Kinderrechte in die Verfassung: „Unnötig und auch gefährlich“

Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ein Paradigmenwechsel zulasten der Eltern, sagt Arnd Uhle, Richter am  Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen und Professor für Öffentliches Recht, Staatsrecht und Verfassungstheorie an der Universität Leipzig. Im Interview mit Jürgen Liminski erklärt er warum.

Zu finden auf der HP des Instituts für Demografie, Allgemeinwohl und Familie IDAF:

https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2018/05/28/artikel/kinderrechte-in-die-verfassung-unnoetig-und-auch-gefaehrlich.html

Kinderrechte in die Verfassung? Wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die “Hoheit über den Kinderbetten” muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

 

Wer liebt seine Kinder, der Staat oder die Eltern?

Heribert Prantl, der bekannte Journalist plädiert als Mitglied der Chefredaktion der linksorientierten Süddeutschen Zeitung für eine Verankerung von „Kinderrechten“ in die deutsche Verfassung. Er beruft sich dabei paradoxerweise auf den polnischen Kinderarzt Janusz Korczak, was dieser sich heute vermutlich strikt  verbeten hätte.

Der Familienexperte Dr. Johannes Resch widerlegt Prantls Thesen und weist nach, dass der Staat selbst bereits seit Jahren Kinderrechte verletzt, indem er

1. Eltern bei der Rente gegenüber Kinderlosen benachteiligt ( s. Beweis 1 ), und

2. durch Elterngeld und einseitige Förderung von Ganztagsbetreuung jene Eltern abstraft, die bei ihren Kindern präsent sein wollen und daher auf Erwerb verzichten ( s.Beweis 2 ).

http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-wie-man-ein-kind-lieben-soll-1.3755974

Anmerkung zum Beitrag von Heribert Prantl „Wie man ein Kind lieben soll“ in der SZ vom 19. Nov. 2017  von Dr. Johannes Resch

Janusz Korczak und die „Kinderrechte“ im Grundgesetz    

 

„Wie man ein Kind lieben soll“ ist der Titel einer Schrift des polnischen Kinderarztes Janusz Korczak, der 1942 zusammen mit den ihm anvertrauten Waisenkindern in Treblinka ermordet wurde. Unter diesem Titel wirbt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem Beitrag vom 19. Nov. 2017 für die Aufnahme von „Kinderrechten“ins Grundgesetz (GG) und beruft sich dabei auf Korczak und auf die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Prantl behauptet rundheraus:“Das Grundgesetz kennt keine Kinder, … Das Grundgesetz schützt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.“ Diese Behauptung ist falsch. Der Schutz der Kinderrechte im deutschen GG ist sogar weitergehend als in der UN-Kinderrechtskonvention. Zur Begründung:

 

1. Nach Art, 1 GG sind die Menschenrechte geschützt. Damit sind Kinder selbstverständlich mitgemeint. Eine andere Auffassung wäre absurd. Allerdings werden die Kinder im Wahlrecht (noch) nicht berücksichtigt. Aber das ist ein besonderes Problem. Und das meint Prantl auch nicht.

 

2. Mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Eltern mit dem Schutz der Kinderrechte beauftragt. Die Väter und Mütter unseres GG wussten bereits genau, dass die Kinderrechte bei den Eltern besser aufgehoben sind als beim Staat. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Rn 64 vom 10.11.1998):

 

„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

3. Für den Fall, dass die Eltern ihren Auftrag nicht erfüllen oder nicht erfüllen können, ist im GG durch die „Wächterfunktion“ des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 gesorgt. Dies ist aber nur eine Ersatzfunktion, da der Schutz der Kinder durch die Eltern im Regelfall den Kindern eine größere Sicherheit bietet, als es der Staat zu gewährleisten vermag, da das zentrale Recht der Kinder auf Elternliebe vom Staat nur unzureichend ersetzt werden kann.

 

4. Nach Art. 6 Abs. 1 steht die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das ist der größtmögliche Schutz der Kinder, weil er nicht nur die Rechte der Kinder und die Rechte der Eltern schützt, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und damit das wichtigste Recht der Kinder überhaupt, nämlich ihr Recht auf möglichst enge Bindung zu ihren Eltern.

 

Wenn sich Prantl auf Janusz Korczak beruft („Wie man ein Kind lieben soll“), ist auch das nicht gerechtfertigt. Vorbild für Korczak war die Elternliebe, die er so gut wie irgend möglich gegenüber den ihm anvertrauten Waisenkindern ersetzen wollte. Er wäre sicher nicht dafür eingetreten, diese Elternliebe generell der Aufsicht des Staates zu unterstellen.   Seine Vorstellung war ja gerade das Gegenteil, dass nämlich der Staat die Elternliebe zum Vorbild nehmen sollte, wenn er die Verantwortung für Waisenkinder übernehmen muss. Der Bezug Prantls auf Korczak ist demnach völlig unpassend.

 

Würde der Staat neben den Eltern als gleichberechtigt beauftragt, die Kinderrechte zu vertreten, wäre den Kindern ein Bärendienst erwiesen, da er die Liebe der Eltern zu ihren Kindern niemals ersetzen kann. Vielmehr bestünde dann die Gefahr, dass er seine größere Machtstellung dazu missbraucht, alle Eltern noch stärker zu bevormunden.

 

Diese Gefahr ist nicht ein bloßer Verdacht. Der bisherige Umgang unseres Staates mit Art. 6 GG (Schutz der Familie und der Elternrechte) zeigt eindeutig, dass diese Vorgaben dann konsequent missachtet werden, wenn ihnen einflussreiche Interessengruppen oder politisch herrschende Ideologien entgegenstehen. Wieso sollte das anders sein, wenn die „Kinderrechte“ im GG stehen?

 

Beispiele für die Missachtung des GG durch den Staat gibt es genug.

 

Beispiel 1:

Da gibt es die Enteignung der Eltern durch unser Rentenrecht. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VerfG sieht das so (BVerfGE 87, 1 vom 7. Juli 1992):

„Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern (Rn 127).“

Bis heute hat sich an dieser Benachteiligung nichts geändert und damit auch nicht an der dadurch bedingten mittelbaren Einschränkung der Kinderrechte.

 

Beispiel 2:

Beim seit 2007 geltenden Elterngeld werden gezielt die Eltern benachteiligt, die ein älteres Kind länger als ein Jahr selbst betreut haben, statt es in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbstätig zu werden. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Das ist eine besonders schlimme Verletzung des Kinderrechts auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Entsprechendes gilt für die einseitige staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen mit etwa 1000 €/Monat, während Eltern, die zugunsten ihrer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten, völlig leer ausgehen. Auch daraus ergibt sich zumindest häufig eine Gefährdung des Kindeswohls und eine Verletzung des Kindeswillens. Beides wird zugunsten des Profitstrebens der Wirtschaftslobby trickreich verschleiert.

 

Fazit: 

Die Kinderrechte sind in unserem GG optimal geschützt. Dass die Kinderrechte in der tatsächlichen Politik oft nicht beachtet werden, liegt nicht am GG, sondern an dessen Nichtbeachtung. Daran würde aber auch eine Ergänzung des GG nichts ändern. Vielmehr birgt ein direkter Auftrag an den Staat, gegenüber den Eltern konkurrierender und gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte zu werden, die Gefahr einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern. Das würde eine noch stärkere Einschränkung des Kinderrechts auf Bindung zu den Eltern bedeuten. Hier würde der Bock zum Gärtner gemacht.

 

Wer hat das SAGEN – die Eltern oder der Staat?

Mit dem Anschreiben des Bündnisses RETTET DIE FAMILIE an alle neu gewählten Abgeordneten zum Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ warnt das Bündnis davor, grundgesetzliche Elternrechte der Willkür des Staates zu opfern.              http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

Dagegen verficht die „Deutsche Liga für das Kind“  aggressiv parteiübergreifende Bestrebungen, die Verfassung zugunsten von Kinderrechten, aber  deutlich zulasten von Elternrechten zu ändern. Damit erklärt sie Eltern ganz allgemein zu Widersachern ihrer Kinder, und damit verfasssungswidrig den Staat zur übergeordneten Macht über den Nachwuchs.

Das Bündnis RETTET DIE FAMILIE widerspricht heftig dem Anliegen der „Liga für das Kind“ ( > Herr  Prof. Jörg Maywald ) mit folgendem Schreiben:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/Brief-Liga.pdf

Unsere Frage: Wie würde der Staat entscheiden, wenn ein 13-jähriger Schüler nach erfolgreicher schulischer Indoktrination sich einer Geschlechtsumwandlung mittels Hormonbehandlung dazu entschlösse, künftig als FRAU zu leben? Würden die Vorbehalte und Bedenken der Eltern zählen, oder würde ihm der Staat die Umwandlung entgegen elterlicher Einwände ermöglichen? Mit den neuen KINDERRECHTEN hätten die Eltern keinerlei Mitsprache mehr, auch wenn sie ihr Kind noch so inbrünstig vor Schaden bewahren wollen.

Instabile Regierungsverhältnisse nach einer  Bundestagswahl ohne klare Mehrheiten machen Standpunkte fraglich. Bleibt die SPD bei ihrem NEIN zu einer Merkel-Koalition, so würde uns zumindest ein destruktiv SPD-geführtes Familienministerium erspart bleiben. Doch was käme danach? Hat nicht die CDU mit U.v.d.Leyen die grandiose Entfamilisierung in Gang gesetzt? Auf welche Koalition sollte man denn noch hoffen?

Solange man politischerseits Eltern als Feinde betrachtet, weil sie entgegen staatlicher Ansprüche ihre verfassungsrechtlichen Pflichten und Rechte gewahrt wissen wollen, solange müssen sich Eltern auf weiteren Widerstand einstellen, gleich welche Konstellationen sich für eine neue Regierung ergeben.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

„Kinderrechte in die Verfassung“ – wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die „Hoheit über den Kinderbetten“ muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

 

 

Kinder sind auch Menschen !!!

Wie uns unser Mitglied Christiane Lambrecht aus Bayern informiert, steht das Thema: „Kinderrechte in die Verfassung“ in zwei Wochen auf der Agenda der CSU. Aus diesem Anlass wollen wir Sie, liebe Nutzer, auf einen Artikel der vierfachen Mutter und Journalistin BIRGIT  KELLE zu diesem Thema aufmerksam machen mit der Bitte, ebenfalls aktiv zu werden und eine Botschaft an die CSU zu senden: https://www.csu-landtag.de/1_kontakt_Nehmen-Sie-Kontakt-auf.html 

Oder: csu@csu-landtag.de

Wir müssen einfach viele sein!

 

Lesen Sie den interessanten Artikel von Birgit Kelle: „Kinder sind auch Menschen“

Kinder sind auch Menschen 0157_03_00_05042017_2_0.PDF

Suchen Sie bitte selbst in der WELT vom Mittwoch, 5. April 2017 nach dem Artikel. Trotz mehrerer vergeblicher Versuche will es mir nicht gelingen, diesen Artikel über einen Link zu übertragen. Sorry!

Bärbel Fischer

 

 

 

 

 

Gelungenes Unionsprogramm? Mitnichten!

In der UNION herrscht eitel Freude über das „gelungene“ Regierungsprogramm. Was daraus in den Medien bekannt wird, sind finanzielle Verbesserungen für Familien: Kindergelderhöhung, Baukindergeld, Erhöhung des Kinderfreibetrags.

 

Kurz vor der Wahl wird bekannt, was die  Koalition in vier Jahren Regierungszeit den Familien konstant verweigerte. Die Familienarmut aber ist nicht mit ein paar Pflästerchen zu beheben, solange die doppelte Abgabenlast ( Kinderkosten plus familienblinde Sozialabgaben ) Familien unter ihr Existenzminimum drückt: Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 35.000 EUR unterschreitet eine vierköpfige Familie ihr steuerliches Existenzminimum um 1.603 EUR. Während ein Alleinstehender mit dem gleichen Einkommen nach Deckung seines Bedarfes in Höhe des Existenzminimums noch ein frei verfügbares Einkommen in Höhe von 13.421 EUR hat. Differenz: 15 024.- EUR. Die relative Einkommensposition von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2015 kontinuierlich verschlechtert. Eine verfassungsgemäße Entlastung bei den Abgaben brächte Familien pro Kind  monatlich 238.-Euro, also 2 856.- und nicht nur lächerliche 300.- CDU-Almosen pro Jahr.

 

 

Was aber im aktuellen CDU-Programm Familien weit mehr abstößt, ist das Unions-Vorhaben, „Kinderrechte in der Verfassung zu verankern“ – von Angela Merkel nur so nebenbei erwähnt, ohne dass die Medien die verheerenden Folgen  in Betracht ziehen. Diese Absicht deckt sich zu 100 % mit grün-roter Ideologie. Elternrechte sollen zugunsten von so genannten Kinderrechten geschmälert werden. Dabei sind Kinderrechte bereits in unserer Verfassung abgedeckt.

 

Künftig bestimmt also der Staat, bzw. die jeweilige Regierung, und nicht mehr die Eltern, was unter Kinderrechten, bzw. Kindeswohl zu verstehen ist. Wollen Eltern z. B. die Kindererziehung in eigener Regie behalten, könnten sie künftig unter Strafe dazu gezwungen werden, ihre Kinder unter staatlicher Obhut in Kitas und Horten ganztags  betreuen zu lassen. Denn Kita und Hort werden heute als Bildungseinrichtungen verkauft. Wer „Bildung“ verweigert muss bestraft werden! Wie der Teufel das Weihwasser fürchtet man, dass Eltern ihre Kinder zu kreativen, kritischen und freien Charakteren erziehen, was sie ja seit Jahrhunderten in einem Land der Dichter und Denker erfolgreich leisteten. Nichts fürchten Sozialisten mehr, als elterlichen Einfluss. Staatlich betreute Kinder, erfolgreich von Eltern getrennt, sind manipulier – verfüg- und für staatliche Zwecke verwendbar.

 

Hat die UNION vor, Sozialisten zu generieren? Der geplante Rechtsanspruch auf ganztägige Grundschulbetreuung legt dies nahe. Möglichst wenig Eltern-Kind-Kontakt, möglichst viele vollerwerbstätige Eltern, möglichst viele mütterliche Steuerzahler!

 

Daher wird diese Merkel´sche Randbemerkung mehr Unheil anrichten als der Wähler heute vermutet. Kinderrechte in die Verfassung? Na klar, wer könnte etwas dagegen haben? Doch auf der Kehrseite der Medaille steht die gnadenlose Entfremdung der Kinder von ihren Eltern und die  perfide Entrechtung der Eltern.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Nachdenkliches zum Muttertag

Darf man Mütter gegenüber ihrem eigenen Kind rechtlos machen?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) nimmt den Muttertag zum Anlass, auf einen Gesetzentwurf des  Familienministeriums hinzuweisen, über den der Bundestag jetzt im Schnelldurchlauf entscheiden soll. Danach können Mütter – Eltern – ganz legal rechtlos gemacht werden gegenüber dem eigenen Kind.

„Als Jurist ist mir jeder Eingriff des Staates in die Privatsphäre und damit in die Familie suspekt. Ich weiß, dass ein Eingriff manchmal zumindest vorübergehend notwendig sein kann. Ich lehne es aber unter rechtsstaatlichen, aber auch menschlichen Gesichtspunkten ab, dass einer Mutter auf Grund einer Prognose das Kind weggenommen und sie rechtlos gemacht wird“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk.

„Die beste Amme ersetzt keine Mutter“, lautet ein Sprichwort. Genau der umgekehrten Auffassung ist Familienministerin Manuela Schwesig. Eine vom Jugendamt ausgesuchte „Amme“ – Pflegemutter – ersetzt die Mutter. Wird der Entwurf mit dem wohlklingenden Motto „Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ Gesetz, dann können Kinder der Mutter, den Eltern auf Dauer ganz legal entzogen und Pflegeeltern beziehungsweise Pflegeheimen zugeordnet werden. Grundlagen für diesen massiven Eingriff sind Prognosen des Jugendamtes und wohl in den meisten Fällen eines Gutachters. Gerade die Gegenwart zeigt, wie fragwürdig und stark risikobehaftet Prognosen sind, insbesondere wenn es um sozialpsychologische Fragen geht. Wer kann sich schon anmaßen in die Zukunft zu schauen? – Genau auf der Basis soll dann das Familiengericht den Eltern die Kinder auf Dauer entziehen. Im Übrigen stellt sich die grundsätzliche Frage: Ist die auch Identität stiftende Qualität der Beziehung zu der Mutter, zu den leiblichen Eltern einfach austauschbar?

ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fordert einen Paradigmenwechsel: „Starke Kinder und Jugendliche brauchen ihre natürlichen Eltern, sie sind nicht einfach austauschbar. Im Interesse des Kindeswohls müssen Mütter und Väter unterstützt, an die Hand genommen, durch die Krise geführt, Großeltern, das familiale Netz aktiviert werden. Statt beurteilen und urteilen, konkrete lösungsorientierte Hilfe im Alltag, das stärkt Eltern und Kinder – und ist zudem noch kostengünstiger.“

Muttertag – Kitsch – Klischees – Konsum – und tiefere Bedeutung

Der Muttertag hat in Deutschland eine ambivalente Tradition. Die geistige Grundlage für diesen „Feiertag“ lieferten zahllose Sprichwörter, die heute noch tief im Unterbewusstsein verankert sind: „Über Mutterliebe keine Liebe“ – „Eine Mutter versteht auch, was das Kind nicht ausspricht.“ – Albert von Chamisso stilisierte dieses Gedankengut geradezu zum Muttermythos: „Nur eine Mutter weiß allein, was lieben heißt und glücklich sein.“

Zuerst wurde der Muttertag aus anderen Ländern übernommen und ganz unpolitisch aber schon recht gesch.ftstüchtig 1922/23 durch den Verband der Blumengeschäftsinhaber als „Tag der Blumenwünsche“ eingeführt. Die Nazis erklärten den Muttertag zum Feiertag, zum „Gedenk- und Ehrentag der deutschen Mütter“, sie sollten möglichst viele Kinder gebären, dafür wurde ihnen das „Ehrenkreuz der Deutschen Mutter“ verliehen. Und Muttertag heute, eine „Event“, um den Konsum anzukurbeln. Weil vielfach die Kinder fehlen, wird „Mutti“ an diesem Tag von „Vati“ beschenkt.

In seiner unnachahmlichen Art stellte Mark Twain, befragt nach seiner Mutter, einmal fest: „Meine Mutter hatte einen Haufen Ärger mit mir, aber ich glaube, sie hat es auch genossen.“ – In diesem Sinne Dank und insbesondere auch Respekt den Müttern nicht nur am Muttertag.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Kontakt:

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de

ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk, Ludwigstr. 23, 97070 Würzburg, 0931/45 25 940, r.gurk@isuv.de

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de

 

Lesen Sie dazu auch die Pressemeldung des Verbands Familienarbeit e. V. auf:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=7454