Mittagsmagazin empört über Beschneidung von Meinungsfreiheit in Ägypten

18. Januar 2019
Sehr geehrte Mitarbeiter der MIMA-Redaktion!

Mit großer Verwunderung habe ich heute Ihren Beitrag aus Ägypten angesehen. Die dortige Regierung hat ein Gesetz gegen Fake-News erlassen, das Menschen ins Gefängnis bringt, wenn sie sich regierungs- oder gesellschaftskritisch  äußern. Deshalb musste eine junge Mutter ins Gefängnis, weil sie frei ihre Meinung zu den Missständen im Land geäußert hatte. Ihre Empörung über derlei Sanktionen war unüberhörbar.

Ja, ja, die bösen Ägypter! 

Meine Frage: Kam Ihnen in Ihrer Recherche denn nicht in den Sinn, dass wir Bürger in der BRD seit Oktober 2017 ebenfalls zu leiden haben unter dem „Netzdurchsetzungsgesetz“  des ehemaligen Justizministers Heiko Maas, das unerwünschte Äußerungen zum Abschuss freigibt? Eine dubiose Antonio-Amadeus-Stiftung, geleitet von der ehemaligen Stasi-Informantin Annetta Kahane, soll „FakeNews“ löschen, bzw. alles was die Stiftung so  für Fake hält. Deren Angestellte ohne juristische Kenntnisse dürfen löschen, was nach deren Meinung als so gen. „Hate-Speech“ nicht in den politisch korrekten Mainstream passt. Dieses Gesetz wurde von einer nicht repräsentativen Minderheit unserer Abgeordneten am 30. Juni 2017 beschlossen. Rechtsexperten halten es für verfasssungswidrig im Sinne der demokratisch garantierten Meinungsfreiheit. Soviel ich weiß, liegen bereits etliche Klagen dem BverfG vor. 
Nein, anders als in Ägypten kommt bei uns niemand ins Gefängnis wegen kritischer Äußerungen. Aber wir müssen uns gefallen lassen, dass kritische Beiträge gesperrt werden von einer Agentur, der keinerlei demokratische Befugnis zusteht. Zum Beispiel wurde bereits ein Beitrag der „Initiative Familienschutz“ gelöscht, der den wissenschaftlichen Fakt unterstrich, dass Babys bereits in ihrer männlich oder weiblichen Hirnprägung zur Welt kommen. Ein wissenschaftlich absolut unbestrittenes Faktum, das jedoch ideologisch dem GenderMainstream missfällt. Mit immensen Kosten müssen die Beschädigten über ihre Anwälte künftig die Rechtmäßigkeit ihrer Beiträge und die Aufhebung der Löschung juristisch erstreiten. 
So könnte ich Ihnen noch ein Dutzend von Löschungen nennen, die allesamt unter dem Vorwand der Verletzung freiheitlicher Normen erfolgten. Was außer blinder Angst vor alternativen Meinungen treibt einen Mann wie Maas in ein solch fragwürdiges  Unterfangen? Vielleicht doch eine totale argumentative Schwäche?  Unser heutiger Außenminister und ehemaliger Justizminister wird fortan als verzagter „Killer der Meinungsfreiheit“ in die Geschichtsbücher eingehen. 
Noch einmal, wie kann das MIMA andere Länder für etwas verurteilen, was im eigenen Land bereits gängige Praxis ist? Ist das nicht Heuchelei auf höchstem Niveau? Nein, mit der freien Meinungsäußerung in unserem Land  ist es inzwischen äußerst schlecht bestellt.
 
Mit dieser „Kritik der reinen Heuchelei“ und der Bitte, diesen Einspruch an Ihre Vorgesetzten weiter zu leiten
grüße ich Sie freundlich
 
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
Antwort aus der MiMa-Redaktion:

Sehr geehrte Frau Fischer,  

vielen Dank für Ihre E-Mail an uns und dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns Ihre Meinung bezüglich des im ARD-Mittagsmagazin gesendeten Beitrags zum Gesetzes gegen Fake-News in Ägypten vom 18.01.19 mitzuteilen.

Ihre Kritik richtet sich hierbei auf die moralische Verurteilung, der im Beitrag thematisierten Verhaftung von Amal Lofty und weiteren inhaftierten Frauen, die sich gegen Missstände im Land ausgesprochen haben, ohne jedoch auf das dem „Netzdurchsuchungsgesetz“ resultierende Vorgehen einzugehen. Bitte erlauben Sie uns folgende Anmerkung: Sie beschreiben selbst, „Nein, anders als in Ägypten kommt bei uns niemand ins Gefängnis wegen kritischer Äußerungen“. Dies stellt einen grundlegenden Unterschied in der „Qualität“ der zu erwartenden staatlichen Repressionen dar, der auf die Kritisierbarkeit der Vorgänge in Ägypten und der in Deutschland Einfluss hat. Ihr Argument „wie kann das MIMA andere Länder für etwas verurteilen, was im eigenen Land bereits gängige Praxis ist“ scheint damit obsolet, da Schreiber*Innen kritischer, nicht volksverhetzender Tweets in Deutschland keine Inhaftierung befürchten müssen. Demnach können wir Ihr Plädoyer, die Konsequenzen des „Netzdurchsetzungsgesetz“ in gleichem Maße zu kritisieren, wie es im ARD-Mittagsmagazin geschehen ist, nicht so recht nachvollziehen. Nichtsdestotrotz  haben wir Ihre Kritik gern an die zuständige Redaktion weitergeleitet, die für Rückmeldungen seitens der Zuschauerinnen und Zuschauer stets dankbar ist und diese täglich in einer Redaktionssitzung auswertet.

Bitte bleiben Sie uns auch künftig als eine solche offene und kritische Zuschauerin erhalten.

Freundliche Grüße

 

Eva Regber

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
rbb – Service-Redaktion
Postfach 909090
14439 Potsdam
Telefon: 030 oder 0331/97993 2171
Telefax: 030 oder 0331/97993 2179
service-redaktion@rbb-online.de