Ultimatum

„Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu treffen“ , heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zur Neufassung des Erbschaftssteuergesetzes. Da der Gesetzgeber in eineinhalb Jahren kein wasserdichtes Gesetz zustande brachte, setzten die genervten Richter nun ein Ultimatum.

Die bundesdeutsche Elternschaft reibt sich verwundert die Augen. Warum haben die Richter, als sie 2001 das Urteil zur Gleichbehandlung von Eltern mit kinderlosen Bürgern bei den Sozialabgaben sprachen, keine Frist gesetzt? Wo blieb das Ultimatum?

Fünfzehn Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass sich auch nur eine unserer Regierungen seither mit Familiengerechtigkeit befasst hätte. Vielmehr haben sie stillschweigend eine Umverteilung von unten nach oben  geduldet. Je geringer das Elterneinkommen, umso belastender die Abgaben. Unwissenheit kann die Ursache für derlei Ignoranz nicht sein. An Mahnungen und Forderungen durch Familienverbände hat es wirklich nicht gefehlt. Allen Verantwortungsträgern, insbesondere den zuständigen Ministerien ist die jahrzehntelange Ungleichbehandlung und die skandalöse Benachteiligung von Familieneltern durchaus bekannt. 

Ja, ist denn in all den Jahren gar nichts passiert? O doch! 

Mit Renate Schmidt SPD wurden  sozialdemokratische Vorstellungen von FAMILIE durchgesetzt: Frauen in den Betrieb, Kinder ins Getto! Die staatliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“(Olaf Scholz) schien gewährleistet.

Voller Elan hat die spätere CDU-Familienministerin Ursula v. d. Leyen mit der Einführung des  Elterngelds und dem gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz die sozialistische Maxime zur Vollendung geführt! Grüne, Linke und die SPD werden ihr ein Leben lang für dieses Entgegenkommen huldigen.

Frau Kristina Schröder CDU hat während ihres Intermezzos Zweifel an diesem System angemeldet, was ihrer Karriere allerdings nicht gerade zum Segen gereichte.

Umso engagierter kniete sich Frau Manuela Schwesig SPD in ihre Aufgabe. Sie flexibilisierte das Elterngeld zugunsten der Arbeitgeber. Die Abschaffung des Betreuungsgelds für selbst erziehende Eltern ist ihrem unermüdlichen Einsatz zu verdanken, denn private Kindererziehung ist und bleibt aus sozialistischer Sicht  ein Grundübel. Aus ihrer Sicht sind speziell Alleinerziehende die Hauptverlierer unseres Systems. Dass Mehrkinderfamilien ebenso schlecht gestellt sind, liegt außerhalb ihres Horizonts. Ein paar Euros mehr hier, ein kleiner Zuschuss da – fertig! Auch Frau Schwesig hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen, das seit 2001 fordert: Eltern dürfen bei den Sozialabgaben nicht doppelt belastet werden, also mit gleich hohen Beiträgen wie Kinderlose, weil sie ja schließlich die Beitragszahler von morgen auf eigene Kosten alimentieren. Neuerdings soll auf Antrag der Ministerin das Mutterschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass Schwangere selbst entscheiden sollen, ob und wie lange sie vor der Geburt ihres Kindes ihre Schutzfrist beantragen wollen. Damit sind Tür und Tor geöffnet für Sanktionen gewisser Arbeitgeber, falls sich Frauen trauen, die ihnen zustehende Schonfrist einzufordern. Kindes-und Mütterwohl?  Fehlanzeige!  Der Kapitalismus frisst seine Kinder ( und Mütter! ) 

Unsere heutige Verteidigungsministerin Ursula v.d. Leyen hat es damals mit ihrem Elterngeldgesetz sogar geschafft,  die Elternschaft in „akzeptabel“ und „inakzeptabel“ zu spalten. Denn Frauen, die bis zur Entbindung ihrer Kinder jeweils ein Erwerbseinkommen vorweisen können, werden für die 12/14 Monate Elternzeit mit einem Betrag entschädigt, der ihnen entsprechend ihrem Verdienstausfall zusteht. Der staatliche Segen namens Elterngeld ergießt sich also nicht mehr über die Bedürftigen, sondern verfassungswidrig über die Gutverdienenden. Seither wird jedes Neugeborene mit dem ersten Schrei zu einem „Schadensfall“ degradiert, obwohl es für die Rentenversicherung ein ausgesprochener Glücksfall ist. Hatte eine Mutter zwischen dem ersten und dem zweiten, dritten, vierten Kind kein Erwerbseinkommen, so wird sie mit dem Mindestbetrag von monatlich 300.- abgespeist, während gut verdienende Frauen mit bis zu 1800.- entschädigt werden. Die monatliche Differenz beträgt 1500.- Euro, in 12 Monaten also bis zu 18 000.- Euro. Merkwürdigerweise sieht kein bundesdeutsches Sozialgericht darin eine Ungerechtigkeit. Denn, so die Begründungen, habe sich in der Bundesrepublik über die EU ein Paradigmenwechsel  hin zur „erwerbstätigen Mutter“ vollzogen, die selbstverständlich ihre Kinder während ihrer beruflichen Abwesenheit in Tagesstätten parkt. Die Mutter, die ihr Neugeborenes noch 1:1 privat und persönlich betreut, sei mittlerweile OUT. A propos Paradigmenwechsel? Gab es jemals eine demokratische Abstimmung für oder wider diesen Paradigmenwechsel? Wurde er uns nicht von einer neoliberalen ( kapitalistischen)  Wirtschaftsordnung aufgezwungen, der unsere europäischen Regierungen gefälligst zu huldigen haben?

Dieses Elterngeldgesetz sollte nebenbei auch Akademikerinnen locken, sich für ein Kind zu entscheiden, damit deren geniale Gene nicht einfach absterben. Vorhersehbar hat dieses krude Gesetz auch nicht eine einzige Akademikerin dazu verleiten können, Kinder in die Welt zu setzen. Wissenschaftlerinnen lockt man bei dieser Entscheidung  nicht mit staatlichen Transfers über 12 Monate. Vielleicht sehen kluge Frauen ganz klar, dass ihr Kind berechtigten Anspruch auf mütterliche Präsenz und Fürsorge hätte, den sie ihm nicht bieten könnten.

Fazit: Das v.d. Leyen´sche Elterngeld war bisher und ist bis heute absolut untauglich! Anstatt dafür zu sorgen, dass unser Nachwuchs bindungssicher und geborgen zuhause aufwächst, wird er aus wirtschaftlichen Gründen in Tagesstätten kollektiviert. Inzwischen kommt Herr Schäuble nicht umhin, immer weitere Milliarden in das einmal beschlossene Projekt  Kinderbetreuung zu investieren, auch wenn diese Milliarden bei den Familien weit besser angelegt gewesen wären. Aber Mütter, die sich zuhause liebevoll um ihre Säuglinge kümmern, füllen eben die Steuerkasse nicht. Wer kann, der soll sich diese teure „Hobby“ eben selber finanzieren!

Die so genannte Mütterrente, die Müttern für ihre Familienarbeit einen Rentenpunkt mehr pro Kind (vor 1992 geboren) zuspricht, wird bis heute als Angriff auf die Rentenkasse bejammert.

Dabei wäre es ein Leichtes, Mütterarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig einzustufen. Aber genau dies will man aus fiskalischen Gründen vermeiden. Würde sich die Regierung jedoch dazu entschließen, Eltern für ihren Einsatz um künftige Beitragszahler mit einem steuer- und sozialversicherungspflichtenden Lohn zu entschädigen, wie es die ÖDP seit Jahrzehnten vorschlägt, gewännen Familien  u n d  der Fiskus.

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                   Bärbel Fischer

 

Wetten, Sie wussten noch nicht, wer oder was eine Frau im Sinne des Gesetzes ist?

Dann lassen Sie sich belehren vom Gesetzentwurf für die Reform des Mutterschutzes aus dem Hause Schwesig! Hier heißt es unter

§ 2
Begriffsbestimmungen
(1)
Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein
Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen
Geschlecht.
 
Quelle:

 

Das bedeutet, dass auf dem Standesamt für das neugeborene Mädchen irgendeines von den angeblich 60 bis 4000 „Geschlechtern“ eingetragen werden kann. Ob das Mädchen eine Frau ist, wird sich spätestens bei einer Schwangerschaft herausstellen. Welch ein Schock für die werdende Mutter, auf ihr biologisches Geschlecht reduziert zu werden!

Oder aber, es meint einen mit Hormonen behandelten, stillfähig gemachten Mann. Dieser ist dann eine “Frau im Sinne des Gesetzes”.Wunderbare Genderwelt! Dass den Staatssekretären so ein Schwachsinn überhaupt aus der Feder läuft ……! Wer kann es fassen?!

An dieser Stelle sei auf ein YouTube-Interview mit dem Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera hingewiesen, der Gender Mainstreaming als Unfug und feministische Sekte bezeichnet.Gönnen Sie sich das erhellende VIDEO unter

https://www.youtube.com/watch?v=rbWhlsb_Tzs