Erziehen bei einem Stundenlohn von 52 Cent!

Anlässlich der Geburt ihres vierten Kindes hat eine Mutter lernen
müssen, dass sie zu Recht weniger Elterngeld bekommt als eine Mutter,
die gerade ihr erstes Kind erzieht und davor erwerbstätig war.

Die betreffende Mutter hatte in den Jahren 1999, 2002 und 2004 Kinder
geboren und sich wegen deren Erziehung aus der Erwerbstätigkeit
zurückgezogen. Als sie im Jahr 2007 ihr viertes Kind gebar, wünschte sie
ein Elterngeld in der Höhe, das ihrem Einkommen vor der Geburt des
ersten Kindes entsprach. Gewährt wurde ihr tatsächlich aber nur der
Mindestsatz (300 € + mind. 75€ Zuschlag, wenn die berechtigte Person mit
zwei Kindern unter drei Jahren im Haushalt lebt). Grund ist der Umstand,
dass die Mutter wegen der Erziehung ihrer drei bereits geborenen Kinder
kein Erwerbseinkommen erzielte. Wer aber kein Erwerbseinkommen hat,
bekommt nach geltendem Recht nur den Mindestsatz des Elterngeldes.

Eine Klage gegen das entsprechende Gesetz hat das
Bundesverfassungsgericht soeben abgewiesen. Das Elterngeld ist kein Lohn
der Erziehungsarbeit, sondern ein Ersatz für entgangenes
Erwerbseinkommen. Indem sie wegen der Erziehung der damals 8, 5 und 3
Jahre alten Kinder kein Erwerbseinkommen erzielte, hatte sie aus der
Perspektive des Gesetzes auch keinen Einkommensverlust bei der Geburt
des vierten Kindes. Also hat sie sich mit dem Mindestsatz an Elterngeld
zu bescheiden.

Quasi vorsorglich hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen,
dass man selbst darin den besonderen Schutz von Ehe und Familie erkennen
könne: „Mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit wird die
Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern jedoch bereits in
beachtlichem Umfang gefördert.“
375 € monatlich für die „Eigenbetreuung“ von vier Kindern im Alter von
0, 3, 5 und 8 Jahren – das macht 0,52 € pro Stunde in den 720 Stunden
des Monats. „In beachtlichem Umfang gefördert“, sagt das
Bundesverfassungsgericht.

Maria Steuer

Betreuungsgeld mit Signalwirkung

Am Montag, den 4. Juli 2011 findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Thema Betreuungsgeld statt. Eine der Sachverständigen, die dazu gehört werden, ist Dr. Maria Steuer, Vorsitzende des Familiennetzwerks. Ihre schriftliche Stellungnahme vom 30. Juni 2011 finden Sie unter:

http://www.familie-ist-zukunft.de/seite/