Kinderrechte in staatlicher Hand?

Die Regierungskoalition beabsichtigt wiederholt die Aufnahme von „Kinderrechten in die Verfassung“, obwohl das Parlament im März 2020 bereits dieses Projekt abgelehnt hatte. Kinder sollten u.a. „alters-und reifeangemessen an staatlichen Entscheidungen beteiligt, und ihre Äußerungen berücksichtigt werden“. Was konkret diese Formulierung besagt , ist dem Interview der Schwäbischen Zeitung mit  dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki, nicht zu entnehmen.

Sehr geehrter Herr Gabel,

am 13. 01. 2021 erschien Ihr Bericht: „Koalition will Kinderrechte stärken“ in der Schwäbischen Zeitung. Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT haben uns mit dem Thema schon sehr lange befasst. Wie auch anderen Familienverbänden geht es uns darum, dass uns Eltern nicht nur eine „Erstverantwortung“ erlaubt werden soll, sondern die volle Verantwortung, solange dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Zudem müsste diese Erstverantwortung juristisch genau definiert werden. 

Die Schwäbische Zeitung fügt Ihrem Artikel ein Foto von Schlitten fahrenden Kindern an, deren Eltern ihnen von oben zusehen. Sie freuen sich, dass ihre Kinder sich alleine und ohne elterlichen Beistand auf die Piste wagen. Dies ist „Persönlichkeitsentfaltung“ pur. Und dies geschieht x-mal jeden Tag. Der Staat kann das nicht leisten. Im Gegenteil! Heutzutage verbietet der Staat den Kindern das Rodeln, lässt Schneemänner von Polizisten zerstören, zwingt Schüler in eiskalte Klassenräume und schädigt Kinder durch stundenlanges Tragen von Masken, auch gegen den erklärten Willen der Eltern. Wie enorm sich die Bildungsschäden durch die staatlich angeordnete Heimbeschulung noch auswirken wird, ist nicht abzusehen. Hier werden Persönlichkeiten nicht entfaltet, sondern schwer beschädigt.

Sowohl Herr Willutzki als auch die Professorin Rechtsphilosophie Frau Wapler meinen; Die Sicht auf Kinder habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kinder würden heute von Geburt an als Persönlichkeiten gesehen, die ernst zu nehmen sind. Ich frage: Welches Elternpaar hat jemals seine Kinder nicht ernstgenommen, ihre Wünsche, ihre Ziele, ihre Gefühle, ihre Stärken und Schwächen ignoriert?  Seit es unser Grundgesetz gibt, gilt jedes Neugeborene als Persönlichkeit mit unantastbarer Würde. Daran hat sich auch in den letzten Jahrzehnten rein gar nichts geändert!

Am Ende beschäftigt uns auch die Frage, warum es gerade den linken und grünen Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren. Sind nicht sie es, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Für mich ist es paradox, wenn ausgerechnet jene, die sich rücksichtslos gegenüber dem Nachwuchs aufführen, partout mit Kinderrechten punkten wollen, zumal linke Politiker und Abgeordnete im Durchschnitt selbst kaum Kinder haben.

Ich fasse zusammen:

  • Eltern brauchen keine Erstverantwortung, ihnen steht nach Art. 6 GG die volle Verantwortung zu.
  • Unantastbare Würde gebührt allen Menschen, also auch unseren Kindern.            Art. 1 Grundgesetz
  • Für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder sind und waren schon immer die Eltern die Experten und nicht staatliche Behörden oder Einrichtungen.
  • Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.

Bleibt zu hoffen, dass das Parlament, wie bereits im März 2020 geschehen, im Sinne der Kinder und ihrer Eltern den Gesetzentwurf anlehnt.

Mit freundlichem Gruß – Bärbel Fischer                                                     ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Rentenkiller- traut vereint!

Selbst Herr Wolfagang Mulke, Redakteur der Schwäbischen Zeitung, bedauert, dass sachdienliche Ergebnisse bei den Verhandlungen der Rentenkommission nicht zustande kamen. Unpopuläre Maßnahmen wie eine Entlastung von Familien von familienblinden Beiträgen zur Rentenversicherung scheut die Politik wie der Teufel das Weihwasser. Dabei ist jedem sog. Experten klar, dass eine generationengerechte Familien-und Sozialpolitik das A und O einer funktionierenden Rentenpolitik ist, die diesen Namen auch verdient.

Leserbrief zu „Nur ein Minimalkonsens“ – Rentenkommission überlässt Brisantes der Politik   Schwäbische Zeitung, 28. 03. 2020

Hätten vor zwanzig Jahren unsere Politiker erkannt, dass unser dezimierter Nachwuchs keinesfalls die Alterskosten seiner Vorfahren würde stemmen können, blieben uns heutige Rentendebatten erspart.
Hätten vor zehn Jahren unsere Abgeordneten kapiert, dass ein Umlagesystem zur Sicherung der Renten unabdingbar auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen ist, so wären sie zu dem Schluss gekommen, nachwuchsbereite Familien mit der Reduzierung von Rentenbeiträgen so zu stützen, dass sich Eltern mehr als ein einziges Kind würden leisten können. Denn schließlich sind es unsere Kinder, die das System noch aufrecht erhalten.
Nichts dergleichen. Noch heute liefern Eltern ebenso 9,3 % ihres Bruttoeinkommens in die Rentenkasse ab wie kinderlose Singles. Nicht einmal 2020 begreifen unsere Politiker, dass mit unzureichendem Nachwuchs unsere Sozialsysteme kollabieren werden. Es geht bei den derzeitigen Verhandlungen wieder einmal stupid um nichts anderes als um Rentenniveau und Rentenalter. Dass aber auch unsere Enkel im Alter nicht verhungern wollen, das scheint nicht in die Köpfe unserer Eliten zu gehen. Hauptsache wir Wähler wählen stumpfsinnig wie bisher unsere längst bewährten Rentenkiller.

 

Bärbel Fischer,  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Biologisches oder soziales Geschlecht – welche Quote gilt in der EU?

Von der Schwäbischen Zeitung abgelehnter Leserbrief zu dem Vorhaben der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula v.d. Leyen, die Kommission einer 50%-igen Frauenquote zu unterziehen:

 

Schon das Versprechen der neuen Kommissionspräsidentin, eine Frauenquote von 50 % in der Kommission zu etablieren, war verfassungswidrig und hätte unterbleiben müssen. Denn nach Art. 3 GG darf niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder ausgegrenzt werden. Es darf also keine Rolle spielen, ob ein EU-Land einen männlichen oder weiblichen Vertreter in die Kommission schickt. 

Zum Anderen müsste Frau von der Leyen doch wissen, dass nach dem Genderprinzip das biologische Geschlecht total unmaßgeblich ist. Es könnte ja durchaus passieren, dass sich z. B. der männliche Vertreter Österreichs oder Belgiens o.a. ein sozial weibliches Geschlecht zugelegt hat, oder eine biologische Frau sich als Mann versteht. Was gilt dann? Haben wir dann bei biologischer Quote  eine soziale Ungleichheit, oder bei sozialer Quote eine biologische Ungleichheit? Künftig werden sich die Probanden also zu ihrem sozialen Geschlecht outen müssen, um die Quote ausgewogen zu gestalten. Peinlich oder einfach nur lächerlich?

Wie man es auch betrachtet: Quoten grenzen aus und sind damit von unserem Grundgesetz nicht gedeckt. Daher sollte statt einer Geschlechterquote wie bisher das Eignungsprinzip gelten, denn der EU-Bürger will im mächtigsten EU-Gremium die fähigsten Vertreter wissen.

Bärbel Fischer

Art. 2,2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ – Glaubenssatz oder Menschenrecht?

In ihrem Artikel: „Millionen Entschädigungen für die Kirche, 22. Mai 2019, Seite 2“ bemängelt die Giordano-Bruno-Stiftung in der Schwäbischen Zeitung, dass die großen Kirchen bis heute vom Staat mit einer halben Milliarde Euro  entschädigt werden für die Enteignungen während der Säkularisation. Außerdem beklagt die Stiftung, christliche Glaubenssätze hätten zu viel Einfluss auf die Gesetzgebung und begründet ihre Kritik mit „gesellschaftlicher Neutralität“ und der grundgesetzlichen Religionsfreiheit.
Abgelehnter Leserbrief an die Schwäbische Zeitung:
 
Die Giordano-Bruno-Stiftung beklagt, dass in Deutschland zwischen Kirche und Staat eine Kumpanei bestehe, nicht nur finanziell. Auch christliche Glaubenssätze hätten zu viel Einfluss auf Gesetze wie zu Abtreibung oder Sterbehilfe. Mit dieser Äußerung jedoch liegt der Stiftungsvorstand gründlich daneben, denn Lebensschutz ist in erster Linie ein Menschenrecht und weniger ein religiöser Glaubenssatz. Ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er den Allerschwächsten das absolute Recht auf Leben zuspricht ( Art.2,2 GG ). Sollte „weltanschauliche Neutralität“ bedeuten, Menschenrechte zur Disposition zu stellen, dann mutieren wir ganz schnell zu einem Schurkenstaat. Ein Staat, der Abtreibung und Sterbehilfe schrankenlos freigibt, tritt das Lebensrecht mit Füßen und amputiert sich selbst bis zum Torso. Hier geht es allein um die Solidarität unter den Generationen und eben nicht um Religionsfreiheit. 
 
Bärbel Fischer

Auf heuchlerische Debatten verzichten

Die Schwäbische Zeitung sprach ( Ausgabe 11. April 2019 ) mit JUSO-Chef Kevin Kühnert über dessen Anliegen, Rente sei kein „Alte-Leute-Thema“, sondern eine Zukunftsfrage, welche die jetzige Erwerbs-und Jugend-Generation betreffe. Darin liegt er goldrichtig. Nur dass die Jugend das ziemlich spät, ja sogar viel zu spät erkennt. Viel zu lange haben sich die linksgrünen Parteien einschließlich ihrer Jugendorganisationen damit beschäftigt, die Gesellschaft in ihrem sozialistischen Sinne zu verändern ( Gender Mainstreaming, Ehe für Alle, Legalisierung von Abtreibung, Frühsexualisierung in Kita und Schule, Ganztagsbetreuung von 1 bis 12, etc. ) Doch wie immer wird auch in diesem Interview die Ursache dezimierter Renten, nämlich die Nachwuchsverweigerung, nicht thematisiert. Wie lange wollen wir uns solche heuchlerischen Debatten noch anhören?

Leserbrief

Jeder Bürger weiß, dass unsere Renten seit 1957 auf einem Umlagesystem basieren. Jede Erwerbsgeneration gibt über die Rente der Elterngeneration zurück, was diese vormals an ihren Kindern geleistet hat. Es ist ein Irrtum zu glauben, unsere Beiträge lägen für unser Alter auf der hohen Kante. Nein. Jeder Euro, heute erwirtschaftet, ist morgen ausgegeben. Mithin kommt es für unsere Gesellschaft darauf an, genügend Nachwuchs zu haben, will man im Alter eine ausreichende Rente beziehen. Mit halbiertem Nachwuchs kann man eben nur halbe Renten zahlen.

Dass ein JUSO-Chef sich traut, über künftige Renten zu lamentieren, wenn sein Club sich lauthals für die Legalisierung von Abtreibungen bis vor die Geburt in Szene setzt, ist wohl ein Witz mit Ansage. Je weniger Kinder wir haben, desto geringer werden die Renten ausfallen. Schon jetzt wird  fast ein Drittel der Renten über Steuern finanziert, wie zum Hohn auch über hohe Verbrauchssteuern, die allein Eltern zu stemmen haben, weil nur sie es sind, die noch künftige Beitragszahler großziehen.

Man fragt sich ernsthaft, warum in keiner einzigen medialen Debatte thematisiert wird, dass unsere Politik es seit Jahrzehnten versäumt, für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen. Solange sich unsere Parteien weigern, zugunsten der nächsten Generation Korrekturen am System  vorzunehmen, sollten sie doch bitte schön, auf heuchlerische Debatten verzichten.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Parole TOTSCHWEIGEN

Unsere Leserschaft wird mir hoffentlich verzeihen, dass  dieser Blog nicht nur auf Defizite in der Familien- und Gesellschaftspolitik, sondern auch auf offensichtliche Demokratiedefizite aufmerksam macht.
Zur Berichterstattung über die bayrische Landtagswahl am 14. 10.  2018 folgender

LESERBRIEF

Außer einem Bericht über die fragwürdige Denunzierungsplattform der AfD, widmet sich die heutige Schwäbischen Zeitung  auf vier vollen Seiten dem Wahlausgang in Bayern mit Analysen, Interviews, Kommentaren, Leitartikel etc. Genau zwei unvermeidliche Sätze über das Abschneiden der AfD in Bayern hat das Blatt sich abgerungen: „Die AfD zieht mit 10.3% erstmals in den Landtag ein“ und „Neben Grünen und SPD wird künftig auch die AfD im Landtag sitzen – der Streit um die Flüchtlingspolitik hat den Rechtspopulisten (gemeint ist die AfD) Wähler zugetrieben.“

Das war´s. Kein Wort über das relativ hohe Abschneiden der AfD aus dem Stand, keine Erwähnung von Namen der Spitzenkandidaten, keine Analyse zur Wählerwanderung von CSU und SPD zur AfD, keine Frage nach Wechselmotiven jenseits der Migrationspolitik, kein Interview mit AfD-Wählern oder AfD-Gewählten….. Die uninformierte  Leserschaft der Schwäbischen Zeitung muss sich trotz ABO-Kosten ihre Informationen aus dem Internet abholen.

Parole: Totschweigen! Egal mit welcher Partei solch schäbiger Umgang getrieben wird, es handelt sich immer um eine Verletzung der Informationspflicht, eine Verletzung der Gleichbehandlung und Ausgewogenheit, eine Verletzung der Meinungsfreiheit und daher auch um eine Verletzung der Demokratie.

Dies ist kein Eintreten für die AfD, sondern ein Appell an die Medien sich künftig wieder an Anstand, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit zu erinnern. Die Wähler sind ja nicht dumm, sie erkennen genau, was hier medial gespielt wird. Genau wie 2017 wird dieser dümmliche Schuss nach hinten losgehen.

Bärbel Fischer, langjährige Abonnentin der Schwäbischen Zeitung

Abtreibungsrecht oder Lebensrecht?

OFFENER  BRIEF

Sehr geehrter Herr epd-Chefredakteur Karsten Frerichs,

die SCHWÄBISCHE ZEITUNG hat heute folgenden Artikel aus Ihrem Evangelischen Pressedienst epd veröffentlicht: „Union und SPD uneins beim Thema Abtreibungsrecht“. Es geht um die von der SPD beabsichtigte Abschaffung des § 219a ( Verbot von Werbung für Abtreibung ), dem sich Frau Kramp-Karrenbauer als CDU-Generalsekretärin ganz klar widersetzt.

 

Wir fragen Sie als einen evangelischen Christen, was denn das ist, ein „Abtreibungs-Recht“? Unseres Wissens gibt es in Deutschland bislang kein Abtreibungsrecht. Es gibt nur wenige Notsituationen, die es Ärzten erlauben, den Abbruch einer Schwangerschaft vorzunehmen. Was es in Deutschland – Gott sei Dank – noch immer gibt, ist das RECHT auf LEBEN. Der Titel hätte also lauten müssen: „Union und SPD uneins beim Thema Lebensrecht“.

 

Es macht schon einen Unterschied, ob ich das Lebensrecht eines Kindes verteidige oder ob ich es ihm über ein Abtreibungsrecht abspreche. Mit der Wortwahl Abtreibungsrecht suggeriere ich bereits eine (eben nicht) vorhandene Legalisierung. Und diese journalistische Vorgehensweise halten wir für links-liberale Manipulation, die sich mit journalistischem Ethos nicht vereinbaren lässt.

 

Sicher kennen Sie das Leid jener Mütter, die ihr Kind vor der Geburt verlieren. In seinem Totentanz lässt der Dichter Angelus Silesius ein solches Kind klagen:

„O Tod, wie soll ich das verstehn, 
ich soll tanzen und kann nicht gehn? 
Wie magst du deinen Ruf anheben, 
daß ich soll sterben  v o r  meinem Leben, 
abscheiden, eh ich angekommen, 
eh denn gegeben, werden genommen? 
Wie weinet meine Mutter so sehr! 
O gib mich der Erden wieder her!“

 

Wir bitten Sie daher, sich künftig bei Ihren Nachrichten an christlichen Grundwerten zu orientieren.

Mit freundlichem Gruß
für die ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                               Bärbel Fischer

 

Wer Kindermangel sät wird Altersarmut ernten

Die Schwäbische Zeitung berichtet über eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung, wonach sich die Bundesbürger vermehrt Sorgen machen über längere Lebensarbeitszeiten, steigende Rentenbeiträge und Altersarmut. Der Kommentator tröstet (?) damit, dass die Bevölkerung längst weiß, dass Wohlstandsverluste wahrscheinlich sind!

Die Bundesregierung will nun (wie oft schon?) eine „Expertenkommission“ einsetzen, die sich mit den Problemen der alternden Gesellschaft befassen soll. Was ist mit einer Expertenkommission zu den Voraussetzungen für eine ausreichend nachwachsende Gesellschaft?…

Leserbrief

„Bundesbürger sehen ältere Gesellschaft skeptisch“, 09.03. 2018

Wenn ein Landwirt sein Auskommen für die Zukunft sichern will, dann muss er für ausreichendes Saatgut sorgen und für ausreichenden Nachwuchs in seinem Stall. Lässt er aber die Vorsorge schleifen, so steht sein Bestand auf wackeligen Füßen. Um beim Beispiel zu bleiben, muss der Bauer aus den alten Kühen noch den letzten Tropfen Milch herausquetschen und neues Saatgut aus der Nachbarschaft sehr teuer zukaufen. Doch die Folgen seines Leichtsinns sind logisch und absehbar. Will sagen: Ein Staat, der nicht für genügend Nachwuchs sorgt, handelt sträflich. Wer sich über Jahrzehnte nicht, oder mit völlig untauglichen Mitteln darum kümmert, wenn nur eine halbe Generation nachwächst, „erntet“ heute, wie längst voraussehbar, steigendes Rentenalter, wachsende Beiträge und Altersarmut. Doch, man greift sich wirklich an den Kopf, noch immer finden sich keine Rücklagen (demographische Rendite) für künftige Generationen in den staatlichen Kassen. Fröhlich vervespern wir die Zukunft unserer Kinder und Enkel.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu brandaktuell:

http://elternklagen.de/die-verschwiegene-herausforderung-keine-rente-ohne-die-familien/

„Mütter und ihre ungeborenen Kinder verteidigen Deutschland am Hindukusch und anderswo“

Sehr geehrte Frau Redakteurin (jos)
sehr geehrter Herr Redakteur (jos),  
 
 
Ihr Beitrag „Unterm Strich“, Schwäbische Zeitung vom 23. 01. 2017,  war  mal wieder überfällig. Darum: Hut ab! und danke! Mich begeistert, dass wenigstens in Ihrer Sparte, wenn schon nicht im restlichen Angebot der Schwäbischen Zeitung, das idiotische Thema GENDER zur Sprache kommt.
 
Nun ist GENDER also auch beim Militär angekommen.  Hallo, Frau von der Leyen, warum so spät? Hätten Ihre Schützlinge nicht zuallererst ge-gendert gehört? Immerhin sorgten Sie doch dafür, dass in schwangerengerechten Panzern *) werdende Mütter genug Platz finden, um zweisam gegen den Feind zu feuern. Tolle Schlagzeile: „Mütter und ihre ungeborenen Kinder verteidigen Deutschland am Hindukusch ( oder in Mali, Somalia, Südsudan,  …. )“ Misslingt der Einsatz, so sterben entweder die Mutter, oder das Kind, oder beide – ganz im Sinne unserer Verteidigungsministerin.  Man muss den werdenden Müttern doch die Chance geben, den Heldentod zu sterben. Stirbt das Kind nicht, so hat es wenigsten pränatal schon mal gecheckt, dass das Leben auf dieser Erde ganz schön lebensgefährlich ist, was seiner Psyche vermutlich eine absolut solide Grundlage schafft!!!
 
Haben Generäle nicht sehnsüchtig darauf gewartet, endlich mit „Herr Generalin“ angesprochen zu werden, wie die Professoren an der Uni Leipzig mit „Herr Professorin“ begrüßt werden wollen? Generäle, Majore, Leutnants etc. fiebern dem 31. Januar entgegen, wo für sie endlich die genderlose Ära zu Ende geht. Was gibt es Wichtigeres auf dieser Welt, als unser Geschlecht in Frage zu stellen und die Gleichwertigkeit der Geschlechter als bloße Gleichstellung zu konterkarieren?
 
Spaß beiseite, Herr / Frau Redakteur*in, für diesen irrlichternden GENDER- Wahn geben wir Millionen aus, anstatt diese für Entwicklungsprojekte zu verwenden, die den Menschen in ihren Heimatländern Zukunft ermöglicht. Es wird in die Geschichtsbücher der kommenden Generationen eingehen, wie ein realitätsvergessener Mainstream im 21. Jh. die wahren Probleme der Weltbevölkerung übertüncht oder zu verschleiern versucht hat. Steckt dahinter vielleicht etwa System? Ich bin mir nicht so sicher.**)
 
Damit grüße ich Sie dankbar für Ihre gelungene Glosse
Bärbel Fischer
 *) falls dies kein „fake“ ist
**) In der Annahme, dass diese Einwendung als Leserbrief bei der SZ-Redaktion nicht durchgeht, wende ich mich persönlich an Sie, damit Sie persönlich als FEEDBACK erfahren, dass Sie den Nerv derjenigen Leserschaft  getroffen haben, die GENDER als einer destruktiven Machenschaft misstrauen.
Außerdem dient diese Mail als Dokumentation für den Widerstand einer beträchtlichen Schicht der Bevölkerung gegen den widersinnigen GENDER-MAINSTREAM, der nicht nur Erwachsene, sondern auch unsere Kinder neuerdings über den Schulunterricht in ihrer geschlechtlichen Stabilität zu irritieren angetreten ist.

 

Murx bleibt Murks!

Schwäbische Zeitung, 7. Nov. 2016 – Unterm Strich

Mit spitzer Feder, angeregt durch einen FAZ-Artikel, beklagt der Autor (nab) der Glosse „Macho-TastaturX“ das fehlende Gender-Sternchen auf seiner Tastatur, weil er dermaßen eingeschränkt seine Beiträge nicht gender-gerecht abliefern kann. Wie aber sollen seine Leser dann begreifen, dass es nicht nur zwei, sondern x  ( 2 bis ca. 400 ) Geschlechter gibt, aus denen sich ein Homo erectus bedienen kann? Genauso veraltet wie seine Tastatur, oder weit schlimmer, soll der Evolutionsbiologe Prof. Ulrich Kutschera aus Kassel allen Ernstes noch immer auf seiner Ansicht beharren, es gebe nur zwei Geschlechter.

Leserbrief

Bravo!  Einfach köstlich, die Glosse „Macho-Tastaturx“, zur Verschandelung unserer Sprache durch groteske Gendervorschriften! Ist das nicht zum Lachen? Da beschäftigen sich erwachsene Menschen mit Binnen-I, /, _, X und Sternchen, nur um der Nation ihr ideologisches Hirngespinst von frei wählbaren Geschlechtern aufzudrücken. Und die Nation? Lässt sie sich das gefallen? Wer verordnete solchen Unfug, ohne zuvor die Bürger ( BürgX ) zu befragen? Mit Sicherheit wäre solch ein hirnrissiges Vorhaben in einer Volksabstimmung krachend gescheitert.

Das Lachen allerdings bleibt den Studenten ( StudierX ) spätestens dann im Halse stecken, wenn sie für ihre Prüfungsarbeiten einen saftigen Punktabzug kassieren, sollten sie sich weigern, Sternchen und X zu verwenden. Denn wenn der, die, das ProfessX an der Uni Leipzig bereits mit „Herr Professorin“ angesprochen werden will, dann ist Schluss mit lustig!

MurX bleibt eben Murks – wie immer man ihn schreibt!

Bärbel Fischer