Schriftverkehr zu „Kinderrechten ins GG“

Wir stellen folgende Schreiben als Vorlagen für weitere persönliche  Schreiben an Ihre BTAbgeordneten auf unseren Blog. Machen Sie bitte Gebrauch davon! Es könnte sehr knapp werden. Gerne auch mit Rückmeldung an uns. DANKE!

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Sehr geehrter, lieber Herr Rief, MdB,

mit Interesse und erfreut habe ich die ablehnende Stellungnahme der Werteunion zur Aufnahme sogenannter Kinderrechte ins Grundgesetz zur Kenntnis genommen.

Die Vorstellung, dass Linkspolitiker die erstrebte Oberhoheit über die Kinderbetten erhalten und das noch mit Unterstützung der christlich demokratischen Union ist nicht nur mir, sondern allen jenen, denen das Wohl der Familien am Herzen liegt, ein Gräuel.

Ich hoffe gar sehr, dass Sie sich der Haltung der Werteunion anschließen.

Wäre das nicht die Chance zu zeigen,  dass dort, wo CDU draufsteht noch ein bisschen CDU drin ist? Und Sie würden so auch jenen, die die Regierungsarbeit der letzten Jahre als „grottenschlecht“ beurteilen, keine weiteren Argumente liefern.

Mit freundlichen Grüßen – Eduard Grabherr

Antwort:

Sehr geehrter Herr Grabherr,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. November!

Ich stimme Ihnen weitestgehend zu. Kinder dürfen nicht gegen die Eltern aufgehetzt werden. Das zusätzliche Problem, ab wann die Kinderrechte gelten sollen – auch für ungeborene Kinder? -, haben die Befürworter nicht gelöst. Ich bin daher gegen die Einführung der Kinderrechte ins GG in Gestalt der jetzigen Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Rief – Büro MdB Josef Rief – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin –                          Tel. 030 22 77 19 05 – Fax 030 22 77 60 60

www.josef-rief.de

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Sehr geehrte Frau MdB ………………., sehr geehrter Herr MdB ………….

mit Bestürzung habe ich den vorgeschlagenen Text für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG gelesen,  wie er von der Bundesjustizministerin vorgetragen wurde. Da werden Familie oder Eltern nicht einmal erwähnt! Was hätten die Väter des Grundgesetzes dazu gesagt? Wenn man bedenkt, wieviel in diesem Lande nur deshalb noch funktioniert, weil diese sozialen Mikroosysteme trotz viel Gegenwindes größtenteils noch funktionieren, sind die Folgen solcher Kursänderung zugunsten einer imaginären „sozialen Gemeinschaft“ völlig unkalkulierbar – selbst dann, wenn der endgültig ins GG aufgenommene Alternativ-Text etwas moderater formuliert sein sollte.

Ich war vor kurzem in einer Veranstaltung der Ev. Akademie Meißen, die – wie zu befürchten war – an Einseitigkeit nicht zu überbieten war. Ich füge Ihnen eine kurze Zusammenfassung aus meiner Sicht an und mein Feed-back an den Studienleiter.

Ich bin fassungslos, dass die CDU in der GroKo diesem Weg einer Grundgesetzänderung nicht konsequent widerspricht. Letzten Ende ist dieser Aktionismus  ja nur eine Ablenkung von den eigentlichen Skandalen: Art 6 GG wird seit Jahren nicht eingehalten ( Kinder sind Armutsrisiko, Eltern auf dem Wohnungsmarkt und in der Rente benachteiligt etc. ). Ich verstehe nicht, weshalb sich die CDU – als ehemaliger Anwalt für die Mitte der Gesellschaft – die elementar wichtige Familienpolitik aus Gründen des Machterhaltes derart aus der Hand nehmen läßt.  Da die AfD seriöse verfassungsrechtliche Argumente  kompetent vertritt (Kühnel-Harder MdB), kommt man infolge einer unsachlichen Diskussionskultur im Lande als familienpolitisch Engagierter vielleicht noch in Verruf, wenn man in der Sache verantwortlich denkt. Was sind das für Verhältnisse!

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich diese Email an Sie  bewußt nicht zurückhaltend formuliere – mit der Bitte, diese meine Haltung, aber auch das Unverständnis verantwortungsvoller Familienvertreter an der Basis in geeigneter Weise den Wankelmütigen in der ehemaligen Partei der Mitte kundzutun. Reichen die zahlreichen bisherigen Gutachten, Appelle, Aufrufe immer noch nicht? (s. auch Halle´sche Erklärung im Anhang) > s. neuer Eintrag, die Redaktion.

Gern höre ich von Ihnen eventuell weitere sinnvolle Möglichkeiten, noch etwas gegen die Zerstörung  der Familie zu tun, die die Basis unserer subsidiär funktionierenden Sozialordnung darstellt.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich diese Nachricht auch an ehrenamtliche familienpolitische Akteure weiterleite, um sie vielleicht auch zu Stimmungsberichten von der Basis an Abgeordnete des Bundestages zu motivieren. Ohnehin ist ja unermeßlich, was Ehrenamtliche an Zeit und Energie aufwenden, damit Art. 6 nicht verwässert und vom Nötigen abgelenkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Günther – Kontakt: Dr. Heinrich Günther Lönsstr. 12  01259 Dresden

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Sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter Müller,

sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter Strasser,
Die Schwäbische Zeitung hat erst gestern in einer Mini-Notitz über das Vorhaben der Regierung berichtet, das Grundgesetz zugunsten von Kinderrechten zu ändern, obwohl die Diskussion im Internet längst auf Hochtouren läuft. Will man uns Eltern vor vollendete Tatsachen stellen?
  • Der Entwurf (Lambrecht)verzichtet auf den Begriff FAMILIE. Familie soll offensichtlich nicht mehr stattfinden.
  • Er sieht unmündige Kinder als autonome Personen losgelöst von ihrem Elternhaus.
  • Kinder sollen in einer „sozialen Gemeinschaft“ zu eigenständigen Persönlichkeiten reifen. Diese wird aber nicht definiert. Geht es in Abkehr von der Familie um die Kommune, den Staat, die Schule, die Gruppe?
  • Die Gefahr besteht, dass der Staat anstelle der Eltern künftig definiert, was dem Kindeswohl dient (Kitapflicht beschönigt als „frühkindliche Bildung“, Ganztagsbetreuung, Frühsexualisierung etc.) Der Widerstand der Eltern wird somit zum Straftatbestand.
  • Der Absatz 1a soll dem Elternrecht vorangestellt werden. Damit tritt das Elternrecht an 2. Stelle.
  • Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
  • Nach den bitteren Erfahrungen des Dritten Reichs mit der staatlichen Indoktrination der Jugend sprachen die Verfasser des Grundgesetzes bewusst den Eltern das alleinige Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder zu erziehen. Den staatlichen Behörden erteilten sie lediglich ein Wächteramt bei Totalversagen der Eltern. Und so soll es auch bleiben.
  • Viele Familienverbände fordern, dass Kinder zuallererst ein „Recht auf Leben“ ab der Zeugung zusteht. Es sind die selben Politiker, die heute heuchlerisch Kinderrechte fordern, Kindern vor der Geburt aber ihr Recht auf ein eigenes Leben absprechen.
  • Unsere deutschlandweite ELTERNINITIATIVE fordert von unseren Abgeordneten, dass sie die bisherige Freiheit der Familien vor staatlichen Eingriffen schützen und den Koalitionsentwurf entschieden ablehnen.
  • Wir können uns nicht vorstellen, weiterhin UNION oder FDP zu wählen, sollte der Bundestag diesen Angriff auf die Autonomie unserer Familien nicht verhindern.
  • Ein Hauruckverfahren wie bei der EHE FÜR ALLE wäre für Union und FDP ein weiteres Desaster.
 
Gerade wir Oberschwaben setzen auf SIE, werte Abgeordnete! Nur mit intakten Familien unter Art. 6 GG werden wir unser Gemeinwesen voranbringen. Setzen Sie auf FAMILIE!
Mit Zuversicht grüßt Sie für die ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
Antwort von Herrn Strasser, MdB

Sehr geehrte Frau Fischer,

 

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich auf die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz beziehen.

Hierzu nehme ich gerne wie folgt Stellung.

Die Situation für Kinder wird in erster Linie durch eine vernünftige Familienpolitik verbessert, nicht durch reine Symbolpolitik oder einen starken Staat als Wächter über die elterliche Erziehung.

Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und Kindern mehr Rechte, mehr Chancen und mehr Beachtung zu schenken, klingt intuitiv sinnvoll und richtig. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen aber darauf vertrauen können, dass sie ihr Privat- und Familienleben selbst gestalten dürfen, ohne dass der Staat jederzeit hineinblickt, wie Sie es in Ihrem Schreiben ansprechen. Der Staat sollte sich niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen indem er die „richtige“ Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv in Gefahr ist. Eine Stärkung der Rolle des Staates würde dieses Beziehungsgeflecht aus Kindern, Eltern und Staat aber zerrütten.

Anders als es SPD, Linke und Grüne teilweise proklamieren ist es völlig unzutreffend, dass Kinder im Grundgesetz nicht schon jetzt vorkämen. Denn Grundrechte, die Menschen und Bürger betreffen, entfalten ihre Wirkung für alle Gruppen von Menschen, auch ohne dass sie noch einmal einzeln aufgezählt werden. Zusätzlich ist die Gestaltung des Familienlebens, wie Sie ebenfalls festgestellt haben, durch Art. 6 im GG bereits verankert.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 25. Oktober 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin schlägt sie unter anderem verschiedene Modelle zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vor. Die Bundesjustizministerin hat angekündigt, bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser Entwurf liegt nun vor und stellt eine gute Grundlage für anstehende Verhandlungen über eine Grundgesetzänderung dar. Schon jetzt zeichnet sich aber Verhandlungsbedarf ab und die Bedenken bleiben, dass der Staat sich in den Familienbund einmischen könnte. Nach Art. 79 Abs. 2 GG bedarf eine Änderung des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird sich konstruktiven Gesprächen über eine Grundgesetzänderung nicht verwehren. Für uns ist dabei wichtig, dass der Staat nicht als Aufpasser und stiller Miterzieher in den Familienverbund eindringt. Der Staat sollte nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv gefährdet ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiter zu helfen.                                               Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Strasser MdB

Abgeordnetenbüro Benjamin Strasser MdB | Deutscher Bundestag | Platz der Republik 1 | 11011 Berlin    Tel: (030) 227-78419 | Fax: (030) 227-70422                                         Mail: benjamin.strasser@bundestag.de | Web: www.benjamin-strasser.de

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Eilt – Eilt – Eilt! Änderung des GG verhindern!

Die Katze ist aus dem Sack! Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat heute ihren Gesetzentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz bekanntgegebenDemnach soll Artikel 6 GG um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:

Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Schon der erste Satz macht klar, daß Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb seiner Familie kein Thema mehr sind, sondern daß die Erziehung des Kindes „in der sozialen Gemeinschaft“ zu erfolgen hat. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zu Kollektivismus und Sozialismus.

Entsprechend sollen die „Kinderrechte“ in einem Absatz 1a noch vor das Elternrecht in Absatz 2 platziert werden. Damit würden „Kinderrechte“ eindeutig über das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder gestellt. Wie die meisten Rechtsgutachten belegen, hätte dies konkrete verheerende Folgen:

Das Elternrecht würde verdrängt. Politik und Justiz würden den neuen „Kinderrechten“ regelmäßig Vorrang vor dem Elternrecht gewähren und dabei nach Belieben interpretieren, was das angeblich Beste für das Kind sei. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat würde über die vermeintlichen Kindesinteressen entscheiden. Das im Grundgesetz als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat festgeschriebene natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder wäre damit faktisch außer Kraft gesetzt!

Dabei besteht überhaupt keine Notwendigkeit, zusätzliche „Kinderrechte“ ins Grundgesetz zu schreiben. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.

Die Behauptung der Bundesregierung, das Elternrecht würde durch zusätzliche „Kinderrechte“ nicht angetastet, ist eine klare Täuschung. Allein das Vorhandensein eines neuen Sondergrundrechts für Kinder würde das Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat automatisch zugunsten des Staates und zu Lasten der Eltern verschieben (siehe CDU-Gutachten).

Die Freiheit der Familie ist in höchster Gefahr. Krempeln wir jetzt die Ärmel auf, um den Sturz des Elternrechts noch zu verhindern:

  1. Rufen Sie bitte Ihre Abgeordneten der bürgerlichen Bundestagsfraktionen an und überzeugen Sie sie, gegen diesen verhängnisvollen Gesetzentwurf zu stimmen. Wir haben die Telefonnummern für Sie recherchiert und hier nach Wahlkreisen sortiert. Wichtig: Rufen Sie noch vor Freitag im Berliner Büro Ihres Abgeordneten an und sprechen sie mit ihm/ihr oder ihren Mitarbeitern! Denn aktuell ist im Bundestag Sitzungswoche und die Abgeordneten befinden sich in Berlin.
  2. Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte unsere Petition „Hände weg vom Grundgesetz – ‚Kinderrechte‘ sind gefährlich!“ via E-Mail, WhatsApp, Facebook, Twitter, Telegram etc.

Das Elternrecht ist zentral für die Familie und unsere freiheitliche Grundordnung! Mit einem Anruf können Sie sehr viel bewirken. Danke.