Märchenstunde

Frau Iris Emmelmann, Grundlagenreferentin im Deutschen Familienverband DFV entlarvt die „Rente ohne Kinder“ und die „großzügige Familienförderung“ als reine Märchen. 

http://elternklagen.de/die-maerchen-von-der-grosszuegigen-familienfoerderung-und-der-rente-ohne-kinder/

Lesen Sie dazu auch: http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

Familien brauchen Anerkennung, politische Entschlossenheit und Ehrlichkeit!

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PRESSEDIENST: 11. Oktober 2016

 

[DFV]: Familien brauchen Anerkennung, politische Entschlossenheit und Ehrlichkeit!

Grofamilie 1Die Bundesregierung will Familien finanziell besser stellen. „Doch eine minimale Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag reicht nicht aus, um Familien wirksam zu entlasten“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, mit Blick auf die morgige Kabinettsitzung. „Hohe Steuern und Abgaben sowie familienblinde Sozialversicherungsbeiträge bringen Familien an den Rand des finanziellen Abgrunds. Was wir brauchen ist deshalb politische Entschlossenheit, um Familien als Säulen unserer Gemeinschaft endlich anzuerkennen und als solche zu behandeln.“

Eine Voraussetzung dafür ist politische Ehrlichkeit: Zum Beispiel wenn es um das Thema Kindergeld geht. Dabei handelt es sich zum größten Teil nicht um eine Familienförderung, sondern um die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern. Auf das Existenzminimum jedes Bürgers – also auch eines Kindes – dürfen keine Steuern erhoben werden. Das ist Verfassungsvorgabe. 2010 wurden 38,8 Milliarden Euro Kindergeld gezahlt. Doch die tatsächliche Fördersumme betrug nur 19,3 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte also war eine reine Rückerstattung von Steuern auf das Kinderexistenzminimum.

„Familien dürfen nicht länger arm gemacht werden“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine Existenz sichernde Höhe von 330 Euro mitziehen!“ Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

Auch der Kinderzuschlag hat bisher keine umfassende Wirksamkeit entfalten können. Er soll Familien unterstützen, die zu viel verdienen, um Hartz-IV zu beziehen, aber zu wenig, um das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern. Doch viel zu wenige Familien kennen das Modell oder verstehen das komplizierte Antragverfahren. Das Bundesfamilienministerium muss dieses Modell stärker bekannt machen und entbürokratisieren, um Familienarmut zu verhindern.

„Familien sind keine Bittsteller, sondern wichtige Pfeiler unserer Gesellschaft. Um sie wirksam zu unterstützen, brauchen wir eine zukunftsfähige Familienpolitik“, betont Heimann. „Sie muss Prioritäten setzen und Familien eine Stimme geben, damit unsere Gemeinschaft und die Sozialversicherungssysteme eine Zukunft haben!“

Bluff!

In Gönnerpose verkündet das zuständige Ministerium die Erhöhung des Kindergelds um sagenhafte zwei Euro ab 2016. Dabei wird den Empfängern verschwiegen, dass sie sich das vermeintliche Geschenk namens „Kindergeld“ zur guten Hälfte bereits selbst bezahlt haben. 

Denn das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Mai 1990 entschieden, dass das Existenzminimum  a l l e r  Bürger steuerfrei zu bleiben hat, also auch das von Kindern. Dieses darf  laut Urteil nur besteuert werden, wenn dieser Zugriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Von den 38, 8 Mrd. des staatlichen Kindergelds sind 19,5 Mrd. reine Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus den Eltern vorab durch die unrechtmäßige Besteuerung des Existenzminimums ihrer Kinder bereits entwendet hat. Experten bewerten das so genannte „Kindergeld“ daher als Rückgabe von Diebesgut. Bei Licht besehen entpuppt sich das großzügige Präsent weitgehend als Bluff.

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2015/03/10/artikel/kindergeld-kein-geschenk-sondern-rueckgabe-von-diebesgut.html

 

Kleiner Grundkurs KINDERGELD

Kindergeld – Kein Geschenk, sondern Rückgabe von Diebesgut

Von Jürgen Borchert

Für das mit 38,8 Milliarden Euro gelistete Kindergeld gilt: Es ist zu größten Teilen kein Geschenk, sondern die Rückgabe von Diebesgut. Zugegebenermaßen ist das Verständnis der diesbezüglich zuständigen Grundlage des Kindergeldes im Einkommenssteuergesetz nicht ganz einfach, weil der Gesetzgeber in Paragraf 31 Satz 2 EStG  gleichzeitig eine Steuervergütungs- sowie eine Subventionsfunktion geregelt hat. Hier bietet sich zum besseren Verständnis die Lektüre einschlägiger Karlsruher Entscheidungen an. In seinem Beschluss vom 25. Mai 1990 hat das BVG nämlich festgestellt, daß das Existenzminimum der Bürger vom Zugriff der Einkommen- bzw. Lohnsteuer zu verschonen ist; da auch Kinder Bürger sind, ist folgerichtig das Existenzminimum der gesamten Familie insoweit steuerfrei zu halten. Das BVG hat in jener Entscheidung dem Gesetzgeber allerdings gestattet, auf das Existenzminimum von Kindern dann zuzugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das hat der Gesetzgeber, der ja aus Abgeordneten besteht, die wiedergewählt werden wollen, sich natürlich nicht zweimal sagen lassen, denn das Schenken von Kindergeld in Omnipotenz- und Spendierhosenpose ist den Wählern politisch ungleich angenehmer zu verkaufen als nur das bloße Nicht-Nehmen.

Etwa zwei Drittel der von den sogenannten Wissenschaftlern aufgelisteten ominösen 38,8 Milliarden Euro Kindergeld entfallen auf diese Kompensation der eigentlich verfassungswidrigen Steuererhebung. Wegen des restlichen Drittels empfiehlt sich die Lektüre des Karlsruher „Beamtenkinder“-Beschlusses vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) sowie des Nichtannahmebeschlusses zur Mehrwertsteuerbelastung von Familien vom 23. August 1999 (1 BvR 2164/98). In Ersterem ist zu lesen, daß die mit den höheren Aufwendungen für Kinder einhergehende stärkere indirekte Steuerbelastung durch das einheitliche Kindergeld nicht aufgefangen wird. Und in letzterem Beschluss, betreffend die Mehrwertsteuererhöhung von 1998, findet sich folgende einschlägige Passage: „Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose. Diese Belastung ist jedoch im Binnensystem der indirekten Steuern unvermeidlich und gesetzessystematisch folgerichtig. Sie muss aber eine diesen Belastungsfaktor kompensierende Entlastung bei der direkten Besteuerung, das heißt bei der Einkommensteuer zur Folge haben. Der Steuergesetzgeber hat deshalb stets darauf zu achten, daß eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehrt und die existenzsichernden Abzüge diesem erhöhten Bedarf anzupassen sind.“

Im Klartext: Bei jeder Erhöhung indirekter Steuern (gleich Verbrauchssteuern, zum Beispiel die Mehrwertsteuer) müssen die Steuerfreibeträge und/oder das Kindergeld ebenfalls erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den zurückliegenden Jahrzehnten die Verbrauchssteuern vielfach erhöht wurden, ohne dass der Gesetzgeber die ihm aufgegebene Kompensation unmittelbar vornahm, sowie ferner der Tatsache, daß das Aufkommen aus Verbrauchssteuern mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen des Fiskus ausmacht, bleibt auch von dem „üppigen“ Kindergeldgeschenk demnach so gut wie nichts übrig. Es reduziert  sich nahezu in toto als Ablieferung der verfassungswidrigen Beute aus der Besteuerung des Kinderexistenzminimums.

Leicht redigierte Fassung des Kindergeld-Kapitels aus dem Buch des Autors: Sozialstaatsdämmerung, München 2013, S. 94 – 97

 

Bravo Deutschland: Erst knausern, dann schmarotzen!

HBF-Statement zur schwarz-roten Kindergeld-Debatte:

 

“Die späte und bescheidene Kindergelderhöhung dokumentiert den fehlenden Willen der schwarz-roten Bundesregierung, die wirtschaftliche schwierige Lage vieler Familien spürbar zu verbessern. Vor allem wächst damit der statistisch schon lang dokumentierte Einkommensnachteil von Eltern gegenüber Kinderlosen unterm Strich noch weiter an. Die deutsche Nachwuchsmisere wird so eher noch gefördert. – Wo die Regierungsparteien ihrerseits die Zukunft des Landes sehen, zeigt die aktuelle Debatte: Bei den gutqualifizierten Einwanderern und Einwanderinnen, deren Kosten für Erziehung und (Aus)Bildung andere Staaten aufgebracht haben.”

 

Kostas Petropulos

Leiter des Heidelberger Familienbüros

AfD: CDU bricht Wahlversprechen gegenüber Familien

Berlin, 12. März 2014
“Auch im Wahljahr 2014 sollen Familien von der Bundesregierung wieder hinter das Licht geführt werden. Die versprochene Kindergelderhöhung aus dem Bundestagswahlkampf soll nun bis 2016 verschoben werden. Das ist nicht nur dreist, sondern betrügt Familien um ihre verfassungsgemäßen Ansprüche”, erklärt Dr. Frauke Petry, Bundessprecherin der Alternative für Deutschland.

“Die eklatante Benachteiligung von Familien gegenüber Kinderlosen bei der Finanzierung der Sozialsysteme in Deutschland ist durch diverse wissenschaftliche Studien bewiesen und durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts festgestellt. Wie viele Bundesregierungen zuvor, scheut auch die aktuelle große Koalition aus rein wahltaktischen Gründen eine umfassende Reform des Sozialstaats, die mit dieser demografisch katastrophalen Ungleichbehandlung aufräumt, die seit 1965 zu einer Halbierung der jährlichen Geburtenrate auf nur noch 673.500 Geburten pro Jahr geführt hat. Wir brauchen in Deutschland keine weiteren Reförmchen mit Kindergelderhöhungen von 2 Euro pro Monat. Wir brauchen eine umfassende Beitragsfreistellung von Kindern in den Sozialversicherungssystemen und ein gemeinschaftliches Finanzierungssystem für Kinder und Alte. Es ist übrigens auch eine völlige Fehleinschätzung, dass die jahrzehntelangen Defizite der Familienpolitik mittels kurzfristiger Einwanderung kaschiert werden können”, so Frau Dr. Petry weiter.

Nach einer neuen Umfrage des INSA-Instituts im Auftrag der AfD ist die Unzufriedenheit mit der Familienpolitik riesig: 46 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass die im Bundestag vertretenden Parteien ihre Politik nicht an den Bedürfnissen von Kindern ausrichten. Der Anteil Kinderloser beträgt in Deutschland bereits 26 Prozent, darüber hinaus sind 25 Prozent der Deutschen Rentner. Die Umfrage offenbart eine weitere massive Schieflage: Dreiviertel der Deutschen glauben, dass Familienarbeit in Deutschland zu wenig Wertschätzung widerfährt.

Leserbrief zur Weiterverbreitung

Der katholische Familienbund Freiburg bittet um die Veröffentlichung des folgenden Leserbriefes. Bitte kopieren Sie den Wortlaut und schicken Sie ihn als Leserbrief unter Ihrem Namen plus Postadresse an Ihre Regionalzeitung und weitere Zeitungen und an politisch Verantwortliche!

Herzlichen Dank! Bärbel Fischer

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„Nur Kinder reicher Leute sind der Bundesregierung etwas wert“

Das Kabinett hat den Haushaltsentwurf gebilligt und der Finanzminister lobt sich. Weniger neue Schulden und im nächsten Jahr gar keine mehr. Wie das finanziert wird? Der Griff in die Rentenkasse und in die Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der Bruch des Wahlversprechens einer Kindergelderhöhung machen es möglich. Beides belastet die zukünftige Generation.

Aber halt, ein Teil der Gesellschaft wird locker mal ausgespart: Wer ein hohes Einkommen hat und Steuerfreibeträge geltend macht statt Kindergeld, der wird entlastet. Bei den Wohlhabenden, bei den Bürgern ohne Unterhaltsverpflichtung und bei den Diäten für die Abgeordneten wird nicht gespart, wohl aber bei der Normalfamilie bis hinunter zu den noch Bedürftigeren. Das bedeutet: die Entschuldung des Bundeshaushalts tragen allein die Arbeitnehmer ohne Steuervorteile. Merke: Wer Kinderfreibeträge geltend machen kann oder lieber erst gar keine Kinder aufzieht, ist fein heraus. Normalfamilien mit zwei und mehr Kindern schauen wieder mal in die Röhre.

  • Wen wundert‘s, dass viele Wissenschaftler ein immer weiteres Auseinanderdriften der Einkommen und der Vermögen feststellen?
  • Wen wundert‘s, dass  ausgerechnet die dringend benötigten Kinder in unserer Gesellschaft für ihre Eltern ein absolutes Armutsrisiko darstellen?
  • Wen wundert´s, dass Paare unter diesen Umständen auf Nachwuchs gerne verzichten?
  • Mit welchem Recht nennen sich unsere Regierungsparteien „christlich“ und „sozial“?

Auf Kosten der Schwächsten den Haushalt sanieren – eine wahrhaft  „christlich-soziale “ Glanzleistung!

Vor-und Familienname                                                                                                        Straße, Hausnummer                                                                                                          PLZ und Wohnort

 

Eltern müssen sich gedulden / mehr Kindergeld erst ab 2016 – vielleicht!

Leserbrief zu: „Eltern müssen sich gedulden“ und Tabelle zu Kindergeld und Kinderfreibeträge, Schwarzwälder Bote vom 12. März 2014

Danke für den Beitrag! Noch informativer wäre es, wenn erklärt würde, wie Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag definiert sind bzw. wie sie genau ineinandergreifen. Ergänzend sei angemerkt: Das Existenzminimum von 4368 €, das die Eltern für ein Kind steuerlich geltend machen, soll ihren Aufwand für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung abdecken. Wenn für diesen Bedarf ein fiktiver Mehrwertsteuersatz von 10 % (gemischt aus 7% für Nahrung und 19 % für nonfood) veranschlagt wird, sind in dem Betrag 398 € an Mehrwertsteuer enthalten, eine Steuer, die Eltern nur zahlen, weil sie Kinder aufziehen. Ebenso fließen von einem monatlichen Kindergeld in Höhe von184 € über die Mehrwertsteuer 16,72 € direkt an den Staat zurück. Diese Zahlen tauchen nie auf, wenn von 200 Milliarden familienpolitischen Leistungen pro Jahr geschwafelt wird. Noch weniger werden die Leistungen in Anschlag gebracht, die Eltern für die Sozialkassen und die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft erbringen, indem sie eine nachwachsende Generation aufziehen.

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

Ab dem dritten Kind wird es richtig teuer

Der FAZ- Autor Christoph Schäfer schaut mit realistischem Blick auf die Belastungen von Familien mit mehr als 2 Kindern. 

„Kinder sind ein Quell der Freude – und hoher Kosten. Die staatlichen Förderinstrumente ändern daran nur wenig. Ein Rechenexempel.“

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kinder-und-karriere-ab-dem-dritten-kind-wird-es-richtig-teuer-12802509.html

 

„Evaluation“ nach Vorgaben der Wirtschaftslobby

Pressemeldung Verband Familienarbeit e.V. , 13. 10. 2013                                          

Evaluation“ nach Vorgaben der Wirtschaftslobby

Der ifo-Schnelldienst 18/2013 bewertet die „Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen“, die drei Wirtschaftsforschungsinstitute (ifo, DIW und ZEW) im Rahmen eines bereits 2009 erfolgten Auftrags des Bundesfamilien- und des Bundesfinanzministeriums erstellt haben.

Schon lange im Vorfeld hatten z.B. Familienverbände vielen bekannt gewordenen Zuordnungen von Teilbeträgen der zur Debatte stehenden 200 Milliarden „Familienförderung“ widersprochen und vorgerechnet, dass tatsächlich nur wenige der genannten Maßnahmen direkt den Familien zugute kommen. Davon völlig unbeeindruckt beziehen sich die Gutachter in ihrem Schlussbericht erneut auf die 200 Milliarden.

Dazu nimmt die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, Stellung: „Schon die Tatsache, dass mit der Evaluierung familienpolitischen Tuns ein Netzwerk von Wirtschaftsinstituten beauftragt wird, muss irritieren. Offensichtlich ging es der damaligen Familienministerin von der Leyen nicht darum, herauszufinden, welche familienpolitischen Maßnahmen geeignet wären, etwa den Zusammenhalt von Familien und die Erziehungskompetenz der Eltern zu fördern oder wie dem Geburtendefizit abgeholfen werden könnte. Sondern es ging ihr allein um die Wirtschaftstauglichkeit der Familien. Tatsächlich wurden also dem Gutachtenauftrag nicht Kriterien wie Kindeswohl, Wünsche und Rechte der Eltern zu Grunde gelegt, sondern die Frage, was zu tun sei, um möglichst beide Eltern – am besten in Vollzeit – den Wirtschaftsprozessen als Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.“

Zudem sei von den Gutachtern die sachliche Sorgfaltspflicht bei der Zuordnung der Einzelleistungen missachtet worden. Als besonders krasses Beispiel nennt Martin die Kritik am Kindergeld, das im Wesentlichen Auswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrages ist: „Mit demselben Recht, wie Erwachsene ihr Existenzminimum nicht versteuern müssen, hat das auch für Kinder zu gelten. Eine Definition des Kinderfreibetrags als Familienförderung ist bewusste Irreführung oder Ignoranz gegenüber verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten.“

Martin ergänzt: „Neben den Ausgaben für die Familien hätte auch eine sachgerechte Berücksichtigung der von den Eltern erbrachten Gegenleistungen erfolgen müssen. In einer früheren Untersuchung des Ifo-Instituts wurde errechnet, dass der Staat im Schnitt pro Kind 77 000 € mehr profitiert als er für ein Kind ausgibt. Allein die Eltern garantieren die Zukunftsfähigkeit des Staates. Die 13 Mio € für das Gutachten wurden fehlinvestiert.“

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.

www.verband-familienarbeit.de