Kinderrechte im Grundgesetz ohne Elternbezug gefährden das Kindeswohl

Das Bündnis „Rettet die Familie“schlägt vor, folgende Pressemeldung als Vorlage für Protestbriefe an  unsere BT-Abgeordneten zu nutzen.

„Am 14. Oktober veröffentlichte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ ihren Abschlussbericht. Darin werden drei alternative Formulierungen vorgeschlagen, die sich aber nur unwesentlich unterscheiden. Das führt die Diskussion weg von der wesentlichen Frage: Wer bestimmt, was das Recht eines Kindes ist?  ….“ Lesen Sie weiter

PM Abschlussbericht

Bitte senden Sie Ihr Schreiben an möglichst viele BT-Abgeordnete, die Sie so erreichen können:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1BRU38CHObA50Ra0NW-L6oEKZykN9_ovJj9za3UixUOk/edit#gid=0

Familienpolitische Wahlprüfsteine und die Antworten der kandidierenden Parteien

Das Bündnis “Rettet die Familie” hat Wahlprüfsteine, die sich auf Familienpolitik beziehen, an die kandidierenden Parteien gesandt und veröffentlicht diese mit deren Antworten im Vergleich.
Die Leser/innen werden sich selbst ein Urteil darüber bilden können, ob unsere Fragen wirklich beantwortet wurden oder ob ihnen lediglich ausgewichen wurde.

 

Die Fragen lauten:

1. zur JUGEND- UND ALTERSSICHERUNG
  • Auf welche Weise strebt Ihre Partei an, die oben beschriebene Benachteiligung von Familien und die Überforderung der jeweils jungen Generation abzubauen?

2. zur U3-BETREUUNG

  • Gibt es im Programm Ihrer Partei Bestrebungen, die offensichtlich bestehenden Mängel beim Elterngeld und generell bei der U3-Betreuung zu korrigieren?        Wenn ja, welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?

3. zum WAHLRECHT ab Geburt

  • Inwieweit ist Ihre Partei offen für ein „Wahlrecht ab Geburt“? Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten hält Ihre Partei gegebenenfalls für sinnvoll?

 

http://familienarbeit-heute.de/?p=4817