Hände weg vom Kinderfreibetrag!

Eine Kürzung der Kinderfreibeträge zur Refinanzierung der Kindergrundsicherung bedeutet Steuererhöhungen für alle Familien. Eltern in einer der schwersten finanzpolitischen Krisen der Bundesrepublik zusätzlich zu belasten, ist verantwortungslos. Der Deutsche Familienverband (DFV), der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD) sprechen sich entschieden gegen eine Kürzung der Kinderfreibeträge zur Finanzierung der Kindergrundsicherung aus. Die Kürzung der Kinderfreibeträge wird dazu führen, dass Familien, ob Kinderreiche oder getrennt Erziehende, mit höheren Steuern belastet werden.

https://www.familienbund.org/presse/pressemitteilungen/familienverbände-zur-kindergrundsicherung-hände-weg-vom-kinderfreibetrag

Siehe auch:

Deutscher Familienverband
www.deutscher-familienverband.de
Familienbund der Katholiken
www.familienbund.org
Verband kinderreicher Familien Deutschland
www.kinderreichefamilien.de

 

 

Und wie sieht es in Deutschland aus?

Während Ungarn der Spitzenreiter in Kinder-und Familienfreundlichkeit  ist, hält Deutschland diese Position in Kinder- und Familienarmut. Dazu schreibt der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, folgende Erklärung:

 

Familienarmut verhindern: Kinderfreibeträge in der Sozialversicherung

Der Skandal ist bekannt: Kinder sind ein Armutsrisiko. Je mehr Kinder, desto größer die Gefahr, von Armut betroffen zu sein. Weniger bekannt ist der wesentliche Grund für diesen Missstand: Familienblinde Sozialversicherungsbeiträge.

 

Der vom Familienbund der Katholiken und vom Deutschen Familienverband jährlich herausgegebene „Horizontale Vergleich“ zeigt im Jahr 2019 erneut, dass es nicht die Steuern, sondern die Sozialversicherungsbeiträge sind, die Familien arm machen. Denn im Gegensatz zum Steuersystem bleibt die Anzahl der Kinder bei der Erhebung der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt:                       https://deutscherfamilienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/233-horizontaler-vergleich-2019                                                               Und das, obwohl es die Familien sind, die durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler die Zukunftsfähigkeit dieser Sozialversicherungszweige sichern.

 

Die familienblinde Beitragserhebung ist auch deswegen fatal, weil die in den letzten Jahrzehnten abgestürzte Geburtenrate dazu geführt hat, dass die Löhne die Kosten für Kinder typischerweise nicht mehr enthalten. Dass Beschäftigte Kinder haben, ist eben nicht mehr der Regelfall. Während früher ein einziges Einkommen für eine Familie mit mehreren Kindern ausreichte, werden heute viele Familien in eine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit gedrängt. Familien, denen das nicht möglich ist – insbesondere Alleinerziehende und Mehrkindfamilien – landen häufig in der Armut und im Sozialleistungsbezug.

 

Der Gesetzgeber muss daher reagieren und die familienblinden Löhne durch eine familiengerechte Beitragserhebung korrigieren. Wie im Steuerrecht muss es auch in der Sozialversicherung einen Kinderfreibetrag geben. Das ist nicht nur gerecht, sondern nach dem bisher nur unzureichend umgesetzten Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 auch verfassungsrechtlich erforderlich. Der Staat muss den Familien endlich ermöglichen, von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen zu leben.

Ulrich Hoffmann

Präsident des Familienbundes der Katholiken

Eltern klagen! Infovideo ganz aktuell

Nach der Abweisung durch das Bundessozialgericht liegt die Klage tausender Eltern gegen die doppelte Belastung von Familien beim Bundesverfassungsgericht. Daher wurde der  Erklärfilm auf den aktuellen Stand gebracht. Für unsere Nutzer eine gute Möglichkeit, diese anschauliche Darlegung weiter zu verbreiten. Denn viel zu wenige Bürger sind über den skandalösen Sachverhalt informiert.

http://elternklagen.de/verfassungswidrige-sozialversicherung-erklaerfilm-zur-kampagne-elternklagen-de-gestartet/

14 Millionen Eltern wollen Beitragsgerechtigkeit

Die deutsche Sozialversicherung muss dringend reformiert werden. Denn Familien werden in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung systematisch benachteiligt, indem sie trotz der hohen Kosten der Kindererziehung mit gleich hohen Beiträgen belastet werden wie Kinderlose. Das ist nicht nur ein Gerechtigkeits-, sondern auch ein verfassungsrechtliches Problem.

http://elternklagen.de/gerechtigkeit-fuer-familien/

Ein Beitrag von Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken (FDK)

Bilanzierung „familienbezogener Leistungen“ gescheitert

 Pressemitteilung des Familienbunds der Katholiken in Bayern

Geschäftsstelle

Rochusstr. 5

80333 München

Telefon 089-2137-2226

Telefax 089-2137-2225

www.familienbund-bayern.de

20. Juni 2013

Absolut dilettantische Methodik

München – Der Versuch zur Bilanzierung der familienbezogenen Maßnahmen ist gescheitert. Grund ist vor allem die absolut dilettantische Methodik der beteiligten Institute. Zukünftig sollten die Familien nach der Tauglichkeit der Maßnahmen befragt werden.

Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter: „Gezählt wurde nur, was Staat und Gesellschaft leisten. Was die Familien dafür zahlen und erbringen, wurde ausgeblendet. Das ist Pfusch. Zu einer korrekten Bilanz gehört das Geben und das Nehmen.“

Zum Beispiel wurde die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der Krankenversicherung als Leistung eingerechnet. Dass die Eltern im Gegenzug erheblich mehr in die Krankenversicherung einzahlen, als sie selber an Kosten verursachen, wurde verschwiegen. So wurden Familien von Netto-Zahlern zu Netto-Empfängern kleingerechnet.

Schroeter: „Namhafte deutsche Institute beherrschen offenbar nicht einmal Grundkenntnisse der sachgerechter Bilanzierung. Bei einem neuen Versuch der Bilanzierung familienpolitischer Leistungen sollten die Eltern befragt werden. Die verstehen mehr davon, welche Maßnahmen taugen, welche nichts taugen – und welche ihr Geld wert sind.“

Weitere Informationen: Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter, Tel. 0171-5411761

Einladung

Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg
Dialog Familie
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Der Familienbund lädt Sie ganz herzlich ein zu einer familienpolitischen Veranstaltung mit Prof. Dr. Gregor Kirchhof,Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der juristischen Fakultät der Universität Augsburg, zum Thema
 
„Der besondere Schutz der Familie in der aktuellen Diskussion“

am       Dienstag, 09. April 2013
um       19.30 Uhr
im      Haus St. Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg.
 
 
Die Familie gerät aktuell immer mehr unter Druck, nicht zuletzt wegen der aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Rechten für homosexuelle Lebenspartnerschaften. Indes verdeckt die aktuelle Debatte um einen vernachlässigbaren Randbereich den Blick auf die größte Benachteiligung in der Familienpolitik, die auszugleichen der Staat seit Jahren schuldig bleibt: die Benachteiligung der Familien gegenüber Kinderlosen. In diesem Zusammenhang wird Prof. Kirchhof die Situation der Familie in Staat und Gesellschaft beleuchten.
 
Anschließend steht der Referent für Rückfragen und Diskussion zur Verfügung.
 
 
Die Veranstaltung ist öffentlich. Geben Sie den Veranstaltungshinweis gerne an alle Interessierten weiter.
 
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen!
 
 
Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg
Kappelberg 1 | 86150 Augsburg
Tel. 0821/3152-254 od. -456 | Fax 0821/3152-463
 
 

Zum 200-Milliardenmärchen nach Dieter Hundt

Ganz leicht lassen sich die realen Beträge tatsächlicher Familienförderung beim Familienbund der Katholiken abrufen. Für den Familienbund liegt eine Familienförderung vor, wenn der Staat über die verfassungsrechtlichen Vorgaben hinaus für Familien finanzielle und infrastrukturelle Maßnahmen leistet. In diesem Sinne ist die verfassungsgemäß zwingende Freistellung des Existenzminimums von Kindern ebenso wenig als Leistung des Staates für Familien anzusehen wie rein ehebezogene Leistungen. Deswegen sind auch familienorientierte Leistungen aus dem Bereich der Sozialversicherung nicht dem Staat zuzurechnen, da sie von der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden.
http://www.familienbund.org/2/showartikel.php?id=283&druckversion=1