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Gerechtigkeit für Familien

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Muttertag: Ihr seid die Besten!

Ihr seid die Besten!

Liebe Mitglieder, liebe Familien-Freunde,
am 16. April bin ich Papa eines Sohnes geworden. 3 Tage lang wich ich meiner Lebensgefährtin nicht von der Seite als sie in den Wehen lag. Und wir Männer stehen daneben, wirken irgendwie hilflos und können nur das Nötigste tun.
Eines ist mir dabei sehr klar geworden:
Mütter sind echte Kämpferinnen, sie sind mutig. Sie sind stark! Und sie halten so einiges aus. Mehr als 9 Monate tragen sie ein kleines Leben in sich und bringen es dann unter Schmerzen auf die Welt. Mütter leisten bei der Geburt schlichtweg Außerordentliches. Ebenso die Hebammen, die die werdenden Mamas mit viel Hingabe und Kraft unterstützen.
Also, liebe Mütter! Nicht nur heute ist euer Ehrentag! Wir Väter wissen, ihr seid 365 Tage lang unsere Heldinnen – und die unserer Kinder. DANKE, dass wir euch an unserer Seite haben!
Einen schönen Muttertag wünscht aus dem Deutschen Familienverband,
Sebastian Heimann
PS: Werde Mitglied unserer großen Familie! Werde Fördermitglied im Deutschen Familienverband.

Hände weg vom Kinderfreibetrag!

Eine Kürzung der Kinderfreibeträge zur Refinanzierung der Kindergrundsicherung bedeutet Steuererhöhungen für alle Familien. Eltern in einer der schwersten finanzpolitischen Krisen der Bundesrepublik zusätzlich zu belasten, ist verantwortungslos. Der Deutsche Familienverband (DFV), der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD) sprechen sich entschieden gegen eine Kürzung der Kinderfreibeträge zur Finanzierung der Kindergrundsicherung aus. Die Kürzung der Kinderfreibeträge wird dazu führen, dass Familien, ob Kinderreiche oder getrennt Erziehende, mit höheren Steuern belastet werden.

https://www.familienbund.org/presse/pressemitteilungen/familienverbände-zur-kindergrundsicherung-hände-weg-vom-kinderfreibetrag

Siehe auch:

Deutscher Familienverband
www.deutscher-familienverband.de
Familienbund der Katholiken
www.familienbund.org
Verband kinderreicher Familien Deutschland
www.kinderreichefamilien.de

 

 

Jämmerliches Urteil nach 16 Jahren Einsatz für Familiengerechtigkeit

Weiterleitung > deutscher Familienverband und Familienbund der Katholiken

Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.
(Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“
2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.
„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“
Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“
Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.
Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“
Weitere Informationen
Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“
Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)
FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
E-Mail: redaktion@deutscher-familienverband.de
Web: www.deutscher-familienverband.de

Kein Rentenfonds zulasten von Familien!

Kein Rentenkapitalfonds, der Familien zusätzlich belastet!

7. Dezember 2020  |Pressemitteilungen

Reformbestrebungen bei der Rente dürfen die ohnehin stark belasteten Familien nicht zusätzlich benachteiligen, mahnt der Deutsche Familienverband.

(Berlin). Arbeitsminister Heil will Selbstständige in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) aufnehmen und der CDU-Bundesausschuss für Soziale Sicherung und Arbeitswelt denkt an einen Fonds für eine Kapitalanlage innerhalb der GRV. „Es ist richtig, dass neue Wege für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Alterssicherung gesucht werden. Sie müssen aber die Menschen in den Mittelpunkt stellen, ohne die es keinen verlässlichen Generationenvertrag gibt: Eltern und ihre Kinder“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands (DFV).

Weiterlesen: Kein Rentenkapitalfonds, der Familien zusätzlich belastet!

Kinderbonus ja, aber nicht nur!

Der Deutsche Familienverband mit seinem Präsidenten Dr. Klaus Zeh setzt sich dafür ein, die Familienarbeit während des Corona-Lockdowns nicht nur zu honorieren, sondern auch künftig in Bildung und Betreuung zu investieren. Dabei widerspricht er der Meinung, gute Betreuung und frühkindliche Bildung von Kleinkindern könne ausschließlich in Kitas stattfinden. Das bedeutet, dass auch familiäre Betreuung gleichermaßen honoriert gehört.

Die Corona-Pandemie hat wieder einmal die außerordentliche Bedeutung von Familien für unsere Gesellschaft ins Bewusstsein gerückt. Ohne sie wäre der Lockdown nicht so erfolgreich gewesen. Mit dem Kinderbonus zollt die Bundesregierung der doppelten Belastung von Familien verdienterweise Anerkennung. Die Systemrelevanz von Familien sollte sich noch stärker in der Familienpolitik widerspiegeln, findet der Deutsche Familienverband…..

Weiterlesen:

https://www.deutscher-familienverband.de/deutscher-familienverband-kinderbonus-ja-aber-nicht-nur/

DFV: Eine echte Hilfe ist das Betreuungsbudget

Der Deutsche Familienverband DFV äußert sich mit einer Pressemeldung zur Situation von Familien in der Corona-Krise:

Familien in der Coronakrise: Eine echte Hilfe ist das Betreuungsbudget

Pressemeldung 14. Mai 2020

Je länger die Krise dauert, desto offensichtlicher werden die existenziellen Sorgen von Familien sichtbar. Angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über soziale Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise fordert der Deutsche Familienverband ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat.

……

Familien in der Coronakrise: Eine echte Hilfe ist das Betreuungsbudget

 

Valentinstag – einmal anders!

Sehr geehrte Damen und Herren des ARD-Mittagsmagazins vom 14. 02. 2020,

heute am Valentinstag sangen Sie das Hohelied auf das Singledasein. Ihre Protagonistin pries die Unabhängigkeit, die Freizeit, die Vorteile nichts teilen zu müssen, Vorteile auf dem Wohnungsmarkt, sich den Tagesablauf nach eigenem Gusto organisieren zu können,  und sich im Endeffekt auf eine Rente freuen zu können, die Elternarbeit missachtet, etc. Alles Binsenweisheiten – nur keine neue Erkenntnis!

Ich stimme auch zu, dass sich eine Lebensform als Single ganz gut anfühlt, betrachtet man zum Vergleich das Leben einer Ehefrau oder Mutter, die ganztags und häufig auch nachts für ihre Familie da ist, bzw. da sein  w i l l. Für sie bedeutet es Glück, ihrer Familie zur Verfügung zu stehen, obwohl sie auf so manches verzichten muss. Der Unterschied besteht darin, ob ein Mann oder eine Frau sich in ihrer Aufgabe wohl fühlt. Für manche Menschen und deren potentielle Kinder ist es tatsächlich besser, sie leben als Single, als mit einer ungeliebten, und daher vernachlässigten Familie.

 

Singles beschweren sich offenbar über zu hohe Steuern, obwohl sie keine Familie zu alimentieren haben (s. Art. 3 GG). Dagegen zahlen Eltern von mehreren Kindern verfassungswidrig exakt den gleichen Betrag in die Sozialversicherungen wie ein Single. Die Familiengröße, mit einem oder sieben Kindern spielt überhaupt keine Rolle. Diese Regelung ist (einzigartig in Europa) für die deutsche Kinder-und Familienarmut ursächlich.  Siehe Horizontaler Vergleich des deutschen Familienverbands von 2019:

https://deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/233-horizontaler-vergleich-2019

Doch allen Mahnungen zum Trotz weigert sich unser Gesetzgeber (Parlament), das missglückte Adenauer´sche Sozialgesetz zu reformieren, um nicht nur Kinderarmut, sondern auch Altersarmut zu verhindern. Denn Mütter, die sich aus gutem Grund selbst um die Betreuung, Erziehung und Bildung ihrer Kinder kümmern, können gar nicht vollzeitig, sondern nur minimal erwerbstätig sein. Daher erzielen sie in Teilzeitjobs nur wenig Erwerb und daher entsprechend kaum Rentenanwartschaften.

Sehr geehrte MiMa-Macher, Sie vergaßen in Ihrer heutigen Sendung darauf hinzuweisen, dass nämlich Singles, die die Verantwortung für die nächste Generation an junge Eltern delegieren, im Alter ohne jeglichen Skrupel von deren  Kindern als Beitragszahler eine üppige Rente erwarten. Feine Lösung: Kinderkosten bei Eltern abladen, Kindernutzen aber selbst genießen. Auch noch so medienwirksame finanzielle Pflästerchen aus dem Familienministerium (Giffey) verhindern die Verarmung jener Väter und Mütter nicht, die sich noch immer für den Fortbestand der Gesellschaft verpflichtet fühlen.

Was ich dem ARD-Mittagsmagazin vorwerfe, das ist der blinde Blick auf die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie preisen die Vorzüge des Single-Lebens und vergessen dessen Konsequenzen, so als ob sich nach dem Ableben der von Ihnen besungenen Singles die Rentenprobleme von selbst erledigt hätten. Auf solche Beiträge können Ihre Zuschauer gut und gerne verzichten, weil sie zu nichts taugen. Anders wäre es gewesen, wenn Sie dafür plädiert hätten, eine respektable Altersabgabe für Singles einzufordern. Das wär doch mal ein denkwürdiger Beitrag zum Valentinstag gewesen!

Dieses Schreiben wird auch im Internet verbreitet werden.

Mit überaus skeptischen Grüßen

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Halbzeitbilanz Große Koalition: Kaum Aufbruch für Familien

(Magdeburg). Für den Deutschen Familienverband ist die bisherige familienpolitische Leistung der Bundesregierung durchwachsen. Müsste man ein Zwischenzeugnis ausstellen, wäre sie versetzungsgefährdet. „Noch immer ignoriert die Große Koalition die verfassungsmäßig notwendige Beitragsentlastung von Familien in der Sozialversicherung“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh im DFV-Bundesverbandsrat in Magdeburg….

Lesen Sie die gesamte Pressemitteilung:

https://deutscher-familienverband.de

Die heutige Situation der Familie aus drei Perspektiven

Pressemeldung des Verbandes FAMILIENARBEIT e. V.

 

Drei Stellungnahmen zum „Tag der Familie“

 

Zum „Internationalen Tag der Familie“ am 15. Mai stellen wir drei Stellungnahmen gegenüber, die die Situation der Familie in unserer Gesellschaft charakterisieren:

 

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages findet viele Worte für Allgemeinplätze. Weder wird Neues mitgeteilt noch werden konkrete Mängel benannt, geschweige denn notwendige Schritte zu einer Besserung für die Familien angeführt. Belastungen würden „ständig größer“, ohne dass nach den Ursachen oder Konsequenzen gefragt wird (1).

 

Der Deutsche Familienverband, der immer wieder auf die familienpolitischen Defizite hinweist, deutet eine Lösungsstrategie an, die darin besteht, dass auch den Kindern bei demokratischen Wahlen das Gewicht zugestanden werden sollte, das ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Für Kinder, die altersbedingt noch nicht wählen können, sollen die Eltern deren Interessen auch bei Wahlen wahrnehmen, zumal sie auch alle anderen Rechte der Kinder zu vertreten haben (2).

 

Der Familienbund der deutschen Katholiken zitiert den ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhof, der seine Skepsis gegenüber der geplanten Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zum Ausdruck bringt. Die Rechte der Kinder seien am wirksamsten von ihren Eltern zu schützen. Um diese Aufgabe optimal erfüllen zu können, fordert Kirchhoff eine finanzielle und zeitliche Entlastung der heute finanziell und/oder zeitlich überlasteten Eltern. Das seien die erforderlichen „großen Maßnahmen“ (3).

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Johannes Resch, meint dazu: „Während die wenigen und wenig einflussreichen Interessenvertreter der Familien auf Defizite und Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Kinderrechte hinweisen, erschöpft sich die Kinderkommission als angebliche Fürsprecherin der Kinder im Bundestag in nichtssagenden Ausführungen. Wenn nicht einmal die parteiübergreifende Kinderkommission zu den kindbezogenen Mängeln Stellung bezieht, ist das auch ein Armutszeugnis für die Gesamtheit des Bundestages.

 

Quellen:

(1) https://www.jugendhilfeportal.de/politik/kinder-und-jugendpolitik/artikel/kinderkommission-zum-internationalen-tag-der-familie/

(2) https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/852-deutscher-familienverband-begr%C3%BC%C3%9Ft-aussagen-des-verfassungsjuristen-kirchhof-zum-wahlrecht-ab-geburt

(3) https://www.familienbund.org/presse/pressemitteilungen/paul-kirchhof-%E2%80%9Ewir-m%C3%BCssen-nicht-neue-grundrechte-ausdenken-sondern-wir