Familienbund Bayern zum Sozialwort der Kirchen

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD haben gemeinsam ein Papier „für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung“ herausgegeben. Es trägt den Titel „Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft“ und kann hier heruntergeladen werden:
http://www.sozialinitiative-kirchen.de/

Als gesellschaftlich bedeutsame Leistung der Familien benennen die Kirchenleitungen die Unterstützung der sozialen Sicherungssysteme (d.h. Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung), die „Familien mit Erziehungs- und Pflegeleistungen erbringen“ (S. 38).

Ansonsten werden Eltern und Familien in negativen Zusammenhängen erwähnt:

  • Armut [wird] weiterhin in viel zu vielen Familien von einer Generation an die nächste „vererbt“ (S. 44);
  • Für die kindliche Entwicklung wirken sich darüber hinaus mangelnde Gesundheitsvorsorge und schwierige Familienbeziehungen nachteilig aus (S. 51);
  • sozial schwache Familien (S. 51);
  • Kinder aus benachteiligten Familien [haben] bereits beim Eintritt in die Grundschule kaum noch aufzuholende Sprach- und Entwicklungsdefizite (S. 51);
  • Eltern, die bereits selbst keinen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben (S. 51);
  • Bildungsarmut im Elternhaus (S. 51)

1997 hatten die Kirchleitungen schon einmal ein gemeinsames Sozialwort herausgegeben. Das klang erheblich anders:
http://www.dbk-shop.de/media/files_public/mlrvpchir/DBK_69.pdf

Armut wurde damals nicht als Erbkrankheit von Familien gedeutet, sondern als Folge eines absolut mangelhaften Familienlastenausgleichs (S. 32, S. 75). Zudem meinten die Kirchleitungen damals, dass „es wünschenswert ist, dass ein Elternteil um der Kinder willen in der Lage ist, auf eine Erwerbstätigkeit zumindest zeitweise zu verzichten, um Familien- und Erziehungsarbeit leisten zu können.“ (S. 82).

In dem neuen Papier heißt es: „Angesichts des demografischen Wandels und des schon jetzt in einigen Regionen und Branchen herrschenden Fachkräftemangels kann es sich die deutsche Gesellschaft zudem weniger denn je leisten, Talente brachliegen zu lassen“ (S. 43). Gemeinsame Verantwortung heiße, „eine breite Beteiligung an Erwerbsarbeit als wichtigem Ausdruck gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.“ (S. 45)

Dieser Gedanke findet sich zwar nicht im Evangelium, aber durchaus bei den deutschen Wirtschaftsverbänden.

Dr. Johannes Schroeter
Landesvorsitzender,
Familienbund der Katholiken in Bayern

Landesgeschäftsstelle:
Rochusstr. 5
80333 München
Tel. 089-2137-2226
Fax  089-2137-2225
www.familienbund-bayern.de

Die Sorgen von Millionen Familien

Unter folgendem Link können Sie den gleichnamigen Beitrag von report-münchen vom 12. Februar 2013 sehen, hören und lesen. Thema: So kinderfeindlich ist Deutschland!

http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/kinderfeindliches-deutschland102.html

 

Fragwürdige Bilanzen

In der Mittelbayrische Zeitung erschien am 7. Februar 2013 folgende Stellungnahme zur Erhebung der Effektivität von familienpolitischen Leistungen durch die Prognose-AG.  Der Autor,  Prof. Dr. Johannes Schroeter, ist Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken in Bayern.

Aufgelistet werden die Leistungen der Gesellschaft für Eltern und Kinder – aber niemals deren Leistung für die Gesellschaft

Nun hat es schon in der Vergangenheit nicht an Versuchen gemangelt, die gesellschaftlichen Leistungen für Familien zu bilanzieren. Das Bundesfinanzministerium, die Bundesbank oder das Kieler Institut für Weltwirtschaft haben sich daran versucht. Die Ergebnisse gerieten sehr unterschiedlich, hatten aber eine große Gemeinsamkeit: Es waren einseitige Bilanzen. Immer listeten sie nur die gesellschaftlichen Leistungen für Familien auf, niemals die Leistungen der Familien für die Gesellschaft. Wie viel Geld Familien aus der Krankenversicherung erhielten, war aufgeführt. Wie viel Geld die Familien in die Krankenversicherung einzahlten, blieb verborgen.

Die Ausbildung von Maschinenbauingenieuren gilt als Familienförderung. Die elterliche Bildung, Betreuung und Erziehung zählt dagegen nicht als familiärer Beitrag zum Wohl der Gesellschaft. Nach den Maßstäben der Volkswirtschaftslehre ist nämlich die Familienarbeit wertlos. Die Arbeit der Tagesmutter, der Kinderkrippe oder der Schule, sie alle werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfasst. Auch die Schweinezucht schafft in den Augen der Ökonomen Werte. Aber die gelingende familiäre Erziehung der Kinder gilt ihnen nichts.

Was immer im Laufe des Jahres als Bewertung der familienpolitischen Leistungen vorgelegt wird, ist deshalb mit großer Skepsis zu betrachten. Es wird eher ein Zeugnis der Unterentwicklung der Ökonomie sein denn ein brauchbarer Wegweiser für die Politik.

Aus Schaden wird man klug. Eine Lehre aus den Problemen der aktuellen Studie dürfte sein, mehr Gewicht auf das Urteil der Familien zu legen. Als mündige Bürger können Eltern sehr gut beurteilen, welche Unterstützung sie brauchen, um die nächste Generation unserer Staatsbürger auf die Beine zu stellen.

Die zweite Lehre betrifft die Methodenentwicklung der Volkswirtschaftslehre. Sie muss staatliches Geben und Nehmen bilanzieren lernen, nicht nur das Geben allein; und sie muss den Wert der Familienarbeit erkennen. Die dritte Lehre betrifft uns alle. Ehe die Wissenschaft die Förderung messen kann, müssen wir uns verständigen, wo Förderung beginnt. Was sind unsere Erwartungen an Ehe und Familie? Was haben sie selbstverständlich auf eigene Kosten zu leisten? Wo unterstützen wir sie selbstlos? Und wo machen Familie und Gesellschaft Geschäfte auf Gegenseitigkeit? Jeder von uns hat dazu seine Meinung. Aber einen gesellschaftlichen Konsens gibt es dazu nicht. Und ohne einen Konsens, was Familie eigentlich zu leisten hat, kann keine Familienförderung bilanziert werden.

 

 

Familienförderung: Wie viel der Staat tatsächlich zahlt

 Das „Main – Echo“ Aschaffenburg verbreitet folgenden Artikel                            von Christoph Schulz (KNA)

„Mit Milliarden-Märchen schamlos Politik gemacht“

Berlin: Beim Streit um die Wirksamkeit familienpolitischer Leistungen geht es um eine enorme Summe. 2010 wandte der Staat laut jüngstem Familienbericht der Bundesregierung mehr als 200 Milliarden Euro für „ehe- und familienbezogene Leistungen“ auf. Diese Summe geistert als „Familienförderung“ durch Politik und Medien. Entsprechend groß ist die Empörung, dass Deutschland trotz dieses enormen Geldregens im internationalen Vergleich beim Kindersegen am unteren Ende landet.

Familienverbände sprechen allerdings fast verbittert vom „Milliarden-Märchen“ mit dem schamlos Politik betrieben werde. Denn die reine Familienförderung liegt bei weitem niedriger. Mit den 200 Milliarden Euro finanziert der Staat 148 Aufwendungen, die in bestimmter Weise mit der Familie zu tun haben, sowie acht Maßnahmen, die sich auf die Ehe beziehen. Diese ehebezogenen Leistungen betragen 74,5 Milliarden Euro. Den grössten Anteil haben hier die Witwen- und Witwerrente mit 38 Milliarden Euro und das Ehegattensplitting mit rund 20 Milliarden Euro.

Bleiben also noch 125,5 Milliarden Euro für die Familie. Davon sind aber wiederum rund 53 Milliarden Euro als „verfassungsrechtlich gebotener Familienlastenausgleich“ zu werten. Anders gesagt: Der Staat zahlt Steuern zurück, die er zuvor ungerechtfertigt eingezogen hat.  Das gilt etwa für die Kinderfreibeträge vom Einkommen und die Steuerfreistellung des Existenzminimums von Kindern in Höhe von 20,6 Milliarden Euro, die der Staat unter dem großzügigen Titel KINDERGELD den Eltern zurückerstattet.

Das Ministerium subsumiert weitere 16,1 Milliarden Euro an Sozialversicherungen unter die familienbezogenen Leistungen, obgleich der Staat sie gar nicht erbringt, sondern die Versichertengemeinschaft. In den Verbänden fragt man sich auch, weshalb in der Rechnung mehrere Milliarden Euro auftauchen, die ausschliesslich an Familien von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gehen.

An „Familienförderung im engeren Sinn“ weist das Familienministerium rund 55.4 Milliarden Euro aus. Für die Vorsitzende des Familienbunds der Katholiken, Elisabeth Bussmann, liegt eine Familienförderung dann vor, „wenn der Staat über verfassungsrechtliche Vorgaben hinaus für Familien finanzielle und infrastrukturelle Maßnahmen leistet“. Der Familienbund kommt hier allerdings auf rund zehn Milliarden weniger an „echter“ Familienförderung.

Diese Familienförderung umfasst etwa den Förderanteil des Kindergeldes in Höhe von 19,3 Milliarden Euro oder das Elterngeld in Höhe von 4,6 Milliarden Euro. Dieses wurde seinerzeit durch Streichungen und Kürzungen bei der Familienzulage im öffentlichen Dienst, bei der Eigenheimzulage und bei der Begrenzung der Kindergeldzahlung finanziert.

Überhaupt bringen die Familien diese Förderung im engeren Sinne selbst auf, mit der die Politik dann ihre Leitbilder umsetzt. Laut Ministerin Ursula von der Leyen finanzieren Familien rund 54 Prozent der familienpolitischen Leistungen über direkte und indirekte Steuern sowie Sozialbeiträge.