Wer definiert „Kindeswohl“, der Staat oder die Eltern?

Der Verband Familienarbeit e. V. befürchtet, dass die Aufnahme von „Kinderrechten ins Grundgesetz“, die von UNION und SPD unterstützt wird, die erhebliche Gefahr birgt, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde. Deshalb stellt der Verband einen alternativen Vorschlag zur Diskussion:

Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist. 

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

…………………………………………………………………………………………………………………………..

Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Wer liebt seine Kinder, der Staat oder die Eltern?

Heribert Prantl, der bekannte Journalist plädiert als Mitglied der Chefredaktion der linksorientierten Süddeutschen Zeitung für eine Verankerung von „Kinderrechten“ in die deutsche Verfassung. Er beruft sich dabei paradoxerweise auf den polnischen Kinderarzt Janusz Korczak, was dieser sich heute vermutlich strikt  verbeten hätte.

Der Familienexperte Dr. Johannes Resch widerlegt Prantls Thesen und weist nach, dass der Staat selbst bereits seit Jahren Kinderrechte verletzt, indem er

1. Eltern bei der Rente gegenüber Kinderlosen benachteiligt ( s. Beweis 1 ), und

2. durch Elterngeld und einseitige Förderung von Ganztagsbetreuung jene Eltern abstraft, die bei ihren Kindern präsent sein wollen und daher auf Erwerb verzichten ( s.Beweis 2 ).

http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-wie-man-ein-kind-lieben-soll-1.3755974

Anmerkung zum Beitrag von Heribert Prantl „Wie man ein Kind lieben soll“ in der SZ vom 19. Nov. 2017  von Dr. Johannes Resch

Janusz Korczak und die „Kinderrechte“ im Grundgesetz    

 

„Wie man ein Kind lieben soll“ ist der Titel einer Schrift des polnischen Kinderarztes Janusz Korczak, der 1942 zusammen mit den ihm anvertrauten Waisenkindern in Treblinka ermordet wurde. Unter diesem Titel wirbt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem Beitrag vom 19. Nov. 2017 für die Aufnahme von „Kinderrechten“ins Grundgesetz (GG) und beruft sich dabei auf Korczak und auf die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Prantl behauptet rundheraus:“Das Grundgesetz kennt keine Kinder, … Das Grundgesetz schützt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.“ Diese Behauptung ist falsch. Der Schutz der Kinderrechte im deutschen GG ist sogar weitergehend als in der UN-Kinderrechtskonvention. Zur Begründung:

 

1. Nach Art, 1 GG sind die Menschenrechte geschützt. Damit sind Kinder selbstverständlich mitgemeint. Eine andere Auffassung wäre absurd. Allerdings werden die Kinder im Wahlrecht (noch) nicht berücksichtigt. Aber das ist ein besonderes Problem. Und das meint Prantl auch nicht.

 

2. Mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Eltern mit dem Schutz der Kinderrechte beauftragt. Die Väter und Mütter unseres GG wussten bereits genau, dass die Kinderrechte bei den Eltern besser aufgehoben sind als beim Staat. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Rn 64 vom 10.11.1998):

 

„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

3. Für den Fall, dass die Eltern ihren Auftrag nicht erfüllen oder nicht erfüllen können, ist im GG durch die „Wächterfunktion“ des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 gesorgt. Dies ist aber nur eine Ersatzfunktion, da der Schutz der Kinder durch die Eltern im Regelfall den Kindern eine größere Sicherheit bietet, als es der Staat zu gewährleisten vermag, da das zentrale Recht der Kinder auf Elternliebe vom Staat nur unzureichend ersetzt werden kann.

 

4. Nach Art. 6 Abs. 1 steht die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das ist der größtmögliche Schutz der Kinder, weil er nicht nur die Rechte der Kinder und die Rechte der Eltern schützt, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und damit das wichtigste Recht der Kinder überhaupt, nämlich ihr Recht auf möglichst enge Bindung zu ihren Eltern.

 

Wenn sich Prantl auf Janusz Korczak beruft („Wie man ein Kind lieben soll“), ist auch das nicht gerechtfertigt. Vorbild für Korczak war die Elternliebe, die er so gut wie irgend möglich gegenüber den ihm anvertrauten Waisenkindern ersetzen wollte. Er wäre sicher nicht dafür eingetreten, diese Elternliebe generell der Aufsicht des Staates zu unterstellen.   Seine Vorstellung war ja gerade das Gegenteil, dass nämlich der Staat die Elternliebe zum Vorbild nehmen sollte, wenn er die Verantwortung für Waisenkinder übernehmen muss. Der Bezug Prantls auf Korczak ist demnach völlig unpassend.

 

Würde der Staat neben den Eltern als gleichberechtigt beauftragt, die Kinderrechte zu vertreten, wäre den Kindern ein Bärendienst erwiesen, da er die Liebe der Eltern zu ihren Kindern niemals ersetzen kann. Vielmehr bestünde dann die Gefahr, dass er seine größere Machtstellung dazu missbraucht, alle Eltern noch stärker zu bevormunden.

 

Diese Gefahr ist nicht ein bloßer Verdacht. Der bisherige Umgang unseres Staates mit Art. 6 GG (Schutz der Familie und der Elternrechte) zeigt eindeutig, dass diese Vorgaben dann konsequent missachtet werden, wenn ihnen einflussreiche Interessengruppen oder politisch herrschende Ideologien entgegenstehen. Wieso sollte das anders sein, wenn die „Kinderrechte“ im GG stehen?

 

Beispiele für die Missachtung des GG durch den Staat gibt es genug.

 

Beispiel 1:

Da gibt es die Enteignung der Eltern durch unser Rentenrecht. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VerfG sieht das so (BVerfGE 87, 1 vom 7. Juli 1992):

„Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern (Rn 127).“

Bis heute hat sich an dieser Benachteiligung nichts geändert und damit auch nicht an der dadurch bedingten mittelbaren Einschränkung der Kinderrechte.

 

Beispiel 2:

Beim seit 2007 geltenden Elterngeld werden gezielt die Eltern benachteiligt, die ein älteres Kind länger als ein Jahr selbst betreut haben, statt es in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbstätig zu werden. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Das ist eine besonders schlimme Verletzung des Kinderrechts auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Entsprechendes gilt für die einseitige staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen mit etwa 1000 €/Monat, während Eltern, die zugunsten ihrer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten, völlig leer ausgehen. Auch daraus ergibt sich zumindest häufig eine Gefährdung des Kindeswohls und eine Verletzung des Kindeswillens. Beides wird zugunsten des Profitstrebens der Wirtschaftslobby trickreich verschleiert.

 

Fazit: 

Die Kinderrechte sind in unserem GG optimal geschützt. Dass die Kinderrechte in der tatsächlichen Politik oft nicht beachtet werden, liegt nicht am GG, sondern an dessen Nichtbeachtung. Daran würde aber auch eine Ergänzung des GG nichts ändern. Vielmehr birgt ein direkter Auftrag an den Staat, gegenüber den Eltern konkurrierender und gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte zu werden, die Gefahr einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern. Das würde eine noch stärkere Einschränkung des Kinderrechts auf Bindung zu den Eltern bedeuten. Hier würde der Bock zum Gärtner gemacht.

 

60 Jahre Rentenreform – auf Kosten der FAMILIE!

Der zweite Vorsitzende des Bündnisses RETTET DIE FAMILIE (www.rettet-die-familie.de) Dr. Johannes Resch hielt am 25.  November 2017 anlässlich des 2. Stiftungstags der Hans-Joachim -Maaz-Stiftung  einen Vortrag zur Gefährdung der Familien heute – 60 Jahre nach der für Familien ruinösen  Adenauer´schon Rentenreform.

Zitat:

„….  Aus heutiger Sicht ist deutlich zu machen: Die Familie wird ihre natürliche Vitalität nicht wieder zurückgewinnen können, solange die falsche Weichenstellung von 1957 nicht korrigiert wird. Damit meinen wir nicht, dass wir die Abschaffung unserer Rentenversicherung verlangen. Aber so lange die Alterssicherung, die eigentlich der Lohn der Erziehungsarbeit ist, vergesellschaftet bleibt, ist eine Vergesellschaftung der Kinderkosten zu fordern. Das gilt sowohl für die Sachkosten wie für die Erziehungskosten der Kinder. Die bloße Übernahme der Kindererziehung durch den Staat ist weder menschen- noch verfassungsgerecht.“ …

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/60-J.-Rentenreform-Adenauer.pdf

Bildmaterial zum Vortrag

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/12/PPP-Rettet.pdf

 

 

 

 

Kindeswohl und Elternrechte spielen beim Wahl-O-Mat keine Rolle

Liebe Nutzer unserer Seite,

um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich darüber zu informieren, was die einzelnen Parteien auf die Wahlprüfsteine des Bündnisses  RETTET-DIE-FAMILIE antworten,  habe ich deren Wahlprüfsteine auf Platz 1 gehoben.  

Doch ich möchte Sie darauf hinweisen, dass weitere aktuelle und lesenswerte Beiträge  u n t e r h a l b  des TOP-Artikels auf Ihr Interesse stoßen könnten. Bitte lassen Sie Ihrem Interesse freien Lauf!

Bärbel Fischer

……………………………………………………………..

Pressemitteilung des Bündnis “Rettet die Familie”

Wahl-O-Mat? Familienpolitik kommt nicht vor!

 

Der zur Bundestagswahl von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) entwickelte Wahl-O-Mat wird auch vom Bündnis „Rettet die Familie“ grundsätzlich als eine gute Idee angesehen, die die Meinungsbildung der Wähler/innen erleichtern kann.

Kritik wird allerdings an der sehr einseitigen Themenauswahl geübt. Der stellv. Vorsitzende des Bündnisses, Dr. Johannes Resch, äußert sich dazu: „Die einseitige Themenauswahl, wie z.B. das Weglassen der Familienpolitik, ist offensichtlich auch dadurch bedingt, dass die Bundeszentrale auf solche Fragen verzichtet hat, die zwischen den etablierten Parteien nicht strittig sind. Familienpolitik gehört dazu. Aber unfair ist das gegenüber den restlichen Parteien, die z.T. durchaus abweichende Akzente in der Familienpolitik setzen, die jedoch im Wahl-O-Mat nicht erkennbar werden, aber für Eltern wichtig sind.

So wird das BAFÖG angesprochen, das Kindergeld aber nicht. Studenten sind eben Wähler und Kinder nicht. Die Thematisierung der Ganztagsbetreuung der Kinder lässt den Anspruch des Finanzkapitals durchschimmern, das möglichst alle Eltern zwecks Lohnsenkung in Vollerwerbstätigkeit sehen will. Vom Anspruch selbstbetreuender Eltern auf Gleichberechtigung ist dagegen nicht die Rede. Wie sollen Eltern zu einer vernünftigen Wahlentscheidung kommen, wenn sowohl die zunehmende Familienarmut als auch die Bevormundung der Eltern mit keiner einzigen Frage angesprochen wird?

  • Diskriminierung der Eltern im Rentenrecht – kein Thema!
  • Diskriminierung junger Eltern und Mehr-Kind-Eltern beim Elterngeld -kein Thema!
  • Bevormundung statt Wahlfreiheit bei der Kindererziehung – kein Thema!

Der Wahl-O-Mat demonstriert, wie berechtigt es war, dass das Bündnis den Parteien Wahlprüfsteine vorgelegt hat, die im Gegensatz zum Wahl-O-Mat eine echte Entscheidungshilfe für Eltern sind.“

Die Wahlprüfsteine sind nachzulesen unter den Links:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/WPS_BTW_2017_Antworten.pdf 

und

http://familienarbeit-heute.de/?p=4817

Keine Wahlfreiheit für Eltern bei der Kinderbetreuung

Pressemeldung des Verband Familienarbeit e.V.                                       07.08.2017

Familienministerin Barley:

Keine Wahlfreiheit für Eltern bei der Kinderbetreuung

In einer Pressemeldung vom 27.7. stellt Familienministerin Barley klar, dass von ihr kein neuer Impuls in Richtung zu mehr Wahlfreiheit für Eltern bei der Betreuung von U3-Kindern zu erwarten ist. Sie feiert, den zur Zeit höchsten Stand der Betreuung in Kitas und fordert deren weiteren Ausbau. Der Bund solle sich noch stärker an den Kosten beteiligen.

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V., äußert sich dazu: “Für die Fremdbetreuung der U3-Kinder werden noch mehr staatliche Mittel gefordert, wobei ein Krippenplatz den Staat mindestens 1000 € im Monat kostet. Den Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, wurde dagegen nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Das Urteil des BVerfG, das dem Bund die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld absprach, war kein Hinderungsgrund, es auf Landesebene weiter zu zahlen, wie es immerhin in Bayern geschieht. Das Verhalten der übrigen Landesregierungen zeigt deutlich, dass die Betreuung der Kleinkinder durch ihre Eltern nicht erwünscht ist. Die Kinder sollen in Krippen gedrängt werden, während die Eltern möglichst voll erwerbstätig sein sollen.“

Diese Politik erinnere an die Krippenpolitik der DDR, die ebenfalls unter dem Diktat eines größeren wirtschaftlichen Gewinns stand – damals im Dienste des sogenannten Sozialismus, heute im Dienste der Kapitaleigner. An die Gesundheit und das Wohl der Kinder oder die Rechte und die Wünsche der Eltern werde heute ebensowenig gedacht wie damals in der DDR.

Resch weiter:“Die regierungsamtliche Behauptung, bei der Betreuung Einjähriger handle es sich um „Bildung“ im schulischen Sinn, ist von Fachleuten längst widerlegt. In den ersten Lebensjahren kommt es darauf vor allem an, dass Kinder durch eine sichere Bindung an ihre Eltern ein Selbstvertrauen entwickeln. Es schafft die Grundlage für eine gesunde kindliche Neugier als Voraussetzung für die Lernbereitschaft im Schulalter.

Selbst die Zunahme psychischer Erkrankungen bei den Eltern, die aufgrund der politisch vorgegebenen Doppelbelastung durch gleichzeitige Erwerbs- und Erziehungsarbeit überfordert werden, wird nicht als Warnsignal verstanden. Stattdessen werden für kranke Eltern besondere Hilfsprogramme gefordert (1), die dann wesentlich teurer werden, als die Vorbeugung durch eine leistungsgerechte Bezahlung der elterlichen Kleinkindbetreuung.“

(1) http://www.spdfraktion.de/themen/kinder-psychisch-kranker-eltern-unterstuetzen

PS: Bitte beachten Sie auch die persönliche Stellungnahme einer aktuell betroffenen Mutter:

 

Leistungsgerechtes Rentenkonzept statt Kollaps

Dr. Johannes Resch hat mit dem Verband Familienarbeit e. V. ein nachhaltiges, leistungsgerechtes Rentenkonzept erarbeitet:

 

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/07/Rentenkonzept-FH-Version1.pdf

 

Kinderarmut – Ursachenforschung Fehlanzeige!

Pressemeldung                                                                                            13. 06. 2017

Kinderarmut wird beklagt – nach den Ursachen wird nicht gefragt !

In einer gemeinsamen Presseerklärung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des „Zukunftsforums Familie“ vom 6.6.2017 (Nr.7) wird die Armut von Kindern und die sich daraus ergebenden ungünstigen Voraussetzungen für ihre weitere Entwicklung beklagt. So berechtigt das Anliegen ist, so befremdlich ist es, dass die Ursachen der in den letzten Jahrzehnten ständig gestiegenen Kinderarmut nicht einmal im Ansatz hinterfragt werden. Sachgerechte Gegenmaßnahmen sind aber erst dann zu erwarten, wenn die Hintergründe aufgedeckt und behoben werden.

Der stellv. Vorsitzende des Verband Familienarbeit e.V., Johannes Resch, äußert sich dazu: „Die in der Pressemeldung gestellte Forderung nach höheren Löhnen wird der Sache nicht gerecht, weil Eltern von höheren Löhnen relativ weniger profitieren als Erwerbstätige ohne Kinder. Die Benachteiligung der Eltern und Kinder wird so eher weiter ausgebaut. Lohnerhöhungen könnten erst dann zum Abbau der Familienarmut beitragen, wenn auch die Erziehungsarbeit der Eltern honoriert würde. Angesichts unseres umlagefinanzierten Rentensystems sind Kinder heute eine Investition für die Gesamtgesellschaft. Da aber die Eltern die Hauptlast dieser Investition tragen, Erwerbstätige ohne Kinder hingegen in Form höherer Rentenansprüche den größten Nutzen haben, ist unser Sozialsystem die eigentliche Ursache für die zunehmende Kinder- und Elternarmut. Die Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung wurde schon in mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) festgestellt und eine Korrektur angemahnt, ohne dass der Gesetzgeber darauf reagierte.“

Der Verband Familienarbeit hat in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Armut von Eltern und Kindern durch gesetzliche Maßnahmen sogar weiter vergrößert wurde, was AWO und Bundesforum wohl nicht bewusst ist. – So führte das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz zu einer gezielten Verschlechterung für Mehr-Kind-Familien und für junge Eltern, die den größten Anteil der armen Kinder stellen. Während sie früher über zwei Jahre ein Erziehungsgeld von 300 € erhielten, gilt das heute nur noch für ein Jahr. Die höheren Beträge, die gut ausgebildete und somit meist ältere Eltern mit erstem Kind, die im Jahr zuvor voll erwerbstätig sein konnten, erhalten, nutzen den kinderreichen Eltern und den jungen Eltern (z.B. Studentenpaaren) nichts. – Auch der Wegfall des bis 2015 geltenden Betreuungsgeldes von 150 € hat ein die Familienarmut nochmals vergrößert. Dabei hätte es auch nach dem Urteil des BVerfG weiter gezahlt werden können, nur eben auf Landesebene, was aber nur in Bayern geschah.

Der Ausbau der Tagesbetreuung für Kleinkinder ist kein Ausgleich für die zusätzlich geschaffenen Nachteile für ärmere Eltern, denn sie schränkt deren Wahlfreiheit weiter ein erschwert eine feste Bindung zwischen Eltern und Kindern, was gerade unter prekären wirtschaftlichen Bedingungen ein zusätzliches Risiko für eine gesunde Entwicklung die Kinder ist. Auch gut ausgebaute Institutionen können die Sicherheit, die Elternliebe vermittelt, nicht ersetzen.

Verband Familienarbeit e. V.                                                                                                Dr. Johannes Resch, Stellvertretender Vorsitzender                                        www.verband-familienarbeit.de

Sehr geehrte Frau Maischberger!

Sehr geehrte Frau Maischberger,

sehr interessiert verfolgte ich Ihre Publikumsdebatte zum Thema: „Wie gerecht/ungerecht ist Deutschland?“ Zunächst möchte ich meine allergrößte Hochachtung
den Eltern der vier Kinder aussprechen, denn diese sind die eigentlichen Urheber unserer Renten, auch wenn Ignoranten wie der ältere Herr (Name ?) glauben, man könne sich in unserem Umlagesystem auch nur einen einzigen Cent ansparen. Alles, was wir Alten in die Rentenkasse zahlten, wurde von unseren Eltern verbraucht. Nichts bleibt für uns. Wir sind auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, was unsere Kinder uns zu geben bereit sind. Je weniger junge Leute im System, umso dürftiger die Renten. Nur –  das ist der Mehrzahl der Bürger nicht bewusst. Immer noch meinen viele, sie müssten ausbezahlt bekommen, was sie selbst einbezahlten. Denn die Bezeichnung Rentenversicherung ist trügerisch, weil sie nichts anspart.

 

Warum vermeiden es die Medien ängstlich, die Bevölkerung über die Funktionsweise des Umlagesystems aufzuklären? In keiner Rentendebatte wird auch nur erwähnt, dass allein die nächste Generation dafür bürgt, ob und wieviel Geld in der Rentenkasse ankommt. Je weniger Kinder wir uns gönnen, umso geringer der Ertrag. Und die wenigen Kinder müssen per Umlage künftig zusätzlich auch jene alimentieren, die sich lebenslang Kinderkosten sparten. Das ist nicht gerecht!

Gerecht ist auch nicht, dass eine Familie mit jedem weiteren Kind weiter unter das gesetzliche Existenzminimum rutscht.

 

So bleiben dem Single von einem Jahresbrutto über 30 000 € am Endes Jahres 2017 € sagenhafte 10 777.- zur freien Verfügung. Den Eltern von 2 Kindern fehlen aber bereits     5 006 € ( Differenz 15 783.-), und den Eltern von fünf Kindern sogar 19 346 € am Existenzminimum ( Differenz 30123.-), ungeachtet des mehrfach erhöhten Verbrauchs,  für den Familien mit Verbrauchssteuern noch zusätzlich belastet werden. Das bedeutet entweder, die siebenköpfige Familie muss Schulden machen, oder die Eltern brauchen trotz ihrer fünf Kinder zusätzliche Jobs. Ist das gerecht?

In Anbetracht der Tatsache, dass es genau die Eltern sind, die noch nachwuchsbereit unser System stützen, sehen unsere Parteien, einschließlich der Kanzlerin, ziemlich alt aus. In nicht überbietbarer Gleichgültigkeit und Ignoranz lassen sie es achselzuckend zu, dass auf den Familien die ganze Bürde des Generationenvertrags lastet.

Auch die Schulz´schen Vorschläge, Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu schaffen, gehen an der Realität vorbei. Für die SPD bedeutet Familiengerechtigkeit ignorant-stupide, mit weiteren Milliarden mehr Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Aber genau das ist keine Gerechtigkeit. Denn vielen Eltern gelten ihre Kinder mehr als Möbelstücke, die man morgens zur Kita, und abends zurück transportiert.

Sehr geehrte Frau Maischberger, eine Unzahl von Eltern wartet darauf, dass endlich die Abzocke aufhört, unter der Familien zu leiden haben. Man müsste staatlicherseits Familien gar nicht fördern, wenn man sie nicht seit Jahrzehnten, vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, über Gebühr belasten würde. Wird die Belastung abgebaut, kann man sich alle Fördermaßnahmen sparen.

Daher würde sich die deutsche Elternschaft freuen, wenn Sie, werte Frau Maischberger, deren Problemen  eine eigene Sendung widmeten. Experten, voran Herr Dr. Jürgen Borchert, Sozialrichter i. R., Darmstadt und  Herr Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands, sowie Herr Dr. Resch, stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V.  wären mit Sicherheit zu Auskünften gerne bereit. Die ARD wäre damit die erste und mutigste Sendeanstalt, die sich mit dem Thema Familiengerechtigkeit  grundlegend profiliert.

 

Dieses Schreiben, sowie Ihre erwünschte Antwort  werden im Internet verbreitet.

Dankbar für Ihre Sendung grüße ich Sie freundlich für die
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen?

Pressemeldung des Verbandes Familienarbeit e. V.

Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen?

Zum Auftakt des 16. Kinder-und Jugendhilfetags, der von 28. bis 30. März in Düsseldorf stattfand, forderte Familienministerin Schwesig die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung: „Kinder haben eigene Meinungen, Wünsche, Bedürfnisse. Wir müssen ihre Rechte da festschreiben, wo die Pfeiler unseres Zusammenlebens geregelt sind: Bei den Grundrechten im Grundgesetz.“

Dazu merkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., an: „Diese Forderung ist nicht neu. Wer wollte sich dagegen stellen? Wenn Frau Schwesig dann allerdings bei der Fachtagung die Katze aus dem Sack lässt, ist leicht zu erahnen, wohin die Reise gehen soll: Schwesig rühmt die Erfolge der ‚frühkindlichen Bildung‘ in den Kitas: Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung sei viel erreicht worden. Der Ausbau müsse aber noch weitergehen. Es werde Geld für 100.000 neue Plätze bereitgestellt.“

Martin warnt: „Für kritische Elternohren hören sich diese Ausführungen nach einem unter staatlicher Aufsicht stehenden ‚Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt‘ an, das umso leichter in die Praxis umzusetzen wäre, je weniger die Eltern mitzureden haben. So ist z.B. heute der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für die U-3-Kinder ein Recht, das den Eltern zusteht. Mit einem ‚Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt‘ wäre der Krippenbesuch gegen den Willen der Eltern durchsetzbar. Ein solches Kindergrundrecht würde eindeutig dem Art. 6.2 GG zuwiderlaufen, nach dem ‚die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht‘ ist. Tatsächlich sind wir auf dem Weg der manipulierten Entrechtung der Eltern heute schon weit fortgeschritten! Die Konstellation Kinderrecht contra Elternrecht kann aber niemals mit dem Kindeswohlzusammengehen.“

Stattdessen schlägt Martin vor, endlich das „Wahlrecht ab Geburt“ einzuführen, als ein auch den Kindern selbstverständlich zustehendes Bürgerrecht: „Die Kinder haben am längsten auszubaden was die Regierenden heute beschließen. Ihre Interessen müssen ganz anders in den Focus der Politik gerückt werden! Für Kinder, die sich noch nicht selbst in eine Wahlliste eintragen lassen und wählen können, sollte das Wahlrecht im Rahmen der elterlichen Sorgepflicht ausübbar sein. In diesem Sinne unterstützt der Verband Familienarbeit e.V. die Kampagne ‚Nur wer wählt, zählt‘ des Deutschen Familienverbands (DFV).“

Link zur Pressemeldung: http://familienarbeit-heute.de/?p=4758

Dr. Johannes Resch                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.                                                                                                                                                                                                                                                                              Johannes.Resch@t-online.de                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Tel.: 063469890628

 

Wahlprüfsteine – Wahlhilfe für Familien mit Kindern

Das Bündnis “Rettet die Familie” ( www.rettet-die-familie.de ) und der Verband Familienarbeit e. V. ( www.verband-familienarbeit.de ) veröffentlichen hier Wahlprüfsteine mit den Antworten der Landesverbände der Parteien.  Die einzelnen Antworten der Parteien stehen direkt untereinander, um den Vergleich zu erleichtern. Einige Parteien haben nicht geantwortet.

Darum geht es:

Wie stehen die einzelnen Parteien in den Landesparlamenten von Saarland, NRW und Schleswig-Holstein zu familienpolitischen und verfassungsrechtlichen Fragen und Forderungen, 

  • haben sie Antworten, die Familien ein auskömmliches Miteinander garantieren, oder lehnen sie die Entlastung der Familien von ungerechtfertigten Abgaben ab?
  • setzen sich die Parteien im Bundesrat für die Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz ein?
  • setzen sie sich ein für die vom Grundgesetz her gebotene Gleichstellung aller Eltern bei der finanziellen Förderung  von öffentlicher wie privater Kinderbetreuung?
  • befürworten sie die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen? Halten sie diese vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.).