Abschied von Frau Giffey?

Leserbrief @ Schwäbische Zeitung auf den Artikel: „Die Hoffnungsträgerin verzichtet“, 16. 08. 2019 –  nach einer Minute abgelehnt!

 

Dass Frau Dr. Franziska Giffey auf sämtliche Ämter verzichten will, sollte ihr der Doktortitel wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt werden, ehrt sie. Sie will der SPD in ihrer derzeit schwierigen Lage nicht auch noch schaden. Dabei hat sie als „Kümmerfrau“ mit ihrem 5,5 Mrd. teuren „Gute-Kita-Gesetz“ der Partei vielleicht sogar mehr geschadet als genützt. Denn wieder einmal gingen jene Eltern leer aus, die ihren Kindern die Kita ersparen wollen, indem sie die Betreuung ihrer Kinder selber organisieren. So etwas vergisst der Souverän als Wähler nicht.

Auch hat Frau Giffey, genau wie ihre Vorgängerinnen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 ignoriert, nachdem es keine Benachteiligungen zwischen erwerbstätigen und erwerbslosen Eltern einerseits, und gegenüber nachwuchslosen Arbeitnehmern andererseits geben darf. Seit Jahrzehnten warten Elternverbände darauf, dass unser Sozialgesetz, dem Grundgesetz entsprechend familiengerecht reformiert wird – keine Chance! Familiengerechtigkeit war keineswegs das Thema der Familienministerin.

Frau Giffey war sich auch nicht zu schade, das wohlwollende Vorwort für die Fibel „Ene-mene-mu“ zu schreiben, eine Anleitung für Kita-Personal zum Aufspüren von „rechtslastigen Eltern“, die man leicht an ihren Töchtern mit Zöpfen und ihren sportlichen Söhnen erkennen könne. Diese Eltern sollten dann umgehend „ins Gebet“ genommen und auf den links-grün-sozialistischen Pfad geführt werden! Für diesen Fehltritt  hat sich die  Ministerin nicht nur nicht entschuldigt, sondern diesen sogar noch wortreich gerechtfertigt.

Die strapazierte Elternschaft könnte mit Franziska Giffeys Rücktritt aufatmen, würde sie nicht fürchten müssen, dass sich mit deren Nachfolge  nach Renate Schmidt SPD, Ursula v.d. Leyen CDU, Manuela Schwesig SPD die ökonomische Lage der Familien noch weiter verschlimmert.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Schlechtes Kita-Gesetz

Birgit Kelle, die Vorsitzende  von „Frau 2000 plus“ nimmt Stellung zum so genannten  GUTE-KITA-GESETZ, das Frau Giffey und mit 5,5 Mrd. Steuergeldern auf den Weg gebracht hat, ohne gleichzeitig die GUTE elterliche Erziehung zu würdigen.

Die Notwendigkeit, Kitas zu qualifizieren, bedeutet doch das Eingeständnis, dass die Tageseinrichtungen seit Beginn verantwortungslos unter Personalmangel mangelhaft arbeiteten. Wie kommt das bei Eltern an, die ihre Kleinkinder in der Vergangenheit notgedrungen oder leichtfertig dort abgaben? Mit welchen Schäden müssen ehemalige und künftige Krippenkinder fertig werden? BF

 

Schlechtes Kita-Gesetz

Wir hatten bereits berichtet über das Vorhaben der Bundesregierung, ein sogenanntes „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg zu bringen und herausgekommen ist erwartungsgemäß ein schlechtes Kita Gesetz unter dem Namen „KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG).
Schlecht, aus zahlreichen Gründen, auch wenn die Vernebelungstaktik in den Medien durchaus erfolgreich läuft. „Alles, was wir für Kinder tun, ist gut“ sagt die Familienministerin. Das klingt zwar herzzerreißend, aber wir schütten doch an dieser Stelle einfach stichwortartig nochmal Wasser in den Wein von Frau Giffey:

1.      Es ist nicht gut, wenn das gesamte staatliche Budget auch weiterhin nur in den Ausbau von staatlicher Kinderbetreuung fließt und nicht an die Familien selbst. Nach wie vor finanziert dieser Staat lieber das Plagiat, statt das Original. Das hat keine finanziellen Vorteile, ist gar teurer als die Betreuung von Kindern in der Familie und somit staatlich gelenkte Familienpolitik. Wir fordern eine gerechte Verteilung der Gelder an alle Familien und alle Betreuungsformen. Denn: die Mehrheit der Familien betreut eben ihre Kinder gern SELBST und STÄNDIG.

2.      Die 5,5 Milliarden Euro, die nun in die „Qualität“ fließen sollen, sind in Wahrheit ein Tropfen auf den heißen Stein, denn um tatsächlich einen Betreuungsschlüssel zu garantieren, den jedes Kind sowieso in der eigenen Familie vorfinden würde, müsste diese Summe jährlich nur in Personal investiert werden. Tatsächlich werden 5,5 Milliarden auf mehrere Jahre nun genutzt, um vor allem den beitragsfreien Kindergarten zu ermöglichen

3.      Das wiederum ist ein Lieblingsprojekt der SPD, denn erinnern wir uns: Man diskutiert dort längst die Kita-Pflicht. Grundvoraussetzung dafür wäre aber die Beitragsfreiheit. Denn man kann Eltern nicht zwingen, ihre Kinder in eine Einrichtung zu geben, die sie auch noch bezahlen müssen. Das Projekt „Lufthoheit über den Kinderbetten“ ist also in vollem Gange – mit freundlicher Unterstützung einer schlafenden CDU.

4.      Wir möchten eine Ausnahmestimme hier würdigen, denn die CDU-Abgeordnete Sylvia Pantel hat als einzige eine persönliche Erklärung an den Präsidenten des Bundestages im Gesetzgebungs-Verfahren abgegeben, warum sie nicht zustimmen wird, aus dem ich gerne zitiere: „…Die Anhörung von Sachverständigen zum „Gute-Kita-Gesetz“ im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat diesen Anspruch klar bestätigt: Qualität vor Beitragsfreiheit. Neun von zehn Experten haben klar kommuniziert, dass die Bundesmittel erst in die Qualität (erst die Pflicht) und erst in einem zweiten Schritt in die Senkung der Kita-Gebühren (dann die Kür) fließen sollen. Damit spiegelten die Experten auch die Meinung der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland wider, die gerade in der frühkindlichen Bildung eine gute Qualität mit angemessen Betreuungszeiten, einem guten Personalschlüssel und bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu fairen Preisen viel wichtiger empfinden, als die Kostenfreiheit. …Ich habe die Befürchtung, dass viele Bundesländer die Bundesmittel in Höhe von 5,5 Mrd. Euro in die Beitragsfreiheit stecken werden oder die Mittel in andere gesetzesfremde Bereiche fließen, weil wir keine konkreten Maßnahmen im Gesetz prioritär festschreiben. Nach meinen Informationen haben bereits 10 von 16 Bundesländern angekündigt, die Bundesmittel voll oder in großen Teilen für Gebührenfreiheit zu verwenden. Eine prominente Vertreterin war dabei auch die ehemalige Bundesfamilienministerin und gegenwärtige Ministerpräsidentin von Mecklenburg Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD). Angesichts dieser Ausgestaltung des Gesetzes kann ich dem Gesetz keine Zustimmung erteilen.“

Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Frau Verena Föttinger, Sprecherin der ÖDP Baden-Württemberg für schulische und kirchliche Angelegenheiten:

http://www.oedp-ravensburg.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/verena-foettinger-kritisiert-gute-kita-gesetz-und/

Weihnachtsgrüße an Frau Giffey

Die Vorsitzende des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE, Frau Sabine Wüsten, bezweifelt in ihrem Schreiben an Frau Familienministerin Giffey, dass diese sich überhaupt für Familien und Kinder interessiert, nachdem sie es abgelehnt hatte, die Resolution des Bündnisses https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-content/uploads/2018/08/Resolution-Endfassung-3.pdf in Empfang zu nehmen.

 

Hier das Schreiben von Frau Wüsten: RdF Wüsten : Giffey



Sehr geehrte Frau Familienministerin Franziska Giffey,

es ist nicht das erste Mal, dass sich unsere ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  an Sie wendet. 

Voller Hoffnung, dass sich mit Ihrer Amtsübernahme nach Frau Schwesig und Frau Barley  für Familien in diesem Lande etwas zum Besseren wendet, sehen wir unsere Hoffnungen mehr als enttäuscht. Sie brachten das „Gute-Kita-Gesetz“ zur erfolgreichen Abstimmung, doch ohne die berechtigten Ansprüche jener Eltern zu berücksichtigen, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse elterlich-emotionale Bindung für die ersten Jahre ihrer Kinder fordern und gewähren. Dafür zeigten Sie keinerlei Verständnis, obwohl Sie wissen, dass besagte Eltern, meist mit bereits mehreren Kindern, über Steuergelder monatlich um ca.1200 € bis 1400 € gegenüber erwerbstätigen Eltern betrogen werden. Damit widerspricht Ihr Gute-Kita-Gesetz ganz offensichtlich Art. 3 GG: Vor dem Gesetz sind alle Menschen (Kinder) gleich (viel wert)!

Eine 1: 8-Kita-Betreuung ziehen Sie der elterlichen 1:1-Betreuung vor.

Dass diese finanzielle Bevorzugung unserer Verfassung widerspricht, die in Art. 6 GG den Eltern das alleinige Recht auf Erziehung ihrer Kinder zuweist, werden Sie wissen. Bewusst übergehen Sie daher das Grundgesetz. Die Ansprüche des Arbeitsmarktes auf die Arbeitskraft junger Eltern liegen Ihnen offenbar weit mehr am Herzen als die biologisch-psychischen Ansprüche unserer Kleinstkinder auf die dauerhafte Präsenz ihrer Eltern während der ersten drei Jahre.

Jedes Jahr nehmen die sprachlichen, intellektuellen und psychischen Defizite bei unseren Kindern bis zur Behandlungsbedürftigkeit zu, weil sie jahrelang auf die Anwesenheit ihrer Eltern und deren Zuwendung verzichten mussten. Doch das scheint Sie überhaupt nicht zu beunruhigen. Hauptsache, Kitas werden optimiert mit dem zweifelhaften Placebo-Versprechen, Babys zu „bilden“!

Wir sagen Ihnen: Keine noch so optimierte Kita ersetzt Kindern die tägliche Sehnsucht nach ihren fernen Eltern. Vielleicht dauert es wieder 40 Jahre bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass man seit Renate Schmidt auf dem Holzweg unterwegs war. Aber dann sind fast zwei Generationen beschädigt worden. 

Nehmen Sie , Frau Giffey, dann die Konsequenzen auf sich? Sie selbst werden die dauerhaft psychischen Schäden niemals heilen können.

Wie gerne hätten wir Eltern mehrerer Kinder Ihnen zu Weihnachten für Ihr Engagement zu mehr Familiengerechtigkeit gedankt. Missachtung dankt Ihnen niemand.

Enttäuscht grüßen wir Sie zur Weihnacht im Blick auf das göttliche Kind in der schäbigen Futterkrippe im Stall von Bethlehem. Auch 2018 liegen unsere Kinder schon wieder und noch immer auf schäbigem Kita-Stroh anstatt geborgen daheim in einer Wiege.

Familie ist nicht dort, wo Kinder sind, sondern dort, wo Kinder  d a h e i m  sind.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT