Dammbruch

Herr Carsten Linnemann CDU war ein  absoluter Verfechter der „Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung“, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Um die labile Koalition nicht platzen zu lassen, hat – wie schon so oft – die CDU ihre eigene Position preisgegeben. Herr Linnemann schäumt zu Recht und spricht von einem Dammbruch, weil er, wie viele Mitglieder an der Basis noch immer meint, dass Sozialleistungen doch nur Bedürftigen zustünden.

Leserbrief *)

Herr Linnemann CDU geht in seiner Beurteilung zur beschlossenen Grundrente naiv noch immer davon aus, dass Sozialleistungen nur der erhält, der sie wirklich braucht. Er ist zu jung, um zu wissen, dass die Abkehr von diesem Prinzip bei der UNION bereits eine lange Tradition hat. Unter Helmut Kohl wurde ab 1987 ein Erziehungsgeld von 600 DM allen Müttern für ein, später für zwei Jahre nach der Niederkunft bezahlt, weil durch deren Erwerbslosigkeit das Familienbudget erheblich reduziert war. Damals galt es im Vergleich zur DDR noch als westdeutsches Prädikat, dass Mütter ihre Babys selbst und über Jahre konstant betreuen. Beim Erziehungsgeld handelte es sich um eine echte Sozialleistung: Schwächere wurden gestärkt, Wohlhabenden standen keine Sozialleistungen zu. Erwerbstätige Mütter bekamen dieses Erziehungsgeld nicht. Vor allem für Eltern mehrerer Kinder war das Erziehungsgeld ein Segen.

In der Ära Merkel wurde dann der Dammbruch vollzogen. Mit Ursula v. d. Leyen als CDU-Familienministerin (2005 bis 2009) wurde der Spieß umgedreht und das zweijährige Erziehungsgeld 2006 durch das einjährige Elterngeld abgelöst. Dieses bemisst sich seither nicht mehr an der Bedürftigkeit, sondern an der Höhe des Einkommens der Mutter vor der Niederkunft. Frauen in höheren Gehaltsstufen können mtl. bis zu 1800 € beziehen, während kinderreiche, erwerbslose Mütter sich mit dem Mindestbetrag von 300 € abfinden müssen. Die Differenz beträgt nach zwölf Monaten 18 000 € ! So bezogen bedürftige Mütter unter Kohl in zwei Jahren 7368 €, seit Merkel nur noch 3600 €. Wohlhabende werden heute gestärkt, Bedürftige geschwächt. Ebenso profitieren erwerbstätige Mütter pro Kind und Monat von der staatlichen Bezuschussung von mindestens 1200 € für einen Krippenplatz, während selbst erziehende Mütter keinen Cent für ihre Arbeit bekommen.

So buchstabiert die Union bereits seit 13 Jahren den Begriff „Sozialleistung“. Fragt noch jemand, warum die CDU ihre Wählerschaft verliert?

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

*) Dieses Schreiben geht natürlich auch an Herrn Linnemann.

Füllhorn oder Mogelpackung?

Immer wieder verwechseln Mitbürger und selbst Journalisten Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Betreuungsgeld!  Wer kennt sich da noch aus? Was daherkommt wie ein Füllhorn, das ohne Unterlass über Familien ausgeschüttet wird, erweist sich meist als Mogelpackung. Es ist an der Zeit, hier in Kürze Klarheit zu schaffen.

Ein Klärungsversuch 

  • Das staatliche Kindergeld ist zur Hälfte die Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus zu Unrecht auf die Existenzminima der Kinder erhebt. Von 39 Mrd. sind nur 19,5 Mrd. echte Leistung, decken also nur den halben Bedarf. (Quelle: Deutscher Familienverband:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf)

und

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

 

  • Das zweijährige Erziehungsgeld wurde 2006 zugunsten des Elterngeldes abgeschafft. Die Höhe des Erziehungsgelds bemaß sich an der Bedürftigkeit der Eltern, half also Eltern mehrerer Kinder und Alleinerziehenden.

 

  • Ganz anders das einkommensabhängige, einjährige Elterngeld,  das 2007 von Frau v.d. Leyen eingeführt wurde. Seither bekommen bedürftige Mütter den Mindestsatz (300.-), weil ihr Einkommen vor der Geburt logischerweise minimal war. Wer seither die höchsten Einkommen vor der Niederkunft hat, bezieht den Höchstbetrag (1800.-) Jahresdifferenz:  18 000.- Das Ziel, mehr Akademikerkinder zu bekommen, wurde jedoch weit verfehlt.

 

  • Das  kurzlebige Betreuungsgeld BT von 150.- sollte jenen Müttern Anerkennung verschaffen, die ihre Kinder alternativ zur Krippe erziehen (lassen). Immerhin ersparten sie dadurch dem Steuerzahler 1000.- Kosten pro Krippenplatz. Auf Betreiben der linken Parteien wurde das BT vom Bundesverfassungsgericht zwar nicht abgeschafft, sondern vom Bund an die Länder verwiesen. Nur Bayern und Thüringen zahlen das BT weiterhin.

 

  • Und nun zaubert Frau Schwesig das Familiengeld FG ( bis zu 300.-) aus dem Hut. Es soll bezahlt werden, wenn beide Eltern je 32-36 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Absicht: Das FG soll erstens Väter zur hälftigen Familienarbeit, zweitens die Arbeitgeber zu mehr Flexibilität zwingen und drittens mütterliche Teilzeitarbeit beenden. Eine Mutter, die  z. B. trotz Säugling bisher 10 Std.Teilzeit  arbeitete, müsste genau wie ihr Partner  künftig 32/36 Std. Erwerbsarbeit leisten. Dies entspricht einem wöchentlichen Plus von 22/26 Std. mütterlicher Abwesenheit vom Kind. Die überwiegende Zeit gehört dem Betrieb, der Familie nur der Rest – und das für mtl. 300.-! Die semantische Umschreibung für das Vorhaben aus dem BMFSFJ lautet : Familienarbeitszeit als Entlastung von Eltern und pflegenden Angehörigen.

Dazu demnächst weitere Einzelheiten zu Nutzen und Risiken des Familiengeldes.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT