Sehr geehrte Frau Dr. Giffey,

Sehr geehrte Frau Dr. Giffey,

wie leider nicht anders zu erwarten, erbringt Ihre aktuell vorgelegte Elterngeldreform keine Erleichterung für die Eltern, die ihre Erziehungsverantwortung für einige Zeit vor allem selbst im familiären Umfeld wahrnehmen wollen.

Von einer überfälligen Elterngeldreform, die den Anspruch erheben könnte, wirklich auf die Erziehungsarbeit der Eltern bezogen zu sein, diese anzuerkennen, zu stärken und entsprechend zu honorieren, ist nicht der leiseste Ansatz zu sehen. Stattdessen bieten Sie „immer mehr vom Gleichen“: Zuarbeit für die Wirtschaft und eine unerträgliche Gängelung, die Frauen, sobald sie Mutter sind, nicht mehr gleichberechtigen will, sondern sie lediglich im außerfamiliären Wettbewerb mit den Männern gleichstellt. Dass Sie nun die Väter nochmal verstärkt in die Familienarbeit locken wollen, zu denselben blamablen „gleichstellenden!“ Bedingungen, die seither den Müttern zugemutet wurden, ist keine Reform, sondern nur peinlich!

  • Das Konzept des Elterngeldes als Lohnersatz ist eine Ohrfeige für die Eltern, die zugunsten   bereits geborener älterer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten bzw. diese einschränken. Die Vorgabe des Art. 6.2 GG, der gemäß die Eltern frei entscheiden sollen, wie ihre Kinder erzogen werden, wird ausgehebelt. Das Kinderbetreuungsurteil des BVerfG vom 19. Jan. 1999 ignorieren Sie weiterhin ungerührt.
  • Dass dieses Elterngeld weder sozial noch gerecht ist, wissen Sie: Ohnehin besser gestellten Eltern stehen die Höchstsätze zu, während Eltern, die „nur“ ihre Kinder betreuen mit einem Almosen abgespeist werden. Sobald diese Arbeit aber an Dritte vergeben wird (Krippe, Kita etc.), ist sie plötzlich eines Lohnes wert! Diese Ungerechtigkeit steht im krassen Widerspruch zu der in der SPD vertretenen Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit.
  • Gerne möchten wir auch daran erinnern, dass der Bildungseffekt, der für den frühest möglichen Krippenbesuch behauptet wird, nach Aussage von Entwicklungsforschern ein Irrtum ist. Vielmehr wirken sich Trennungsstress und Reizüberflutung in großen Gruppen negativ auf die Bildungsbereitschaft der Kinder aus. Die eigentliche Grundlage für Bildung ist der Erwerb einer optimalen Bindung an eine verlässlich erreichbare Bezugsperson, natürlicherweise in der Herkunftsfamilie.
  • Die Tatsache, dass die elterliche Erziehungsarbeit durch die einseitige, massive Krippensubventionierung gezielt diskriminiert wird, ist Ihnen zweifellos bewusst. Ihre Warnungen an die Adresse der jungen Frauen oder Mütter, doch ja nicht mehr Lebenszeit als unvermeidbar für Kinder oder eine „weiblich“ konnotierte Berufsausbildung mit am Ende mieser Bezahlung zu investieren, halten Sie offenbar für ausreichend als familienpolitische Maßnahme gegen weibliche Altersarmut? Eine wirkliche Gleichberechtigung der Frauen verlangt jedoch, die Benachteiligungen zu beheben, nicht sie durch Scheinlösungen zu verschleiern.

Auf Ihrer Webseite behaupten Sie: „Ich setze mich für alle ein…“ Diese Sichtweise können wir leider nicht teilen. Ohne Frage ist es eine große Herausforderung, als Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den vielfältigen Vorstellungen individueller und familiärer Lebensgestaltung gerecht zu werden. So wie die Dinge aber liegen, werden Sie dieser Aufgabe nicht gerecht. Es kann nicht darum gehen, Familie auszulagern und zu ersetzen. Sie muss in ihrer Funktion gestärkt, ihre Leistung als solche anerkannt und honoriert werden.

Dass dies bis heute nicht geschah, zeigt sich an den Folgeschäden: wir leben zunehmend in einer desorientierten, verunsicherten Gesellschaft. „Nur wer erzogen wurde, kann erziehen“, sagte die Reformpädagogin Maria Montessori. Helfen Sie also denen, die es nicht selbst können oder wollen, aber stärken Sie auch diejenigen, die es selbst tun können und wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud Martin

für den Vorstand des Verband Familienarbeit e.V.

Traumfamilie nach Art von Schwesig

Pressemeldung

Verband Familienarbeit e. V. 

Schwesig degradiert Kinder zur Verfügungsmasse kurzfristiger Wünsche von Erwachsenen

Laut Pressemeldung des Bundesfamilienminsteriums vom 7. Januar tritt ab sofort eine Änderung der Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ in Kraft. Um „zeitgemäß“ zu agieren, gewährt Frau Schwesig künftig auch Paaren, die, obwohl sie ohne Trauschein zusammenleben, unter „unerfülltem Kinderwunsch“ leiden, einen Zuschuss zur Finanzierung einer künstlichen Befruchtung.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, sieht darin einen weiteren Schritt zur Auflösung der Familie durch ideologisch fixierte Individualisierung der Erwachsenen ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder: „Trotz der schönfärberischen Aussage: ‚ …. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen…‘ verzichtet Ministerin Schwesig auf jede verbindliche Dokumentierung dieser „dauerhaften“ Übernahme von Verantwortung durch die beteiligten Erwachsenen. Es genügt offenbar, aktuell ein Kind zu wünschen, zu zeugen und zu gebären. Bei völlig fehlender rechtlicher Bindung zwischen den Eltern wird es ihnen noch leichter gemacht, sich aus der gemeinsamen Verantwortung zu lösen und das Kind dem Vater Staat zu überlassen. Wie schon

  • im Abtreibungs- und Unterhaltsrecht,
  • beim Elterngeldgesetz und
  • beim Rechtsanspruch auf Finanzierung der staatlichen Krippenerziehung,

jedoch keinesfalls der Betreuung der Kleinsten in ihrem Elternhaus, spielen die Interessen und die grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte eines Kindes keine Rolle. Das Kind ist zur Verfügungsmasse verkommen.

Wir brauchen nicht nur mehr Kinder, wie Frau Schwesig richtig meint. Wir brauchen auch stabile Familien als Grundlage einer gesunden sozialen Entwicklung der Kinder. Aus unserer Sicht ist es widersinnig, die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren finanziell zu fördern und gleichzeitig den Eltern, die ihr Kind selbst erziehen wollen, ein Betreuungsgeld von 150 € abzusprechen.“