikel „Arbeit mit großer Verantwortung“, Schwäbische Zeitung vom 20.4.2015

Dieser Leitartikel könnte mal als „klassischer Beispieltext“ für die Epoche gelten, die alle Lebensbereiche von der Wiege bis zur Bahre durch ökonomisiert hat.  Selbst die Kleinkindbetreuung wird entsprechend betriebswirtschaftlichen Erfordernissen „out-ge-sourct“. Insbesondere auf junge Frauen wird dadurch   der ohnehin große Druck weiter erhöht, dass sie ihren Lebenssinn ausschließlich durch ihren ökonomischen Wert und Karriereerfolg definieren. Dabei  befriedigen gerade die Mütter, denen man genügend Zeit für die Kinderbetreuung einräumt die Tiefenbedürfnisse des Kindes,  schaffen Urvertrauen und festigen so auch die Fundamente der Gesellschaft.

Beispielhaft seien aufgeführt:

  • s t r e i k f r e i e Dauerpräsenz und Zuverlässigkeit
  • Zuwendung und Betreuung auch an K r a n k h e i t s t a g e n
  • Vormachen, Erklären, Ermutigen, Trösten und Grenzen setzen nach  individuellem Bedarf und nicht routinemäßig nach Schema F

Für all diese Wertschöpfungen scheint der Autor blind und taub zu sein. Kaltschnäuzig und mit  großer V e r a n t w o r t u n g s l o s i g k e i t   fordert er  das ohnehin nur symbolische Betreuungsgeld zu streichen, um es der Kinderbetreuungsindustrie zukommen zu lassen. Man reibt sich die Augen, wie einig sich in diesem Punkt Kapitalisten und Sozialisten sind. Weil man Kinder entweder als Produktionshemmnis betrachtet oder weil man nach der Oberhoheit über die Kinderbetten heischt.

Ich fühle mich an all die Märchen erinnert in denen die Seele für kurzlebige Güter an den Teufel verkauft wird.

Eduard Grabherr, Ziegelstrasse 47, 88456 Ingoldingen, eduardgrabherr@web.de

 

 

 

 

 

 

 

Minenfeld Familienpolitik

Sehr geehrte Frau Lennartz!

5. Februar 2013  Ganz passend versahen Sie Ihren  Kommentar in der Schwäbischen Zeitung mit dem Titel: Minenfeld Familienpolitik. Es fragt sich nur, wer die Minen legt.

Zu einzelnen „Minen“ hier unsere Ansicht:

Der Familienreport des Bundesfamilienministeriums 2012, S. 45 korrigierte höchstselbst die medial verbreitete Story von 200 Mrd. Familienförderung auf 55 Mrd.: „Von den 125,5 Mrd. Euro für familienbezogene Leistungen können lediglich 55,4 Mrd. Euro als Familienförderung im engeren Sinne bezeichnet werden. Dies ist der Bereich, auf den sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in erster Linie konzentrieren kann.“ Die hohe Milliardensumme ergibt sich erst, wenn man alle jugendfördernde Maßnahmen, z. B. für Bildung, oder Hinterbliebenenrenten mit einrechnet, die aber mit dem Familienlastenausgleich nichts zu tun haben.  Trotzdem beginnen alle Diskussionen immer mit der  Behauptung, Familien werde das Geld unsinnig  nachgeschmissen, anstatt es in den öffentlichen Betreuungssektor zu transferieren.

Über direkte Steuern finanzieren sich die Eltern zu 2/3 ihr Kindergeld selbst                        ( Rückerstattung bereits einbehaltener Steuern auf das Existenzminimum ihrer Kinder). Dazu kommen indirekte Steuern auf den Verbrauch (19% Mwst.) in der selben Höhe. Damit führen Eltern an die Staatskasse pro Kind und Monat 80 € mehr an Steuern ab, als sie mit dem Kindergeld  heraus bekommen. Ein satter Gewinn für den Finanzminister!

Vollzeitmütter sollen künftig nicht mehr krankenversichert sein. Sie werden also gezwungen sein, eine Vollerwerbsarbeit zu suchen, egal, wie viele Kinder sie zu versorgen haben. Auch wenn 80% der Eltern und fast alle Kinder nach mehr Zeit für die Familie rufen, hier greift der Staat widerrechtlich über die Lenkung der Finanzströme in die Autonomie ( Art. 6 GG ) der Familien ein und raubt ihnen die Familienzeit.

Ebenso zielt die Streichung des Ehegattensplittings  darauf ab, Mütter in den Erwerb zu zwingen, denn künftig wird der Alleinverdiener doppelt so hohe Lohnsteuern zu entrichten haben. Dies trifft  Familien mit mehreren Kindern besonders hart. Künftig werden also Eheleute nicht mehr füreinander einstehen, sondern dem Steuerzahler diese milliardenschwere Aufgabe aufhängen.

Als unverzeihlich werten wir, dass keine einzige Studie bisher aufzeigt, welche gesellschaftlichen und finanziellen Leistungen Familien für den Staat  e r b r i n g e n. Die gängigen Kosten-Nutzen-Bilanzen  fragen ausschließlich nach dem unmittelbaren Erfolg der Investition anhand der Geburtenrate, anstatt aufzuzeigen welchen   G e w i n n  Familien l a n g f r i s t i g für den Staat schöpfen. Es läuft mir zwar der kalte Schauder über den Rücken, wenn wir Menschenleben in Gewinn und Verlust bewerten. Aber die nackte Realität ist eben die, dass der Staat  l a n g- f r i s t i g von jedem geborenen Kind 77 000 € profitiert ( ifo ). Das wird aber in den Medien tunlichst verschwiegen.  Mit der besagten Studie ist hirnrissigerweise ein Wirtschaftsinstitut ! beauftragt worden. Als ob von Ökonomen langfristige Lösungen erwartet werden dürften!  Für die Wirtschaft zählt nur die sofortige Rentabilität, die ihre Aktionäre fordern. Da können, Frau Lennartz,  noch so viele Studien erstellt werden, wenn man nur den Kostenfaktor betrachtet, und nicht den langfristigen Nutzen, dann kann man sich die Mühe sparen! Dabei will ich nicht vergessen, dass der gesellschaftliche und kulturelle Gewinn, den Kinder durch die liebevolle individuelle Erziehung ihrer Eltern einfahren, unermesslich ist, es gibt dafür kein Maß.

Sie werden heute die Antworten von Frau Schröder im Interview mit der Schwäbischen Zeitung gelesen haben. Frau Schröder duckt sich nicht weg, sondern sie widersetzt sich der bodenlosen Anmaßung wirtschaftlicher Interessen. Genau wie sie sind wir von der ELTERNINITIATIVE der Ansicht,  dass Familienpolitik nicht zum Trabanten der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik verkommen darf, sondern sich   langfristig und n a c h h a l t i g  um das Wohlergehen von Eltern, Kindern und alten Menschen zu kümmern hat.

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE grüße ich Sie mit der Bitte um Ihre Stellungnahme freundlich

Bärbel Fischer

 

 

 

 

Boykott – ein Schlag ins Gesicht des Wählers!

Die Schwäbische Zeitung titelt am 16. Juni zum Boykott der ersten Lesung über das Betreuungsgeld: „Union stolpert beim Betreuungsgeld“ .

Dass 126 Unionspolitiker bei der Abstimmung fehlten, sei ein „stummer Protest gegen Merkel“, meinte Thomas Oppermann SPD. 

Sabine Lennartz nennt in ihrem Leitartikel das Verhalten der Opposition zwar Trickserei, aber das Ergebnis sei gut, denn „jetzt könne erst mal in Ruhe nachgedacht werden“. „Einen ganzer Sommer lang Betreuungsgeld“ prophezeit Oppermann hämisch, stehe jetzt auf der Agenda von CDU/FDP. Einträchtig teilt Frau Lennartz die Ansicht des SPD-Fraktionsgeschäftsführeres.  

Dazu ein Kommentar der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, der als Leserbrief von der Schwäbischen Zeitung voraussehbar abgelehnt wurde:

In Ihrer Berichterstattung über die geplatzte erste Lesung zum Betreuungsgeld findet sich kein Wort darüber, was der  S o u v e r ä n, nämlich der Wähler, von seinen Abgeordneten erwartet. Haben wir, die Wähler,  unseren Abgeordneten unsere  S t i m m e  gegeben, damit sie  „stumm protestieren“ oder damit sie in unserem Namen ihre Stimme  erheben? Diese Frage muss sich die Koalition sowie die Opposition stellen. Die Damen und Herren werden von uns gewählt, um uns zu vertreten. Sie werden von uns finanziell so gut ausgestattet, dass ihnen diese Vertretung zugemutet werden kann. Egal, um welches Gesetzesvorhaben es geht, unsere Vertreter müssen bei den Beratungen  a n w e s e n d  sein. Das Für und Wider und deren Folgen abzuwägen, das ist ihre eigentliche Königsdisziplin. Die Autorin irrt, wenn sie schreibt, „Abgeordnete seien freie Menschen“, die ihre Arbeit entweder tun oder lassen dürften. Nein, Abgeordnete haben ihre Wählerschaft zu vertreten und gemäß ihrem Gewissen mit ja oder nein zu  s t i m m e n, aber für Boykott werden sie nicht bezahlt. Der Zustand unseres Parlaments ist mehr als beschämend.  Das Schlimmste aber ist, dass unsere Parteien mit ihrem kindischen Gezänk um Peanuts  unser Ansehen vor aller Welt besudeln.

i. A. Bärbel Fischer

Dazu auch:

„Kleines, dreckiges Foulspiel“ schadet der Demokratie:

Arbeitsverweigerung des Bundestages ist Eklat für das repräsentative System

Außer Plan musste am 15. Juni 2012 die 185. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vorzeitig beendet werden. Nach Angaben von Vize-Präsidentin Pau war das Haus nicht mehr beschlussfähig, da die notwendige Anzahl an Abgeordneten nicht erschienen war. Bei der Abstimmung zur Verankerung eines Presse-Grossos musste nach dem „Hammelsprung“ festgestellt werden, dass die Zahl der anwesenden Parlamentarier nicht mehr ausreichte, um Entscheidungen zu fällen. Somit musste die weitere Tagesordnung aufgehoben und verschoben werden. Unter anderem fiel somit auch die angekündigte Erste Lesung zum „Betreuungsgeld“ aus. Das Vorhaben und die Beschlussfassung verzögern sich hierdurch bis nach der Sommerpause.

Die Mutmaßung, dass hinter Vielzahl an abwesenden Abgeordneten auch ein Protest gegen das „Betreuungsgeld“ stecken könnte, machte schnell die Runde – und wurde alsbald auch von Opposition und wehleidigen Parlamentariern der Koalition bestätigt. Ein „Trick“, ein „Coup“ sei es gewesen, sagen die einen – ein „dreckiges Foulspiel“ die Anderen. Doch sie alle verschweigen damit, dass hinter der Aktion ein weitreichendes Problem unserer parlamentarischen Demokratie liegt. Denn selbst wenn es laut Regularien legitim gewesen sein mag, ist es mehr als ein Affront. Und schon gar kein Grund, irgendeiner Seite Häme zu zeigen – dafür liegt in dem Vorfall viel zu große Brisanz.

Ich sage: Es kommt einem Eklat gleich, wenn die Mitglieder des Deutschen Bundestages in derart großer Zahl einer Sitzung fernbleiben. Es ist verfassungsrechtlich kritisch zu sehen, wenn dieser Trend einreißt: Die Lenkung von Debatten und politischen Entscheidungen durch das Blockieren in Form von Fernbleiben der Sitzungen stellt nach meinem Verständnis ein grobes Verletzen der Pflichten eines Abgeordneten dar und ist überdies ein Affront gegenüber dem Souverän, dem Volk. Die Beeinflussung und das zum Erliegen Bringen von parlamentarischen Abläufen durch derartigen Protest kann mit der Verantwortung, die der Deutsche Bundestag und seine Mitglieder gegenüber unserem Grundgesetz und den Bürgerinnen und Bürgern zu übernehmen kann, nicht vereinbart werden.

Die Einflussnahme auf den politischen Prozess durch taktisches Verzögern ist eine neue Form, Boykott auszuüben. Den Deutschen Bundestag durch Abwesenheit zur Beschlussunfähigkeit zu zwingen und damit eventuelle Zeitpläne durcheinander zu bringen, Zeichen zu setzen oder Abstimmungen zu manipulieren ist überdies ein bedenkenswerter historischer und gleichzeitig gefährlicher Akt, der nun auch das Präsidium des Hauses aufrütteln sollte: Klare disziplinarische Maßnahmen und härtete Sanktionen gegen die Parlamentarier werden unumgänglich, um die Abgeordneten zur Räson zu rufen. Mitglieder des Bundestages erhalten ihre Diäten für ihre Arbeit, die sie unter anderem durch Beteiligung an den Plenarsitzungen zu erbringen haben. Eine Nichtnachkommen dieser Aufgaben stellt nahezu eine Verweigerungshaltung dar, die nicht nur für unser demokratisches und parlamentarisch-repräsentatives System eine Bedrohung bedeutet; sie schwächt auch zusätzlich das ohnehin angeschlagene Image von Politik in der Bevölkerung bestätigt Vorurteile gegenüber Politikern.

Schon lange wird über häufiges „Schwänzen“ der Parlamentarier im Deutschen Bundestag debattiert. Sollte dies nun überhand nehmen oder als politisches Mittel zur Machtdemonstration missbraucht werden, sind klare Grenzen erreicht. Ob „geschickter Schachzug“ oder ein Grund zum Schämen für die Opposition: Nicht nur, dass sich das Parlament einer Sachdebatte entzogen hat und sich damit der Arbeit widersetzt hat (in der freien Wirtschaft wären viele Abgeordnete schon lange vor die Tür gesetzt worden); der Schaden für das Ansehen der (deutschen) Demokratie und das zerrüttete Bild über die politische Auseinandersetzung in der Bundesrepublik werden nachhaltige Folgen im Image unseres Landes und der Vorbildhaftigkeit eines repräsentativen Systems haben.

Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz

Georg Paul Hefty vermutet in der FAZ, dass der rot-grüne Boykott eine Notbremse war, aus der Befürchtung heraus, die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten könnten  f ü r  das Betreuungsgeld stimmen, was für die Opposition eine saftigen Blamage gewesen wäre. Dass dieses undemokratische Oppositionsverhalten ein glattes Eigentor war, davon ist Hefty überzeugt. Denn künftig könnten die Regierungsparteien diesen TRICK ebenfalls nutzen, um unliebsame Gesetzesentwürfe zu boykottieren.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kommentar-zerstoert-11787288.html