Elternklagen-Urteil – heute!

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Am Mittwoch, den 25. Mai 2022, wird das Bundesverfassungsgericht einen Senatsbeschluss zu den Elternklagen des Deutschen Familienverbandes (DFV) und Familienbundes der Katholiken (FDK) veröffentlichen.

(Berlin). „Mit großer Spannung erwarten die Familienverbände den Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den von ihnen betreuten Verfassungsbeschwerden dreier Freiburger Familien“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Wer Unterhaltspflichten für Kinder zu bestreiten hat, ist natürlicherweise weniger leistungsfähig. Das muss sich in der Beitragsgestaltung der Sozialversicherung widerspiegeln. Das ist Vorgabe der Verfassung.“

Die Verfassungsbeschwerden kritisieren die Ungleichbehandlung von Familien bei der Beitragserhebung in der gesetzlichen Renten-, Pflege- sowie Krankenversicherung während der aktiven Kindererziehungszeit. Der DFV und der Familienbund setzen sich für die Einführung eines Kinderfreibetrages – analog zum Steuerrecht – in der Sozialversicherung ein.

Bereits 2001 haben die Karlsruher Richter entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, wenn sozialversicherungspflichtige Eltern, die Kinder betreuen, mit einem gleich hohen Beitrag in der Pflegeversicherung belastet werden, obwohl sie neben dem Geldbeitrag zusätzlich noch den generativen Beitrag in Form der Kindererziehung zur Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Pflegeversicherungsurteil auch für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung ist. Bis heute warten Familien auf die Umsetzung durch den Gesetzgeber.

„Bei der Entlastung von Familien geht es nicht nur um Beitragsgerechtigkeit. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit der Zukunft unseres Gemeinwesens solidarisch zu sein. Ohne Familien, die heute Kinder großziehen, gibt es morgen keine Beitragszahler und damit keine Sozialversicherung, in der sich die Schwachen auf die Starken, die Kranken auf die Gesunden verlassen können“, sagt Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes.

Mit Beschluss vom 22. Mai 2018 – 1 BvR 1728/12 – hat das Bundesverfassungsgericht zudem festgestellt, dass aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abgeleitete Gebot der Belastungsgleichheit sich auf alle staatlich geforderten Abgaben erstreckt. Dieses Gebot ist auch bzgl. der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beachten.

Weiterführende Informationen

Kampagnen-Webseite „Elternklagen – Wir jammern nicht, wir klagen“

„elternklagen“ erneut vor dem Bundessozialgericht

Seit 16 Jahren kämpft der Deutsche Familienverband DFV für Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen. Immer wieder hat das Bundessozialgericht (BSG) die Klage von Eltern abgewiesen. Am 20. Juli 2017 klagen erneut zwei Elternpaare vor dem BSG wegen der doppelten Belastung von Familien im sog. Generationenvertrag:

Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 35.000 EUR unterschreitet eine vierköpfige Familie ihr steuerliches Existenzminimum um 1.603 EUR. Während ein Alleinstehender mit dem gleichen Einkommen nach Deckung seines Bedarfes in Höhe des Existenzminimums noch ein frei verfügbares Einkommen in Höhe von 13.421 EUR hat. „Die relative Einkommensposition von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2015 kontinuierlich verschlechtert.

http://www.deutscher-familienverband.de/11-aktuelles/763-elternklagen-erneut-vor-dem-bundessozialgericht

 

Zur Nachahmung empfohlen!

Weil sich die Bundesregierung blind und taub stellt in Bezug auf die Rückerstattung zuviel erhobener Sozialabgaben ( Krankenversicherung ) in Höhe von 238.- pro Kind und Monat,  wendet sich die fünfköpfige Familie W. an den Finanzminister persönlich, mit der Bitte, diese ungerechtfertigten Abgaben           ( jährlich 8 568.- ) wenigstens als SPENDE für die Sozialkosten zu werten, die die Bundesregierung wegen der Flüchtlingsbelastung u. a.  zu stemmen hat. Dies scheint gerechtfertigt, weil von der kinderlosen Bevölkerung kein einziger Cent dazu gefordert wird.

 

Persönlich                                                                                                                         Herrn Bundesminister                                                                                                           RA Dr. jur. Wolfgang   S c h ä u b l e   MdB

BMF Bundesministerium der Finanzen                                                               Wilhelmstraße 97                                                                                                                   D-10117  B e r l i n

Sehr geehrter Herr Bundesminister RA Dr. Schäuble MdB,

 

aufgrund der Berechnungen des Deutschen Familienverbandes e. V. aus Berlin und des Familienbundes der Katholiken in Deutschland e. V. aus Freiburg, liefern Eltern pro Kind und Monat 238.-€ zuviel an Sozialabgaben an die Staatskasse ab, weil der Staat die elterlichen Leistungen für Kindesunterhalt und-erziehung nicht als Beitrag zum Generationenvertrag anerkennt: http://elternklagen.de/gesetzliche-krankenversicherung-warum-familien-238-euro-je-kind-und-monat-zu-viel-bezahlen/

 

Solange sich unsere Regierungen weigern, Eltern von doppelten Sozialabgaben zu entlasten, wie es das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bereits forderte, bitte ich als Vater dreier Kinder um eine Spendenquittung über 8 568.- € für das Jahr 2016, wie auch rückwirkend ab der Geburt unserer jüngsten Tochter zum 30. September 2012 ( Für die VZs Veranlagungszeiträume 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 ).

 

Mit diesem Betrag konnten Sie in diesem Jahr Flüchtlingskindern Unterkunft und Versorgung ermöglichen, Krippenplätze finanzieren etc..

 

Ein Spendenbeleg über 8 568.-€ für die Familie Wetzlar 2016 halten wir für gerechtfertigt in Anbetracht der Tatsache, dass kinderlose Mitbürger sich mit 0,00 € an den staatlichen Aufgaben beteiligen. Darum ersuche ich Sie dringend, meinem Wunsch nachzukommen.

 

Mit besten Grüßen von den Hunsrückhöhen an die Spree verbleiben wir zuversichtlich als

Familie Maike, Thorsten, Timon Philipp, Jannis Niklas und Tabea Marieke  W e t z l a r

Eltern klagen! Infovideo ganz aktuell

Nach der Abweisung durch das Bundessozialgericht liegt die Klage tausender Eltern gegen die doppelte Belastung von Familien beim Bundesverfassungsgericht. Daher wurde der  Erklärfilm auf den aktuellen Stand gebracht. Für unsere Nutzer eine gute Möglichkeit, diese anschauliche Darlegung weiter zu verbreiten. Denn viel zu wenige Bürger sind über den skandalösen Sachverhalt informiert.

http://elternklagen.de/verfassungswidrige-sozialversicherung-erklaerfilm-zur-kampagne-elternklagen-de-gestartet/

Beitragsgerechtigkeit? Statement aus SPD-Perspektive

In unermüdlichem Einsatz wendet sich ein Familienvater an Politiker aller Couleur mit dem Anliegen, Eltern von den familienblinden Abgaben in die Sozialversicherungen zu entlasten, die ihm per Gesetz zusätzlich zum Kindesunterhalt abgefordert werden. Für einen Familienvater würde dies eine Entlastung von 238.- pro Kind und Monat bedeuten. Das heißt, dass jeder Familienvater in Deutschland um stattliche Beträge Monat für Monat wegen seiner Kinder ins Hintertreffen gerät ( bei vier Kindern mtl. um 952.-) . Diese Diskriminierung  ( gem. Art. 3 GG )  gegenüber Arbeitnehmern ohne Unterhaltspflichten ist schließlich auch der Anlass für die Klage des Bündnisses ELTERNKLAGEN, die inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Leider ahndet das AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2006 ) lediglich Diskriminierungen wegen „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, nicht aber wegen der Diskriminierung wegen eigener Kinder. Daher verwundert es nicht, dass die Parteien die Diskriminierung von Eltern außer Acht lassen.

Auf sein Schreiben an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, bekam Herr N. folgende Antwort von Frau Dr. Reimann:

Sehr geehrte Familie N.,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Er bat mich, als die für die Bereiche Arbeit, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ihnen zu antworten.

Auch wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Entlastung von Familien mit Kindern weiter voran zu bringen. In dieser Legislaturperiode ist es uns gelungen ein Entlastungspaket zu schnüren, von dem vor allem die Familien profitieren.

Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags werden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Es wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro pro Monat steigen. Der Kinderzuschlag, der Eltern mit niedrigen Einkommen hilft, wird ab dem 1. Juli 2016 auf 160 Euro angehoben. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir zudem erreicht, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits ab dem Jahr 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro/Jahr erhöht wird. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Das Entlastungspaket für Familien ist Ergebnis harter Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner. Auch wenn wir uns durchaus weitergehende Unterstützung für Familien gewünscht hätten, so kann man doch festhalten, dass dieses Paket eine spürbare Entlastung für Familien bedeutet.

Es ergänzt die bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen weiteren familienpolitischen Maßnahmen. Hierzu gehören die Förderung von Kitas, das ElterngeldPlus und das Familienpflegezeitgesetz.

Auch künftig wollen wir Familien wirksam unterstützen. Gerade Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen wollen wir erreichen. Dabei nehmen wir alle Familienformen in den Blick – die vielen Paare mit Kindern, ob mit oder ohne Trauschein, die Alleinerziehenden, Regenbogen- und Patchworkfamilien und auch die Frauen und Männer, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Alle Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur – gute Bildungs- und Betreuungsangebote für ihre Kinder und Unterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen.

Natürlich verfolgen wir auch die Debatte über eine Umgestaltung der Systematik der Sozialversicherung unter Betonung der Beitragsentlastung und der Berücksichtigung von Kinderkomponenten sehr aufmerksam. Allerdings sind die Folgen einer solchen Umstellung aus meiner Sicht bisher nicht ausreichend beleuchtet worden. Das gilt insbesondere für die Auswirkungen auf die finanzielle Basis unserer sozialen Sicherungssysteme. Zugleich darf man bei dieser Debatte nicht vergessen: Schon heute werden Kinder in den Sozialversicherungssystemen sowohl auf der Leistungsseite (Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöhte Ersatzrate beim Arbeitslosengeld I) als auch auf der Beitragsseite berücksichtigt (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und den nicht selbst versicherungspflichtigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung- und Pflegeversicherung, sowie geringerer Beitragssatz für Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung).

Aus meiner Sicht besteht bei der Frage der Sozialbeiträge für Familien also noch weiterer Klärungsbedarf – auch vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Selbstverständlich werde ich die Debatte weiter aufmerksam verfolgen.

Unabhängig davon werde ich mich auch künftig dafür einsetzen, dass Familien wirksam unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB

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In Abstimmung mit der Familie N. nimmt die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT dazu Stellung:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

in Abstimmung mit Herrn N. lege ich Ihnen die Einschätzung der  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zu Ihrem Schreiben vom 7. April 2016 an Herrn N. vor. Es geht uns hier nur um den letzten Abschnitt Ihres Schreibens.

  • Eine „Umstellung der Systematik der Sozialversicherung“ mit dem Ziel der Beitragsentlastung für Eltern hätte ohne WENN und ABER logischerweise zur Folge, dass Mitbürger ohne Unterhaltspflichten künftig um mtl. ca. 200.- höher belastet würden.  Und das wäre nur eine äußerst  bescheidene Korrektur des Skandals, dass ausgerechnet Eltern von Kindern seit Jahrzehnten zu Unrecht abgezockt werden. Selbst diese zusätzliche monatliche Belastung kommt bei Weitem nicht heran an den Betrag von 600.-, den Eltern monatlich über staatliche Transferleistungen hinaus für jedes  ihrer Kinder aufwenden müssen. Dazu braucht es, Frau Dr. Reimann, keinen Klärungsbedarf.
http://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-bP/_AES/5yNc_-4G/150930_1200_Tagesgespraech_Sozialabgaben.mp3

  • Zur so genannten „Beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen“ muss ich Sie daran erinnern, dass unterhaltspflichtige Eltern ihr Einkommen sofort durch die Anzahl der Familienmitglieder zu teilen haben. Verdienen Eltern von drei Kindern zusammen monatlich 3500 €, so stehen jedem Familienmitglied nur 700.- zu. Für diese 700.- zahlt jedes Mitglied anteilig seinen 20 %-igen Beitrag zur den Sozialversicherungen, in der Summe also 5x 20% = 100%. Somit bestreitet jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag selbst und ist  mitnichten beitragsfrei mitversichert. Wäre dem so, so müsste lediglich der Vater für seine 700.- Sozialversicherungsbeiträge abführen, nicht jedoch seine Familie. Es ist also ein gerne  transportiertes Märchen, dass Kinder und Ehegatten beitragsfrei mitversichert wären, denn jedem Mitglied der Familie steht nur 1/5 des Familieneinkommens zur Verfügung, während der Single über volle 5/5 verfügen kann.
  • Zuletzt, Frau Dr. Reimann, eine Bemerkung zu der 0,25% igen Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer – eine einzige Farce!  Das macht bei einem Jahresdurchschnittsverdienst von 35 000.- ( 2016 ) monatlich 7,33 € aus. Glaubt die SPD wirklich, mit diesem Aufschlag von 1/400  für lebenslang Kinderlose*) einen gerechten Beitrag zur Rentengerechtigkeit zu leisten? Haben  nicht die Hauptlast der Pflegeversicherung wiederum die Kinder von nachwuchswilligen Eltern zu stemmen?

*)   Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinderlosigkeit schicksalhaft oder beabsichtigt ist. Entscheidend ist die Benachteiligung von Eltern.

Leider vermeiden die Parteien von schwarz über grün bis rotrot  diesen unpopulären aber notwendigen Schritt, der Eltern die nötige Gestaltungsfreiheit brächte, aus Sorge um Stimmenverlust bei Wahlen. Aus demographischer Perspektive ist diese Korrektur für unser Sozialwesen aber überlebens-notwendig. Denn je mehr Lasten Eltern aufgebürdet werden, umso weniger sind sie für weitere Kinder bereit. 2/3 der abgetriebenen Embryonen in Deutschland sind Geschwister von bereits lebenden Kindern, ein Skandal in Anbetracht der deutschen demographischen Katastrophe! Hat nicht jeder Staat die Pflicht zur demographischen Bestandswahrung im Interesse des Wohlstands nachfolgender Generationen?

 
Findet es die SPD  in Ordnung, dass ein Arbeitnehmer mit fünf Kindern den gleichen Beitrag zur Kranken-Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt wie ein Single? Früher sah sich die SPD noch der horizontalen Gerechtigkeit verpflichtet.  Aber heute? Wie Ihr Schreiben an Herrn N. zeigt, rühmt sich die SPD winziger familienpolitischer Pflästerchen. Wundern Sie sich noch, dass SPD-Wähler zur AfD abwandern? Ich behaupte, Frau Dr. Reimann, durch die Missachtung der Ansprüche von Familien sägt die SPD munter an dem Ast, auf dem sie gemütlich ( wie lange noch? ) sitzt.
Mit der Bitte, dieses Schreiben auch an Herrn Oppermann weiter zu leiten, grüßen wir Sie freundlich als ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT
i. A. Bärbel Fischer

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der Deutsche Familienverband hat am 29. 03 2016 zusammen mit dem Familienbund, vertreten durch Universitätsprofessor Dr. Kingreen, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 2015 bzgl. bestimmter Vorschriften des Sozialgesetzbuches, die Familien bei den Abgaben zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung massiv benachteiligen. Die Kampagne ELTERKLAGEN richtet sich gegen die doppelten Beiträge, die Eltern abverlangt werden, indem sie zusätzlich zum Unterhalt für die Kinder (künftige Beitragszahler) auch monetäre Beiträge zu entrichten haben. Pro Kind und Monat geht es um 238 Euro.

http://elternklagen.de

14 Millionen Eltern wollen Beitragsgerechtigkeit

Die deutsche Sozialversicherung muss dringend reformiert werden. Denn Familien werden in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung systematisch benachteiligt, indem sie trotz der hohen Kosten der Kindererziehung mit gleich hohen Beiträgen belastet werden wie Kinderlose. Das ist nicht nur ein Gerechtigkeits-, sondern auch ein verfassungsrechtliches Problem.

http://elternklagen.de/gerechtigkeit-fuer-familien/

Ein Beitrag von Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken (FDK)

Auf zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe!

Beitragsgerechtigkeit für Familien nur über das Bundesverfassungsgericht erreichbar – Familien entsetzt und empört

(Berlin). Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage der Freiburger Familie Essig auf familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge abgewiesen. Nach erschöpftem Rechtsweg ist nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Der Familienbund der Katholiken (FDK) sagte der Familie und ihren Rechtsbeiständen Prof. Kingreen und Dr. Borchert auch dabei Unterstützung zu.

Verwundert zeigte sich der Vertreter des Deutschen Familienverbandes (DFV), der Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing: „Das Bundessozialgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich auf seine frühere Rechtsprechung zurück gegriffen. Das Urteil vom 05.07.2006 war in der Fachwelt wegen Rechtsfehler heftig umstritten. In der gestrigen Verhandlung vorgetragene Gegenargumente der Klagevertreter wurden nicht berücksichtigt.“

Für Überraschung sorgte das Gericht, indem es in seiner Begründung neue, in der Verhandlung nicht angesprochene Daten und Statistiken einbrachte. Die Kläger hatten keine Chance, auf diese für niemandem nachvollziehbare und teilweise geradezu abwegigen Behauptungen zu entgegnen. „Das verletzt in eklatanter Weise das Recht der Kläger auf Gehör“, so der Prozessbeobachter Stresing. Dies sei umso empörender, als die Kläger ausdrücklich zu einer umfassende Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgefordert hatten, was der 12.Senat des Gerichts aber ablehnte. Kläger Markus Essig: „Das Gericht hat den Dialog mit unseren Prozessvertretern verweigert, seinerseits aber mit Daten und Gutachten konträr zur Fachwelt argumentiert.“

Hinter der Klagefamilie, die den Weg zum Bundesverfassungsgericht nun konsequent weiter geht, stehen mehrere tausend weitere Familien. „Unsere Berichterstattung vom Prozess hat mehr als 35.000 Personen erreicht“ so Siegfried Stresing (DFV), der zusammen mit Georg Zimmermann (FDK) den größten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik unter www.elternklagen.deorganisiert. „Uns erreichen Emails und Kommentare, die voller Entsetzen über so viel Ignoranz gegenüber Familien sind. Die darin zu spürende Wut findet nun ein Ventil, indem sich mehr als 1.500 Familien ebenfalls auf den Klageweg machen. Und täglich werden es mehr“, so Stresing.

Für Familie Essig heißt es jetzt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Eine solche wurde vom Gericht nicht vor Dezember angekündigt. Dann bleibt Ihnen 1 Monat zur Verfassungsbeschwerde. Fröhliche Weihnachten und eine schöne Bescherung?

01.10.2015

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

Deutscher Familienverband e.V. • Bundesgeschäftsstelle • Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing
Seelingstr. 58 • 14059 Berlin • Tel: 030 – 30 88 29 60
presse@deutscher-familienverband.de

Eltern klagen über www.elternklagen.de

Auf der Homepage der Erzdiözese Freiburg finden Sie ein Audio-Kurzinterview    ( 4:09 min ) mit Georg Zimmermann, dem Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken im Landesverband Baden-Württemberg, zur bundesweiten Aktion ELTERNKLAGEN,  www.elternklagen.de gemeinsam mit dem Deutschen Familienverband DFV. Zimmermann erläutert die Gründe und die überfällige Notwendigkeit der Aktion.

http://www.ebfr.de/html/audio_und_video.html?t=524003df8758d93972936ad02aaae667&tto=5f3f920c&

Machen Sie mit!                                                                                                          Verhelfen Sie der Aktion zum  Erfolg!                                                                      Informieren Sie andere Familien!

Aus der  SWR-Mediathek:

http://swrmediathek.de/player.htm?show=a1253f00-b2f2-11e4-983e-0026b975f2e6

Dazu auch im FOCUS:

http://www.focus.de/magazin/archiv/sozialbeitraege-familien-sollen-nicht-doppelt-zahlen_id_4456582.html