Schutz des Lebens? – Welch eine Heuchelei!

Seit fast dreißig Jahren ermöglicht unser liberales Abtreibungsgesetz die Tötung von  ungeborenen Kindern, ohne dass unsere politisch Verantwortlichen auch nur je den geringsten Anstoß daran genommen hätten, dass allein in Deutschland jährlich mehr als 100 000 künftige Fachkräfte in Wissenschaft, Kultur, Handwerk, Medizin, Lehre gar nicht mehr geboren werden. Im Gegenteil, unsere JUSOS wollen ebenso wie die grünsozialliberalen Parteien im EU-Parlament Abtreibung künftig zum „Menschenrecht“ erklären! Jetzt mit CORONA heißt es plötzlich: Leben schützen! – Welch eine Heuchelei! 

 

Leserbrief:

Schäuble zweifelt an Corona-Maßnahmen – Schwäbische Zeitung 27. 04. 2020 
 
Alle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise wurden unter der Maxime „Schutz des Lebens“ getroffen. Es geht vor allem um den  Schutz der alten und vorerkrankten Menschen, denn die jüngeren sind durch ihr stabiles Immunsystem fast vollständig geschützt. Der alternativlos proklamierte „Schutz des Lebens“ klingt in meinen Ohren so lange extrem unglaubwürdig, wie der Regierung der Schutz vor Abtreibung von mehr als jährlich 100 000 Kindern völlig egal ist, wogegen es weder den leisesten Aufschrei noch geeignete Maßnahmen gibt. Es sterben also in diesem Jahr 25 mal mehr gesunde Kinder als alte Coronakranke. Daher scheint mir, dass andere Interessen hinter dem vorgeblichen Schutz des Lebens stehen. Herrn Schäuble gebührt Dank für seine Mahnung. Er ahnt vielleicht, dass nach einer an die Wand gemalten zweiten Welle eine dritte und weitere Wellen die Wiederherstellung unserer Grundrechte auf den St. Nimmerleinstag hinausgezögert werden könnte.
 
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Von allen guten Geistern verlassen?

Der katholische Aalener Gemeindepfarrer Wolfgang Sedlmeier schämte sich nicht, am hochheiligen Pfingstfest seinen Gottesdienst mit einem Kopftuch zu zelebrieren. Was war der Grund? Frau Alice Weidel AfD hatte in der jüngsten Bundestagsdebatte prophezeit, dass „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht werden sichern können“. Diese Tatsache hätte Frau Weidel wohl diplomatischer äußern können, obwohl alle Statistiken ihr Recht geben. Dass dieses Zitat aber katholische Geistliche zu fragwürdigen Demonstrationen hinreißt, lässt doch sehr zweifeln am christlichen Selbstbewusstsein.

 

FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                                                   i. A. Bärbel Fischer

22. Mai 2018

OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Herr Pfarrer Wolfgang Sedlmeier!

Angenommen, Ihre dümmliche Kopftuch-Demonstration, von der die Schwäbische Zeitung an oberster Stelle auf Seite 2 euphorisch und mit Foto berichtet, soll eine Solidaritätsbekundung für muslimische Frauen bedeuten, sogar noch beklatscht von katholischen Kirchgängern, so halte ich diesen Auftritt für einen Schlag ins Gesicht all jener muslimischen Frauen, die sich heute im Westen endlich von der Diktatur des Islam befreien wollen, der ihnen freie Entscheidung über ihre Kleidung, ihre Partnerwahl, ihre Berufsfindung, ihren Lebensstil verwehrt – eben alle Errungenschaften in Bezug auf Frauenrechte, die wir uns in Deutschland  in vielen Jahrzehnten mühsam erstritten haben.

Mag sein, dass der eine oder andere katholische Priester die Unterdrückung von Frauen gutheißt, mag sein, dass ein Diener der Kirche die Totalverschleierung von Frauen apart findet. Gedankenlose klerikale Auftritte mag man ja entschuldigen, keinesfalls aber am hochheiligen Pfingstfest, dem Fest, an dem der liebende göttliche Geist der Freiheit, der Weltoffenheit, der Völkerverständigung gefeiert wird. Eine Entgleisung, die zweifellos muslimische Männer in ihrer Frauenverachtung bestärken wird.

Als Ihr zuständiger Bischof würde ich Sie sofort Ihres Amtes entheben. Neben vermeintlicher Solidarität haben Sie vergessen, welche  Qualen Christen in muslimischen Ländern auszuhalten haben. Aber nein, das interessiert europäische Christen nicht. Wenn in Brüssel über den Schutz christlicher Minderheiten abgestimmt wird, lehnen kurz vor Ostern 2018 die C-Parteien im EU-Parlament in namentlicher Abstimmung die Aufforderung ab, religiöse Intoleranz und Gewalt gegen Christen zu bekämpfen. Warum? Weil der Antrag von Herrn Meuthen AfD kam!!! Noch so sinnvolle  Anträge fallen der Parteiraison zum Opfer. Jede Diskussion über christliche Leitkultur hat sich damit endgültig erübrigt .Ideologie statt Sachlichkeit

Ja, Herr Sedlmeier, Ihnen ging es eigentlich nur darum, Frau Weidel AfD eins auszuwischen wegen ihrer Vokabel „Kopftuchmädchen“. Dabei hätte Ihnen auffallen müssen, dass es nur darum ging, ob die Verschleierten und ihre männlichen, mit Messern bewaffneten Männer unseren Wohlstand, unser Wirtschaftswachstum und unseren Sozialstaat würden sichern können, was wohl kaum anzunehmen ist, obgleich 2015 von Herrn Maas und anderen Politikern euphorisch beschworen. Inzwischen hat sich aufgrund statistischer Erhebungen Ernüchterung breit gemacht, weil von Analphabeten eben im günstigsten Falle erst nach 20 Jahren magere Wertschöpfung zu erwarten ist.

Was sich 2015 als Humanität maskierte, ist inzwischen entlarvt als hemmungslose Wertschöpfungsphantasie wegen unseres spärlichen Nachwuchses. Die Willkommenskultur ist entzaubert, der Frust entsprechend groß.

Herr Sedlmeier, wie wäre es denn gewesen, wenn Sie zu Pfingsten statt mit einem Kopftuch Ihre Gemeinde mit einem Täufling auf dem Arm gesegnet hätten? Denn mit unseren Kindern, wenn wir sie denn in behüteter elterlicher Geborgenheit aufwachsen lassen, haben wir eine reelle Chance, dass unser Gemeinwesen auch künftig nicht nur wirtschaftlich prosperiert. Diese Chance haben Sie verpasst.

Dieses Schreiben werde ich als OFFENEN BRIEF an 

Herrn Bischof Gebhard Fürst                                                                                      die Deutsche Bischofskonferenz                                                                                die Redaktion der Schwäbische Zeitung                                                                  und im Internet verbreiten.

Mit freundlichem Gruß                                                                                                Bärbel Fischer                                                                                                          FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT

Wie das EU-Parlament die Grundrechte einordnet

Grundrechte? Welche Grundrechte?

Das Institut für Demografie, Allgemeinwohl und Familie IDAF informiert seine Leserschaft über die namentliche Abstimmung zur Entschließung des EU-Parlaments vom 1. März 2018 zur „aktuellen Lage der Grundrechte in der Europäischen Union“ (2017/2125(INI)).

Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Ein gutes Jahr vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament (26. Mai 2019) hilft eine genauere Auswertung der Abstimmungsergebnisse der Europa-Abgeordneten.

Die Änderungsanträge zur Grundrechte-Entschließung können in sechs große Kategorien eingeteilt werden:

1) Respekt der EU-Verträge und des Subsidiaritätsprinzips;

2) Migrationskrise;

3) Meinungs- und Gewissensfreiheit;

4)  Gender-Ideologie und Homo-Ehe                                                                           im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der EU;

5) Abtreibung als Menschenrecht;

6) Schutz christlicher Minderheiten.                        

Die Ergebnisse sind demaskierend.  Sie zeigen, dass die Bekenntnisse unserer Politiker (CDU/CSU und SPD)  zu christlichen Grundwerten zu weiten Teilen nur Geplapper sind. – Außerdem verraten sie, dass unseren EU-Abgeordneten die bloße Gegnerschaft zur AfD, für die Herr Meuthen die meisten der o.g. Änderungsanträge eingebracht hatte, Grund genug war, diese abzulehnen. – Drittens wird die „christlichen und sozialen“ Parteien dieses Abstimmungsergebnis noch die restlichen Wählerstimmen kosten. Aber offenbar reicht Parlamentarierverstand nicht weit genug, um die Konsequenzen solchen Handelns abzuwägen.

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2018/04/01/artikel/grundrechte-welche-grundrechte-wie-das-eu-parlament-die-grundrechte-einordnet.html

 

EU-Überwachungsmechanismus erzwingt einheitlich liberale Werte

Das Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie IDAF nimmt das EU-Dokument 2015/2254 INL vom 5. April 2016  unter die Lupe. 

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Das Diktat: Wie Kommission und Parlament allen EU-Staaten vertragswidrig gesellschaftliche Vorstellungen aufzwingen wollen


Mit einem neuen politischen Überwachungsmechanismus will das EU-Parlament zukünftig Mitgliedsstaaten an den Pranger stellen, deren Bevölkerung durch Volksentscheide oder durch Parlamentswahlen sich einer Anpassung an Werte und Normen der EU widersetzt. Es kann sich auch um künftige Werte handeln, die vom EU-Parlament erst bestimmt werden. Damit umgeht das EU-Parlament die in Artikel 7 des EU-Vertrags vorgesehene Prozedur, die zum Entzug der Stimmrechte bei schwerwiegenden Verletzungen von Menschenrechten führen kann, und versucht, sich unmittelbar als Richter über die Mitgliedsstaaten zu erheben.

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat dafür eine Initiative für einen „integrierten Mechanismus für die systematische, objektive und vollständige Überwachung aller Mitgliedsstaaten der EU und ihrer Organe“ auf den Weg gebracht (Dokument 2015/2254 INL vom 5. April 2016). Er wirkt parallel zur Rechtsprechung des EuGH und besteht aus einem „Anzeiger“, einem „Semester“ und „länderspezifischen Regelungen“. Ein 66-köpfiges Expertengremium unter der Leitung der EU-Grundrechteagentur verfolgt halbjährlich die Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten und teilt die Mitgliedsstaaten nach dem Ampelsystem in „Konform“ (grün) und „Rebell“ (rot) ein. Daraufhin diskutiert Brüssel mit den rebellischen Mitgliedsstaaten. Länderspezifische Empfehlungen sollen ihnen zur „EU Compliance-Kultur im Bereich Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit“ verhelfen. Nicht durch ordentliche Vertragsverletzungsverfahren beim EuGH, sondern durch einen politisierten Parallelmechanismus soll also der Widerstand der Bevölkerung vor allem in zentraleuropäischen Mitgliedsstaaten gegen den Regelungseifer der EU in Wertefragen gebrochen werden. Diese neue Überwachungskultur illustriert die zunehmende Entfremdung zwischen der EU und den vormals kommunistischen Mitgliedsstaaten in angeblich nicht verhandelbaren ethischen Fragen.

Allerdings fehlt der EU eine Basis für nicht verhandelbare ethische Fragen. In manchen Ländern, zum Beispiel Deutschland, ist das die unantastbare Menschenwürde (Artikel 1 GG). Solch eine Grundlage setzt ein gemeinsames Menschenbild voraus. Die EU ist jedoch bei dem Versuch, sich auf ein gemeinsames Menschenbild zu einigen, gescheitert. Nicht die zentrale Bedeutung der Personalität des Menschen – geistiges Erbe Europas, das übrigens in der Konvention für Menschenrechte des Europarates einen Niederschlag gefunden hat – ist heute das Fundament der EU, sondern der „Konsument“, der „Markt“ und nicht näher definierte und empirisch nachweisbare Minderheiten. Ohne ein klar definiertes Menschenbild ergeben „Antidiskrimination“, „Grundrechte“, „Demokratieverständnis“ und „Werte“ jedoch keinen Sinn. Das hat konkrete Auswirkungen auf die Definition von Ehe und Familie und Elternrechte, auf die Umsetzung der Gender-Ideologie, die Akzeptanz „sexueller Orientierungen und Identitäten“ und auch den Schutz des menschlichen Lebens vom Beginn bis zum natürlichen Ende. Anders als bei Sachfragen sind verbindliche Kompromisse zwischen allen Mitgliedsstaaten in diesen Bereichen unmöglich, weil das Fundament fehlt.

Den Staatschefs dürfte das bekannt sein. Sie wissen auch, dass die ordentliche Prozedur für den Entzug der Stimmrechte im Ministerrat nach Artikel 7 EU-Vertrag sehr kompliziert ist und derzeit in keinem EU-Mitgliedsstaat „schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen“ festgestellt werden können. Außerdem gilt bei Antidiskriminierungsfragen das Einstimmigkeitsprinzip im Rat. Daher versucht das EU-Parlament nun auf eigene Faust, eine institutionelle Steuerung von sozialen Werten und Normen festzulegen. Die Idee der immer weiteren Angleichung der Lebensbedingungen und Lebensvorstellungen von 500 Millionen Menschen ist bei vielen Brüsseler EU-Beamten nach wie vor wirkmächtig. Mit dem neuen Instrument könnte der zunehmende Widerstand in den zentraleuropäischen Mitgliedsstaaten gegen die ideologische Bevormundung der EU gebrochen werden.

Geht es nach dem EU-Parlament, sollen sich alle Mitgliedsstaaten in gesellschaftlichen Wertefragen genauso einem gemeinsamen Kompromiss anpassen wie in wirtschaftlichen Sachfragen. Dafür finanziert die Kommission eine Reihe von LGBT- und Gender-Lobbyisten, die politische Konfliktfelder mit den Mitgliedsstaaten in Wertefragen aufzeigen und zum Teil auch selber konstruieren. Junckers Erster Vizepräsident wünscht zum Beispiel Polen die „Erlösung von der immerwährenden Unterdrückung der katholischen Kirche in Familienfragen“. Namens der Juncker-Kommission sagte Frans Timmermans im Juni 2015: „Ich glaube auch, dass die EU-Kommission weiter darauf bestehen sollte, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Homo-Ehe vorbehaltlos anerkennen. Auch wenn manche Mitgliedsstaaten die gleichgeschlechtliche Ehe in ihrem eigenen Land nicht eingeführt haben, sollten sie zumindest den Anstand haben, die Homo-Ehe anderer Länder anzuerkennen.“ Arbeitnehmerfreizügigkeit kombiniert mit der Politik der gegenseitigen diskriminierungsfreien Anerkennung von Personenstandsurkunden (beispielsweise standesamtlichen Hochzeitsurkunden) ist für die Kommission wichtiger als das nationale Recht der Mitgliedsstaaten, eigenständig über die Anerkennung der Homo-Ehe in ihrem Land zu befinden.

Diese Einstellung berührt auch das Verständnis von Demokratie. Der Sozialdemokrat Timmermans beschreibt seines so: „Wir wollen unsere Sichtweise nicht denjenigen Europäern aufzwingen, die unsere Sichtweise nicht teilen. Aber wir glauben inbrünstig daran, dass das, was bereits in einigen Nationen Europas entdeckt wurde, allen anderen Nationen nicht vorenthalten werden darf.“ Justiz-Kommissarin Jourova legte daraufhin eine „Liste der Vorhaben der EU Kommission zur Förderung der LSBTI-Rechte“ vor. Darin wird in sechs Kapiteln dargelegt, wie die EU-Kommission besondere Rechte für gleichgeschlechtlich lebende Menschen aller Altersgruppen, ganz besonders jedoch für Menschen mit wechselnden Geschlechtsidentitäten und Transgendermenschen durchdrücken will. In dem Papier wird auch ausgeführt, dass die Juncker-Kommission bewusst auf den Gruppendruck im Ministerrat setzt: Mitgliedsstaaten, deren Bevölkerung weiterhin ein traditionelles Familienbild als beste Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung ansehen, sollen solange durch den Gruppendruck anderer Staaten eines besseren belehrt werden, bis sie einknicken. Die christdemokratischen Kommissare Oettinger (CDU) und Hahn (ÖVP) schweigen bislang dazu.

Mit Volksentscheiden wollen manche zentraleuropäische Mitgliedsstaaten den Einfluss der EU begrenzen. Volksentscheide oder Einzelgesetze für den Familienschutz gab es 2009 in Litauen, 2012 in Slowenien, 2013 in Kroatien, 2015 in Rumänien und der Slowakei. Aber auch in Westeuropa regt sich Widerstand. Gegen die Einführung der Homo-Ehe gingen in Frankreich Millionen Familien auf die Straßen, die Familienschutz-Bewegung „La Manif Pour Tous“ etablierte sich zum gesellschaftlichen Faktor in Frankreich. 2014 verschärfte die konservative Regierung in Spanien das Abtreibungsgesetz. Die EU-Bürgerinitiative zum Lebensrechtsschutz „1-von-uns“ erlangte 2013 einen überragenden Erfolg, doch die EU-Kommission zeigte den Bürgern die kalte Schulter und weigert sich, geltende Rechtsprechung des EuGH (C-34/10) anzuwenden und mithin Abtreibung und embryonale Stammzellforschung nicht mehr aus dem EU-Haushalt zu finanzieren. Die Initiatoren ließen nicht locker, der Fall landete vor dem EuGH. Jetzt läuft eine offizielle EU-Bürgerinitiative zum Familienschutz „Mutter, Vater, Kinder“ in allen Mitgliedsstaaten. Im Protokoll der Kommissions-Sitzung am Tage der Zulassung dieser Initiative ist die Verachtung der Kommissare für diese Bürger und ihr Engagement zu spüren. Auch politische Stellungnahmen lassen aufhören. Der ungarische Parlamentspräsident, László Kövér, gab 2015 zu Protokoll: „Wir lehnen die Gender-Ideologie ab. Wir wollen nicht, dass Ungarn ein Land wird, in dem feminisierte Männer die Frauen nachmachen, und Frauen ihre Kinder und Familie als Hindernisse der Selbstverwirklichung fürchten. Wir lehnen das ab, weil es zu einer Gesellschaft ohne Zukunft führt.“ Ungarn und Polen blockierten gemeinsam eine Verordnung im Ministerrat zu Vermögensauswirkungen für eingetragene Partnerschaften. Diese Verordnung hätte über das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Zivilstands-Urkunden die Homo-Ehe EU-weit durch die Hintertür eingeführt. Nun versucht das EU-Parlament, die Selbstbestimmung der Mitgliedsstaaten in diesen gesellschaftspolitischen Bereichen durch den neuen Überwachungsmechanismus zu umgehen und auszuhöhlen.

Autorin des Berichtsentwurfs ist die niederländische Liberale Sophie In’t Veld. Sie sitzt mit der deutschen FDP in einer Fraktion. Sie ist Vorsitzende der „Parlamentarischen Plattform für Säkularismus in der Politik“, einer Verbindung radikaler Atheisten, die den Einfluss von Religion und Spiritualität bei der Gestaltung des Gemeinwohles bekämpfen. Sie leitet ebenfalls die Arbeitsgruppe Reproduktionsgesundheit, deren Mitglieder sich für ein allgemeines Recht auf Abtreibung in der EU und ihren Mitgliedsstaaten einsetzen. Außerdem ist sie stellvertretende Vorsitzende der LSBTI-Intergruppe des EU-Parlaments. Man darf gespannt sein, wie und ob überhaupt die christdemokratischen Parteien auf diese neue Initiative reagieren.