Leihmutterschaft durch die Hintertür auf Kosten der Versicherten

Der NDR berichtet von einem Urteil, das die Krankenversicherung eine Million Euro kostet und damit,  entgegen der deutschen Gesetzeslage, die Allgemeinheit enorm schädigt.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Urteil-Gericht-staerkt-Rechte-homosexueller-Eltern,leihmutter104.html

Urteil: Hildesheimer Gericht stärkt Rechte homosexueller Eltern

Wenn ein deutsches Paar über eine Leihmutter im Ausland Kinder bekommt, muss die Elternschaft auch in Deutschland anerkannt werden – obwohl die Leihmutterschaft hier verboten ist. Das hat das Landgericht Hildesheim in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Dies gilt auch, wenn es sich um ein homosexuelles Paar handelt. Zwei Männer aus Hildesheim hatten in den USA Samenzellen in Eizellen einer Spenderin einsetzen lassen. Die daraus entstandenen beiden Embryonen wurden in den USA von einer Leihmutter ausgetragen. Ein US-Gericht erkannte die Vaterschaft der beiden Männer an. Dieser Entscheidung müssten deutsche Behörden folgen, urteilten die Hildesheimer Richter.

Grundlage: BGH-Urteil von 2014

Zwar gebe es die Möglichkeit, die Wirkung von ausländischen Entscheidungen in Deutschland abzuerkennen, wenn sie grundlegenden Wertvorstellungen hier entgegenliefen. Der Umstand, dass die Kinder auf dem Wege der in Deutschland nicht zugelassenen Leihmutterschaft zur Welt gekommen seien, begründe aber keine Unwirksamkeit der US-Entscheidung. Das Gericht stützte sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014.

Klinikkosten von etwa einer Million Euro

Anerkennung der Elternschaft für die Kläger bedeutend für den Versicherungsschutz der beiden Kinder. Die Krankenkasse hatte den zunächst wegen der Versicherung von einem der beiden Männer gewährten Familienversicherungsschutz widerrufen, als es von der Geburt per Leihmutterschaft erfuhr. Das Gericht entschied, dass die Kasse die Versicherung der Kinder nicht ablehnen kann und die durch deren verfrühte Geburt entstandenen Klinikkosten in den USA in Höhe von etwa einer Million Euro tragen muss.