Elterngeld unter der Lupe

Das Verband Familienarbeit e. V. äußert sich in folgender Pressemeldung zu dem seit Jahren beklagten Mißstand, dass die Höhe des Elterngelds EG von der Höhe des  Erwerbseinkommens der Mutter abhängt. Je weniger Einkommen eine Mutter vor der Niederkunft hatte, umso geringer fällt es aus. Das EG honoriert nicht die mütterliche Erziehungs-und Pflegeleistung, sondern es hat verfassungswidrig  die Funktion des Lohnersatzes, was in der Coronakrise überdeutlich sichtbar wird. Nachbesserungen kommen nur wieder jenen Müttern zugute, die Erwerbseinkommen hatten, anstatt dass  alle Mütter für ihren generativen Einsatz mit dem gleichen Betrag bedacht werden.

Siehe:  PM Corona

Politik, Gesellschaft und Resilienz: Wenn Kinder „falsch“ erzogen sind

Vor einem Jahr schrieb der Erziehungswissenschaftler, Hochschullehrer und Autor          Dr.  Albert Wunsch einen Artikel bei IDAF (Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie ) mit obigem Titel, der genau beschreibt, wie unsere Gesellschaft an dem Ast sägt, auf dem sie  sitzt.

„Nach einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist das „Kinderkriegen in Deutschland so unattraktiv wie nie zuvor“. Den Deutschen seien Beruf, Freunde und Hobbys wichtiger als die Gründung einer Familie. Kinder verlieren immer mehr an Bedeutung. Auch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20.7.2017 verdeutlicht, dass zwar von Eltern eine solide Kinder-Erziehung erwartet wird, die Richter darin aber keinen Anspruch auf einen Elternbonus bei der Rente ableiten.“ ………..

Lesen Sie den ganzen Beitrag unter:

 

https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2019/05/15/artikel/olitik-gesellschaft-und-resilienz-wenn-kinder-falsch-erzogen-sind.html

Dammbruch

Herr Carsten Linnemann CDU war ein  absoluter Verfechter der „Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung“, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Um die labile Koalition nicht platzen zu lassen, hat – wie schon so oft – die CDU ihre eigene Position preisgegeben. Herr Linnemann schäumt zu Recht und spricht von einem Dammbruch, weil er, wie viele Mitglieder an der Basis noch immer meint, dass Sozialleistungen doch nur Bedürftigen zustünden.

Leserbrief *)

Herr Linnemann CDU geht in seiner Beurteilung zur beschlossenen Grundrente naiv noch immer davon aus, dass Sozialleistungen nur der erhält, der sie wirklich braucht. Er ist zu jung, um zu wissen, dass die Abkehr von diesem Prinzip bei der UNION bereits eine lange Tradition hat. Unter Helmut Kohl wurde ab 1987 ein Erziehungsgeld von 600 DM allen Müttern für ein, später für zwei Jahre nach der Niederkunft bezahlt, weil durch deren Erwerbslosigkeit das Familienbudget erheblich reduziert war. Damals galt es im Vergleich zur DDR noch als westdeutsches Prädikat, dass Mütter ihre Babys selbst und über Jahre konstant betreuen. Beim Erziehungsgeld handelte es sich um eine echte Sozialleistung: Schwächere wurden gestärkt, Wohlhabenden standen keine Sozialleistungen zu. Erwerbstätige Mütter bekamen dieses Erziehungsgeld nicht. Vor allem für Eltern mehrerer Kinder war das Erziehungsgeld ein Segen.

In der Ära Merkel wurde dann der Dammbruch vollzogen. Mit Ursula v. d. Leyen als CDU-Familienministerin (2005 bis 2009) wurde der Spieß umgedreht und das zweijährige Erziehungsgeld 2006 durch das einjährige Elterngeld abgelöst. Dieses bemisst sich seither nicht mehr an der Bedürftigkeit, sondern an der Höhe des Einkommens der Mutter vor der Niederkunft. Frauen in höheren Gehaltsstufen können mtl. bis zu 1800 € beziehen, während kinderreiche, erwerbslose Mütter sich mit dem Mindestbetrag von 300 € abfinden müssen. Die Differenz beträgt nach zwölf Monaten 18 000 € ! So bezogen bedürftige Mütter unter Kohl in zwei Jahren 7368 €, seit Merkel nur noch 3600 €. Wohlhabende werden heute gestärkt, Bedürftige geschwächt. Ebenso profitieren erwerbstätige Mütter pro Kind und Monat von der staatlichen Bezuschussung von mindestens 1200 € für einen Krippenplatz, während selbst erziehende Mütter keinen Cent für ihre Arbeit bekommen.

So buchstabiert die Union bereits seit 13 Jahren den Begriff „Sozialleistung“. Fragt noch jemand, warum die CDU ihre Wählerschaft verliert?

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

*) Dieses Schreiben geht natürlich auch an Herrn Linnemann.

Halbzeitbilanz Große Koalition: Kaum Aufbruch für Familien

(Magdeburg). Für den Deutschen Familienverband ist die bisherige familienpolitische Leistung der Bundesregierung durchwachsen. Müsste man ein Zwischenzeugnis ausstellen, wäre sie versetzungsgefährdet. „Noch immer ignoriert die Große Koalition die verfassungsmäßig notwendige Beitragsentlastung von Familien in der Sozialversicherung“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh im DFV-Bundesverbandsrat in Magdeburg….

Lesen Sie die gesamte Pressemitteilung:

https://deutscher-familienverband.de

Und wie sieht es in Deutschland aus?

Während Ungarn der Spitzenreiter in Kinder-und Familienfreundlichkeit  ist, hält Deutschland diese Position in Kinder- und Familienarmut. Dazu schreibt der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, folgende Erklärung:

 

Familienarmut verhindern: Kinderfreibeträge in der Sozialversicherung

Der Skandal ist bekannt: Kinder sind ein Armutsrisiko. Je mehr Kinder, desto größer die Gefahr, von Armut betroffen zu sein. Weniger bekannt ist der wesentliche Grund für diesen Missstand: Familienblinde Sozialversicherungsbeiträge.

 

Der vom Familienbund der Katholiken und vom Deutschen Familienverband jährlich herausgegebene „Horizontale Vergleich“ zeigt im Jahr 2019 erneut, dass es nicht die Steuern, sondern die Sozialversicherungsbeiträge sind, die Familien arm machen. Denn im Gegensatz zum Steuersystem bleibt die Anzahl der Kinder bei der Erhebung der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt:                       https://deutscherfamilienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/233-horizontaler-vergleich-2019                                                               Und das, obwohl es die Familien sind, die durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler die Zukunftsfähigkeit dieser Sozialversicherungszweige sichern.

 

Die familienblinde Beitragserhebung ist auch deswegen fatal, weil die in den letzten Jahrzehnten abgestürzte Geburtenrate dazu geführt hat, dass die Löhne die Kosten für Kinder typischerweise nicht mehr enthalten. Dass Beschäftigte Kinder haben, ist eben nicht mehr der Regelfall. Während früher ein einziges Einkommen für eine Familie mit mehreren Kindern ausreichte, werden heute viele Familien in eine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit gedrängt. Familien, denen das nicht möglich ist – insbesondere Alleinerziehende und Mehrkindfamilien – landen häufig in der Armut und im Sozialleistungsbezug.

 

Der Gesetzgeber muss daher reagieren und die familienblinden Löhne durch eine familiengerechte Beitragserhebung korrigieren. Wie im Steuerrecht muss es auch in der Sozialversicherung einen Kinderfreibetrag geben. Das ist nicht nur gerecht, sondern nach dem bisher nur unzureichend umgesetzten Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 auch verfassungsrechtlich erforderlich. Der Staat muss den Familien endlich ermöglichen, von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen zu leben.

Ulrich Hoffmann

Präsident des Familienbundes der Katholiken

Die Kanzlerin zittert

Schon zum dritten Mal beginnt die Kanzlerin am ganzen Leib zu zittern, wenn die deutsche Nationalhymne bei Staatsempfängen gespielt wird. Ein medizinisches oder ein psychologisches Rätsel? 

 

Leserbrief

Die Kanzlerin zittert. Aber sie zittert nicht allein. Auch Mittelständler zittern aus Furcht vor Abstieg. Arbeitnehmer zittern aus Furcht vor Entlassungen. Familien zittern vor einer CO2-Steuer, die ihr mageres Budget noch weiter einschränken wird. Händler zittern vor dem Verlust ihrer Existenz  aufgrund des Internethandels. Sparer zittern vor Enteignung durch Strafzinsen. Alt gewordene Mütter zittern vor Altersarmut. Junge Paare zittern aus Angst vor Prekariat, sollten sie sich für Kinder entscheiden. Einjährige zittern aus Angst, tagtäglich stundenlang von ihrer Mama getrennt zu werden. Junge Menschen zittern  aus Furcht, mit den Sozialabgaben für die Rentner überstrapaziert zu werden. Bürger zittern vor der Einschränkung ihrer Bargeldnutzung zugunsten einer digitalen Totalüberwachung ihres Zahlungsverkehrs. Neuerdings zittern auch Eltern aus Furcht vor dem Verlust ihrer grundgesetzlichen Rechte gegenüber dem Staat.  Und noch viele, viele andere zittern, wenn sie an ihre ungewisse Zukunft denken.

Zittern in Deutschland – tagtäglich und überall!

Die ganze Nation zittert. Wundert uns noch das Zittern der Kanzlerin?

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

P. S. Wie üblich abgelehnt von der Schwäbischen Zeitung!

Kindergrundsicherung?

Die Schwäbische Zeitung berichtet heute vom Vorschlag der GRÜNEN, eine Kindergrundsicherung von 280 Euro monatlich zum Schutz vor Kinderarmut zu installieren. Zur Finanzierung schlagen sie vor, Subventionen auf Dieselindustrie, Flugkonzerne, Plastiktüten, Agrarindustrie und die Mehrwertsteuerprivilegien für Gastronomie und Beherbergung  zu streíchen. Gar keine schlechte Idee – auf den ersten Blick….

Leserbrief

Ganz richtig haben die Grünen erkannt, dass den Eltern im Lande pro Kind und Monat seit Jahrzehnten mehr als 250 Euro im Monat fehlen. Schuld daran ist ein untaugliches Sozialgesetz, das bei den Sozialabgaben keinerlei Unterschied macht, ob der Arbeitnehmer zwei, vier, sechs oder gar keine Kinder zu versorgen hat. Wachsende Kinderarmut ist somit vorprogrammiert. Weil dem so ist, erfand die Familienpolitik Almosen um Almosen vom Kindergeld bis zum Bildungs-und Teilhabepaket mit bürokratischen Höchstanforderungen für die Berechtigten. Infolge dessen müssen sich Familien als Bittsteller fühlen, obwohl gerade sie es sind, die unseren Generationenvertrag ( zur Alimentierung der Rentnergeneration) noch immer erfüllen, was heute leider nicht mehr die Regel ist. 
Anstatt grüne Steuern ( z.B. CO2-Steuer) neu zu erfinden, wäre eine Reduzierung der Sozialabgaben je nach Kinderzahl nach Art. 3 GG einer Kindergrundsicherung vorzuziehen, denn die von den Grünen vorgesehenen Streichungen von Subventionen z. B. im Agrarbereich, treffen natürlich über Preiserhöhungen wiederum Eltern, die aufgrund der Familiengröße sowieso die Hauptlast an Verbrauchssteuern ( 60% des Steueraufkommens)  zu entrichten haben. 
Bärbel Fischer
Elterninitiative Familiengerechtigkeit

 

Mütter erster und zweiter Klasse

Sehr geehrte Damen und Herren der MiMa-Redaktion!

Heute am 31. Mai 2019 stellten Sie erfreulicherweise die Pflegeeltern Westermann vor, die liebevoll fünf Pflegekinder umsorgen. Besonders lobten Sie, dass Frau Sabine auf ihre berufliche Erwerbstätigkeit verzichtet, um ganz für die ihr anvertrauten Kinder da zu sein. Selbstverständlich bekommt Frau Westermann für ihre Pflegearbeit ein Gehalt, das ihr ohne Frage zusteht. Denn Pflegearbeit in der Familie ist ARBEIT.

 

Leider ist unsere Gesetzeslage so, dass die Arbeit mit fremden Kindern als Erwerbsarbeit (steuer-und abgabenpflichtig ) gewertet wird, die Arbeit bei eigenen Kindern in der eigenen Familie jedoch lediglich als Hobby betrachtet wird. Das bedeutet, dass Frau Westermann gerechterweise für ihre Arbeit entlohnt wird, Frau X. dagegen, die ebenfalls auf Berufstätigkeit verzichtet und denselben Arbeitsaufwand für ihre 5 Kinder leistet, 0,00 € verdient. Auch beim einjährigen Elterngeld nach der Geburt, sowie beim verweigerten Ausgleich zu den staatlichen Kita-Subventionen von monatlich ca. 1300.- sehen sich Familienmütter extrem benachteiligt, von der linksgrünen Streichung des ehem. Betreuungsgeldes ganz zu schweigen. Überdies müssen erwerbslose Mütter Tag um Tag um den Verlust von Rentenpunkten bangen, obwohl auch sie mit der Erziehung ihrer Kinder  für den Erhalt unseres Rentensystems sorgen.

Pflegt eine Tochter ihre alten Eltern, so kann auch sie mit einer staatlichen Vergütung rechnen. Nicht so eine junge Mutter, die ihre eigenen Kinder bei einem 18-Stundentag zuhause umsorgt.

Meines Wissens haben die öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF diese krasse Benachteiligung noch nie in den Blick genommen. Vielmehr stellten sich diese bisher ganz in den Dienst des Anspruchs von Wirtschaft und Politik, dass junge Mütter sich gefälligst im Betrieb, aber keinesfalls im Kinderzimmer zu verwirklichen haben. Anders als die Westermann´schen Pflegekinder müssen leibliche Kinder auf die Präsenz ihrer Mama schmerzlich verzichten, um sich mit Ersatzpersonal außer Haus zu begnügen. Und dies nur deshalb, weil der Lohn eines einzelnen Ernährers heute nicht mehr ausreicht, um eine Familie zu unterhalten.

Die Familie Westermann verfügt zum Glück über zwei Gehälter, weil die Familienarbeit zuhause von Frau Westermann entlohnt wird. Genau dies wünschen sich abertausende von Müttern, denen ein Familiengehalt aus rein ideologischen Gründen versagt bleibt.

Daher bitte ich ARD und ZDF, sich einmal dieses Dilemmas anzunehmen, und ohne ideologische Scheuklappen die staatlich forcierte Spaltung der Elternschaft  in geförderte  und in vernachlässigte Eltern zu thematisieren.

In dieser Hoffnung grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

Klage: „Berechnung des Elterngeldes ist grundgesetzwidrig“

Eine vierfache Mutter aus Schwerin ist mit ihrer Klage gegen die Höhe des Elterngeldes bis vor das Landessozialgericht in Neustrelitz gelangt, weil ihre erbrachte und vom Grundgesetz geschützte Erziehungsarbeit nicht erwerbsarbeitsgleich angerechnet wird.

Die Klage  entspricht voll und ganz dem Ziel der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT, des Bündnisses „Rettet die Familie“ und des „Verbands Familienarbeit“.

Elterngeldklage

Familienblinde Sozialbeiträge erzeugen Kinderarmut und Kinderschwund

Mit freundlicher Genehmigung des Autors  verbreiten wir einen Gastbeitrag des Präsidenten des Familienbundes der Katholiken Ulrich Hoffmann, der zuerst in der Würzburger Tagespost erschien.

Familienarmut verhindern: Kinderfreibeträge in der Sozialversicherung

Der Skandal ist bekannt: Kinder sind ein Armutsrisiko. Je mehr Kinder, desto größer die Gefahr, von Armut betroffen zu sein. Weniger bekannt ist der wesentliche Grund für diesen Missstand: Familienblinde Sozialversicherungsbeiträge. Der vom Familienbund der Katholiken und vom Deutschen Familienverband jährlich herausgegebene „Horizontale Vergleich“ zeigt im Jahr 2019 erneut, dass es nicht die Steuern, sondern die Sozialversicherungsbeiträge sind, die Familien arm machen. Denn im Gegensatz zum Steuersystem bleibt die Anzahl der Kinder bei der Erhebung der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt. Und das, obwohl es die Familien sind, die durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler die Zukunftsfähigkeit dieser Sozialversicherungszweige sichern. Die familienblinde Beitragserhebung ist auch deswegen fatal, weil die in den letzten Jahrzehnten abgestürzte Geburtenrate dazu geführt hat, dass die Löhne die Kosten für Kinder typischerweise nicht mehr enthalten. Dass Beschäftigte Kinder haben, ist eben nicht mehr der Regelfall. Während früher ein einziges Einkommen für eine Familie mit mehreren Kindern ausreichte, werden heute viele Familien in eine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit gedrängt. Familien, denen das nicht möglich ist – insbesondere Alleinerziehende und Mehrkindfamilien – landen häufig in der Armut und im Sozialleistungsbezug. Der Gesetzgeber muss daher reagieren und die familienblinden Löhne durch eine familiengerechte Beitragserhebung korrigieren. Wie im Steuerrecht muss es auch in der Sozialversicherung einen Kinderfreibetrag geben. Das ist nicht nur gerecht, sondern nach dem bisher nur unzureichend umgesetzten Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 auch verfassungsrechtlich erforderlich. Der Staat muss den Familien endlich ermöglichen, von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen zu leben.

Ulrich Hoffmann

Präsident des Familienbundes der Katholiken