Inflationsausgleich nur für 3 Kinder – und die anderen?

PRESSEMITTEILUNG

Inflationsangleich nur bis zum dritten Kind – weitere Geschwisterkinder gehen leer aus

Mönchengladbach, den 11.08.2022. „Christian Lindners Vorschlag übergeht Mehrkindfamilien und wird deren besonderer Leistung nicht gerecht“, so Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Deutschland e.V. „Jede Familie ist dankbar für Kindergeld. Dass die Sätze aber nur bis zum dritten Kind an die Inflation angepasst werden sollen, ist absolut unverständlich.“ Kinderreiche Familien sind durch die dramatisch steigenden Lebenshaltungskosten besonders hart getroffen, z. B. durch die Preisexplosion bei Lebensmitteln. Müller zeigt sich vom aktuellen Gesetzentwurf enttäuscht: „Mehrkindfamilien tragen enorme Lasten. Für die Gesellschaft bringen sie einen erheblichen Mehrwert, etwa, indem sie etwas gegen die demografische Lücke stellen. Auch Familien mir vier und mehr Kindern sollten spürbar vor der Inflation geschützt werden.“ Eine stärkere staatliche Förderung von Familien, die sich für dritte und weitere Kinder entscheiden, geht mit einem hohen Mehrwert für die Gesamtgesellschaft einher und rechnet sich nicht nur als positives Ergebnis von Fiskalanalysen (vgl. IW-Mehrwertstudie 2017). „Der Inflationsausgleich für kinderreiche Familien würde den Bundeshaushalt vergleichsweise wenig belasten, denn nur rund zwei Prozent der Familien haben vier Kinder; über fünf Kinder haben gerade einmal 0,7 Prozent der Familienhaushalte“, so Dr. Müller weiter.

Kinderreiche Familien investieren deutlich mehr finanzielle Mittel und Zeit für die Betreuung, Bildung und Erziehung ihrer Kinder. Dabei stehen ihnen oftmals nur ein- bis anderthalb Gehälter zur Verfügung. Aufgrund ihres alltäglich notwendigen Konsums werden größere Familien durch Verbrauchssteuern deutlich stärker belastet als kleinere, die einen nicht so hohen Anteil ihres Einkommens für Verbrauchsgüter verausgaben müssen. Im Falle anderer wesentlicher Ausgabenbereiche für Familien, wie z. B. Wohnen und Mobilität, müssen Mehrkindfamilien ebenfalls jeweils mit deutlich höheren Kosten rechnen. Diese wesentlich höheren Familieninvestitionen sollten deshalb auch adäquat abgebildet werden. Angesichts der gegenwärtigen Ausnahmesituation bedarf es für Familien einer gesonderten Betrachtungsweise. Der KRFD e.V. schlägt deshalb eine Erhöhung des Kindergeldes um je 50 Euro pro Kind mit vorerst zeitlicher Befristung der Auszahlung z.B. für ein Jahr vor. Langfristig setzt sich der Verband für die Erhöhung des Kindergeldes beim dritten Kind um 50% und bei vierten und weiteren um je 75% ein.

„An sich ist Lindners Vorschlag, das Kindergeld zu erhöhen, ein gutes Signal. Schaut man jedoch genauer hin, kommen gleich mehrere Negativaspekte zum Vorschein, die der Realität von Mehrkindfamilien in keiner Weise gerecht werden“, kritisiert die Vorsitzende. „Wer Familien wirklich entlasten will, muss dies spürbar tun und nicht mit Kleinstbeträgen. In der Höhe der Kindergeldbeiträge ist dieser Vorschlag daher absolut unzureichend.“ Familien, in denen drei Kinder und mehr im Haushalt leben, trifft die Inflation schwer. Eine Familie mit drei Kindern würde laut Vorschlag 36 Euro pro Monat mehr erhalten. Alle größeren Familienformen mit vier und weiteren Kindern werden schlichtweg übersehen.“ Lindners Vorhaben, die Staffelung des Kindergeldes aufzuheben und so zwischen Familien mit einem Kind und Familien mit mehreren Kindern nicht mehr zu unterscheiden, trifft deshalb beim Verband auf großes Unverständnis. Laut Entwurf werden Kind 1 und 2 minimal gefördert; Kind 3 bekommt 2 Euro mehr und Kinder 4, 5 und weitere bleiben unberücksichtigt. „Auch vierte und fünfte Kinder verursachen Kosten. Eine Anhebung des Kindergeldes sollte mindestens für jedes Kind in gleicher Höhe erfolgen.“

Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von und für Familien mit drei Kindern und mehr, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich. 

Pressekontakt

Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Dr. Laura Schlichting
Referentin des Vorstands
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
presse@kinderreiche-familien.de

CARITAS: „Arm bleibt arm und reich wird reicher“

Sehr geehrter Herr Caritasdirektor Oliver Merkelbach,

mit großem Interesse verfolge ich seit Jahren die Diskussion um Kinder- bzw. Familienarmut. So stieß ich in der Schwäbischen Zeitung vom 14. Juli auf das Interview mit Ihnen. Sie haben meine volle Zustimmung, dass es sich hier um einen Skandal handelt. Nur leider ist diese Klage nicht neu. Familienverbände mühen sich seit Jahrzehnten darum, diesen Skandal abzustellen, und sie sparen nicht mit Vorschlägen zur Verbesserung der Situation. Doch keine einzige unserer Regierungen nahm und nimmt diese Impulse auf. 

Sie betonen zu Recht, dass das Problem im System selbst steckt, und daher auch nur strukturell gelöst werden kann. Der Skandal liegt in der rechtswidrigen Umverteilung von unten nach oben, sprich: Eltern mit kleinem Geldbeutel ( Alleinerziehende, Mehrkinderfamilien…) bleibt prozentual viel weniger zum Leben als gut situierten. Eine Familie mit 2 Kindern gerät bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 35 000.- bereits mit 2 319.-  unter ihr Existenzminimum, also einem monatlichen Minus von 193.-€.

Sie kennen sicher die Berechnungen des Deutschen Familienverbands beim 

Horizontalen Vergleich:

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/803-berechnung-der-einkommenssituation-von-familien-2018-sozialversicherung-macht-familien-arm

Hier wird glasklar ersichtlich:

  • Je geringer das Jahresbrutto, umso höher der Verlust wegen Familie durch unser Sozialgesetz, weil bei den Sozialabgaben die Familiengröße nicht berücksichtigt wird. So zahlen die Eltern von 5 Kindern, genau wie die mit nur einem Kind, jährlich 7131.- in die Sozialkassen mit der Wirkung, dass kinderarmen und kinderlosen Paaren ein großes PLUS gewährt wird, während Eltern mit jedem weiteren Kind mehr in Armut geraten.
  • Je größer die Kinderzahl, umso mehr unterstützen die Eltern den Staatshaushalt       ( z.B. durch Verbrauchssteuern), bzw. die kinderlose Bevölkerung.
  • Wie kann es sein, dass schwächeren Schultern mehr aufgebürdet wird als stärkeren? Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung. Unser System bestraft diejenigen, die es zu schützen vorgibt.

Ein weiterer Strukturfehler ist das Kindergeld, das sich die Eltern zur Hälfte selbst bezahlen müssen, weil der Fiskus unrechtmäßig das Existenzminimum der Kinder besteuert. Von 38 800 000 000 € Kindergeld im Bundeshaushalt sind 19 500 000 000 € reine Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern auf die Existenzminima der Kinder! Das Kindergeld ist also nur halb soviel wert.

Leider, Herr Merkelbach, muss ich feststellen, dass auch die CARITAS sich bisher politisch herzlich wenig um Veränderungen in unserem Sozialsystem bemüht hat. Sie wäre ein ernstzunehmender Fürsprecher, bleibt jedoch stumm. Es gibt sehr viel Engagement im Land gegen Kinderarmut. Doch wird dies nur punktuell Hilfe leisten können, wie Sie richtig sagen. Vielmehr bezieht die Politik dieses Engagement lächelnd mit ein (z.B. Tafelläden) und sieht sich nicht genötigt, strukturelle Maßnahmen zu beschließen. Dies zeigt sich erneut bei dem koalitionären Familien-Entlastungsgesetz 2018. Hierbei beklagen wir, dass die Politik auf den Rat von Experten verzichtet und völlig unzureichende Gesetzesänderungen beschließt, und damit die Kinderarmut weiter verfestigt.

https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/stellungnahmen/send/15-stellungnahmen/228-kurzstellungnahme-zum-entwurf-des-familienentlastungsgesetz-famentlastg-es

Auch unsere Elterninitiative setzt sich für mehr Familiengerechtigkeit ein und informiert die Nutzer u.a. über den Skandal Kinderarmut. An Sie, Herr Merkelbach, hätten wir die dringende Bitte, dass die Leitung der CARITAS endlich ihre Zurückhaltung aufgibt, wenn es gilt, Kinder-und Familienarmut politisch zu bekämpfen. Es kann nicht sein, dass weitere Jahrzehnte ins Land gehen, ohne dass unser Sozialgesetz endlich vom Kopf auf die Füße kommt. *)

Damit grüße ich Sie zuversichtlich und freundlich

i.A. Bärbel Fischer

Leutkirch, 14. 07. 2018

*) Literaturempfehlung: Dr.Jürgen Borchert ( Sozialrichter a.D.): „Sozialstaatsdämmerung“ Riemannverlag München

                                                                                                                   

DFV: Familienentlastungsgesetz – ein Etikettenschwindel!

Am 27. Juni hat das Bundeskabinett einen Entwurf zum „Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Reglungen“ gebilligt. Danach soll das Kindergeld ab Juli 2019 um 10.- pro Kind und Monat, 2020 um weitere 15.- auf dann 219.- angehoben werden.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt bis 2020 von 7428.- auf 7812.-  und erreicht damit längst nicht die vor der BT-Wahl von Kanzlerin Merkel zugesagte Gleichstellung mit dem Grundfreibetrag ( steuerfreies Existenzminimum von jährlich 9408.-) Bei der gebotenen Korrelation von Kinderfreibetrag und Kindergeld müsste das Kindergeld, bezogen auf 2020, monatlich nämlich 330.- statt 219.- betragen. Damit fehlen den Eltern pro Kind noch immer monatlich 111.- ! 

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Familienverbands Klaus Zeh.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen

Bei Kindern sparen – wie schäbig ist das denn!

Auch wenn schon hundertfach wiederholt, hat Prof. Martin Werding seine Studie zur Kinder-bzw. Familienarmut in die Medien gebracht. Jörg Dräger von der Bertelsmann-Stiftung verkündet, was die Spatzen seit Jahrzehnten von den Dächern pfeifen:„Mit jedem weiteren Kind wird die finanzielle Lage von Familie schwieriger.“ Dies ist seit vielen Jahren bekannt, wie der Horizontale Vergleich zeigt, den der Deutsche Familienverband jährlich errechnet:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf

 

Ob dies der künftigen Koalition zu Herzen geht? In Gönnerpose will sie die Familien durch ein gesplittetes „Kindergeld“ stärken. Große Zweifel sind angebracht.

 

„Kinderreiche sind oft arm“, Schwäbische Zeitung, 8. Februar 2018

 

Leserbrief

 

Es hätte der neuen Studie gar nicht bedurft, um festzustellen dass Familien mit drei und mehr Kindern, sowie Alleinerziehende wesentlich ärmer sind als angenommen. Hatte die Facharbeiterfamilie ( Jahreseinkommen 30 000 / 2017 ) nur ein Kind, blieb ihr am Ende des Jahres 2017 ein kleines Plus von 46 Euro. Hatte sie aber vier Kinder, so verlor sie 14 666.-, also die Hälfte ihres Bruttoeinkommens ( Quelle: Deutscher Familienverband-Horizontaler Vergleich 2017). Die Familien- und Sozialverbände und selbst das  Bundesverfassungsgericht beklagen diesen Zustand seit Jahrzehnten. Jedes Jahr stellt der Armutsbericht den Anstieg der Verarmung von Kindern/Familien fest. Trotzdem geschieht nichts oder eben das Falsche.

 

Die von der künftigen Koalition in Aussicht gestellte Kindergelderhöhung von 10.- ab 2019 und weiteren 15.- für das nächste Wahljahr 2021 kann niemals die Erhöhung der Kinderkosten der nächsten Jahre auffangen, zumal sich die Eltern das Kindergeld durch ihre Steuern bereits zur Hälfte selbst zahlen. Von  knapp 39 Mrd. ausgeschüttetem Kindergeld sind 19,5 Mrd. reine Rückerstattung jener Steuern, die Eltern auf den Mindestbedarf an Kindesunterhalt einbehalten wurden ( Quelle: Familienverband der Katholiken Freiburg ).

 

Anders als beim Existenzminimum für Erwachsene erlaubt der Gesetzgeber dem Fiskus nämlich pfiffigerweise die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern, um diese dann wohlklingend unter der Bezeichnung „Kindergeld“ wieder zu erstatten. Mithin entsprechen 184.- Kindergeld einer realen Förderung von lediglich  92.-. Solange es dem Fiskus erlaubt wird, das Kinderexistenzminimum zu besteuern, bleiben von 25.- Kindergelderhöhung nur klägliche 12,50 übrig.

 

An Kindern sparen – wie schäbig ist das denn!

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Verband der Kinderreichen fordert: Verbesserungen bei Kindergeld, Rente, Wohnraum

Der Verband kinderreicher Familien fordert von den Verhandlungspartnern für eine neue Koalition, die Finanzlage großer Familien zu verbessern.  Die Kinderreichen leben ein wichtiges Familienmodell, das konkret berücksichtigt sein muss“, kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller. 

Pressemitteilung

https://www.kinderreichefamilien.de/pressemitteilungen/articles/pressemitteilung-verband-der-kinderreichen-fordert-verbesserungen-bei-kindergeld-rente-wohnraum.html

Steuerkonzept der SPD für Familien ist völlig unzureichend

Unter dem Slogan GERECHTIGKEIT will die SPD nach der BTWahl Familien entlasten. Doch ihr Konzept ist völlig unzureichend, weil  es eine verfassungskonforme Berücksichtigung der Kosten für Kinder nicht erkennen lässt – so der Deutsche Familienverband.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/760-spd-steuerkonzept-fuer-familien-unzureichend

 

Kindergeld: GESCHENK oder DIEBESGUT?

Der Deutsche Familienverband e. V. gab eine Pressemitteilung zum Kindergeld heraus, die nachweist, wie Familien getäuscht werden. Denn nur knapp die Hälfte davon ist Zuwendung, der Rest ist Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern. Beachten Sie auch den Link zum Erklärfilm!

PRESSEDIENST: 19. Juni 2017

 

[DFV-PM]: Kindergeld: Geschenk oder Diebesgut? Neuer Erklärfilm schafft Klarheit

(Berlin/Freiburg). Das Gerücht hält sich hartnäckig in der Öffentlichkeit: 200 Milliarden Euro werden angeblich jährlich vom Staat für die Familienförderung ausgegeben. „Dabei gibt selbst das Bundesfamilienministerium zu, dass nur 55 Milliarden Euro eine ‚Familienförderung im engeren Sinne‘ sind“, kritisieren der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, und Stephan Schwär, Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken Baden-Württemberg. „Um Märchen, wie diesen, Fakten entgegen zu setzen, veröffentlichen wir gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken heute einen neuen Erklärfilm. Am Beispiel des Kindergeldes zeigen wir, wie Familienförderung und verfassungsgemäße Steuergerechtigkeit in einen Topf geworfen werden. So wird den Menschen suggeriert, dass Familien bestens vom Staat bedacht werden. Doch das Gegenteil ist der Fall!“

Das Kindergeld ist kein Geschenk vom Staat, sondern eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern. Denn laut Verfassung muss das Existenzminimum eines Kindes – genau wie das eines Erwachsenen – steuerfrei gestellt werden. Der Gesetzgeber darf nur dann darauf zugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das ist bisher nicht der Fall.

Weniger als die Hälfte des gezahlten Kindergeldes dient heute tatsächlich der Familienförderung. Der Rest ist schlichtweg die „Rückgabe von Diebesgut“ – also zu viel bezahlter Steuern –,  wie es der Hessische Landesrichter Dr. Jürgen Borchert einmal nannte. Verkauft wird das Kindergeld allerdings, als würden Familien vom Staat reich beschenkt.

„Wirkliche Steuergerechtigkeit kann nur entstehen, wenn das Kindergeld mindestens die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz erreicht, das heißt, auf mehr als 300  Euro angehoben wird“, so Stresing und Schwär. Dieser Betrag würde allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit garantieren und Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut schützen.

Mit dem neuen Erklärfilm bietet der Deutsche Familienverband Wählern die Möglichkeit, vor den anstehenden Bundestagswahlen Zusammenhänge und Fakten zu verstehen, statt gern erzählten Märchen aufzusitzen.

Weitere Erklärfilme des DFV unter elternklagen.de oder auf Youtube: „beitragsfreie“ Krankenversicherung und Kampagne für familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge

 

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland. 

Deutscher Familienverband e.V. • Bundesgeschäftsstelle • Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
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Waschen, pflegen, trösten – Wer kümmert sich um uns, wenn wir noch sehr klein sind?

Am 12. Juni strahlte die ARD eine Hart aber Fair-Sendung aus zum Thema: „Waschen, pflegen, trösten – Wer kümmert sich um uns, wenn wir alt sind?“   Eine fast deckungsgleiche Problemlage erleben Kinder am Anfang ihres Lebens. Tröstet die Mama, oder tröstet Frau N.N., die gerade Dienst hat?

Unser Anschreiben an Herrn Plasberg:

 

Sehr geehrter Herr Plasberg,

 

Ihre gestrige Sendung zur Pflege war sehr aufschlussreich. Wir Zuschauer waren erschüttert über den Bericht von Frau Hallermann. Sie forderte für die Pflege zuhause

  • eine Anerkennung in Form von gleichwertigen Rentenpunkten, um die Pflegenden nicht in Hartz IV zu schicken und Altersarmut zu verhindern. 
  • Schließlich ersparen sie der Pflegekasse und anderen Trägern enorme Summen.
  • Herr Lauterbach versprach, sich für ein Rückkehrrecht der Pflegenden in ihren Beruf einzusetzen.
  • 73% der Altenpflege wird von Angehörigen geschultert. 60 Stunden pro Woche leisten sie neben ihrem Beruf her Schwerstarbeit.
  • Bei Überlastung und schlechter Bezahlung kann es zu Resignation, sogar zu grober Vernachlässigung bis zu Gewalt kommen.
  • Die Pflegesätze sind zwar erhöht worden, aber immer noch viel zu gering.

Ich wiederhole diese Aussagen, weil sie haargenau der Debatte gleichen, die wir Eltern seit vielen Jahren führen.

  • Mehr als 60% der Kleinstkinder werden zuhause, also nicht in Kitas, betreut.
  • Mütter müssen oft gegen ihren Willen, teils aus purer aus Finanznot  ihre Kleinsten ins Heim, genannt Kita, geben, wo häufig überlastete Betreuerinnen sich um doppelt so viele Kinder kümmern müssen wie es der Schlüssel zulässt.
  • Erziehen Mütter unter Verzicht auf Erwerbsarbeit ihre drei oder mehr Kinder selbst, weil sie ihren Kindern das laute Heim ersparen wollen, oder weil sie die Elterngebühr nicht aufbringen können, so verlieren sie Rentenpunkte, was ebenfalls auf Altersarmut hinausläuft.
  • Dabei ersparen sie dem Steuerzahler monatlich pro Kind 1200.- . Nicht einmal läppische 150.- Betreuungsgeld wollen die Länder ( außer Bayern ) ihren Müttern zahlen, mit denen diese wenigstens ihre Altersversorgung über zwei Jahre hätten bescheiden aufstocken können.
  • Ein Rückkehrrecht in den erlernten Beruf gibt es nur für Beamtinnen.
  • Da das Kindergeld zur Hälfte die Rückerstattung jener Steuern sind, die der Staat verfassungswidrig auf die Existenzminima der Kinder erhebt, haben sich die Eltern den staatlichen „Segen“ zur Hälfte bereits selbst bezahlt.

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf       und

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Eine Mutter von mehreren Kindern hätte mit den gleichen Argumenten ihre Situation schildern können wie Frau Hallermann die ihre. Sie hätte vielleicht noch hinzugefügt, dass sie , wie alle  Nichterwerbstätigen trotz harter Arbeit nur den geringsten Betrag des einjährigen Elterngeldes von Ursula v.d. Leyen zugestanden bekam ( 300.-), während ihre gut verdienende Nachbarin, die bis zur Geburt berufstätig war, den Höchstbetrag (1800.-) erhielt.  Differenz 18 000.- !

  • So sind unsere Gesetze.
  • So viel sind uns unsere Mütter wert.
  • Soviel sind uns unsere Kinder wert.

Nahezu alle alten Menschen möchten zuhause gepflegt werden, wie alle Kinder ihre Mama um sich haben wollen und nicht eine Frau, die gerade Dienst hat, und sei diese noch so kompetent. Jeden Morgen dasselbe Abschiedsdrama für Mutter und Kind.

Sie sehen, Herr Plasberg, wie sich die  Debatten gleichen. Doch leider kennt die Politik diese Missstände, ohne sich zu bewegen. Ich möchte Sie daher bitten, bei Hart aber Fair eine Runde zum Thema Familiengerechtigkeit einzuladen mit Experten wie

Herrn Dr. Klaus Zeh – www.deutscher-familienverband.de

Herrn Dr. Jürgen Borchert – www.elternklagen.de

Herrn Dr. Johannes Resch – www.familienarbeit-heute.de

und als Gäste Eltern mehrerer Kinder.

 

Für das Forum Familiengerechtigkeit

www.forum-familiengerechtigkeit.de  ( info@familiengerechtigkeit-rv.de )

grüßt Sie zuversichtlich

Bärbel Fischer

 

 

Füllhorn oder Mogelpackung?

Immer wieder verwechseln Mitbürger und selbst Journalisten Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Betreuungsgeld!  Wer kennt sich da noch aus? Was daherkommt wie ein Füllhorn, das ohne Unterlass über Familien ausgeschüttet wird, erweist sich meist als Mogelpackung. Es ist an der Zeit, hier in Kürze Klarheit zu schaffen.

Ein Klärungsversuch 

  • Das staatliche Kindergeld ist zur Hälfte die Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus zu Unrecht auf die Existenzminima der Kinder erhebt. Von 39 Mrd. sind nur 19,5 Mrd. echte Leistung, decken also nur den halben Bedarf. (Quelle: Deutscher Familienverband:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf)

und

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

 

  • Das zweijährige Erziehungsgeld wurde 2006 zugunsten des Elterngeldes abgeschafft. Die Höhe des Erziehungsgelds bemaß sich an der Bedürftigkeit der Eltern, half also Eltern mehrerer Kinder und Alleinerziehenden.

 

  • Ganz anders das einkommensabhängige, einjährige Elterngeld,  das 2007 von Frau v.d. Leyen eingeführt wurde. Seither bekommen bedürftige Mütter den Mindestsatz (300.-), weil ihr Einkommen vor der Geburt logischerweise minimal war. Wer seither die höchsten Einkommen vor der Niederkunft hat, bezieht den Höchstbetrag (1800.-) Jahresdifferenz:  18 000.- Das Ziel, mehr Akademikerkinder zu bekommen, wurde jedoch weit verfehlt.

 

  • Das  kurzlebige Betreuungsgeld BT von 150.- sollte jenen Müttern Anerkennung verschaffen, die ihre Kinder alternativ zur Krippe erziehen (lassen). Immerhin ersparten sie dadurch dem Steuerzahler 1000.- Kosten pro Krippenplatz. Auf Betreiben der linken Parteien wurde das BT vom Bundesverfassungsgericht zwar nicht abgeschafft, sondern vom Bund an die Länder verwiesen. Nur Bayern und Thüringen zahlen das BT weiterhin.

 

  • Und nun zaubert Frau Schwesig das Familiengeld FG ( bis zu 300.-) aus dem Hut. Es soll bezahlt werden, wenn beide Eltern je 32-36 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Absicht: Das FG soll erstens Väter zur hälftigen Familienarbeit, zweitens die Arbeitgeber zu mehr Flexibilität zwingen und drittens mütterliche Teilzeitarbeit beenden. Eine Mutter, die  z. B. trotz Säugling bisher 10 Std.Teilzeit  arbeitete, müsste genau wie ihr Partner  künftig 32/36 Std. Erwerbsarbeit leisten. Dies entspricht einem wöchentlichen Plus von 22/26 Std. mütterlicher Abwesenheit vom Kind. Die überwiegende Zeit gehört dem Betrieb, der Familie nur der Rest – und das für mtl. 300.-! Die semantische Umschreibung für das Vorhaben aus dem BMFSFJ lautet : Familienarbeitszeit als Entlastung von Eltern und pflegenden Angehörigen.

Dazu demnächst weitere Einzelheiten zu Nutzen und Risiken des Familiengeldes.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

Betrifft: Kindergelderhöhung

An das                                                                                               Bundesfinanzministerium                                                                                                 Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Vater zweier Töchter, die 16/11 Jahre alt sind. Die Nachricht über die Kindergelderhöhung im Wahljahr 2017 hat mich schlichtweg umgehauen. Dieser Versuch der Wahlbestechung unserer Regierung wird mich auch nicht darüber hinweg sehen lassen, dass nur kurz vor den Wahlen wieder an die Familien gedacht wird. Eine Erhöhung von 2,- € im Monat nach vier Jahren nichts, muss für jede Familie ein Schlag in das Gesicht sein!
Eltern wissen was Kinder kosten. Selbst die Busfahrkarte zur Schule hat in den letzten vier Jahre um ein Vielfaches der 2,- € aufgeschlagen.

Alleine in diesem Jahr hat der Bundeshaushalt 10 Milliarden Euro (10.000.000.000€) Überschuss nach der ‚Schwarzen Null‘. Diese Steuermehreinnahmen sind auch Steuern, die von Kindern eingenommen worden sind, die nicht einmal ansatzweise wieder zurückgegeben werden.

Kleines Rechenbeispiel: 10 Milliarden Euro bei 80 Millionen Bundesbürgern ergeben 125 € pro Bürger. Der Staat hat an einer Familie mit zwei Kindern 500 € mehr Steuern eingenommen. Dem gegenüber stehen 48 € Kindergelderhöhung im Jahr!

Die immer wieder gepredigten Sparzwänge unserer Regierung auf Kosten der Bürger haben sich auch bei 2 Millionen Kindern niedergeschlagen, die 2016 von ‚Hartz IV‘ leben müssen und die dadurch ihrer Zukunft beraubt werden, wie viele Studien belegen.

Dieses Wahlgeschenk von Herrn Schäuble hat mich mehr schockiert, als wenn alles beim Alten belassen worden wäre. Denn an der Erhöhung des Kindergeldes kann man sehen, welchen Stellenwert die Familie in unserem Staat hat!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bock, 88697 Bermatingen-Ahausen

……………………………….

Sehr geehrter Herr Bock,

 

vielen Dank für Ihre Email. Ihre Ausführungen nehmen wir zur Kenntnis, sie basieren aber auf einem grundlegenden Missverständnis, das ich gerne ausräumen möchte.

 

Das Kindergeld wird nicht nur im Wahljahr angehoben, sondern im jährlichen Rhythmus im Gleichklang mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Es war früher gängige Praxis, das Kindergeld publikumswirksam im größeren Abstand um höhere Beträge anzuheben. Dies wirkte damals beeindruckender als die aktuellen 2 Euro, aber führte dazu, dass mehrere Jahre keine Erhöhung stattgefunden hat. Wir bevorzugen stattdessen wie bei anderen Sozialleistungen auch eine jährliche automatische Anpassung im Ausmaß der Inflationsentwicklung – auch wenn dies aktuell keine spektakulären Beträge sind.

 

Zur Erinnerung: In den letzten Jahren hat sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind wie folgt entwickelt (angegeben ist das Jahr der Anhebung):

 

2000: 138 Euro

2005: 154 Euro

2009: 164 Euro

2010: 184 Euro

2015: 188 Euro

2016: 190 Euro

2017: 192 Euro

2018: 194 Euro

 

Die Anhebung des Kindergeldes erfolgt nicht willkürlich und schon gar nicht mit Blick auf anstehende Bundestagswahlen (dann wäre sie nämlich mit Sicherheit höher ausgefallen), sondern nach einem fest vorgegebenen Verfahren. Haupteinflussfaktor ist die Inflationsrate. Bei einer niedrigen Inflationsrate von nahe null Prozent kann die Anhebung des Kindergeldes nicht übermäßig hoch sein. Diesen Zusammenhang bitte ich Sie anzuerkennen.

 

Es gibt auch keine Anhebung des Kindergeldes nach Kassenlage. Ihre Forderung, bei hohen Überschüssen auch mehr Kindergeld auszuzahlen, wäre vollkommen regelwidrig. Die Folge wäre, bei schlechter Haushaltslage das Kindergeld entsprechend zu kürzen, was sicherlich nicht in Ihrem Interesse wäre.

 

Im Übrigen stelle ich fest, dass es noch zu früh ist, um den Überschuss im Bundeshaushalt für 2016 abzuschätzen. Die von Ihnen genannten 10 Mrd. Euro sind jedenfalls ohne Grundlage.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürg Weißgerber

Bundesministerium der Finanzen

 

…………………………………………………………

 

Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V.,  kommentiert:

 

Diese Antwort spiegelt mal wieder die Ignoranz gegenüber den Konstruktionsfehlern unseres Sozialsystems wieder. Das Kindergeld orientiert sich lediglich am steuerrechtlichen Freibetrag, der dadurch gegeben ist, dass das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss. – Andererseits werden die Renten weit stärker erhöht, als es verfassungsrechtlich erforderlich ist. Zu nennen ist auch die Rentenerhöhung für 63-jährige Arbeitnehmer, die vor allem den Rentnern zugute kommt, die ohnehin die höchsten Renten erhalten, weil sie vorher lange erwerbstätig sein konnten. Eltern, die wegen Kinderbetreuung geringere Erwerbszeiten haben und damit ohnehin schon benachteiligt sind, profitieren davon nicht.

 

 

Es zeigen sich immer wieder die Auswirkungen der Denkfehler, die für die Missstände in unserem Sozialsystem verantwortlich sind: Die Renten der Arbeitnehmer werden als “selbst erarbeitet” betrachtet, obwohl sie ausschließlich von den Kindern der nächsten Generation bezahlt und somit allein von den Eltern erarbeitet worden sind. Leistungen für Eltern, die eigentlich eine Gegenleistung dafür sein müssten, dass sie die Grundlagen der Alterssicherung für alle erarbeiten, werden als Almosen betrachtet, die in der dürftigsten Form ausgestattet werden. So wird Erwerbsarbeit heute doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während den Eltern die Gegenleistung für ihre Arbeit entzogen wurde, die seit Menschen Gedenken in der Alterssicherung der Eltern durch die eigenen Kinder bestand. Dass ein solches System nicht auf Dauer funktionieren kann, sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Aber die politisch Verantwortlichen denken eben immer nur maximal 4 Jahre im Voraus bis zur nächsten Wahl. Längerfristige Zusammenhänge werden so systematisch verdrängt bzw. durch interessengeleitete Ideologien verschleiert, seien sie nun neoliberaler, marxistischer oder feministischer Ausprägung. Allen diesen Ideologien ist gemeinsam, dass sie die rücksichtslose Ausbeutung der Eltern zu rechtfertigen versuchen, indem sie die elterliche Erziehungsleistung ignorieren.

 

 

Dr. Johannes Resch