Die dunkle Seite der Kindheit

Obwohl die Warnung des Kinder-und Jugendarztes Dr. Rainer Böhm vor zu früher Trennung von Mutter und Kind bereits 2012 in der FAZ veröffentlicht wurde, haben unsere Familienpolitiker diese bis heute ignoriert und ihre schädliche Trennungspolitik optimiert. Es scheint ein Merkmal der Ära Merkel zu sein, wissenschaftliche Erkenntnisse von Experten und Praktikern in den Wind zu schlagen, um ihre ideologisch-sozialistischen Konzepte gegen alle Vernunft durchzusetzen.

Der wirtschaftliche Gewinn von mütterlicher Erwerbsarbeit wird in wenigen Jahrzehnten aufgezehrt sein, wenn die frühkindlichen psychischen und intellektuellen Defizite aufwendige Therapien erfordern.

https://www.fachportal-bildung-und-seelische-gesundheit.de/index.php/faz-artikel-4-april-2012

 

 

 

Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg

Am 23. Februar 2020 wählt Hamburg seine neue Bürgerschaft.

Die Familien- und Sozialpolitik ist in erster Linie eine Angelegenheit des Bundes (Kindergeld, Krippenförderung, Elterngeld, Sozialhilfe, Rentenrecht u.a.). Aber auch die Länder haben hier Zuständigkeiten (Kindergärten, Schulen u.a.). Die Länder wirken auch direkt über den Bundesrat an der Politik des Bundes mit und die Landesverbände beeinflussen die Haltung ihrer Partei auf Bundesebene.

Das Bündnis RETTET-DIE-FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de ) stellt den einzelnen Parteien folgende Fragen:

1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?

2. Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?

3. Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen. Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind-Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?

4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?

Was wird aus dem Elternrecht?

Der Verband Familienarbeit e. V. hat alternativ zum „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ ( bestehend aus UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind ) ergänzend einen Gesetzestext vorgeschlagen, der es Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl selbst zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Insbesondere bemängelt der Verband, dass künftig der Vorrang des natürlichen Elternrechts nach Art 6 GG gegenüber dem Staat verwässert wird, d. h. dass der Staat zu einem gleich – oder sogar bevorrechtigten Akteur aufgewertet werden soll. Wenn z. B. die U3-Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“( auf Bildung!!! ) erklärt würde, hätten Eltern keine rechtliche Handhabe mehr, ihre Kinder selbst zu erziehen. Dabei sind es gerade die staatlichen Gesetze ( Rentengesetz und Elterngeldgesetz), die das Kindeswohl gefährden, weil sie Eltern entrechten und enteignen und damit Kinder-und Familienarmut produzieren.

Lesen Sie die ausführliche Begründung zum Alternativvorschlag:

http://familienarbeit-heute.de/?p=4947