Familien gehören offenbar nicht zur Gesellschaft

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.Pressemeldung

Kirchen fordern gerechte Gesellschaft

Familien gehören nicht dazu

09.04.2014

Die am 28.02.2014 vorgestellte Initiative der beiden großen deutschen Kirchen mit dem Titel Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft* liest sich, abgesehen von einigen eingangs erwähnten Bibelzitaten, wie eine Koalitionsvereinbarung der großen Koalition. Probleme, die auch von der Regierung erkannt wurden, werden erwähnt. Was von der Politik vernachlässigt wird, wird auch von den Kirchen nicht gesehen.

 

So werden zehn Thesen aufgestellt, die eine breite gesellschaftliche Diskussion anregen sollen. Die desolate Situation der Familie kommt dabei nicht vor. Familie wird nur zweimal am Rande erwähnt. Bei These 6 zum demographischen Wandel wird zwar Familienpolitik genannt, aber nur um festzustellen, dass auch eine engagierte Familienpolitik zur Problemlösung kaum etwas beitragen könne. Die Folgen der jahrzehntelang verfehlten Familienpolitik werden zwar erwähnt (z.B. Absenkung des Netto-Rentenniveaus), die verfehlte Politik selbst als Ursache aber nicht einmal thematisiert.

Richtig abenteuerlich wird es, wenn die Rentenreform 1957 als großer Erfolg gepriesen wird, der doch die Rentenhöhe spürbar angehoben habe (These 6).

 

Den Verfassern der Schrift ist offensichtlich noch gar nicht klar geworden, dass die Minderung der Altersarmut durch die Rentenreform mit der zunehmenden Familienarmut bezahlt wurde. Schließlich wurde gerade durch diese Reform der natürliche wirtschaftliche Kindernutzen in Form der Alterssicherung durch eigene Kinder den Eltern weggenommen und an Erwerbsarbeit gebunden. Nur die Kinderkosten wurden bei den Eltern belassen. Eine solche Politik musste nicht nur eine zunehmende Verarmung der Familien erzwingen, sondern auch Familie als Lebensform immer unattraktiver machen.

 

Unter These 8 wird eine breite Beteiligung an Erwerbsarbeit als wichtigem Ausdruck gesellschaftlicher Teilhabe gepriesen. Ignoriert wird, dass die Attraktivität der Erwerbsarbeit auch dadurch entstand, dass der von den Eltern erarbeitete Kindernutzen in Form der Alterssicherung an Erwerbsarbeit gebunden wurde. Seitdem wird Erwerbsarbeit doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während Elternarbeit seither keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr erbringt (weder Lohn noch Altersversorgung).

 

Unter These 9 werden frühkindliche Bildungsangebote gelobt, womit offensichtlich Kinderkrippen gemeint sind. Familie wird zwar auch als Bildungsort erwähnt. Die Tatsache, dass es der Staat den Eltern durch seine elternfeindliche Sozialgesetzgebung (Stichwort Rentenreform 1957) immer schwerer gemacht hat, ihre Kinder befriedigend zu erziehen, wird ignoriert. Ignoriert wird auch, dass alle Bildungsangebote in Krippen, Kindergärten und Schulen weitgehend nutzlos sind, wenn das Kind in den ersten Lebensjahren kein Vertrauensverhältnis zu engen Bezugspersonen gewinnt. Erst dann entsteht die persönliche Sicherheit als Voraussetzung eines Neugierverhaltens, das späteren Bildungswillen erst möglich macht.

 

Kurzum: Die Schrift wird von den gleichen Ideologien getragen, die seit Jahrzehnten durch eine verfehlte Gesellschaftspolitik die Familie an die Grenze ihrer Lebensfähigkeit geführt haben. An keinem Punkt der Schrift werden angemessene Lösungsansätze für die seit Jahrzehnten vernachlässigten gesellschaftlichen Probleme erkennbar.

* Im Internet veröffentlicht unter http://www.sozialinitiative-kirchen.de/Oekumenische-Sozialinitiative.pdf

 

 

Bundesvorstand

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Eltern müssen sich gedulden / mehr Kindergeld erst ab 2016 – vielleicht!

Leserbrief zu: „Eltern müssen sich gedulden“ und Tabelle zu Kindergeld und Kinderfreibeträge, Schwarzwälder Bote vom 12. März 2014

Danke für den Beitrag! Noch informativer wäre es, wenn erklärt würde, wie Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag definiert sind bzw. wie sie genau ineinandergreifen. Ergänzend sei angemerkt: Das Existenzminimum von 4368 €, das die Eltern für ein Kind steuerlich geltend machen, soll ihren Aufwand für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung abdecken. Wenn für diesen Bedarf ein fiktiver Mehrwertsteuersatz von 10 % (gemischt aus 7% für Nahrung und 19 % für nonfood) veranschlagt wird, sind in dem Betrag 398 € an Mehrwertsteuer enthalten, eine Steuer, die Eltern nur zahlen, weil sie Kinder aufziehen. Ebenso fließen von einem monatlichen Kindergeld in Höhe von184 € über die Mehrwertsteuer 16,72 € direkt an den Staat zurück. Diese Zahlen tauchen nie auf, wenn von 200 Milliarden familienpolitischen Leistungen pro Jahr geschwafelt wird. Noch weniger werden die Leistungen in Anschlag gebracht, die Eltern für die Sozialkassen und die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft erbringen, indem sie eine nachwachsende Generation aufziehen.

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

Zum internationalen Tag der Frau

Leserbrief zu Mariam Lau: „Was will das Weib?“, DIE ZEIT vom 6. März 2014

Nein, die FeministInnen kennen das WEIB nicht. Ihre patriarchale Ideologie (die sie angeblich überwinden wollten), lässt Frauen nur dann zur Gleichberechtigung zu, wenn sie die besseren Männer sind, indem sie an den ursprünglich den Männern vorbehaltenen Erwerbsarbeitsplätzen messerscharf mit ihnen konkurrieren. Sobald eine Frau auch Mutter sein will, wird sie ausgebuht (verblödendes Heimchen am Herd, Altersarmut, Glucke). Weit und breit kein Bemühen, ihre reproduktive Leistung, die unser Gemeinwesen trägt, adäquat anzuerkennen! Die Frage, warum es jährlich über 100 000 Abtreibungen gibt, beantwortet sich vor diesem Hintergrund weitgehend von selbst. Früher bestimmten die Männer, wie eine (ihre) Frau zu leben hatte; heute bestimmen das die Feministinnen. Wer sie zu (selbst ernannten) Freundinnen hat, braucht keine Feinde.

Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.

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Offener Brief des Verbandes Familienarbeit e.V. an den Deutschen Frauenrat DF

 Pressemeldung 

Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,

wir nehmen Bezug auf eine Stellungnahme, die Ihre Vorstandskollegin, Frau Mechthild v. Luxburg, im Zusammenhang mit der Prognosstudie „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen“ abgegeben hat. Dabei ging es vorrangig um eine Wiederholung der Forderungen des Deutschen Frauenrats (DF), das Ehegattensplitting („ohne Umwege über ein sog. Familiensplitting“) und die „beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung“ abzuschaffen.

Nachdem sich der DF vehement und immer wieder neu in diesem Sinne äußert, bitten wir um die Klärung zweier Fragen:

1 ) Wie kann es sein, dass ein Verband, der lt. Satzung anstrebt,

  • den Belangen der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewicht zu geben und sie durchzusetzen Satzg 1.1)
  • die Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft zu verbessern (Satzg.1.2)
  • die in Art. 3 des GG verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen (Satzg. 2),

diese Ziele zwar angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertritt, dabei aber in Wirklichkeit die große Gruppe der Frauen (und weniger Männer), die in Vollzeit häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit leisten, diskriminierend ausschließt?

2 ) Wie kann es sein, dass eine Frauenorganisation die Definition von Gleichheit und Gleichberechtigung nicht in der gleichen Werthaltung verschiedener Lebensentwürfe von Frauen, sondern lediglich in der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Erwerbsarbeitswelt sieht?

Zu beiden Aspekten, die ja ineinandergreifen, stellen sich mehrere ergänzende Fragen:

Ist denn die patriarchale Sichtweise richtig und haltbar, dass allein der traditionell männlich gewesene Arbeitsplatz in der Produktion, dem volkswirtschaftliche Relevanz zugeschrieben wird, Anerkennung und Lohn verdient, und dass Frauen folglich nur durch die gleiche Beteiligung an dieser Arbeitswelt Gleichberechtigung erfahren könnten? Warum soll der traditionell von Frauen besetzte, reproduktive Arbeitsplatz in der Familie, der den Fortbestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet , nicht die entsprechende Anerkennung und finanzielle Absicherung erfahren?

Anerkennt der DF nicht das im GG Art.6 festgeschriebene Recht der Eltern, dass zuvörderst sie frei zu bestimmen haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen? Durch die ausschließlich positive Werthaltung gegenüber der Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger diffamierender Geringbewertung der elterlichen Erziehungsleistung wird diese Freiheit empfindlich beschnitten, ja in vielen Fällen sogar verweigert. Dem ist nicht mit der Forderung zu begegnen, die Väter sollten sich an den häuslichen Pflichten in gleicher Weise beteiligen, denn auch den Vätern ist nicht zuzumuten, die Benachteiligungen, die sich daraus ergeben, widerstandslos hinzunehmen.

Wäre es nicht eine dringende Aufgabe des DF, neben der Forderung, die Führungspositionen in Politik und Wirtschaft zu 50% mit Frauen zu besetzen, auch die finanzielle Sicherung der Frauen, die Kinder gebären und erziehen und alte Eltern pflegen, voranzubringen? Die Klage und der Rat – auch des DF – , Frauen sollten sich durch derlei Lebensentwürfe doch bitte nicht in die Armut und Altersarmut treiben lassen, ist an kurzschlüssigem Zynismus kaum zu überbieten.

Man geniert sich fast, es immer wieder zu zitieren: Kinder sind unsere Zukunft. Um nachhaltig zu agieren, muss nicht nur die Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgt, sondern es muss den Menschen, die Elternpflichten übernehmen, ein hinreichender Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum geboten werden. Eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, die immer offensichtlicher auf die Vollzeit-Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Verdrängung der Familie in die Freizeitnischen hinausläuft, erfüllt diesen Anspruch nicht.

Alleinerziehende, die auch den zweiten Elternteil ersetzen müssen, gegen ihre Überzeugung aus der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Elternpflichten herauszudrängen, hat mit Menschenwürde nichts zu tun. Modelle für Teilzeitarbeit sind solange nicht familienfreundlich, als der Lohnausfall wie selbstverständlich von der Familie aufgefangen werden soll.

Abschließend möchten wir die Frage nach dem Ehegattensplitting und der „beitragsfreien“ Mitversicherung in der Krankenversicherung wieder aufgreifen: Warum stellt sich der DF in der Sache gegen die wiederholte Rechtsprechung des BVerfG, wonach die Familie als Erwerbsgemeinschaft zu betrachten ist, in der – wie z. B. auch in einer GmbH – den Einzelmitgliedern das erzielte Einkommen zu gleichen Teilen zugeordnet und dementsprechend mit Abgaben belastet wird? Sollte es sich der DF nicht doch noch einmal überlegen, ob er nur dem Idol der emanzipatorischen Einzelkämpferin dienen möchte und das Wohl all der Frauen, die in der Familie
kooperieren wollen, hintan stellt, ja sogar dagegen Stellung bezieht.?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit e. V.

Koalitionsvertrag – zukunftsfähig oder zukunftsgefährdend?

Pressemeldung 13.01.2014 des Verbandes Familienarbeit

Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit (vffm )

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Kindererziehung umfassend anerkannt?

Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formuliert auf S 73 u.a.:

„Kindererziehung besser anerkennen (Mütterrente) – Die Erziehung von Kindern ist  Grundvoraussetzung für den Generationsvertrag der Rentenversicherung. Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich  u m f a s s e n d  anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang erfolgt.“

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, nimmt dazu kritisch Stellung:

„Die Gerechtigkeitslücke für die älteren Mütter, denen jetzt zwei – statt bisher nur einem -Rentenpunkte zugestanden werden, ist damit gegenüber den jüngeren Müttern noch nicht geschlossen. Der größere Skandal besteht aber in der Formulierung, die seit 1992 geltenden drei Rentenpunkte pro Kind stellten eine „umfassende“ Anerkennung der mütterlichen Erziehungsleistung dar. Diese Behauptung geht von der Vorstellung aus, ein Kind sei mit Erreichen des 3. Geburtstages fertig erzogen und benötige keine weitere elterliche Zuwendung mehr. Kein vernünftiger Mensch wird diese Sichtweise teilen. Trotz aller außerhäuslichen Betreuungsangebote ist das entgangene Erwerbseinkommen aufgrund des zeitlichen

Aufwandes, den verantwortungsvolle Eltern in die Erziehung ihrer Kinder zu investieren haben, erheblich. Der daraus resultierende monatliche Rentenanspruch (West) von 84,42 € pro Kind entspricht keinesfalls diesem Aufwand. Wenn Eltern fünf Kinder erziehen, was der Arbeitsbelastung einer Vollerwerbstätigkeit entsprechen dürfte, ergibt das heute bei den jüngeren Eltern einen Rentenanspruch von monatlich 422,10 €. Um eine Standardrente (45 Jahre Erwerbsarbeit mit Durchschnittsverdienst) zu erzielen, müssten Eltern folglich 15 Kinder erziehen. Diese Situation als ‚umfassende Anerkennung‘ elterlicher Erziehungsleistung zu verkaufen, grenzt an Sarkasmus. Dabei ist zu beachten, dass bei einem so viel gepriesenen Rollentausch die Väter in gleicher Weise betroffen sind. Angesichts der dramatisch schwindenden Kinderzahl hätten sich die verantwortlichen Politiker/innen schon seit Jahrzehnten überlegen müssen, ob dieser Umgang mit den in der Familie Erziehenden zukunftsfähig ist.“

„Schwarz-rote Rentenwohltaten…“,

Leserbrief zu der grafischen Darstellung Gewinner contra Verlierer:                      „Schwarz-rote Rentenwohltaten…“, Schwarzwälder Bote, 13. 12. 2013

Der nicht genannte Autor dieser Darstellung hat entweder schlecht recherchiert oder er hat einen persönlichen Widerwillen gegen die Rentenerhöhung für die älteren Mütter.

1. Missgönnt er der Verkäuferin (64) die „Besserstellung (56 €) bis ans Lebensende“, für die sie „maximal noch für ein Beitragsjahr zur Kasse gebeten“ wird?

2. Den Facharbeiter (60) kostet der Verzicht auf die Absenkung des Rentenbeitrags monatlich 12 €. „Das ist sein Beitrag zur Mütterrente.“ Widerspruch!! Die Mütterrente wird aus den Steuermitteln bezahlt, die seit vielen Jahren vom Bund an die Rentenkasse überwiesen werden – in doppelter Höhe wie für die Berentung der Erziehungsleistung benötigt!

3. „Die Fachverkäuferin (31) hat von der verbesserten Mütterrente nichts, denn begünstigt sind nur ältere Frauen…“ Durch die Nicht-Absenkung des Rentenbeitrags verzichtet sie auf etwa 7.50 € monatlich, weil „Union und SPD die Mehreinnahmen für die Mütterrrente brauchen“. Warum diese hämische Ausdrucksweise, wenn doch diese jüngeren Mütter ohnehin drei Rentenpunkte pro Kind bekommen und nicht nur einen zweiten wie jetzt die „älteren Frauen“?

4. Der Student (21) muss „über den Rentenbeitrag die Mütterrente bezahlen“. Wie schon gesagt: das stimmt nicht! Und vielleicht hat der junge Mann ja noch eine alte Mutter, die jetzt phantastisch „profitiert“!

5. Der Facharbeiter (40) „ist bei der verbesserten Mütterrente als Beitragszahler mit monatlich 12 € auch dabei“. Hier gilt bezüglich der Mütterrente dasselbe wie bei dem Facharbeiter, der Fachverkäuferin und dem Studenten.

Der Grund, warum die fällige Rentenabsenkung nicht durchgeführt wird, liegt in der absehbar dramatisch sinkenden Anzahl der Beitragszahler. Sprich: wir haben zu wenig Nachwuchs = Kinder, mit einem in jeder Folgegeneration fehlenden Drittel an gebärfähigen Frauen. Die restlichen zwei Drittel haben inzwischen gemerkt, dass Kinderhaben in die Altersarmut führt und verhalten sich danach!

 

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

Grünes Bildungsparadies BW :-(

Leserbrief zu Julia Giertz: „Ganztagsschule soll ( in BW ) Regel werden“,       Schwarzwälder Bote vom 6. Dezember 2013

Die „Bildungsexpertin“ der Landtagsgrünen, Sandra Boser, sollte sich mit der Unterstellung von „ideologischen Gründen“ gegenüber der CDU zurückhalten, denn ihre eigenen politischen Beweggründe strotzen vor Ideologielastigkeit, mal ganz abgesehen davon, dass die CDU sich in Sachen Ganztagsschule plötzlich als Antreiber aufspielt. Die Euphemismen (beschönigende, die objektiven Tatsachen verschleiernde, sprich: verlogene Wortwahl) nehmen in der Politik ein unerträgliches Ausmaß an: Beispiel: eine „Chancengleichheit“, die durch möglichst ganztägige Kasernierung der Kinder in öffentlicher Betreuung erreicht werden soll, bedeutet de facto, dass der positive Einfluss von Eltern auf eine individuell geprägte Entwicklung und Bildung ihrer Kinder ausgeschaltet werden soll: Alle Kinder verlassen die Schule mit einem PISA-tauglichen, nivellierten Bildungsstandard. Elite ist pfui, obwohl grade Deutschland sie ganz besonders braucht. Der Gipfel dümmster und irreführender Argumentation wird erreicht, wenn die Bildungsexpertin davon spricht, dass  – nachdem zuerst 1200 Lehrerstellen gestrichen werden – genügende Mittel für die Bildung bereitgestellt würden, sobald wir „die demografische Rendite ernten“. Diese „Rendite“ entsteht durch schrumpfende Ausgaben infolge des Nachwuchsschwundes! Zwingende Logik: Am rentabelsten wird es, wenn es überhaupt keine Kinder mehr gibt! Geht’s noch blöder?

 Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

Familienpolitik auf dem Holzweg

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung             14.11.2013

 Statistik zeigt: Familienpolitik auf dem Holzweg

Zu den aktuellen Zahlen der Bevölkerungsentwicklung (Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 7. Nov.) und den zähen Verhandlungen der Arbeitsgruppe Familie zur Bildung einer rot-schwarzen Koalition nimmt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Stellung:

„Die Statistik zur Bevölkerungsentwicklung zeigt immer eindeutiger, dass die Strategie von ‚Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘, millionenschwer forciert über Elterngeldgesetz und Krippenausbau, familienpolitisch ein Blindgänger ist. Das Elterngeldgesetz fördert vorrangig erste und dann sehr oft einzige Kinder der Bestverdiener. Der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur gibt Eltern, die es so wollen oder aus wirtschaftlicher Not nicht anders können, die Möglichkeit, ihre Kinder wegzugeben, um erwerbstätig zu sein. Für Eltern, die mehrere Kinder selbst erziehen wollen, interessiert sich niemand. Dieser Wunsch gilt als ‚überholt‘. Ein einseitig geprägter Feminismus bewertet Kinder als Klotz am Bein der Mütter.

Wenn nun klar ist, dass in jeder kommenden Folgegeneration ein Drittel der Kinder und damit auch ein Drittel der gebärfähigen Frauen fehlt, liegt es auf der Hand, dass es mit der Krippenförderung allein nicht getan ist. Entscheidender ist es, den Eltern, die gerne mehrere Kinder aufziehen möchten, das auch zu ermöglichen. Ihre Leistung für die Gesellschaft ist endlich anzuerkennen und wie eine Erwerbsarbeit direkt zu honorieren, um den notwendigen wirtschaftlichen Freiraum zu schaffen, den junge Familien brauchen. Die ewige Angst der Politik, Eltern würden die Honorierung missbrauchen, ist absurd. Überall gibt es schwarze Schafe, die mit ihrem Einkommen nicht vernünftig umgehen. Das kann aber niemals Maßstab für alle Eltern sein. Bei Gefährdung des Kindeswohls ist nach dem Grundgesetz ohnehin das Wächteramt des Staates gefordert.“

Kinder sind unsere Zukunft. Sie brauchen Zeit und Zuwendung zuallererst durch ihre Eltern. Das ist leider inzwischen zu einer Worthülse geworden.

Martin weiter: „In Wirklichkeit wird die Kinderfeindlichkeit unserer Gesellschaft ausgerechnet durch das Elterngeldgesetz auf die Spitze getrieben. Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken, werden bei einem weiteren Kind mit einem Minimum an Elterngeld bestraft. Deutlicher kann die Geringschätzung der Erziehungsaufgabe kaum zum Ausdruck gebracht werden. Die Koalitionäre, die jetzt wieder meinen, das Betreuungsgeld, das ein erster Einstieg in die Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit sein könnte, in Frage stellen zu müssen, seien gewarnt.

 

Bundesvorstand
Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de
Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06349/963855, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de

Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.deSchatzmeisterinUlrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.deBeisitzerinWiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.deBeisitzerKarl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.deBeisitzerinSilke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.deBeisitzerinUte Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-mail: ute.steinheber@web.deGeschäftsstelleGudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Mail: geschaeftsstelle@dhg-vffm.de, Vaubanallee 4, 79100 FreiburgPressestelleE-Mail: vffm.presse@t-online.deInternethttp://familienarbeit-heute.deBankverbindungVolksbank Villingen eG, BLZ 69490000, Konto Nr. 25410904

„Evaluation“ nach Vorgaben der Wirtschaftslobby

Pressemeldung Verband Familienarbeit e.V. , 13. 10. 2013                                          

Evaluation“ nach Vorgaben der Wirtschaftslobby

Der ifo-Schnelldienst 18/2013 bewertet die „Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen“, die drei Wirtschaftsforschungsinstitute (ifo, DIW und ZEW) im Rahmen eines bereits 2009 erfolgten Auftrags des Bundesfamilien- und des Bundesfinanzministeriums erstellt haben.

Schon lange im Vorfeld hatten z.B. Familienverbände vielen bekannt gewordenen Zuordnungen von Teilbeträgen der zur Debatte stehenden 200 Milliarden „Familienförderung“ widersprochen und vorgerechnet, dass tatsächlich nur wenige der genannten Maßnahmen direkt den Familien zugute kommen. Davon völlig unbeeindruckt beziehen sich die Gutachter in ihrem Schlussbericht erneut auf die 200 Milliarden.

Dazu nimmt die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, Stellung: „Schon die Tatsache, dass mit der Evaluierung familienpolitischen Tuns ein Netzwerk von Wirtschaftsinstituten beauftragt wird, muss irritieren. Offensichtlich ging es der damaligen Familienministerin von der Leyen nicht darum, herauszufinden, welche familienpolitischen Maßnahmen geeignet wären, etwa den Zusammenhalt von Familien und die Erziehungskompetenz der Eltern zu fördern oder wie dem Geburtendefizit abgeholfen werden könnte. Sondern es ging ihr allein um die Wirtschaftstauglichkeit der Familien. Tatsächlich wurden also dem Gutachtenauftrag nicht Kriterien wie Kindeswohl, Wünsche und Rechte der Eltern zu Grunde gelegt, sondern die Frage, was zu tun sei, um möglichst beide Eltern – am besten in Vollzeit – den Wirtschaftsprozessen als Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.“

Zudem sei von den Gutachtern die sachliche Sorgfaltspflicht bei der Zuordnung der Einzelleistungen missachtet worden. Als besonders krasses Beispiel nennt Martin die Kritik am Kindergeld, das im Wesentlichen Auswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrages ist: „Mit demselben Recht, wie Erwachsene ihr Existenzminimum nicht versteuern müssen, hat das auch für Kinder zu gelten. Eine Definition des Kinderfreibetrags als Familienförderung ist bewusste Irreführung oder Ignoranz gegenüber verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten.“

Martin ergänzt: „Neben den Ausgaben für die Familien hätte auch eine sachgerechte Berücksichtigung der von den Eltern erbrachten Gegenleistungen erfolgen müssen. In einer früheren Untersuchung des Ifo-Instituts wurde errechnet, dass der Staat im Schnitt pro Kind 77 000 € mehr profitiert als er für ein Kind ausgibt. Allein die Eltern garantieren die Zukunftsfähigkeit des Staates. Die 13 Mio € für das Gutachten wurden fehlinvestiert.“

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.

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Mütterrenten – ein Skandal!

Leserbrief zu „Die Mütterrrenten sorgen für ein deutliches Plus“, 

Schwarzwälder Bote, 04.07.2013

nach aktueller Rentenerhöhung bekomme ich für die Erziehung von fünf tüchtigen, (vor dem 1. Januar 1992 geborenen) Kindern insgesamt.140,64 € Rente. Die Kinder zahlen ein Vielfaches davon jeden Monat in die Rentenkasse ein. Diese Einzahlungen gehen postwendend an die heute empfangsberechtigten Rentner/innen wieder raus und zwar in überdurchschnittlicher Höhe an jene, die – weil sie keine eigenen Kinder aufgezogen haben  – , keine Lücken in ihrer Erwerbsbiografie haben. Auch ungewollte Kinderlosigkeit ändert daran nichts, so tragisch diese im Einzelfall sein mag.

Aus diesem Sachverhalt ergibt sich eindeutig: die überfällige Anpassung der Renten für alte Mütter ist nicht aus Steuergeldern zu finanzieren, sondern sie muss innerhalb des Systems der Rentenversicherung umgelegt werden. Diejenigen, die seither überproportional von der elterlichen Leistung der Erziehung nachwachsender Rentenzahler profitiert haben, müssen künftig etwas zurückstecken. Das ist nicht mehr als gerecht.

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110,  78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124