Arbeitgeber contra Mütterrente

Unverfroren und wider besseres Wissen verbreitet der Arbeitgeberverband falsche Zahlen in Bezug auf die geplante Aufstockung der Mütterrente. Dieses „Geschenk“ käme die Rentenkasse TEUER zu stehen. Doch tatsächlich weisen die Fakten aus, dass der Bundeszuschuss zur Finanzierung der 3 Babyjahre für Geburten ab 1992 weder ausgeschöpft noch für die geplante Leistung unzureichend sind. Riesige Milliardenüberschüsse, die seit 1999 vom Bund in die Rentenversicherung flossen, wurden zweckentfremdet verwendet.

Das Heidelberger Familienbüro rechnet vor:

http://www.heidelberger-familienbuero.de/Archiv-2013/Arbeitgeber_contra_Muetterrente_291113.html

 

 

Eine Schande für die Sozialpolitik

Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zum Beitrag vom 30. 10. 2013: „Mütterrente könnte Sozialkasse teuer zu stehen kommen“

Bereits 1992 forderte das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich „eine familienorientierte Gestaltung der  Sozialpolitik im Hinblick auf die leistungsbegründende und angemessene Berücksichtigung der Kindererziehung“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn es sei eine Benachteiligung der Familien, „wenn die Kindererziehung (…)  mit Einbußen bei der späteren Rente bezahlt wird , obwohl  Kinder die Voraussetzung dafür sind, dass die Rentenversicherung überlebt. 21 Jahre ist dieses Urteil alt. Umgesetzt? Keineswegs! Bis heute haben unsere Regierungen sich dieser Maßgabe verweigert und noch nicht einmal erreicht, dass Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, gleich viel Rente erhalten wie Frauen, die später entbunden haben. Eine Schande! Eltern fragen zu Recht: Soll unser Rentensystem kollabieren? Das wäre eine Katastrophe besonders für diejenigen, die sich auf den Nachwuchs derer verlassen, die heute überhaupt noch bereit sind, Kinder aufzuziehen.

Joachim Heumos, Wangen

Ist die fast sträfliche Mütterrente wirklich zu teuer?

Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zum Beitrag vom 30. 10. 2013: „Mütterrente könnte Sozialkasse teuer zu stehen kommen“
Schon allein der Untertitel verrät die Irreführung. Als ob die Leistung unserer Mütter lediglich ein teurer Kostenfaktor  für die Rentenkasse wäre! Was sich nämlich Arbeitnehmer durch Erwerbsarbeit an Ansprüchen auf Versorgung im Alter erwerben, kann nur durch real geborenen und erzogenen Nachwuchs eingelöst werden. Ohne ausreichenden Nachwuchs bleiben Ansprüche  eben nur Ansprüche ohne Garantie auf Einlösung. Im Klartext: Wer glaubt, sich mit seinen Einzahlungen in eine gesetzliche oder private Rentenkasse ein sorgloses Alter absichern zu können, vergisst, dass Geldscheine nicht füttern und nicht trösten können. Denn hinter den Ansprüchen müssen von Müttern geborene, mitfühlende, liebevolle, gut  ausgebildete Menschen stehen. Wo diese nicht gezeugt, geboren und von Müttern mitmenschlich erzogen wurden, laufen die Ansprüche alter Menschen unweigerlich ins Leere. Betreuung, Empathie, Zeit für gebrechliche Menschen –  Fehlanzeige!
Ich frage: Ist die fast sträflich minimale Mütterrente wirklich zu teuer?
Annedore Schmid, Friedrichshafen

Bundeszuschuss missbraucht!

Herr Kostas Petropulos, Leiter des  Heidelberger Büros für Familienfragen und soziale Sicherheit, rechnet vor, dass der Bundeszuschuss  von bisher 156 Mrd. Euro gar nicht für die vorgesehene Mütterrente verwendet wurde, sondern als allgemeiner Lückenstopfer diente:

http://www.heidelberger-familienbuero.de/Archiv-2013/Falsche_Zahlenspiele_bei_MuetterRenten_011113.htm

 

Christlich-Sozial-Liberale Diskriminierung!

„Mütterrente könnte Sozialkassen teuer zu stehen kommen“, so titelt die Schwäbische Zeitung heute.

Dazu ein Leserbrief:

Die Koalitionäre fragen sich, ob die „teure Mütterrente“ aus der Steuer- oder der Rentenkasse finanziert werden soll. Dabei wird tunlichst verschwiegen, dass den Müttern, die vor 1992 entbunden haben, nicht nur ein weiterer Rentenpunkt zusteht, sondern deren zwei! Selbst wenn für diese Mütter 6,5 Milliarden vorgesehen sind, so sind sie noch immer benachteiligt. Wer füllt denn heute die Rentenkasse? Es sind mehrheitlich die Arbeitnehmer/innen, die vor 1992 geboren, und von ihren Müttern, meist unter Verzicht auf eigenes Einkommen, großgezogen wurden. Selbst nach der vorgesehenen Erhöhung fehlen damit einer Mutter von vier Kindern noch immer jährlich 1344 Euro, während  ihr Nachwuchs ( ausgehend von 30 000.- Jahresbrutto ) 11 340 Euro in die Rentenkasse spült. Diese nackten Zahlen verdeutlichen die mangelnde Wertschätzung der Mütter in unserem Land, sowie die Versäumnisse vergangener Regierungen, die ihre Politik doch so gerne als „christlich“ oder/ und „sozial“ preisen.

Bärbel Fischer

Drei Ziele für Koalitionsverhandlungen

Drei Ziele für die Koalitionsverhandlungen

Bei der Bundestagswahl am 22. September erzielte die Christlich Demokratische Union in Deutschland ein hervorragendes Ergebnis. Weit über den Kreis der Stammwähler hinaus gaben auch in den Wahlkreisen Waiblingen und Backnang-Schwäbisch Gmünd viele Wählerinnen und Wähler der CDU und den CDU-Wahlkreiskandidaten Dr. Joachim Pfeiffer und Norbert Barthle ihre Stimme. „Nicht nur Steuererhöhungen, Folgen der Energiewende für den Verbraucher oder die europäische Wirtschafts- und Finanzkrise waren Themen im Wahlkampf. Auch zentrale gesellschaftliche Fragen, wie zum Beispiel die Familienpolitik, spielten für viele Wählerinnen und Wähler eine wichtige Rolle bei ihrer Wahlentscheidung“, bilanziert David Müller, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU im Rems-Murr-Kreis.

Das Wahlergebnis überträgt der Union als mit Abstand stärkster Partei die Verantwortung für Koalitionsverhandlungen und für eine Regierungsbildung. Der EAK der CDU Rems-Murr hat nun Verantwortliche in Bund und Land aufgefordert, in diese Koalitionsverhandlungen unter Beteiligung von CDU und CSU drei wichtige familien- und sozialpolitische Ziele einzubringen, die Ausdruck der grundsätzlichen Werte christlich demokratischer Politik sind.

1. Ablehnung eines Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Für den EAK der CDU Rems-Murr steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Kinder brauchen zu ihrer Entwicklung die Betreuung und Erziehung durch Mutter und Vater. Dies ist in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht der Fall. Forderungen von gleichgeschlechtlichen Partnern zur Adoption fremder Kinder sind daher abzulehnen.

2. Beibehaltung des Betreuungsgeldes

Mit dem ab diesem Jahr eingeführten Betreuungsgeld wurde ein wichtiger Schritt getan, um Eltern die Entscheidung zwischen der Selbstbetreuung und der Fremdbetreuung ihrer Kleinkinder möglich zu machen. Der EAK der CDU Rems-Murr fordert , dieses Betreuungsgeld dauerhaft festzuschreiben, um diese Wahlfreiheit weiter zu gewährleisten.

3. Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rente

Für die nach 1992 geborenen Kinder werden drei Erziehungsjahre in der Rentenversicherung angerechnet. Der EAEK der CDU Rems-Murr begrüßt, dass die Union beabsichtigt, für die vor 1992 geborenen Kinder die angerechnete Erziehungszeit auf zwei Jahre anzuheben. Er fordert, mittelfristig alle Kinder mit dem gleichen Wert, d.h. mit drei Erziehungsjahren, in der Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Kath. Frauengemeinschaft stromlinienförmig

Stellungnahme zum Leserbrief „Fehlinformation“ von Frau Monika Bohn, Diözesanvorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands, kfd, im Konradsblatt, 30.06.2013.

Im Fall der zu erwartenden Angleichung der Renten für ältere Mütter hat der Erfolg – wie meistens – „viele Väter“. Hier hat er mehr als 200000 Mütter, denn es gab ja mehrere Unterschriftsaktionen dazu.

Zusammen mit 99 anderen betroffenen Frauen habe ich 2003 eine Klage gegen den willkürlich gesetzten Stichtag 01.01.1992 bis vor das Bundesverfassungsgericht getrieben. Sie wurde abgelehnt mit der Begründung, Stichtagsregelungen müssten in der Politik möglich sein, sonst sei diese gestaltungsunfähig. Wie wir inzwischen wissen, wurde für das Ehegattensplitting der Homos binnen weniger Wochen eine rückwirkende Gleichstellung verfügt.und gesetzlich beschlossen. Soviel zur Werthaltung der Mütter und zur Gestaltungskraft der Politik.

Frau Bohn betont, dass die kfd sich einsetze für die Lebensvielfalt aller Frauen, der berufstätigen wie der Familienarbeit leistenden, für eine echte Wahlfreiheit eben. Allerdings halte ich es entschieden für eine Irreführung, eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, die ganz offensichtlich auf die Vollzeit-Erwerbsarbeit beider Eltern und die Kasernierung ihrer Kinder in staatlicher Betreuung hinausläuft, als Basis einer echten Wahlfreiheit zu preisen, wie die kfd es bei jeder Gelegenheit tut. Damit schwimmt sie wohlfeil im mainstream einer von der Wirtschaft gegängelten Politik mit. Vereinbarkeit, die ihren Namen verdient, müsste die Familienarbeit als der Erwerbsarbeit gleichwertig ansetzen und sie finanziell entsprechend absichern. Es wäre verdienstvoll, wenn die kfd sich dafür einsetzen könnte. Mit Hauswirtschaft und Verbraucherthemen allein ist kein familienfreundlicher Staat zu machen.

Gertrud Martin

Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.  www.familienarbeit-heute.de                Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

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Drei Rentenpunkte für alle Mütter!

Die Leutkircher Lokalpresse der Schwäbischen Zeitung berichtet über das Engagement von Müttern für Mütter:

http://www.schwaebische.de/region/allgaeu/leutkirch/stadtnachrichten-leutkirch_artikel,-Leutkircherinnen-machen-sich-fuer-Muetterrente-stark-_arid,5459268.html

Sie finden die Seite, auf der Sie online unterschreiben können, unter folgendem Link

https://www.openpetition.de/petition/online/3-entgeltpunkte-bei-der-rente-auch-fuer-muetter-die-ihre-kinder-vor-1992-geboren-haben

 

 

Bitte unterzeichnen!

Bitte beachten Sie die Petition zur Gleichberechtigung von Müttern, die vor 1992 Kinder geboren haben, die unter folgendem Link erreichbar ist:

https://www.openpetition.de/petition/online/3-entgeltpunkte-bei-der-rente-auch-fuer-muetter-die-ihre-kinder-vor-1992-geboren-haben

Bei diesen älteren Müttern wird bisher nur ein Erziehungsjahr pro Kind bei der Rente anerkannt. Auch drei Erziehungsjahre für jüngere Mütter sind noch keine angemessene Anerkennung der Erziehungsleistung. Ein Elternteil müsste bei drei Erziehungsjahren 15 Kinder erziehen, um den Rentenanspruch eines „Eckrentners“ (45 Erwerbsjahre mit Durchschnittsverdienst) zu erreichen.

Um so ungerechter ist es, ältere Mütter mit einem Erziehungsjahr abzuspeisen.

Alle Eltern, junge wie alte, haben nur eine Chance, kinderfreundlichere Verhältnisse zu erreichen, wenn sie sich nicht gegeneinander ausspielen lassen, wie das in jüngster Vergangenheit immer wieder geschehen ist, z. B. indem das „Betreuungsgeld“ für junge Eltern in Konkurrenz zum Rentenanspruch für ältere Mütter gesetzt wurde.

Sicher ist es falsch, die Rentenausgaben immer weiter zu erhöhen. Schließlich müssen sie von der jungen Generation bezahlt werden. Es ist aber falsch, ausgerechnet bei den Müttern zu sparen, die die heutigen Renten überhaupt erst möglich gemacht haben. Die drei Erziehungsjahre sind schon dadurch zu finanziern, indem die jährliche allgemeine  Rentenanpassung für ein oder zweiJahre ausgesetzt wird. Nicht die Renten an sich sind zu niedrig, sondern ganz speziell die Renten von Müttern mehrerer Kinder. Das wirkt sich bei den älteren Müttern besonders stark aus, da bei ihnen nur ein Erziehungsjahr pro Kind angerechnet wird.

Ich würde mich freuen, wenn Sie den Link einfach kopieren und beliebig weiterleiten. 

Bärbel Fischer