Hier liegt der Hund begraben

Kauder verspricht Entlastung – Unionsfraktion kündigt Steuersenkungen an, Schwäbische Zeitung 29. 08. 2016

 

Leserbrief

 

Nahezu gleichlautend plädieren Herr Kauder CDU und Herr Gabriel SPD dafür, die überschüssigen Steuereinnahmen von 18,5 Milliarden fast ausschließlich zur „Steuererleichterung“  für Alleinerziehende, Familien und Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen zu verwenden. Gut gemeint, aber nicht durchdacht! Denn je niedriger die Einkommen, umso niedriger fällt auch die Steuerentlastung aus mit dem Erfolg, dass die Ärmsten kaum einen Nutzen davon haben. Dabei müsste dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein!

Viel effektiver und längst überfällig wäre eine Entlastung bei den Beiträgen zu den Sozialversicherungen.  Hier liegt der Hund begraben. Bis heute zahlen über 11 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden ( laut Deutschem Familienverband pro Kind und Monat 238.- ), weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige generative Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Doch eine Prüfung fand nie statt.

Die Herren Kauder und Gabriel sollten dafür sorgen, dass die doppelte Beitragsbelastung  der Familien umgehend beendet wird!

Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT
Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Deutschen Familienverbands e. V.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/622-freibetraege-in-sozialversicherung-spd-plaene-gut-aber-ausbaubar

Gerechtigkeit- oder was die SPD dafür hält

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

 

Anfang April 2016 bat ich Sie um die Beantwortung meiner an Sie gerichteten Fragen. Leider bekam ich seither keine Antwort. Es ging uns um familienblinde  Abgaben zu den Sozialversicherungen einerseits, und andererseits um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das Diskriminierung ahndet lediglich  wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, nicht aber wegen der Diskriminierung von Eltern aufgrund eigener Kinder.  Dass Eltern wegen ihrer Kinder straffrei eine Wohnung verweigert werden darf, daran stößt sich die Politik offenbar nicht. Daraus schließe ich als geschäftsführende Mitarbeiterin der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, dass die SPD um Antworten verlegen ist.

 

Könnte es  sein, dass der dramatische Verlust an Wählerstimmen für die SPD damit zu tun hat, dass sich die Partei von den Anliegen der Basis meilenweit entfernt hat? Könnte es sein, dass die Bevölkerung inzwischen dazu neigt, das Familienkonzept der AfD zu bevorzugen? Könnte es sein, dass die AfD das familienpolitische Versagen der Regierung zu ihrem Vorteil nutzt? Immerhin berücksichtigt die AfD den Anspruch der Eltern, von der Regierung ernstgenommen zu werden, wenn sie nachteilslos auf ihrem verfassungsgemäßen Recht zur Erziehung ihrer eigenen Kinder beharren. Wenn schon nicht von CDU/CSU ein faires Konzept zu erwarten ist, warum nicht von der SPD? Es gilt einfach nur, den Art. 6 GG zu beachten, der aus pluralistischen Gründen bewusst den      E l t e r n , und  n i c h t   d e m   S t a a t  die Erziehungsbefugnis überträgt.

 

GERECHTIGKEIT hat sich die SPD als Slogan für die BT-Wahl 2017 auf ihre Fahnen geschrieben. Solange aber Eltern, die ihre Kinder wenigstens in den ersten drei Jahren selbst betreuen und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wollen, mit immensen Verlusten gegenüber „arbeitsmarkt-ent-kinderten“ Eltern  zu rechnen haben      ( Differenz beim Elterngeld monatlich 1500 €! ), solange wird das hehre „SPD-Gerechtigkeitsmuster“ nicht greifen. Familien nur dann zu fördern, wenn sie den Schwesig – v.d.Leyenschen Arbeitsmarktskonzepten entsprechen, hat weder mit Demokratie noch mit Gerechtigkeit zu tun.

 

Und außerdem: Elternpaare, die pro Kind monatlich über staatliche Transferleistungen hinaus mindestens 25 Jahre lang ca. 600,- investieren, ohne dafür eine auskömmliche Rente erwarten zu können, werden sich schwertun, künftig SPD zu wählen. Wenn der SPD die Gerechtigkeitsfrage so wichtig ist, warum schafft sie nicht  i d e o l o g i e f r e i   faire Bedingungen für  a l l e   Eltern, anstatt nur erwerbstätige Eltern zu belohnen?

 

Soviel, werte Frau Dr. Reimann in Kürze. Dieser Brief geht mit gleicher Post an den Vizekanzler Sigmar Gabriel, an den Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann und an Frau Ministerin Manuela Schwesig.

 

Damit grüße ich Sie im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT in der Hoffnung, dass unser Plädoyer nicht auf taube Ohren stößt

 

Bärbel Fischer, geschäftsführendes Mitglied der ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Verfassungstreu?

Auch wer kein Freund der AfD ist bemerkt dieser Tage, dass gerade diejenigen Parteien die Verfassungstreue der AfD bezweifeln, die selbst seit Jahrzehnten die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts standhaft ignorieren. Mit der Verfassungstreue der Altparteien ist es also auch nicht weit her! Verlangten die Richter, dass Eltern wegen ihrer Kinder gegenüber kinderlosen Bürgern finanziell nicht benachteiligt werden dürfen, so schlugen CDU / CSU, SPD, GRÜNE und LINKE diese juristische Aufforderung bedenkenlos in den Wind.

Jetzt aber, wo drei Landtagswahlen bevorstehen und die Wähler aus lauter Frust über die vielen Versäumnisse der letzten 20 Jahre mit der AfD sympathisieren, steht den Regierungs-, wie den Oppositionsparteien das Wasser bis zum Hals. Die AfD packt exakt diejenigen Themen in ihr Wahlprogramm, die die CDU durch ihren Linksschwenk  in den letzten Jahren „aussortiert“, bzw. linksgrün ersetzt hat.  Und weil es mit ihren dürftigen Argumenten nicht mehr klappt, soll nach dem Willen der SPD-Spitze nun der Verfassungsschutz her. Ein durchsichtiges Manöver!

Wir fragen Sie, Herr Gabriel:

  • Wie lange war Ihnen egal, was mit Familien passiert, wenn sie vom Wirtschaftswachstum keinen Cent abbekommen?
  • Wie lange wollen Sie noch zusehen, dass Kinder- und Familienarmut rasant zunimmt? Ist das im Sinne unserer Verfassung?
  • Wie lange tolerieren Sie noch die ungerechtfertigten Verbrauchssteuern für Familien?
  • Wie lange noch sollen Eltern mit familienblinden Abgaben zu den Sozialversicherungen stranguliert werden?
  • Schämt sich unsere Regierung nicht, das Kindergeld um 2 Euro zu erhöhen, die eigenen Diäten aber um rund 400.-?
  • Wie lange strafen Sie mit dem Entzug des Betreuungsgelds noch Eltern ab, weil sie ihre Babys verfassungsgemäß nach Art. 6 GG selbst betreuen wollen?
  • Wie lange wollen Sie noch einer Umverteilung von unten nach oben zuschauen?
  • Wie lange wollen Sie Familien noch unter das Diktat der Wirtschaft stellen?

Die im 5. Familienbericht beklagte „strukturelle Rücksichtslosigkeit“  unseres Sozialgesetzes gegenüber Familien scheint der Politik völlig gleichgültig zu sein. Die Bevölkerung ist abgrundtief enttäuscht von einer SPD, die sich einst als Patronin der Schwachen verstand. Bei solch miesen Umfragewerten  wäre es doch klug, der AfD den Wind aus den Segeln zu nehmen indem man die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit korrigiert! Freilich ist es leichter, mit Mediengetöse auf die AfD zu hauen. Aber auch das wird den Altparteien nicht aufhelfen.

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Sehr geehrter Herr Gabriel!

Ihre jüngsten Äußerungen im SPIEGEL zur Streichung des Ehegattensplittings für junge Ehepaare bewirken bei uns von der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT heftiges Kopfschütteln.  Ihre Ansicht, die Aufgabe des Staates sei nicht die Unterstützung der Alleinverdienerehe, sondern der Familie, halten wir, mit Verlaub, für sehr naiv. Von der SPD hätten wir wirklich mehr soziale Kompetenz erwartet. Daher wollen wir dazu aus der Sicht von Familien mit mehreren Kindern Stellung nehmen:

Dieses Vorhaben ist aus unserer Sicht demographisch, gesellschafts- und familienpolitisch völlig verfehlt.

1. steht neben der Familie auch die Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes.

2. ist  der von Ihnen behauptete Gegensatz zwischen Alleinverdienerehen und Familien  beim Ehegattensplitting sachlich unzutreffend. Bereits Peer Steinbrück hat als Bundesfinanzminister der schwarz-roten Regierungskoalition errechnen lassen, daß der Splittingeffekt zu 90% Ehepaaren mit Kindern zu gute komme. Deshalb warnte er sogar ausdrücklich von einer Abschaffung des Splittingvorteils.

3. zeigt die jüngste Basisanalyse führender Bevölkerungsforscher zur Entwicklung von Kinderwunsch- und Kinderlosigkeit den hohen demographischen Stellenwert von verheirateten Ehepaaren und Alleinverdienerehen.

4. ist die Ehe die kleinste, institutionalisierte Solidargemeinschaft unserer Gesellschaft, die dem Sozialstaat nicht nur dient, weil er dessen Etats entlastet.

5. ist das Ehegattensplitting Ausdruck einer leistungsgerechten Besteuerung von Ehepaaren mit dem gleichen Haushaltseinkommen, und

6. nur eine bescheidene Anerkennung der nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit immer noch mehrheitlich von Müttern geleisteten Haus- und Familienarbeit, und

7. nutzt das Splitting nicht nur Alleinverdienerehen, sondern auch erwerbstätigen Müttern/Frauen, die am Arbeitsmarkt massiv benachteiligt sind und durch die „Agenda 2010“-Politik der SPD-geführten rot-grünen Bundesregierung noch weiter ins Hintertreffen geraten sind.

Hätten Sie, Herr Gabriel, ein Durchschnittseinkommen wie die meisten Bundesbürger, dazu noch zwei oder drei Kinder, deren Mutter sich ganz persönlich um die individuelle Betreuung und Erziehung Ihrer Söhne und Töchter kümmern will, dann hätten Sie vielleicht eine realistischere Sicht auf den Gewinn des Ehegattensplittings, das Sie so kaltschnäuzig abwerten. Die kinder- und erwerbslosen Chefarztgattinnen, die als unberechtigte Nutznießerinnen des Ehegattensplittings gelten, fallen doch kaum ins Gewicht. Bevor Sie, Herr Gabriel, bei gewonnener Wahl, das Kind mit dem Bade ausschütten, rechnen Sie bitte durch, welcher Schaden dem Steuerzahler entsteht, wenn Ehegatten keine Verantwortung mehr füreinander übernehmen, und die Sozialkassen auch noch jene Leistungen stemmen müssen, die bislang selbstverständlich von Eheleuten gegenseitig erbracht werden.

Mit freundlichem Gruß

i. A. Bärbel Fischer