„gleich gültig“ bedeutet gleichgültig

Am kommenden Sonntag, 11. Oktober, werden Bürger in Stuttgart erneut unter dem Banner EHE bleibt EHE demonstrieren. Es gibt diverse Motivationen, um dafür auf die Straße zu gehen. Das gemeinsame Anliegen ist, die Institution EHE  als generative Lebensform zu erhalten. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Verantwortung des Gesetzgebers für die Selbsterhaltung des Gemeinwesens.

Der Gesetzgeber würdigt mit dem Art. 6 GG einmal, dass Eheleute lebenslange Verantwortung füreinander übernehmen wollen durch steuerrechtliche Maßnahmen. Zum Anderen verspricht er Eheleuten seinen Schutz, wenn sie durch die Erziehung ihrer Kinder zum Fortbestand der Gesellschaft beitragen. Für eine Ehe gelten also beide Faktoren, die gegenseitige Fürsorge und die Fürsorge für die nächste Generation. Fehlt eine der beiden Faktoren, z.B. die Generativität, so kann nicht von Gleichwertigkeit gesprochen werden.

Ohne gleichgeschlechtliche Verbindungen in irgendeiner Form zu bewerten, wird zumindest eine ökonomische Gleichwertigkeit erst dann erreicht, wenn der Gesetzgeber einen Ausgleich vorsieht in Form eines adäquaten Beitrags nachwuchsloser Bürger zugunsten der Jugend, oder durch eine deutliche Entlastung von Eltern. Solange dies nicht geschieht, handelt der Gesetzgeber verantwortungslos im Hinblick auf die Pflicht zur gesellschaftlichen  Selbsterhaltung, wenn er fertile und infertile Verbindungen unter dem Begriff EHE gleichstellt.

„Wer alles für gleichermaßen gültig erklärt, macht  sich der der Gleichgültigkeit schuldig“, frei nach Prof. Johann Braun in:. http://www.freiewelt.net/interview/das-bundesverfassungsgericht-und-die-homo-ehe-10000750/

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT