Ampel-Koalitionsvertrag = Handbuch zur Familienzerstörung

W E I T E R L E I T U N G 

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 Mitteilung, 25. November 2021
Handbuch zur Familienzerstörung:
SPD, Grüne und FDP stellen Koalitionsvertrag vor
Sehr geehrte Frau Fischer,

was sich bereits im Sondierungspapier bedrohlich angekündigt hat, wird im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP nun sogar noch übertroffen: Die familienfeindliche Agenda der neuen Bundesregierung ist offenkundig. Nachdem die Große Koalition die Vorarbeit geleistet hat, will die Ampel den Feldzug gegen die Familie jetzt zur Vollendung bringen.

Laut Koalitionsvertrag wollen die drei Regierungsparteien u.a.

  • „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufnehmen (S. 98),
  • ein „Institut der Verantwortungsgemeinschaft“, „Mehr-Elternschaft“ und „Co-Mutterschaft“ einführen (S. 101),
  • durch einen „Gleichstellungs-Check“ alle künftigen Gesetze nach der Gender-Ideologie ausrichten (S. 114),
  • Werbung für Abtreibung erlauben (S. 116),
  • „Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen“ (S. 116),
  • einen „Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ umsetzen (S. 119),
  • „das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen“ (S. 119),
  • eine EU-weite Anerkennung von „Regenbogenfamilien“ und gleichgeschlechtlichen „Ehen“ erwirken (S. 120),
  • eine LSBT-Konvention bei den Vereinten Nationen einbringen (S. 147),
  • eine feministische Außenpolitik (S. 144) und einen „umfassenden Gender-Aktionsplan“ in der Entwicklungshilfe (S. 152) entwerfen.

Im Klartext: Die neue Bundesregierung will das Elternrecht aushebeln, die natürliche Familienstruktur von Vater, Mutter und Kind(ern) abschaffen, die Gender-Ideologie noch weiter ausbreiten, noch mehr Abtreibungen ermöglichen, die LSBT-Lobby noch stärker finanzieren und Kinder schutzlos dem Transgender-Hype ausliefern – all dies unter Federführung der Grünen, die voraussichtlich das Familienministerium erhalten werden.

Das heißt: Die Ampel hat das Kriegsbeil ausgegraben und der Familie den Kampf angesagt. Es liegt jetzt an uns, entschiedene Verteidigungsmaßnahmen zu ergreifen. Wir werden Sie dazu in den nächsten Tagen und Wochen auf dem Laufenden halten und zur gezielten Beteiligung an Aktionen aufrufen. Als erste wichtige Maßnahme bitte ich Sie, Ihr persönliches Umfeld über die bevorstehenden Angriffe der Ampel-Koalition zu informieren.

Leiten Sie bitte diesen Newsletter via E-Mail an Ihre Freunde und Bekannte weiter mit der Bitte, den Newsletter hier selbst zu abonnieren. Wir sind viele, sollten aber noch viel mehr werden. Lassen Sie uns Familien zusammenstehen und gemeinsam dem Irrsinn Einhalt gebieten!

Herzliche Grüße, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

P.S.: Die neue Legislaturperiode wird eine enorme Herausforderung. Aber mit Ihrer Hilfe werden wir den Plänen der Ampel-Koalition entgegensteuern. Unterstützen Sie dazu unsere Arbeit auch mit Ihrer Spende – entweder per Überweisung oder per PayPal:

Vielen Dank!

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Mogelpackung Kinderrechte

So harmlos kinderfreundlich das Vorhaben der SPD „Kinderrechte ins Grundgesetz“ auch daherkommt  – nach diesem Schritt wird es Kindern nicht besser gehen, aber den Eltern um Vieles schlechter. Denn sie werden sich künftig nicht mehr gegen staatliche Eingriffe ins Elternrecht wehren können.  Im folgenden Video erläutert Frau v. Beverförde die konkreten Folgen dieser Grundgesetzänderung:

https://www.youtube.com/watch?v=gUOck2OFgP8

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Wer hat das Sagen, die Eltern oder das Amt?

Die vierfache Mutter und  gefeierte Buchautorin Birgit Kelle macht darauf aufmerksam, dass im Schatten der CORONA-Krise bereits neue politische Versuche unternommen werden, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, obwohl eine Mehrheit der Parlamentarier dieses Vorhaben vor wenigen Monaten  abgelehnt hat. Wäre das Vorhaben damals beschlossen worden, hätten die Gesundheits- und Jugendämter bereits heute das Recht, Kinder gegen den Willen der Eltern aus den Familien zu nehmen, sie zu isolieren und evtl. „vorsorglich“ zu impfen.

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Birgit Kelle:

Das Kindeswohl in Corona-Zeiten – Warum „Kinderrechte in die Verfassung“ gerade jetzt das Erziehungsrecht der Eltern gefährdet

Wir hatten im vergangenen Newsletter das Problem bereits an die Wand geworfen: Wenn in Corona-Zeiten Beamte aus dem Gesundheitsamt in Rundschreiben drohen, dass Kinder aus Familien herausgerissen werden können, sollten sich Eltern nicht an die Quarantänevorgaben innerhalb (!) der eigenen Wohnung halten, dann hätten dieselben Beamten mit „Kinderrechten in der Verfassung“ ein machtvolles Instrument gegen die Eltern in der Hand. Gut, dass das – noch – nicht so ist. Gerade verschärft sich aber der Grund zur Sorge, denn nicht nur die SPD, sondern die Regierungskoalition insgesamt nimmt das Thema Kinderrechte erneut auf die Agenda.
Wie wir gerade erfuhren, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vorgestern, am 25. August 2020, erneut eine Arbeitsgruppe einzusetzen, bestehend aus Regierungsmitgliedern sowie Fraktions- und Parteimitgliedern, damit das Vorhaben „Kinderrechte in die Verfassung“ in dieser Legislaturperiode doch noch durchgeboxt werden kann. Haben wir gerade wirklich keine anderen Sorgen, auch in Bezug auf die Kinder? Es drängt sich die Frage auf: Warum ist das mitten in der größten Wirtschaftskrise des Landes, im größten Bildungsausfall seit dem zweiten Weltkrieg und im Angesicht einer erklärten Pandemie gerade so wichtig, um erneut in Angriff genommen zu werden? Einen akuten Grund gibt es gerade nicht. Wem also soll das erneute Vorhaben nutzen? Denn die Frage, wem es schadet, lässt sich einfacher klären: Den Eltern und somit der ganzen Familie.

Kindeswohl in Corona-Zeiten
Es macht mich langsam wütend, wie sehr die echten Probleme von Kindern und Familie missachtet werden, während der Staat zunehmend versucht ist, sich in Bereiche einzumischen, die eine Frage elterlicher Sorge und Erziehung sind. Wie etwa die Frage, wie ich als Mutter mit meinem eigenen kranken Kind in Quarantäne in meinem eigenen Haus umgehe.
Oder um es einmal so zu formulieren: Ich fände es großartig, wenn die Politik sich intensiv damit befassen würde, wie das Recht unserer Kinder auf eine anständige Bildung endlich wieder umgesetzt wird und wie ein Unterricht stattfinden kann, in dem unsere Kinder nicht sechs oder mehr Stunden am Tag gezwungen sind, dauerhaft eine Maske zu tragen, was gelinde gesagt eine Zumutung ist. Jeder möge das für sich einmal ausprobieren dauerhaft zu Hause.
Auch der Ton macht ja bekanntlich die Musik. Der Ton aus den Gesundheitsämtern war scharf. Missachtung der Maßnahmen wurde mit Kindesentzug bedroht. Das war keine gutgemeinte Handlungsempfehlung.
Im Kontext einer hypersensiblen Politik, die jedes Hinterfragen, jeden Widerstand und jeden Protest gegen staatliche angeordnete Corona-Maßnahmen derzeit mit Strafen bedroht oder Bürger, die ihre Verfassungsrechte wahrnehmen, als „Covidioten“ bezeichnet, lassen Drohungen gegenüber renitenten Eltern besonders aufhorchen. Debatte muss erlaubt bleiben, Widerspruch auch. Und deswegen hier noch einmal kompakt und unter den verschärften Bedingungen von Corona-Maßnahmen und Ausnahmesituationen, eine ganze Liste von Gründen, warum Kinderrechte in die Hand von Eltern und nicht dem Ermessensspielraum politischer Ideologen gehören.

  1. Die gesamte Debatte um Kinderrechte in der Verfassung dreht sich um die Frage, wer definiert das Kindeswohl? Was ist für die Kinder das Richtige und Gute? Was entspricht dem Kindeswohl und was nicht? Welches Recht der Kinder gäbe es zu verteidigen und welches zu vernachlässigen? Wer genau vertritt das Wohl der Kinder im Zweifelsfall und vor allem gegen wen? Und ganz konkret in Corona-Zeiten: Welche Maßnahmen sind für und welche gegen das Kindeswohl gerichtet? Kindeswohl, es ist eine politische Waffe, es ist das Symbolwort für die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ und die finale Auseinandersetzung: Bestimmen die Eltern oder der Staat darüber und wer hat das letzte Wort? Alles ist also in Ordnung, solange Staat und Eltern sich einig sind. Nicht erst die Corona-Pandemie zeigt: Das ist mitnichten der Fall, jetzt kommen allerdings ganz neue Gefahrenlagen für Kinder und Familien dazu.
  2. Vorweg, genug gute Gründe gegen die Kinderrechte in der Verfassung habe ich schon vielfach zusammengetragen, zuletzt in einem offenen Brief an die Justizministerin Christine Lambrecht im Mai 2020,nachzulesen hier unter dem Link. Sie hatte mir auch geantwortet, leider ohne auf die inhaltlichen und rechtlichen Bedenken die unzählige Verfassungsexperten bereits vorgetragen haben, konkret einzugehen. Wirklich gewundert hat es mich nicht, denn dass, wider jede Vernunft, die Kinderrechte ein Steckenpferd der Sozialisten sind, ist lange bekannt. Dass sie jeden noch so erbärmlichen Anlass nutzen, um die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken auch, nachzulesen gerne hier unter diesem Link, wo ich bereits eine Chronologie unguter Anläufe auf die Kinderrechte zusammengetragen habe, die vor allem eines zeigen: Kein Anlass scheint unpassend zu sein, wenn Ideologen einen Grund suchen.
  3. Die Einsetzung einer erneuten Arbeitsgruppe, wie nun gestern beschlossen, wirft die Frage auf: Wozu? Es gab bereits zwei Jahre lang eine Bund-Länder-Gruppe der Koalitionsparteien, herausgekommen waren im Herbst 2019 drei Formulierungsvorschläge für eine Verfassungsänderung, weil man sich im Kreise der Experten aus verschiedenen Lagern nicht einmal auf einen einzigen, gemeinsamen Vorschlag einigen konnte. Was sollte nun eine neue Arbeitsgruppe hervorbringen, außer einen Kuhhandel auf Koalitionsebene? Alle Fakten und vor allem alle Bedenken gegen die Kinderrechte in die Verfassung liegen auf dem Tisch. Seit über 20 Jahren. Und alles spricht dagegen. Verfassungsexperten, die Mehrheit der über die Jahre befragten Sachverständigen im Deutschen Bundestag und auch die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Und ich war live dabei auf einem Podium in Berlin, als selbst jener Rechtsexperte, die sich vor dem Rechtsausschuss im Bundestag für die Kinderrechte aussprachen, zugeben mussten, dass es keine einzige konkrete Verbesserung für Kinder daraus gäbe, weil alle Handlungsforderungen für Kinder, die sie anbrachten, durch einfache Gesetze verwirklicht werden müssten und auch jederzeit könnten, ohne dass die Verfassung geändert wird. Die Mehrheit aller Experten war also schon immer wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Verankerung von Kinderrechten in die Verfassung. Außer natürlich die SPD, die Grünen und die Linken und einzelne Versprengte der CDU, während die Rechtsexperten der CDU sich massiv dagegen aussprechen.
    Genaugenommen wurde einst das Einfügen der Forderung nach Kinderrechten in die Verfassung von Unionsseite nur deswegen in den Koalitionsvertrag eingefügt, weil Horst Seehofer in einem intellektuellen Blackout unbedingt darauf beharrte, obwohl in seiner eigenen Partei massive Bedenken dagegen herrschten und heute alle, die man in der CSU darauf anspricht, verschämt wegschauen. Horst wer? – werden manche sich fragen. Es ist der Mann der CSU, der nichts mehr zu sagen hat und als Einziger auch bei der 70-Jahr-Feier der CSU-Fraktion im Bundestag fehlte, weil ihn auch niemand dort vermisste. Es stellt sich also in Sachen CSU die Frage, ob Markus Söder das giftige Erbe dieser Koalitionsvereinbarung übernehmen will, das diametral zum Familienbild der CSU steht.
  4. Unter Corona-Bedingungen kommen gerade unheilvolle neue Gründe hinzu, Kinderrechte in der Verfassung abzulehnen, weil sie massiv in den Kompetenzbereich der elterlichen Erziehung eingreifen und dem Staat Kompetenzen zuspricht. Denn leider bietet die Pandemie konkrete Problemfelder, die bereits da sind und andere die unweigerlich kommen werden, bei denen gegensätzliche Auffassungen von Eltern und Staat zum Kindeswohl vorprogrammiert sind.
    Das Kindeswohl beinhaltet selbstverständlich und auch besonders die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit der Kinder. Gerade haben die Gesundheitsämter bereits die Muskeln spielen lassen bei einem Versuch, Eltern bis in das eigene Kinderzimmer hinein vorschreiben zu wollen, wie sie mit ihrem eigenen kranken Kind Corona-konform zu verfahren hätten, und bei Missachtung mit Kindesentzug als letztem Mittel gedroht. Im familienpolitischen Bereich existiert seit Jahrzehnten die Einteilung in „Gute Erziehung – schlechte Erziehung“ und das Schema ist auch im intellektuell niederschwelligen Bereich begreifbar: Gute Erziehung findet unter staatlicher Aufsicht durch angelernte Erzieherinnen in staatlichen Einrichtungen an fremden Kindern statt – böse Erziehung inklusive Verdummungsgefahr findet zu Hause durch Eltern an den eigenen Kindern statt.
    Die Eltern als Bildungs-Gefährder ihrer Kinder durch Kitaverweigerung sind also verbal bereits fest im Repertoire der Politik verankert. Eltern als Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder kommt gerade als „Wording“ dazu.
    Jetzt streiten wir gerade über die Frage, ob man Eltern als erziehungsunfähig behandeln darf, weil sie sich nicht an Corona-Anordnungen zu Hause halten.Wie werden zukünftig Eltern eingestuft oder tituliert, die offen gegen Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht an Schulen protestieren, oder gar auf einer Demonstration gesichtet werden?
    Die halbe Welt arbeitet gerade an einem Impfstoff gegen Corona. Die Frage nach einer Impfpflicht, sobald der Impfstoff da ist, wird noch zum politischen Zündstoff werden. Für Erwachsene, aber auch für Kinder.
    Wie wird man Eltern behandeln, die selbst oder gar für ihre Kinder eine Impfung gegen Corona verweigern? Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder? Wir haben gerade erst eine Masernimpfpflicht für Kita-Kinder eingeführt. Ohne Impfung kein Kitaplatz, um die anderen Kinder nicht zu gefährden. Die Forderung nach einer Impfpflicht für Schulkinder ist keine theoretisch abstrakte Überlegung, sondern eine Debatte, die uns unweigerlich ereilen wird. Werden Eltern noch widersprechen können, und welche Konsequenzen wird es für ihr Sorgerecht haben? Ich sage das explizit nicht als generelle Impfgegnerin, meine Kinder und ich selbst sind komplett nach Empfehlung durchgeimpft. Ich erinnere mich allerdings auch noch gut an den psychischen Druck, der einst aufgebaut wurde in der Bevölkerung, sich gegen die „Schweinegrippe“ unbedingt impfen lassen zu müssen. Der Druck bei Corona wird ungleich höher werden.
  5. Was gerade auch in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit gut und richtig ist für unsere Kinder, dürfen wir als Eltern nicht aus der Hand geben. Kinderrechte in die Verfassung bringt keinen einzigen Vorteil für Kinder, denn sie sind Menschen und genießen deswegen bereits heute jedes einzelne Verfassungsrecht. Unser Grundgesetz kennt kein Mindestalter. Schon heute besitzt der Staat ein umfassendes Recht, Kinder allein schon auf Verdacht auf Misshandlung sofort aus der Familie zu nehmen, es braucht auch für tatsächliches Erziehungsversagen keine neuen Instrumente oder Maßnahmen.Alles was die Politik für Kinder tun möchte, kann sie heute und jetzt sofort mittels einfacher Gesetze im Bundestag tun. Die Frage, die alle Eltern an die Politik stellen sollten ist: Warum tut man nicht, was man tun könnte, und fordert stattdessen eine Verfassungsänderung, die nur symbolischen Charakter hätte? Die Antwort ist einfach, klar und ideologisch begründet: Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat ein Zugriffsrecht auf die Kinder. Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat das Recht das Kindeswohl nach eigenem Ermessen und auch gegen die Ansichten der Eltern zu definieren. Kinderrechte in die Verfassung treibt ein Keil zwischen Eltern und Kind und genau deswegen, sollten Eltern hier kategorisch protestieren.

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Jetzt wird es tatsächlich ernst: Die Regierungs-Koalition nimmt mitten in Corona Pandemie neuen Anlauf zur Verwirklichung des Zieles „Kinderrechte in die Verfassung“ – Hofft man etwa, das Thema unter dem Radar ernsthafter Probleme vorantreiben zu können, ohne dass jemand das groß bemerkt?
Jetzt ist es an der Zeit für Eltern, für ihre Rechte und die ihrer Kinder einzustehen, denn derzeit zeigen viele Maßnahmen unheilvoll, dass die Frage, was für unsere Kinder gut und richtig ist, mit staatlichen Ansichten diametral zusammenprallen kann.

Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, sprechen Sie jeden Politiker an in allen Parteien. In NRW ist gerade Kommunalwahlkampf, es stehen Infostände der Parteien in den Innenstädten. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, Ihre Meinung zu den Kinderrechten kund zu tun. Die Politik soll und muss wissen, dass dies kein Gewinnerthema ist. Die Liste aller Abgeordneten des Bundestages finden Sie hier unter dem Link. Nutzen Sie Ihr Bürgerrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit!

Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende von Frau2000plus e.V.

Norwegen definiert „Kinderrechte“ gegen die Eltern

Eigentlich soll die norwegische Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ Kinder schützen, aber häufig zerstören ihre Mitarbeiter die Familien, vermeintlich für das Wohl der Kinder. Die dortigen Verhältnisse drohen auch bei uns, wenn „Kinderrechte“ so im Grundgesetz aufgeführt werden, dass der Staat definieren kann, was „Kinderrechte“ sind.

Das wichtigste Recht eines Kindes, nämlich das Recht im Regelfall von seinen Eltern betreut zu werden, wird im Vorschlag der Bundesregierung nicht mehr erwähnt. Der Staat könnte dann, wie bereits heute in Norwegen, unter geringfügigen Anlässen den Eltern ihre Kinder entziehen und so den Kindern großen Schaden zufügen. Welche Gefahren unseren Kindern drohen, wenn diese „Kinderrechte“ im Grundgesetz festgeschrieben werden, werden im verlinkten Video über die Verhältnisse in Norwegen deutlich.

http://www.youtube.com/watch?v=ePDr1JKzJKY&fbclid=IwAR3lSMn5BK2CLZK8akNzL4x30rJigeNs6-aKqF39SBPlDO9DSH_uvrDK0cc

Kinder sind auch Menschen!

Die Journalistin, Bestsellerautorin und vierfache Mutter Birgit Kelle verdeutlicht auf Ihrer Seite FRAU, FAMILIE, FREIHEIT, weshalb die von der Koalition geplante und der von einem Arbeitskreis erarbeiteten Entwürfe zu einer Grundgesetzänderung abzulehnen sind.

“ Niemand braucht „Kinderrechte in der Verfassung“, sie nutzen Kindern nichts, verletzen Elternrechte und verleihen dem Staat neue Zugriffsrechte auf die Familie. Explizite Kinderrechte in der Verfassung hebeln die Elternrechte aus.“

Gleichzeitig fordert sie Eltern auf zu handeln und liefert dazu  schlüssige Argumente:

Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, rufen Sie an, gehen Sie in die Bürgersprechstunde! Ihre Abgeordneten finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestags – einfach in der Suchfunktion ihren Ort eingeben und Sie gelangen zu Ihrem Abgeordneten.
Und teilen Sie uns mit, wie die Antwort gelautet hat! Gerne auf diese Mailadresse: newsletter@frau2000plus.net

Hier finden Sie den ganzen Text:

https://frau2000plus.net

Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

Wie viele Familienverbände und-Initiativen, so drängt auch unsere Elterninitiative darauf, dass bei dem Vorhaben der Koalition, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die Rechte der Eltern im Dienst an ihren Kindern nicht eingeschränkt werden dürfen.

Die Organisation DEMO für ALLE ruft zum Protest auf:

SPD drängt auf „Kinderrechte“
Jetzt E-Mail-Protest an Familien- und Justizministerium schicken

Kinderrechte‘ kommen ins Grundgesetz, das twitterte anlässlich des Weltkindertages heute die SPD-Fraktion. Unter dem Motto „keine Angst vor starken Kinderrechten“ schaltet die SPD in der Debatte um „Kinderrechte“ nochmals einen Gang nach oben, um ihren Koalitionspartner unter Druck zu setzen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen baldigen Gesetzentwurf angekündigt und auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) drängt darauf, „Kinderrechte“ endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.

Der SPD kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen. Dabei dauern die Verhandlungen in der „Kinderrechte“-Kommission nach wie vor an. Einer der Knackpunkte ist die entscheidende Frage, „wie sehr die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit den Rechten von Eltern kollidieren könnte“.

Und genau darum geht es: „Kinderrechte“ im Grundgesetz – wie auch immer formuliert – wären ein massiver Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht zugunsten staatlicher Interventionen. Dieser Zusammenhang muss dringend auch im Justiz- und im Familienministerium ankommen!

Schreiben Sie Ihren Protest gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz z.B. mit Hinweis auf unseren kurzen Aufklärungsfilm jetzt auch an Justizministerin Christine Lambrecht christine.lambrecht@bundestag.de und an Familienministerin Franziska Giffey poststelle@bmfsfj-bund.de-mail.de.

„Kinderrechte“ gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

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PROTESTBRIEF

Sehr geehrte Frau Justizministerin Christine Lambrecht!

Kinderrechte in die Verfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?   

Leider hat die Forderung   „Kinderrechte in die Verfassung“ einen fundamentalen Fehler, denn sie überträgt elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

  • „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Wir fragen: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Wir fragen: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Wir fragen: Was versteht die jeweilige Regierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar keine Unterstützung, sondern endlich ökonomische Gleichbehandlung mit Kinderlosen.
  • „Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Wir fragen: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Bundesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Lambrecht, Kinderrechte ( warum nicht auch Frauenrechte, Behindertenrechte, oder Seniorenrechte?)  im Grundgesetz festgeschrieben, öffnen  parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Für uns Eltern bedeutet diese Festschreibung, jede Regierung  bekäme die Macht, ihren schwarz-rot-grün-gelben Zugriff auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Das wäre ein illegaler Eingriff in Elternrechte.

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Um Kindern zu helfen, muss man nicht das Grundgesetz ändern, sondern die Eltern stärken, und ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen. 

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

i.A. Bärbel Fischer

 

Wer bedroht Kinderrechte wirklich?

„Kinderrechte gehören in die Verfassung!“ – so  plädierten heute im Bundestag die Grünen, SPD, Linke  und Teile der UNION. Sind Kinder rechtlos? Ja tatsächlich, leider sind viele Kinder rechtlos, weil sie nicht genug geschützt werden vor Gefahren für Seele, Leib und Leben. Ja, der Staat hat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht. Diese Rechte und Pflichten legten die Väter des Grundgesetzes, ausdrücklich und aus bitterer Erfahrung, in die Hände der Eltern (Art. 6,1 GG) im Bewusstsein, dass die leiblichen Eltern es sind, die eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder haben. Unsere Verfassung traut allein den Eltern ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder zu. Der Staat hat nach Art. 6,2 GG lediglich das Wächteramt für den Fall elterlichen Versagens zu garantieren.

  • Das Recht auf ein eigenes Leben wird aber genau von jenen bedroht, die auf Biegen und Brechen den § 218 legalisieren wollen.
  • Wer ganztägige Fremdbetreuung für Kinder zur Pflicht macht, beraubt sie elterlicher Achtsamkeit, Liebe und Wertschätzung.
  • Das Recht auf psychisches Reifen wird von jenen bedroht, die Scham verletzende und übergriffige „Aufklärung“ als verpflichtende Unterrichtsmodelle fordern.
  • Die ökonomischen Bedingungen versagt der Staat den Eltern, indem er speziell von diesen enorme Abgaben einfordert, die er Kinderlosen erspart. Arme Eltern – arme Kinder!

Wer ist es also, der die Rechte ihrer Kinder bedroht? Sind es die Eltern, oder ist es nicht vor allem der Gesetzgeber selbst?

Warum heucheln die linken Parteien und der Gesetzgeber, Kinderrechte zu stärken, wo sie diese doch selbst gewaltsam in die Tonne treten?

Vermutlich geht es gar nicht um das Kindeswohl, sondern um einen Generalverdacht gegen die Erziehungskompetenz der Eltern. „Kinderrechte in der Verfassung taugen also eher als Keil zwischen Eltern und Kind und als neues staatliches Instrument, um die Vertretung von Kinderrechten aus dem Machtbereich der Familie zu schälen und den Staat als neuen Advokaten der Kinder zu installieren“, schreibt Birgit Kelle lesenswert unter:

https://www.focus.de/politik/deutschland/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kinderrechte-in-verfassung-mit-vorstoss-stellen-gruene-eltern-unter-generalverdacht_id_10796246.html

Der Verband Familienarbeit e. V. erstellte folgenden Wortlaut für eine Verfassungsänderung:

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

„Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie“ – stromlinienförmig!

Herr Dr. Heinrich Günther aus Dresden kritisiert die Positionierung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie eaf auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten in die Verfassung und den Anspruch auf Ganztagsbetreuung bis zum Ende der Grundschulzeit.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vater dreier Töchter, evangelischer Christ und familienpolitisch interessierter Bürger möchte ich Ihnen zwei Kommentare zukommen lassen zu Ihrer 

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 5.3.2018

Zu 1. 

Zitat Koalitionsvertrag: „Die Koalitionsparteien haben sich für die deutliche Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz ausgesprochen. Bis 2019 soll eine Bund-Länder-AG dazu einen Vorschlag erarbeiten (S. 21*).“                                                                        

Bewertung eaf:  Die eaf begrüßt dieses Vorhaben sehr. Das wird die Rechtsposition und die Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen stärken.“

Kommentar HG: So gut das auch klingt, wird dies die Elternrechte lt. Art.6 GG und damit die Familie als wichtigstes soziales Mikrosystem der Gesellschaft weiter schwächen. Zudem zeigt die fortschreitende Entwertung der Familie gegenüber Job bzw. Erwerbsarbeit, dass ein Grundgesetz-Artikel allein das wirkliche Leben nicht nachhaltig schützt, wenn er in der Realpolitik immer weniger beachtet wird (Kinder sind Armutsrisiko in Deutschland, insb. Alleinerziehende oft in prekärer Lage usw.; Kinder im öffentlich-politischen und medialen Kontext als Kostenfaktor von Kommunen oder bestenfalls als „Privatvergnügen“ ihrer Eltern wahrzunehmen – aber nicht als existentielle Voraussetzung für die Zukunft der Gesellschaft). Anstatt neue Rechte im GG zu verankern, wäre erstmal GG Art 6 einzuhalten.                                                                                                                           

Zu: 2.

Zitat Koalitionsvertrag: „……Allerdings soll flächendeckend Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ausgebaut werden. 2025 soll dies in einen Rechtsanspruch aller Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung münden. Weiterhin soll sowohl der Ausbau der Betreuung für Kinder im Vorschulalter als auch die Steigerung der Qualität des Betreuungsangebots gefördert werden (S. 20).“

Bewertung eaf: ……So ist für 2025 der Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Geburt an bis zum Ende der Grundschulzeit in Sichtweite und damit wäre dann auch die seit Jahrzehnten beschworene – aber bislang nicht eingelöste – Wahlfreiheit von Familien gewährleistet. 

Besonders begrüßt die eaf die Bemühungen zur Steigerung der Qualität von Betreuung, um auch tatsächlich von Förderleistungen – wie wir sie verstehen und für notwendig erachten – sprechen zu können.“

Kommentar HG: wie kommen Sie zu der Feststellung, dass mit dem Anspruch auf      Ganztagsbetreuung „Wahlfreiheit für Familien“ gewährleistet wird? Eine Wahlfreiheit  setzt zumindest annähernde Chancengleichheit voraus – in Wirklichkeit liegt bereits  jetzt eine extreme Benachteiligung häuslicher Sorge und Erziehung vor, denn steuerfinanziert hoch subventioniert wird ausschließlich die Fremdbetreuung in  KITAs und zunehmend in Ganztagsschulen. Angesichts der real existierenden, sozialpädiatrisch unverantwortlichen Betreuungsschlüssel in KITAs  – wie etwa in Sachsen – und der enormen Folgen ungenügender Zuwendung für Kleinstkinder für deren späteres Leben sollte eine familienorientierte Organisation klare Forderungen zur Betreuungsqualität definieren, anstatt bloße Versprechungen von „Bemühungen der Politik um bessere Qualität“ schon zu begrüßen.

Ich verstehe nicht, was solche Positionen der EAF mit einem christlichen Menschenbild zu tun haben. Der Wert häuslicher Erziehung – egal ob Kinder tagsüber in KITAs sind oder nicht – entscheidet über ihr weiteres Leben. Es wäre folgerichtig, die skandalösen Rahmenbedingungen für Familienarbeit in Deutschland anzuprangern (s. Pro-Kopf-Einkommen, Rentenrecht, Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt durch geringere Flexibilität etc.) und dringend Gerechtigkeit für die Kinderfamilien einzufordern – anstatt eine zunehmende Fremdbetreuung zu propagieren, die unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit steht und es daher völlig ungewiss ist, ob eine flächendeckende erwerbstätig organisierte Tagesbetreuung von Kindern in verantwortlicher Qualität  überhaupt realisierbar ist (s. Veröffentlichung der BERTELSMANN-Stiftung zu Defiziten an Finanzierung und qualifiziertem Personal).

 

Die EAF trägt die Mitverantwortung an den immensen Folgen einer verfehlten Familienpolitik, in der sich familiäre Bedürfnisse immer mehr den beruflichen bzw. wirtschaftlichen Anforderungen zu beugen haben und somit die soziale Stabilität in der Zukunft nachhaltig bedroht wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich Günther

NEIN zu „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung!

Die Initiative DEMO FÜR ALLE  https://demofueralle.blog/  mahnt eindringlich:

NEIN zu „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung!

Die Volksabstimmung in Hessen über Verfassungsänderungen im Zuge der Landtagswahl am 28. Oktober rückt näher. Und die „Kinderrechte“-Befürworter sind hochaktiv: An hessischen Schulen werden Flugblätter verteilt, die dazu auffordern, am kommenden Sonntag für die Aufnahme von „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung zu stimmen. Diese Flugblätter verletzen das Neutralitätsgebot der Schule und instrumentalisieren die Schüler für politische Zwecke!

Mehr noch: Die „Kinderrechte“ sind eine Falle. Sie stärken nicht die Elternrechte, sondern untergraben sie. Tatsächlich sind „Kinderrechte“ Staatsrechte, denn der Staat kann den Begriff „Kindeswohl“ weit interpretieren und auch gegen anderslautende Entscheidungen der Eltern anwenden, z.B. in Erziehungs-, Betreuungs- und Gesundheitsfragen. Bitte stimmen Sie daher am 28.10. mit NEIN zur Aufnahme von „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung! Sprechen Sie auch mit Ihren Freunden und Bekannten darüber und verbreiten Sie diesen Artikel über die sozialen Netzwerke! Weitere Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier.

Vor der Landtagswahl in Hessen haben wir den Spitzenkandidaten der aussichtsreichsten Parteien sieben zentrale familien- und bildungspolitische Aussagen geschickt und sie gebeten, dazu Stellung zu nehmen.

Acht Parteien haben uns geantwortet. Die Parteien CDU, AfD, Bündnis C und die Liberal-Konservativen Reformer stimmen fast all unseren Aussagen/Positionen zu. Keine Übereinstimmungen gibt es hingegen mit den familienpolitischen Positionen der SPD, Grünen, Linken und der Freien Wähler. Sie alle haben unsere Aussagen entweder abgelehnt oder sich dazu nicht positioniert.

Die FDP wollte zu den einzelnen Aussagen nicht Stellung beziehen, da die Unterschiede zwischen unseren und ihren familien- und bildungspolitischen Ansichten zu groß seien. Immerhin eine unmissverständliche Antwort.

Eine Übersicht aller ausführlichen Antworten finden Sie hier.