Die richtige Wahl treffen – Wahlprüfsteine

Zwei Landtagswahlen stehen bevor. Die bayrische erfolgt am 14. Oktober, die hessische am 28. Oktober. Damit die Wählerschaft sich einen Überblick zu familienpolitischen Fragen verschaffen kann, verbreiten wir die Wahlprüfsteine des Bündnisses RETTET-DIE-FAMILIE, zu  dem auch unsere Elterninitiative zählt. Folgende vier Fragen wurden den kandidierenden Parteien gestellt:

  • Wird sich Ihre Partei bei der aktuell anstehenden Reform des Rentensystems dafür einsetzen, dass die Erziehungsarbeit der Eltern als Grundlage künftiger Renten bei der Rentenberechnung der Erwerbsarbeit zumindest gleichgestellt wird?
  • Wird sich Ihre Partei für eine Reform des Elterngeldgesetzes einsetzen, mit dem Ziel, alle Eltern gleich zu behandeln, indem nicht der vorherige Erwerbslohn sondern die elterliche Sorgearbeit zum Maßstab genommen wird?
  • Wird sich Ihre Partei für eine der staatlichen Krippen-Förderung (U3) entsprechende Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit einsetzen, die den Eltern die freie Entscheidung überlässt, dieses Honorar entweder selbst zu behalten als Lohn für ihre persönliche Erziehungsarbeit oder aber es einzusetzen zum „Einkauf“ von Fremdbetreuung ihrer Wahl, um anderweitig erwerbstätig sein zu können?
  • Ist Ihre Partei bereit, sich mit neueren neurobiologischen Erkenntnissen zur Kleinkindbetreuung auseinanderzusetzen?

Die Antworten der einzelnen Parteien können mithelfen,  Ihre Entscheidung zu erleichtern.

für Bayern:

www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-2018-landtagswahl-bayern

und für Hessen:

www.rettet-die-familie.de/landtagswahl

Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen in Bayern 2018

Für die bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern  hat das Bündnis RETTET DIE FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de ) den dortigen Parteien Wahlprüfsteine zur Stellungnahme vorgelegt, um deren familienpolitische Haltungen und Vorhaben zu erfragen. Bitte informieren und orientieren Sie sich an folgender

Zusammenstellung Bayern

Die Stellungnahmen der hessischen Parteien zu den gestellten Fragen folgen gesondert.