Gesellschaftlicher Wandel – was ist das?

Mit dem „Gesellschaftlichen Wandel“ begründet z. B. das baden-württembergische Sozialgericht die Ablehnung der Klage eines Elternpaares wegen der Ungleichbehandlung von Eltern  beim Elterngeld ( Differenz bis zu 1500.- monatlich ). Mit dem „Gesellschaftlichen Wandel“ rechtfertigt unser Parlament die Freigabe der „Pille danach“ als  Recht auf freie Entfaltung der Person. Das Recht auf Abtreibung von 100 000 Föten pro Jahr in Deutschland wird ebenfalls mit dem „Gesellschaftlichen Wandel“ legalisiert. Ebenfalls mit dem „Gesellschaftlichen Wandel“ soll die Freigabe von Cannabis begründet werden. Schließlich wird der „Gesellschaftliche Wandel“ ins Feld geführt, wenn es darum geht, Euthanasie an Greisen und unheilbar Kranken zu rechtfertigen ( weil diese mit immensen Kosten díe Sozialsysteme  über Gebühr beanspruchen ).

Der „Gesellschaftliche Wandel“ scheint jedwede alternative Rechtfertigung zu toppen. Nichts scheint mehr sicher zu sein vor dem Totschlagargument „Gesellschaftlicher Wandel“.

Was ist eigentlich der „Gesellschaftliche Wandel“?                                                       Woher erhält der „Gesellschaftliche Wandel“ seine Macht?                                               Wie kommt er zustande?

Ein Erklärungsversuch:

Zuerst setzt die entsprechende Lobby eine These in die Welt, z. B. „Warum nicht Cannabis freigeben?“ oder „Straffreie Beihilfe zum Suizid an Schwerstkranken“. Gerne wird zur Begründung angeführt, dass sich Drogenabhängige sowieso den Stoff beschaffen, Schwangere eben im Ausland abtreiben, oder dass es ein Recht auf Selbstbestimmung bis in den Tod gebe.

Und dann folgt das übliche Verfahren:

  1. Entrüstung in der Bevölkerung und im Parlament
  2. erneuter Vorstoß der Lobby
  3. gedämpfte Entrüstung der Bevölkerung und im Parlament
  4. Beschränkung unliebsamer Beiträge in Talkshows und Presseartikeln durch Missachtung von Parität und Redezeit (Manipulation)
  5. nachlassendes Interesse der Bevölkerung. („Auf uns hört ja doch keiner“)
  6. Bundesratsinitiative – Gesetzesentwurf – parlamentarische Abstimmung
  7. Neufassung des Gesetzes

Letzten Endes bestimmt in Deutschland die Jurisdiktion, inwieweit sich die Gesellschaft verändert.

Ob sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist?

Bärbel Fischer