Traumfamilie nach Art von Schwesig

Pressemeldung

Verband Familienarbeit e. V. 

Schwesig degradiert Kinder zur Verfügungsmasse kurzfristiger Wünsche von Erwachsenen

Laut Pressemeldung des Bundesfamilienminsteriums vom 7. Januar tritt ab sofort eine Änderung der Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ in Kraft. Um „zeitgemäß“ zu agieren, gewährt Frau Schwesig künftig auch Paaren, die, obwohl sie ohne Trauschein zusammenleben, unter „unerfülltem Kinderwunsch“ leiden, einen Zuschuss zur Finanzierung einer künstlichen Befruchtung.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, sieht darin einen weiteren Schritt zur Auflösung der Familie durch ideologisch fixierte Individualisierung der Erwachsenen ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder: „Trotz der schönfärberischen Aussage: ‚ …. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen…‘ verzichtet Ministerin Schwesig auf jede verbindliche Dokumentierung dieser „dauerhaften“ Übernahme von Verantwortung durch die beteiligten Erwachsenen. Es genügt offenbar, aktuell ein Kind zu wünschen, zu zeugen und zu gebären. Bei völlig fehlender rechtlicher Bindung zwischen den Eltern wird es ihnen noch leichter gemacht, sich aus der gemeinsamen Verantwortung zu lösen und das Kind dem Vater Staat zu überlassen. Wie schon

  • im Abtreibungs- und Unterhaltsrecht,
  • beim Elterngeldgesetz und
  • beim Rechtsanspruch auf Finanzierung der staatlichen Krippenerziehung,

jedoch keinesfalls der Betreuung der Kleinsten in ihrem Elternhaus, spielen die Interessen und die grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte eines Kindes keine Rolle. Das Kind ist zur Verfügungsmasse verkommen.

Wir brauchen nicht nur mehr Kinder, wie Frau Schwesig richtig meint. Wir brauchen auch stabile Familien als Grundlage einer gesunden sozialen Entwicklung der Kinder. Aus unserer Sicht ist es widersinnig, die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren finanziell zu fördern und gleichzeitig den Eltern, die ihr Kind selbst erziehen wollen, ein Betreuungsgeld von 150 € abzusprechen.“