1. Juni – Tag des Kindes – blablabla

Die Schwäbische Zeitung veröffentlicht täglich das „Zitat des Tages“. Am 2. Juni erschien eine Wortblase unserer Familienministerin, auf die wir mit folgendem Leserbrief erfolglos antworteten:

 

Botschaft zum Tag des Kindes ( 1. Juni ) aus Berlin: Jedes Kind in Deutschland  soll  „es bis 2021 packen“ können, egal, ob es in einer reichen oder armen Familie lebt, so Familienministerin Franziska Giffey SPD. Korrekt müsste es jedoch heißen: Kinder aus   a r m   g e m a c h t e n“  Familien. Denn die letzten wissenschaftlichen Studien beweisen genau dies: Familien mit geringem Einkommen werden  prozentual viel mehr durch Sozialabgaben, Mieten und  Verbrauchssteuern belastet als solche mit höherem Verdienst. Diesen Skandal zu beseitigen wäre die effektivste Maßnahme, Kinder-und Familienarmut zu vermeiden. 

Nein, der SPD geht es darum nicht, sonst hätten Frau Schwesig und Frau Barley  endlich auf das ständige Drängen der deutschen Familienverbände gehört. Der SPD geht es allein darum, möglichst alle Kinder möglichst früh und möglichst ganztägig in Kitas und Ganztagsschulen aus den Familien zu schaffen und in Einrichtungen unterzubringen. Dazu  werden nächstens weitere Milliarden gebraucht, damit die Unterbringung für alle Eltern kostenlos wird. Damit glaubt Frau Giffey, können es dann alle Kinder bis 2021 „packen“. Packen müssen es aber weiterhin die Eltern, die zwei oder drei Arbeitsstellen brauchen, um die Familie zu ernähren. Und packen müssen es auch die Kinder, die in ihrem eigenen Elternhaus nur noch wenige Stunden am Tag leben dürfen. 

ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

Familiengerechtigkeit – kein Thema mehr?

Im Angesicht der problematischen Weltlage erscheinen die Interessen deutscher Familien überholt und letztrangig. Solange sich die Atommächte dieser Welt  in Stellvertreterkriegen auf fremden Territorien um die globale Vorherrschaft streiten, scheint sich an der nationalen familienpolitischen Front nichts zu bewegen. Müssen wir uns darauf einstellen, dass „Kinkerlitzchen wie Familiengerechtigkeit“ im EU-Taumel atomisiert werden? Oder wäre nicht gerade die EU das Organ, das mit politischem Willen deutsche Defizite ausgleichen könnte? Bis jetzt scheint dieses Thema weder im EU-Parlament, noch in der EU-Kommission angekommen zu sein. Lieber debattiert man in Straßburg über die „Diskriminierung von Frauen beim Klimaschutz“ ( Bloß nicht aufhören beim Erfinden neuer Diskriminierungen, und seien sie noch so an den Haaren herbeigezogen, denn allein diese rechtfertigen das prifitable Genderwesen ) ! ! !

Um so mehr empfehle ich unseren Lesern, sich einmal auf der HP des Familienbunds der Katholiken Freiburg umzusehen:

www.familienbund-freiburg.de

 

Hier gibt es Informationen zu den Themen:

Finanzierung der Pflegeversicherung verfassungswidrig?

Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland?

Wie jährlich haben der Familienbund Freiburg und der Deutsche Familienverband im Horizontalen Vergleich 2018 nachgerechnet, was den einzelnen Familie an frei verfügbarem Einkommen monatlich / jährlich bleibt oder fehlt. Die Übersicht zeigt deutlich, wie stark Familien durch Abgaben und Steuern belastet werden.

www.deutscher-familienverband.de

www.familienbund.org

Die Rechenbeispiele beziehen sich auf ein durchschnittliches Jahresentgelt von

  • 35.000 Euro (Seite 2)
  • 30.000 Euro (Seite 3)
  • 50.000 Euro (Seite 4)

Es folgt ein Vergleich des frei verfügbaren Haushaltseinkommens mit den vorangegangenen Jahren:

  • 35.000 Euro, Entwicklung 2014 – 2018 (Seite 5)
  • 30.000 Euro, Entwicklung 2009 – 2018 (Seite 6)
  • 50.000 Euro, Entwicklung 2013 – 2018 (Seite 7)

In der Vergangenheit haben sie mit einem durchschnittlichen „Facharbeiterlohn“ von 30.000 Euro gerechnet. Eine grafische Übersicht der Entwicklung von 2002 bis 2018 finden Sie auf Seite 8.

Sollte die Abgaben- und Steuerlast nicht sinken, je mehr Kinder Eltern haben? Auch 2018 ist das Gegenteil der Fall!

 

 

„Kleine Leute“ sind „klein gemachte Leute“!

Die Gäste von Frau Maischberger unterhielten sich gestern darüber, welche Akzente die neue schwarz-rote Koalition künftig in Regierungsverantwortung zu setzen gedenkt. Unter den Gästen weilten auch Frau Forudastan von der Süddeutschen Zeitung und Frau Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 – die Grünen, die sich über die Wortwahl „kleine Leute“von Herrn Baumann ( AfD ) echauffierten. Wieder mal eine willkommene Gelegenheit für AfD-Bashing!
Sehr geehrte Frau Forudastan,
sehr geehrte Frau Göring-Eckardt!
Sie regen sich über den Begriff „kleine Leute“ auf. Wollen Sie lieber von Sozialschwachen, von Verlierern oder einer Unterschicht sprechen? Es geht doch gar nicht um die Bezeichnung der armen Menschen, sondern um den Fakt Armut selbst. Eine Empathie heuchelnde Alibidebatte, die Sie da aufführen! Besser wäre gewesen, man hätte über die „klein gemachten Leute“ debattiert und die Ursachen für wachsende Armut benannt.
  • Sie wissen ganz genau, dass die Hauptursache das brutale neoliberale Wirtschaftssystem ist, bei dem die Global- Player die Strippen ziehen. Sie kennen auch die Verantwortung der EU, der EZB und des IWF. Sie wissen genau, dass ein solches Wirtschaftssystem nur darauf aus ist, den Sozialstaat zu schwächen. Das funktioniert in Lateinamerika, in Griechenland, Italien, Spanien. Das deutsche Huhn wird aber erst geschlachtet werden, wenn es aufhört goldene Eier zu  legen (ESM).
  • Sie wissen auch genau, dass unser deutsches Sozialgesetz Armut nicht verhindert, sondern beschleunigt. Nehmen Sie nur mal die Anrechnungen auf Hartz IV, die eine alleinerziehende Mutter mit mehreren Kindern hinnehmen muss. Oder schauen Sie sich die Abgaben an, die Eltern abführen müssen, obwohl, und gerade weil sie sechs Kinder groß ziehen. Allein für die Mehrwertsteuern, die diese Familie in die Staatskasse flutet, können Sie sich als hoch bezahlte Journalistinnen und Politikerinnen locker drei Wochen Urlaub auf den Malediven leisten. Ein Sozialgesetz, das den Reichen gibt, was es den Armen wegnimmt, gehört reformiert. Dazu braucht es aber echte Empathie und Mut des Gesetzgebers, und nicht nur lauwarme Worte! Da helfen keine schwarzen, roten oder grünen Pflästerchen wie Hartz IV oder ein paar Euro mehr Kindergeld. Siehe: www.elternklagen.de
  • Sie wissen ganz genau, dass es nur Sprechblasen sind, die Sie in diversen Talkshows absetzen, gerne auch als AfD-Bashing, was sich für die Altparteien jedoch auch künftig keineswegs auszahlen wird. Und ein bißchen mehr Demut bitte, Frau Göring-Eckardt und Herr Kühnert, denn es war ja die rotgrüne Regierung          ( 1998 – 2002 ), die Deutschland auf die abschüssige neoliberale Strecke rangiert hat!
  • Sich jetzt als Bestverdiener über die Wortwahl „kleine Leute“ aufzuregen, anstatt im System zu recherchieren, woher in Wahrheit Kinder-Familien-und Altersarmut rührt, das halte ich für ziemlich arrogant, meine Damen! Benennen Sie doch einfach die fatalen Systemfehler und sorgen Sie endlich für Korrektur!
Mit freundlichem Gruß                                                                                                Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Gilt der Internationale Frauentag auch für Mütter?

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

05.03.2018

8. März: Internationaler Frauentag ! – Gilt der auch für Mütter?

Am 8. März wird wieder der Internationale Frauentag begangen. Es finden Feiern, Vorträge und Demonstrationen zur Einforderung von Frauenrechten statt.

Silke Bürger-Kühn, Vorstandsmitglied im Verband Familienarbeit e.V., fragt: “Von welchen Rechten ist hier die Rede? Und von welchen Frauen? Wer die Themen verfolgt, bekommt einen Überblick: Equal Pay Day für erwerbstätige Frauen, Rechte von Migrantinnen, Toleranz und Akzeptanz gegenüber nicht-heterosexuellen Lebensweisen. Es gibt völlig berechtigte Proteste gegen Genitalverstümmelungen, Ehrenmorde, Zwangsheirat, Zwangsprostitution und Frauenhandel. Forderungen nach Änderung des Wahlrechts ertönen: Frauen in die Politik, in die Parlamente!“

Bürger-Kühn weiter:“Vergeblich suchen wir hier die Mütter, obwohl sie rund drei Viertel der Frauen ausmachen. Sie finden lediglich am Rande und im Zusammenhang mit Erwerbsarbeit eine Erwähnung: mehr Kita-Plätze, Recht auf Rückkehr zu Vollzeiterwerbstätigkeit, flexible Arbeitszeiten. – Von Stärkung der Mütter bei der Ausübung ihrer Erziehungsarbeit zuhause ist nicht die Rede. Überfällige Korrekturen wie ein Erziehungsgehalt oder Betreuungsgeld – abgeschmettert. Verhinderung von Altersarmut durch höhere Mütterrenten – angeblich unbezahlbar, obwohl diese Renten ausschließlich von den Kindern, die die Mütter erzogen haben, bezahlt werden. Von aufrichtiger Wertschätzung der für unsere Gesellschaft unersetzbaren Leistung der Kindererziehung ist in der öffentlichen Wahrnehmung kaum etwas zu spüren. Warum ist Muttersein in Deutschland zunehmend verbunden mit Alleinerziehenden, Kinderarmut, Altersarmut? Warum finden nur bestimmte Familienformen mediale Beachtung, wie z.B Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien? Warum werden erwerbstätige Eltern idealisiert? Die berufstätige Mutter gilt inzwischen als Norm, ohne dass dabei die besondere Belastung durch Familienarbeit berücksichtigt wird? Das ist eine neue Form der Diskriminierung von Frauen. – Sollte nicht viel mehr vom Wohl des Kindes aus gedacht werden? Aber soweit denken die Vertreter der Wirtschaft und die von ihnen gesteuerte Politik nicht. Und das sollte Müttern zu denken geben. Hier zeigt sich, dass die Wirtschaftslobby nur an kurzfristigen Profit denkt. Denn langfristig ist eine gute Erziehung auch Grundlage für fähige und leistungsbereite Arbeirskräfte.“

Der diesjährige internationale Frauentag steht unter dem Motto „Wir verändern“. Wir hoffen, dass diese Veränderung auch den Müttern und zwar allen Müttern und ihren Kindern zugute kommen soll.

www.familienarbeit-heute.de

Tipp: Folgender Link führt Sie zu dem Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Bitte verbreiten Sie das Video möglichst zahlreich. Danke!

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

 

Wer definiert „Kindeswohl“, der Staat oder die Eltern?

Der Verband Familienarbeit e. V. befürchtet, dass die Aufnahme von „Kinderrechten ins Grundgesetz“, die von UNION und SPD unterstützt wird, die erhebliche Gefahr birgt, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde. Deshalb stellt der Verband einen alternativen Vorschlag zur Diskussion:

Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist. 

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Koalitionsvertrag – enttäuschend für Familien und Rentner

Verband Familienarbeit e.V

Pressemeldung

13.02.2018

Koalitionsvertrag – enttäuschend für Familien und Rentner

Zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nimmt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V., Stellung: 

„Der im Vertrag behauptete Anspruch, Familien und Rentnern gerecht zu werden, wird nicht erfüllt. Der Vertrag ignoriert nach wie vor den wichtigsten Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems, der darin besteht, dass das Gleichgewicht zwischen Kinder- und Alterssicherung missachtet wird. Er ignoriert weiter die elterliche Erziehungsarbeit, die Voraussetzung für eine im Umlageverfahren zwischen den Generationen organisierte Altersicherug ist. Dieser Fehler wurde schon von den männlichen Vordenkern sowohl der neoliberalen wie der marxistischen Theorie im 19. Jahrhundert gemacht. die die traditionell von Frauen geleistete Arbeit nicht achteten. So orientiert sich auch dieser Vertrag wieder an überholten Ideologien ohne Zukunftsperspektive.“

Resch weist daraufhin, dass das Kindergeld seit 2002 real nicht erhöht wurde, während die Löhne zumindest leicht gestiegen seien. Das habe die Situation der Familien verschlechtert. Ob die angekündigte Erhöhung des Kindergelds um 25 € in den nächsten 4 Jahren daran etwas ändern werde, hänge von der künftigen Inflationsrate ab. Die Wirkung sei aber auch dann nur geringfügig. 

Eine aktuelle Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass die Kinder- und Elternarmut in Deutschland weit größer ist als bisher angenommen, während die üblichen vor allem von der OECD veröffentlichten Berechnungen die Kosten der Kinder nur ungenügend berücksichtigen. 

Dazu Resch: „Die Berechnungen der OECD sollen einen internationalen Vergleich ermöglichen. Zur OECD gehören aber viele Länder, die kein mit Deutschland vergleichbares Alterssicherungssystem haben (Türkei, USA, Mexiko, Chile u.a.). China, Indien, Brasilien und Südafrika sollen Neumitglieder werden. Ein Vergleich bei völlig verschiedenen Sozialsystemen ist aber irreführend. In den genannten Ländern müssen kinderlose Personen für ihr Alter selbst vorsorgen, während in Deutschland deren Renten von den Kindern der Eltern bezahlt werden. Das wird bei den Vergleichen der OECD nicht berücksichtigt, was dazu führt, dass Familien in Deutschland reicher erscheinen, als sie wirklich sind.“ 

Resch weiter: „Die angestrebte Gleichstellung der Eltern bei der Erwerbsarbeit wird weiter als Gleichberechtigung verkauft, obwohl sie eine Bevormundung und Diskriminierung ist. Wenn Eltern in das gleiche Erwerbskorsett gepresst werden wie Arbeitnehmer/innen ohne Kinder, führt das zur Überforderung der Eltern und damit mittelbar zur Gefährdung des Kindeswohls. 

Selbst beim angekündigten dritten Erziehungsjahr für Geburten vor 1992 bei der Rente werden die meisten Mütter gleich wieder ausgeschlossen, nämlich die mit einem oder zwei Kindern.“ 

* http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83186500/studie-der-bertelsmann-stiftung-mit-jedem-kind-steigt-das-armutsrisiko.html

Johannes Resch
stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

 

Kontrollverlust – auch familienpolitisch

Sehr geehrter Herr Thorsten Schulte,

 

vor Kurzem stieß ich auf Ihr Video : „Migrationswelle in Deutschland“. Inzwischen stelle ich fest, dass es im Netz x Videos in Ihrem Anliegen gibt, auf die ich sehr gespannt bin. Sofort habe ich mir Ihr Buch KONTROLLVERLUST bestellt und mich auf Kapitel 5 gestürzt. Bereits jetzt will ich mich an Sie wenden, weil mein Unbehagen über das, was momentan in Deutschland geschieht, an eine Grenze gekommen ist. Dankenswerterweise belegen Sie alle Ihre Aussagen mit Quellen, sodass man Ihnen „Verschwörungstheorien“ nicht vorwerfen kann. Trotzdem fährt Ihnen ein eiskalter Wind von unserer so genannten demokratischen Elite entgegen, die nichts anderes vorhat, als unsere Meinungsfreiheit zu kappen ( z. B. Minister Maas, Netzdurchsetzungsgesetz ).

 

Bevor ich mich mit einer Frage an Sie wende, möchte ich meinen Hut ziehen vor Ihrem Mut und Ihrer Aufrichtigkeit, ähnlich wie vor Prof. Daniele Ganser ( Schweiz ),  der wie Sie unter der eisigen Political Correctness zu leiden hat. Bitte, bitte, lassen Sie sich nicht entmutigen!

 

Auf S. 83 nennen Sie Beispiele zur Altersarmut, zur Armut von Arbeitslosen etc.. Wir vom unparteiischen FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT (www.forum-familiengerechtikeit.de) beklagen seit vielen Jahren die Vernachlässigung von Familien mit Kindern gegenüber Nichtfamilien. Alle TV-Rentendebatten kursieren ausschließlich um Renteneintrittsalter und Rentenniveau. Das Thema Nachwuchs und Familiengerechtigkeit wird stets wissentlich ausgeklammert, obwohl unser Umlagesystem ausschließlich auf ausreichendem und auskömmlichem  Nachwuchs beruht.

 

Total an den Ursachen für Familien-und Kinderarmut vorbei wollen die schwarz-roten Koalitionäre nun das Kindergeld 2019 um 10.- erhöhen und ab 2021 (wahltaktisch) um 15.-! Dabei fressen bereits heute die gestiegenen Kosten für Energie und Wohnung die 25.- auf. Mit populistischen Pflästerchen ist dem Armutsproblem nicht beizukommen.

 

Eine Armada aus Familienverbänden und -initiativen haben neben der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts (2001), Eltern gegenüber Kinderlosen gleichzustellen, mit ihren Eingaben bei unseren Regierungen nichts erreicht. Justizminister Maas aber preist  lauthals die Einwanderung von jungen Migranten als Ersatz für fehlenden deutschen           (Beitragszahler)-Nachwuchs. Die vielen Milliarden, die heute für die Integration von Analphabeten ausgegeben werden, standen für Eltern mehrerer Kinder und für Alleinerziehende hierzulande jahrzehntelang  n i c h t  zur Verfügung! Können Sie sich vorstellen, wie sauer Eltern sind, die ihren Kindern den Klassenausflug nicht bezahlen können, wenn plötzlich genug Geld da ist für den Familiennachzug von Migranten? Können Sie nachvollziehen, dass Geringverdiener, die es sich nicht mehr leisten können, ihren Kindern eine präsente Mutter zu ermöglichen und diese deshalb in einer „Krippe“ abliefern müssen, es nicht verstehen, warum ausgerechnet Migranten Anspruch auf Familienzusammenführung haben, während ihre eigene Familie aber von 7:00 früh bis 17:00 getrennt leben muss?

 

Wie machen Sie Paaren klar, dass die Gesellschaft auf Nachwuchs angewiesen ist, wenn künftige Familien wegen unserer verkorksten Rentengesetzgebung „legal“ und  ausweglos in die Armut befördert werden? Siehe:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

Schon ab dem 2. Kind lebt die Familie mit einem Jahreseinkommen von 30 000 €          mit 5 006.- unter ihrem Existenzminimum.

 

Vielleicht, werter Herr Schulte, ist das nicht Ihre Domaine. Aber  Eltern von Kindern fragen sich schon, wohin eine Politik führt, die Migranten bevorzugt, einheimische Eltern aber seit Jahrzehnten bis zur Kinderarmut würgt. Die gebärfreudigen Migrantenfamilien werden, wenn deren Integration optimal gelingt, hoffentlich gerechte Verhältnisse erzwingen. Regierungskreise jedoch lehnen unsere Forderungen  nach familiengerechter Gleichstellung nach wie vor als „nicht finanzierbar“ ab.

 

Ein anderes Kapitel:

Sie sehen die Kanzlerin mit ihren Rechtsbrüchen als die Hauptschuldige in der Migrationsproblematik. Da stimme ich Ihnen zu. Vielleicht aber ist sie nur eine Marionette zum Wohl der USA oder von Goldman-Sachs, von Junker, Schulz und Macron. Vielleicht hat Merkel gar nicht freie Hand, vielleicht ist sie lediglich Gehilfin und Vollstreckerin der Absichten einer WELTMACHT des Kapitals  ( Soros ). Jedoch auch das würde sich nicht von schuldhaftem Missbrauch ihres Amtseides entheben.

 

Diese Gedanken, werter Herr Schulte, gingen mir während der Lektüre immer wieder durch den Kopf.

 

Meine 10 Enkel sind mir Grund und Motivation, mich einzusetzen für direkte Demokratie und  Meinungsfreiheit, denn auch sie sollen als freie und selbstbewusste Bürger künftig ihren Mann stehen können.

 

Damit grüße ich Sie auf´s Beste

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Buchempfehlung: Kontrollverlust –  was uns bedroht und wie wir uns schützen

Kinder machen reich, aber auch arm

Kindermangel gilt als größtes gesellschaftliches Problem in Europa , während Kinderreichtum für Paare die größte wirtschaftliche Herausforderung bedeutet. Die Zeitung TAGESPOST brachte am 18. Januar 2018 dazu einen Leitartikel von Stephan Baier.

„… Eine  Gesellschaft, die nicht an Kinderlosigkeit zugrund gehen will, muss die Familien-und Erziehungsarbeit nicht nur anerkennen, sondern auch bezahlen. …. Dabei geht es nicht um Sozialpolitik, sondern um Leistungsgerechtigkeit. …“

http://www.die-tagespost.de/politik/Leitartikel-Kinder-machen-reich-und-arm;art315,185152