Elterndiskriminierung muss TOP-Thema werden

Aus gegebenem Anlass wiederholen wir hier die Pressemeldung des Bündnisses RETTET  DIE FAMILIE vom August 2013:

Pressemeldung des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE                           www.rettet-die-familie.de

Von der Wirtschaftslobby gesteuerte Studien gaukeln uns heute vor, Familien würden vom Staat mit milliardenschwerer Förderung überhäuft. Tatsächlich wird ihnen ein mehrfacher Betrag dessen entzogen, was anschließend als „Förderung“ wieder zurückfließt. Eltern werden regelrecht ausgebeutet.

Ursache dafür ist vor allem, dass unser Rentenrecht die Absicherung des Alters, deren Grundlage seit Menschengedenken die Erziehung eigener Kinder war,  stattdessen an Erwerbsarbeit gebunden hat. Seitdem wird Erwerbsarbeit doppelt (durch Lohn und Rente) und Elternarbeit fast gar nicht mehr honoriert. Die Folge ist eine zunehmende Verarmung von Eltern, die bei Mehr-Kind-Familien und bei Alleinerziehenden besonders deutlich wird.

Dieses elternfeindliche Sozialsystem hat inzwischen die Grundlagen der Familie so weit zerstört, dass ihre Erziehungs- und Existenzfähigkeit bedroht ist.

Als „Entlastung“ der Eltern werden von der Politik die  Kinderkrippen, Ganztagskitas und Ganztagsschulen angeboten. Dies bedeutet für die Eltern neue Gängelung und Diskriminierung. Durch gezielte Desinformation wird der Eindruck vermittelt, „professionelle“ Kindererziehung sei der „laienhaften“ Betreuung durch die Eltern überlegen.  Das Wohl der Kinder und die Wünsche der Eltern, die in großer Mehrheit ihre Kinder auch heute noch selbst und gut erziehen können und wollen, werden rücksichtslos wirklichkeitsfremden Ideologien und den Anforderungen der Wirtschaft geopfert.

Eine falsch verstandene Gleichstellungspolitik suggeriert, dass  Gleichberechtigung nur durch Erwerbsarbeit zu erreichen sei. Dementsprechend wird Erziehungsarbeit nur dann als Leistung anerkannt, wenn sie als Erwerbsarbeit durch Fremde und damit nicht durch die Eltern erfolgt.  Eltern wird eine Doppelbelastung zugemutet, statt die „rush-hour des Lebens“ mit kleinen Kindern zu entzerren.

Wenn die Altersversorgung einer ganzen Generation auf die Leistung von deren Kindern aufbaut, dann sind auch die Kosten der Kindererziehung von der ganzen Generation zu tragen, ohne dass den Eltern vorgeschrieben wird, wie ihre Kinder zu betreuen sind. Das Großziehen von Kindern darf nicht länger bestraft werden, sondern ist wie andere Arbeit auch zu entlohnen.

Anders ist Gleichberechtigung der Eltern nicht möglich.                                               Anders ist Familie auf Dauer nicht lebensfähig.                                                             Anders kann unser Sozialstaat nicht funktionieren.

Ohne Wertschätzung der Elternarbeit hat unsere Gesellschaft keine Zukunft.

Gleichberechtigung der Eltern heißt:

Solange der Kindernutzen durch die gesetzliche Alterssicherung (Rente, Krankheitskosten, Pflege) vergesellschaftet bleibt, ist Elternarbeit einer Erwerbsarbeit gleichzustellen und ihrem Wert entsprechend zu honorieren.

Näheres zum Bündnis „Rettet die Familie“ unter www.rettet-die-familie.de

 

 

Alle profitieren vom „Kümmer-Gen“- nur die Mütter selbst nicht

Leserbrief

Pflege, Kinderbetreuung, Hausarbeit, gesund kochen, trösten….all das ist unbezahlte, un-verzichtbare, notwendige Arbeit. Kann sich unsere erfolgs- und lust-betonte Gesellschaft auf ewige Zeiten auf jenes KÜMMER-GEN der Frauen verlassen?

Die meist vielfältigen, umfangreichen, höchst zeit-aufwändigen Arbeitsabläufe, die Zuwendung und Versorgung, die Organisation für Kleine, Pflegebedürftige, Alte sind lebensnotwendig für ALLE – aber diese Arbeit wird nicht bezahlt von der Gesellschaft, sie sichern nie die Existenz der (meist) Frauen. Darum „kümmert“ sich aber jener Teil der Gesellschaft nicht, die selber ihren Beruf ausüben und hoffen, das wird schon immer „irgendwie geregelt“ werden. Von wem?

Gäbe es ein Erziehungsgehalt, würden sich wohl auch mehr Männer für die zeitweise aktive Betreuung der eigenen Kinder und Pflege der eigenen Eltern entscheiden. Denn die tun das viel zu selten „ohne geldwerte Gegenleistung und Rentensicherheit…FRAUEN schon!

Viele argumentieren, die Ausgaben für den Staat wären für den „Staat“ viel zu hoch.

Und wenn eines Tages die FRAUEN ihr Kümmer-Gen ignorieren und den gerne und gut erlernten Beruf samt Gehalt höher schätzen? Wer betreut und pflegt dann?

Wer  trägt diese Mehrkosten, wenn die Mehrheit der Mütter wie die Männer den Beruf in Vollzeit ausüben wollen und keiner mehr daheim ist für Kinder und Alte?

Gerdi Spengler, ÖDP, Mariabrunnstr. 59/1, 88097 Eriskirch, Tel.07541-8973

Bundesverdienstkreuz an Frau Gesa Ebert

Die Pressestelle des Staatsministeriums Stuttgart gibt in ihrer Pressemitteilung folgendes bekannt:

BUNDESVERDIENSTKREUZ  FÜR  FRAU  GESA  EBERT

Staatsrätin Gisela Erler: Herausragendes und langjähriges Engagement für Anerkennung und Wertschätzung der Familienarbeit

„Gesa Ebert tritt mit ganzem Herzen für ihre Überzeugung ein und hat sich mit ihrem herausragenden und langjährigen Engagement an vorderster Stelle für mehr Anerkennung und Wertschätzung der Familienarbeit durch den Staat und die Gesellschaft eingesetzt“, sagte Staatsrätin Gisela Erler am Montag (23. April 2012) anlässlich der Überreichung des Verdienstkreuzes am Bande an Gesa Ebert.

Geboren und aufgewachsen in Laudenbach im Hohenlohischen, kam Frau Ebert 1970 nach Stuttgart und gründete hier ein paar Jahre später ihre Familie. „Ihre persönliche Erfahrung als Mutter von drei kleinen Kindern war für Gesa Ebert der Impuls für ihr familienpolitisches Engagement. Ihre Situation war vergleich- bar zu der von Tausenden anderer Frauen: Sie managte den Haushalt, leistete Erziehungsarbeit und hatte einen 24-Stunden-Job“, so Erler. Ab 1986 brachte sich Gesa Ebert zunehmend aktiv in die Verbandsarbeit der „Deutschen Hausfrauengewerkschaft e.V.“, heute „Verband der Familienfrauen und -männer e.V.“, ein. Zwei Jahre später begründete sie zusammen mit Gleichgesinnten den Landesverband Baden-Württemberg und übernahm für sechs Jahre den Vorsitz. Dazu gehörten auch der Aufbau und die Leitung der Geschäftsstelle. „Das Ziel des Verbandes war die finanzielle und soziale Sicherung der Familienarbeit und ihre Anerkennung als Erwerbstätigkeit in rechtlicher wie gesellschaftlicher Hinsicht. Von Beginn an gehörte der Landesverband Baden-Württemberg unter ihrer Führung zu den stärksten Säulen des Bundesverbandes“, betonte die Staatsrätin. Von 1992 bis 1998 war Frau Ebert stellvertretende Vorsitzende auf Bundesebene. Auf lokaler Ebene leitete sie die Stuttgarter Gruppe.

Ihre besondere Aufmerksamkeit gehörte ab 1999 dem Rentenrecht. Frau Ebert kämpfte dafür, dass Familienarbeit und Kindererziehung von der Politik nicht mehr länger als „Nichtleistung“ im Sinne der sozialen Sicherungssysteme be- trachtet wird. Darüber hinaus begleitete sie Frauen bei Prozessen vor den Sozi- algerichten. Ab 2003 war Gesa Ebert im Bundesvorstand auch die Expertin für Eherecht und leitete den entsprechenden Arbeitskreis. „Frau Ebert forderte eine partnerschaftliche Basis für das eheliche Güterrecht und hat sich mit allen ver- fügbaren politischen Instrumenten, bis hin zu einer Bundesratsinitiative des Lan- des Baden-Württemberg, für das ‚Gläserne Ehegattenkonto‘ eingesetzt. Sie hat mit ihrem Fachwissen Überzeugungsarbeit geleistet, Stellungnahmen zu Geset- zesvorlagen verfasst, immer wieder neue Anträge formuliert und für ihren Ver- band an der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages teilge- nommen“, lobte Erler. „Wenn jemand im Verband gebraucht wurde, war sie zur Stelle. Auf Gesa Ebert war immer Verlass.“ So habe Gesa Ebert in einer kritischen Phase von 2009 bis 2010 als Vorsitzende erneut ein Amt auf Bundesebe- ne übernommen und zeitweise auch als geschäftsführender Vorstand gewirkt. Auch als Delegierte im Landesfrauenrat vertrat sie ihre Positionen nachdrücklich. Zudem war ihre Kompetenz im Beirat für Gleichstellungsfragen der Landes- hauptstadt Stuttgart gefragt.

Darüber hinaus war das Engagement von Gesa Ebert in der Redaktion für die Verbandszeitschrift „Familienarbeit heute“ unentbehrlich. „Gesa Ebert hat in die- sem Forum als eine der inhaltlich tragenden Säulen des Verbandes zu aktuellen Themen Stellung bezogen und für ihre politischen Ziele geworben“, unterstrich Erler.

„Das Verdienstkreuz am Bande ist Ausdruck des Dankes für ein Höchstmaß an persönlichem Einsatz zugunsten der Allgemeinheit, für ein Höchstmaß an Ver- lässlichkeit, Kontinuität und Ideenreichtum“, sagte Staatsrätin Erler und über- reichte Gesa Ebert das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Erziehungs- und Pflegeeinkommen

Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung. Positionspapier des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V.*

Was ist Erziehungs- und Pflegeeinkommen?
Unter Erziehungs- und Pflegeeinkommen wird ein monatliches Bruttoeinkommen verstanden, das jene Personen beziehen, die in den privaten Familienhaushalten in der Erziehung und Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen tätig sind. Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen orientiert sich in seiner Höhe am durchschnittlichen ArbeitnehmerInneneinkommen (brutto) und am Umfang der für Kinder und Pflegebedürftige geleisteten Arbeit. Beim Erziehungseinkommen ist die Zahl und das Alter der Kinder und beim Pflegeeinkommen der Umfang der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.

Wollen beide Eltern voll erwerbstätig sein, ist das Erziehungseinkommen der Person / den Personen / der Einrichtung zuzuordnen, die dann die Erziehungsaufgabe wahrnehmen. Wer das ist, entscheiden die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten.

Pro Kind wird das Erziehungseinkommen für die Dauer von sechs Erziehungsjahren bezahlt, bei mehreren Kindern wird die Bezugszeit additiv verlängert, bei einem weiteren Kind also auf 12 Jahre, bei drei Kindern auf 18 Jahre usw. Bei Teilzeiterwerbsarbeit (z. B. ab dem 4. Lebensjahr) verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend.

Mit dem Einkommen lassen sich dann die verschiedenen Alternativen der Vereinbarkeit von außerhäuslicher Erwerbsarbeit und häuslicher Kindererziehung bzw. Pflege in den privaten Haushalten tatsächlich verwirklichen. Das gilt sowohl für die Verteilung der Arbeit zwischen Männern und Frauen als auch für die unterschiedlichen Erziehungs- und Pflegearten.

Die Finanzierung ist durch eine neue, solidarische, gesetzliche Erziehungs- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger als Pflichtbeitrag entsprechend ihrem Einkommen, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen. Da durch das Erziehungs- und Pflegeeinkommen jeder Haushalt mit einem noch nicht schulpflichtigen Kind ein Zusatzeinkommen hat, können viele bisherige Leistungen (Alg II/Hartz IV, Wohngeld, Bafög, Unterhaltsvorschüsse, Sozialhilfe usw.) entfallen bzw. gemindert werden. Gleichzeitig wird die Arbeitslosigkeit abgebaut, und es werden Leistungen beim Alg I eingespart.

Aufgrund des Erziehungs- und Pflegeeinkommens wird auch die Zahl der Steuer- und BeitragszahlerInnen erhöht. Dadurch können Steuern und Beitragssätze für alle gemindert werden. Viele öffentliche Leistungen werden einschließlich des dafür erforderlichen bürokratischen Aufwands überflüssig. Weil Familien mehr Geld zur Verfügung haben, steigt der Inlandskonsum, was ebenfalls neue Arbeitsplätze schafft. All das führt zu einer weitgehenden Selbstfinanzierung des Erziehungs- und Pflegeeinkommens.

Nach Abschluss der Erziehungs- oder Pflegephase ist der Umstieg in neue Arbeitsfelder zu fördern, wie das schon heute für andere Erwerbstätigkeiten gilt. Die durch Kindererziehung und Pflege erworbene Lebenserfahrung mit ihren vielfältigen praktischen Fertigkeiten ist dabei ihrem Wert entsprechend zu berücksichtigen. Wer eigene Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, wird sich leichter die theoretischen Kenntnisse aneignen können, die für Kinderbetreuung und Pflege außerhalb der Familie zu fordern sind. Die in der Familie gewonnenen Erfahrungen können so zu einem sinnvollen Wachstum an Lebensqualität und Zuwendung in einer menschlicheren Gesellschaft genutzt werden, statt eines sinnlosen Wachstums durch umwelt- und klimabelastenden Luxuskonsum.

Warum Erziehungs- und Pflegeeinkommen?

Soweit das Erziehungseinkommen betroffen ist, handelt es sich um das bisher fehlende Glied im Rahmen des Generationenvertrages. Es sichert damit auch den Fortbestand der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen

  • gibt der Erziehungs- und Pflegeleistung im privaten Haushalt den Stellenwert, der ihr in einer Arbeitsgesellschaft als menschlicher Arbeit zusteht.
  • vervollständigt den Generationenvertrag um die bisher nicht berücksichtigte fehlende dritte Generation und macht diesen erst nachhaltig und gerecht.
  • stärkt das Selbstbewusstsein der die Erziehungs- und Pflegearbeit Leistenden.
  • ermöglicht wirkliche Wahlfreiheit zwischen Männern und Frauen in der Entscheidung, wie Familienarbeit mit außerhäuslicher Erwerbsarbeit zu vereinbaren ist, sowie bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung.
  • ermöglicht wieder Vollbeschäftigung, während die bisher allein auf außerhäuslicher Erwerbsarbeit gründenden Einkommen und Arbeitsplätze durch die fortschreitende Steigerung der Arbeitsproduktivität im industriellen Sektor gefährdet sind. Durch die neuen bezahlten Arbeitsplätze im Dienst von Erziehung, Pflege, Gesundheit und Bildung entsteht Wachstum im Dienstleistungsbereich und wird eine menschlichere Gesellschaft gefördert. Die Familiengründung und die Entscheidung für Kinder erhält in materieller Hinsicht eine zukunftssichernde Perspektive.
  • erleichtert ungewollt Schwangeren ein Ja zu ihrem Kind.
  • stellt im Blick auf materielle Absicherung Eineltern- und Zweielternfamilien gleich und verringert die Abhängigkeit des erziehenden Elternteils vom unterhaltspflichtigen.
  • schafft Flexibilität und zusätzliche zeitliche Spielräume für Erziehende im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement und fördert auch dadurch die Lebensqualität in unserer Gesellschaft.

Insgesamt eröffnet ein Erziehungs- und Pflegeeinkommen wieder folgende Zukunftsperspektiven:
1. Dem demografischen Defizit, das nicht nur unsere Sozialsysteme, sondern unsere gesamte Gesellschaft bedroht, wird entgegengewirkt.
2. Die Massenarbeitslosigkeit wird durch nutzenorientierte Erziehungs- und Pflegearbeit erheblich abgebaut und kann sogar überwunden werden.
3. Die Staatsverschuldung wird mittelfristig durch nachhaltige Finanzierung unseres Sozialsystems abgebaut. Langfristig wirkt sich diese Art der Erziehung der Kinder günstig auf deren Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Gesundheit aus und verbessert damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft.
4. Mit der Bezahlung von Erziehungs- und Pflegeleistung kommt es zu einem breiten Wachstum von Lebensqualität für alle. Sinnvolle „weiche“, mit Zuwendung verbundene Betätigungsfelder werden gefördert. Umwelt und Klima belastender Luxuskonsum wird eingeschränkt.
5. Die Qualität der Kindererziehung wird als wichtige Zukunftsinvestition verbessert.
Da es sich beim Erziehungseinkommen nicht um eine Transferleistung des Staates im Sinne einer „Hilfe“ handelt, sondern um ein bisher fehlendes Glied im Generationenvertrag, wird auch kein zusätzliches Recht des Staates zur Kontrolle der Familien begründet. Dieses besteht durch die Wächterfunktion nach Artikel 6, Abs. 2, Satz 2 GG ohnehin.
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen entlastet den Zeit- und Geldhaushalt der Familien. Die familiäre Situation wird entspannt, was sich auf die Qualität von Erziehung und Pflege günstig auswirkt. Auch deshalb ist zu erwarten, dass Eingriffe des Staates seltener notwendig werden.

Anmerkung:
* „Der vorliegende Beschlusstext „Erziehungs- und Pflegeeinkommen – Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung“ soll als Positionspapier des Verbandes Familienarbeit e.V. veröffentlicht und vertreten werden.“
Dies wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16. Juni 2011 im Stuttgarter Bahnhofsturm beschlossen.
Zuvor hatten Hans Ludwig, Johannes Resch und Gertrud Martin diesen Text zur Diskussion gestellt. Er ist das Resultat der vffm-Programm-Arbeitsgruppe „Arbeitskreis PEPe“ (Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen; siehe auch Fh 1/2008, S. 8; Fh 4/2008, S. 3; Fh 1/2009, S. 4-7). Deutlich gemacht und auch nach außen hin vertreten werden soll damit die gemeinsame Position der beiden Konzepte „Einkommen für Erziehung und Pflege“ (früher: GfF/Gehalt für Familienarbeit) des vffm und „Erziehungs- und Pflegeeinkommen“ der Initiative PEPe.

Zur Serie: Beruf &Familie, Schwäbische Zeitung

Die Rahmenbedingungen für allein erziehende Frauen – sowie für Mütter mit mehreren Kindern – sich ein ausreichendes Einkommen, sowie eine ausreichende Altersversorgung zu erarbeiten, sind in Deutschland tatsächlich extrem schlecht. Um aus diesem Dilemma zu kommen, preisen Politik und Wirtschaft alternativlos nur ein einziges Rezept an: Erwerbsarbeit und familienferne Kinderbetreuung. Vereint mit den Medien ignorieren sie bezahlbare, praktikablere und familienfreundlichere Alternativen, wie sie von Familienverbänden seit Jahren vorgeschlagen werden, wie z. B. das „Erziehungs-und Pflegeeinkommen“. Diese Alternative brächte Müttern Einkommen und Altersversorgung, dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen und eine abgesicherte Rentnerschaft. Innerhalb von Familien entstünden neue Arbeitsplätze zum Wohl von Kindern und Eltern.
Nun aber will die Wirtschaft ja ihre eigenen Arbeitsplätze günstig besetzen. Solange die Wirtschaft das oben beschriebene Dilemma als willkommenes Druckmittel nutzt, um Mütter in den Erwerb zu treiben, solange wird sich an der prekären Lage von allein erziehenden Müttern und Mehrkinderfamilien nichts ändern. Es sei denn, die Familienpolitik besinnt sich endlich auf ihre eigentliche Aufgabe, Kinder und Eltern vor Notlagen zu schützen und ihnen zur Entfaltung zu verhelfen.

N.N.

 


Erziehungs-und Pflegeeinkommen

Der Verband der Familienfrauen und -männer vffm hat ein „Positionspapier zum Erziehungs-und Pflegeeinkommen“ erstellt. Dieses Einkommen ersetzt das fehlende Glied im Generationenvertrag,  sichert den Fortbestand der gesetzlichen Rentenversicherung und eröffnet wieder Zukunftsperspektiven für die Gesellschaft.
http://www.dhg-vffm.de/p/modules/news/

 

ERZIEHUNGS- UND PFLEGEEINKOMMEN
Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung
Positionspapier des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V.*
Was ist Erziehungs- und Pflegeeinkommen?
Unter Erziehungs- und Pflegeeinkommen wird ein monatliches Bruttoeinkommen verstanden, das jene Personen beziehen, die in den privaten Familienhaushalten in der Erziehung und Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen tätig sind. Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen orientiert sich in seiner Höhe am durchschnittlichen ArbeitnehmerInneneinkommen (brutto) und am Umfang der für Kinder und Pflegebedürftige geleisteten Arbeit. Beim Erziehungseinkommen ist die Zahl und das Alter der Kinder und beim Pflegeeinkommen der Umfang der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.
Wollen beide Eltern voll erwerbstätig sein, ist das Erziehungseinkommen der Person / den Personen / der Einrichtung zuzuordnen, die dann die Erziehungsaufgabe wahrnehmen. Wer das ist, entscheiden die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten. 
Pro Kind wird das Erziehungseinkommen für die Dauer von sechs Erziehungsjahren bezahlt, bei mehreren Kindern wird die Bezugszeit additiv verlängert, bei einem weiteren Kind also auf 12 Jahre, bei drei Kindern auf 18 Jahre usw. Bei Teilzeiterwerbsarbeit (z. B. ab dem 4. Lebensjahr) verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. 
Mit dem Einkommen lassen sich dann die verschiedenen Alternativen der Vereinbarkeit von außerhäuslicher Erwerbsarbeit und häuslicher Kindererziehung bzw. Pflege in den privaten Haushalten tatsächlich verwirklichen. Das gilt sowohl für die Verteilung der Arbeit zwischen Männern und Frauen als auch für die unterschiedlichen Erziehungs- und Pflegearten.
Die Finanzierung ist durch eine neue, solidarische, gesetzliche Erziehungs- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger als Pflichtbeitrag entsprechend ihrem Einkommen, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen. Da durch das Erziehungs- und Pflegeeinkommen jeder Haushalt mit einem noch nicht schulpflichtigen Kind ein Zusatzeinkommen hat, können viele bisherige Leistungen (Alg II/Hartz IV, Wohngeld, Bafög, Unterhaltsvorschüsse, Sozialhilfe usw.) entfallen bzw. gemindert werden. Gleichzeitig wird die Arbeitslosigkeit abgebaut, und es werden Leistungen beim Alg I eingespart.
Aufgrund des Erziehungs- und Pflegeeinkommens wird auch die Zahl der Steuer- und BeitragszahlerInnen erhöht. Dadurch können Steuern und Beitragssätze für alle gemindert werden. Viele öffentliche Leistungen werden einschließlich des dafür erforderlichen bürokratischen Aufwands überflüssig. Weil Familien mehr Geld zur Verfügung haben, steigt der Inlandskonsum, was ebenfalls neue Arbeitsplätze schafft. All das führt zu einer weitgehenden Selbstfinanzierung des Erziehungs- und Pflegeeinkommens.
Nach Abschluss der Erziehungs- oder Pflegephase ist der Umstieg in neue Arbeitsfelder zu fördern, wie das schon heute für andere Erwerbstätigkeiten gilt. Die durch Kindererziehung und Pflege erworbene Lebenserfahrung mit ihren vielfältigen praktischen Fertigkeiten ist dabei ihrem Wert entsprechend zu berücksichtigen. Wer eigene Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, wird sich leichter die theoretischen Kenntnisse aneignen können, die für Kinderbetreuung und Pflege außerhalb der Familie zu fordern sind. Die in der Familie gewonnenen Erfahrungen können so zu einem sinnvollen Wachstum an Lebensqualität und Zuwendung in einer menschlicheren Gesellschaft genutzt werden, statt eines sinnlosen Wachstums durch umwelt- und klimabelastenden Luxuskonsum. 
Warum Erziehungs- und Pflegeeinkommen?
Soweit das Erziehungseinkommen betroffen ist, handelt es sich um das bisher fehlende Glied im Rahmen des Generationenvertrages. Es sichert damit auch den Fortbestand der Gesetzlichen Rentenversicherung. 
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen
  • gibt der Erziehungs- und Pflegeleistung im privaten Haushalt den Stellenwert, der ihr in einer Arbeitsgesellschaft als menschlicher Arbeit zusteht. 
  • vervollständigt den Generationenvertrag um die bisher nicht berücksichtigte fehlende dritte Generation und macht diesen erst nachhaltig und gerecht.
  • stärkt das Selbstbewusstsein der die Erziehungs- und Pflegearbeit Leistenden.
  • ermöglicht wirkliche Wahlfreiheit zwischen Männern und Frauen in der Entscheidung, wie Familienarbeit mit außerhäuslicher Erwerbsarbeit zu vereinbaren ist, sowie bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung.
  • ermöglicht wieder Vollbeschäftigung, während die bisher allein auf außerhäuslicher Erwerbsarbeit gründenden Einkommen und Arbeitsplätze durch die fortschreitende Steigerung der Arbeitsproduktivität im industriellen Sektor gefährdet sind. Durch die neuen bezahlten Arbeitsplätze im Dienst von Erziehung, Pflege, Gesundheit und Bildung entsteht Wachstum im Dienstleistungsbereich und wird eine menschlichere Gesellschaft gefördert. Die Familiengründung und die Entscheidung für Kinder erhält in materieller Hinsicht eine zukunftssichernde Perspektive.
  • erleichtert ungewollt Schwangeren ein Ja zu ihrem Kind. 
  • stellt im Blick auf materielle Absicherung Eineltern- und Zweielternfamilien gleich und verringert die Abhängigkeit des erziehenden Elternteils vom unterhaltspflichtigen.
  • schafft Flexibilität und zusätzliche zeitliche Spielräume für Erziehende im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement und fördert auch dadurch die Lebensqualität in unserer Gesellschaft.
Insgesamt eröffnet ein Erziehungs- und Pflegeeinkommen wieder folgende Zukunftsperspektiven: 
1. Dem demografischen Defizit, das nicht nur unsere Sozialsysteme, sondern unsere gesamte Gesellschaft bedroht, wird entgegengewirkt.
2. Die Massenarbeitslosigkeit wird durch nutzenorientierte Erziehungs- und Pflegearbeit erheblich abgebaut und kann sogar überwunden werden.
3. Die Staatsverschuldung wird mittelfristig durch nachhaltige Finanzierung unseres Sozialsystems abgebaut. Langfristig wirkt sich diese Art der Erziehung der Kinder günstig auf deren Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Gesundheit aus und verbessert damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft. 
4. Mit der Bezahlung von Erziehungs- und Pflegeleistung kommt es zu einem breiten Wachstum von Lebensqualität für alle. Sinnvolle „weiche“, mit Zuwendung verbundene Betätigungsfelder werden gefördert. Umwelt und Klima belastender Luxuskonsum wird eingeschränkt.
5. Die Qualität der Kindererziehung wird als wichtige Zukunftsinvestition verbessert. 
Da es sich beim Erziehungseinkommen nicht um eine Transferleistung des Staates im Sinne einer „Hilfe“ handelt, sondern um ein bisher fehlendes Glied im Generationenvertrag, wird auch kein zusätzliches Recht des Staates zur Kontrolle der Familien begründet. Dieses besteht durch die Wächterfunktion nach Artikel 6, Abs. 2, Satz 2 GG ohnehin. 
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen entlastet den Zeit- und Geldhaushalt der Familien. Die familiäre Situation wird entspannt, was sich auf die Qualität von Erziehung und Pflege günstig auswirkt. Auch deshalb ist zu erwarten, dass Eingriffe des Staates seltener notwendig werden. 
Anmerkung:
* „Der vorliegende Beschlusstext „Erziehungs- und Pflegeeinkommen – Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung“ soll als Positionspapier des Verbandes Familienarbeit e.V. veröffentlicht und vertreten werden.“
Dies wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16. Juni 2011 im Stuttgarter Bahnhofsturm beschlossen. 
Zuvor hatten Hans Ludwig, Johannes Resch und Gertrud Martin diesen Text zur Diskussion gestellt. Er ist das Resultat der vffm-Programm-Arbeitsgruppe „Arbeitskreis PEPe“ (Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen; siehe auch Fh 1/2008, S. 8; Fh 4/2008, S. 3; Fh 1/2009, S. 4-7). Deutlich gemacht und auch nach außen hin vertreten werden soll damit die gemeinsame Position der beiden Konzepte „Einkommen für Erziehung und Pflege“ (früher: GfF/Gehalt für Familienarbeit) des vffm und „Erziehungs- und Pflegeeinkommen“ der Initiative PEPe.

Kinder haben als hätte man keine

Eine andere Familienform als „Eltern im Erwerb – Kind in der Krippe“ können sich Münchener Familien heute weder vorstellen noch leisten. Dass es jedoch auch in der Großstadt noch Familien mit mehreren Kindern gibt, denen die Eltern einerseits die Krippe ersparen wollen, andererseits die Beiträge dafür sowieso nicht aufbringen könnten, das liegt jenseits der Vorstellungskraft der Initiatoren eines Bürgerbegehrens um mehr Betreuungsplätze. Daher gibt es auf der Unterschriftenliste gar keine Alternative, wie z. B. ein Erziehungsgehalt für a l l e Eltern, wie es die ÖDP vorsieht, um die gesetzliche Wahlfreiheit der Familienform zu garantieren. Genau damit wäre ein erster Schritt zu mehr Familiengerechtigkeit getan. Mit der Zustimmung zur Münchener Krippenoffensive zementiert sich jedoch die Ausbeutung von Familien, indem 1. Eltern die Zeit beschnitten wird, zu ihren Kindern eine stabile Bindung aufzubauen und 2. die Erziehungsleistung von Eltern aufs Übelste diskriminiert wird.

Sie können kommentieren auf der Seite: http://www.buergerbegehren-muenchen.de/unterschriftenliste-runterladen/

Strickfehler

Das Aktionsbündnis Familie stellt mit seiner Kampagne eine Forderung, die genau jenen Familien wenig nützt, die am meisten Hilfe brauchen, meint der Autor dieser Zuschrift.

Eine Entlastung für Familien (unterhaltspflichtige Eltern einschl. Alleinerziehende) bei den Sozialabgaben wäre eine konsequente Umsetzung des Pflegeurteils 2001 und zum Teil auch des vorangegangenen „Trümmerfrauenurteils“ des BGH.

Nur wäre in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die konkrete Umsetzung entscheidungserheblich ist: würde der Gesetzgeber z.B. dieses Urteil damit umsetzen, dass er einfach das Existenzminimum von Kindern von der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialabgaben (Renten-Krankenkassen-und Pflegeversicherung) von der Beitragsbemessungsgrenze des Brutto-Gehalts der unterhaltspflichtigen erwerbstätigen Eltern abziehen würde, dann hätte dies für viele Familien keine Verbesserung zur Folge, weil gerade Mehrkindfamilien mit niedrigen oder mittleren Einkommen diese potentiell gewährten Freibeträge gar nicht von ihrem monatlichen Bruttogehalt ausschöpfen könnten. Dieser Aspekt wird leider auch von Herrn Dr. Borchert übersehen.

Darum macht eine familiengerechte Reform der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme nur dann Sinn, wenn alle unterhaltspflichtigen Eltern unabhängig von ihrem Einkommen gleichermaßen von einer solchen Reform profitieren würden. Denn jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein.

Daher hielte ich es für viel sinnvoller, wenn man sich politisch für ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt für unterhaltspflichtige Eltern einsetzen würde. Von einem Erziehungsgehalt würden alle Familien gleichermaßen profitieren. Darüber hinaus wäre eine konsequente Umsetzung des Pflege-und Trümmerfrauenurteils des Bundesverfassungsgerichts erreicht. Dass ausgerechnet Borchert so ein Erziehungsgehalt ablehnt aufgrund der angeblich dadurch steigenden Gefahr von Teenager-Schwangerschaften halte ich für populistisch und überhaupt nicht nachvollziehbar. Da erscheint mir die Forderung der ÖDP ( Ökologisch Demokratische Partei ) nach einem Erziehungsgehalt als die beste Umsetzung einer familiengerechten Entlastung, weil mit dieser Umsetzung nicht nur die einkommensstarken sondern in gleichem Maße die einkommensschwachen Familien profitieren würden.

In diesem Sinne rate ich dazu, die Forderung nach einer familiengerechten Entlastung bei den Sozialabgaben in die Forderung eines sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehaltes abzuändern oder beides zu kombinieren.
David Svoboda