Kinderrechte in die Landesverfassung BW – unnötig, gefährlich, populistisch!

Die Schwäbische Zeitung berichtete am 28. August von dem Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode als neue Staatsziele u.a. „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen. Man fragt sich, welchen Zweck dieses Vorhaben verfolgt, nachdem Kinder über Art. 6 GG  bereits vollumfänglich geschützt sind ( nur bei Elternversagen muss der Staat einschreiten ). Kindeswohl ist Elternrecht seit 1949. Und das muss auch so bleiben!

 

Leserbrief

Ganz eilig hat es die SPD mit der Erweiterung der baden-württembergischen Landesverfassung. U. a. sollen „Kinderrechte“ als Staatsziel aufgenommen werden. Dieses Vorhaben ist m. E. unnötig, gefährlich und populistisch.

  • Unnötig, weil Art. 6 GG bundesweit Kinder-und Elternrechte bereits umfassend schützt. Aus bitteren historischen Erfahrungen weist das Grundgesetz seit 1949 explizit den Eltern und nicht dem Staat  Erziehungsrecht und Erziehungspflicht zu. Sozialistische Kräfte versuchen jedoch seit Jahren, diesen Artikel nach und nach auszuhebeln, indem der Staat sich immer mehr des Rechts der Eltern auf Erziehung bemächtigt ( z. B. Ganztagsbetreuung von der Wiege bis zur Hochschulreife).
  • Gefährlich, weil ideologischer Beeinflussung der Kinder, sei sie rot, schwarz oder grün, Tür und Tor geöffnet wird ( z. B. Akzeptanz sexueller Vielfalt ). Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat definiert künftig, was Kindern zum Wohle zu gereichen hat. Ebenso kann er Elternversagen je nach seinem Belieben interpretieren.
  • Populistisch macht es sich immer gut, sich  für Kinder einzusetzen. Wer könnte schon etwas einwenden gegen die hehre Absicht, Kinder zu schützen?  Dass es der baden-württembergischen Landesregierung mit ihrem Vorhaben nicht um das           ( bereits umfänglich geschützte ) Kindeswohl geht, sondern um eine weitere Beschränkung des Elternrechts zugunsten staatlicher Interessen, das steht zu befürchten.

Kinderrechte als Staatsziel  bedeutet jedoch eine weitere, nicht hinzunehmende Beschränkung des Elternrechts. 

 

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT