Massenabfertigung in Kitas

Der Verein Verantwortung für die Familie e. V. warnt: In vielen Kitas herrscht desolater Ausnahmezustand. Nahezu alle bedeutenden Kindheitspädagogen warnen vor einem Kollaps des Betreuungssystems. DIE ZEIT hat kürzlich Sorgen von Eltern und Mitarbeitern der Einrichtungen zusammengestellt, die wir hier auszugsweise zur Kenntnis geben:

Massenabferigung in Kitas

………………..

Eine Langzeitstudie des Jacobs Center der Universität Zürich unter der Leitung von Prof. Averdijk mit Daten von 1675 Kindern zur sozialen Entwicklung von der Kindheit bis ins Erwachsenenalter bestätigte soeben bisherige negative Erfahrungen einer Krippenversorgung:

Je mehr Zeit Kinder in einer Kita verbracht hatten,
– desto häufiger neigten sie zu agressivem Verhalten,
– umso öfter zeigten sich ADHS-Symptome. ADHS-Symptome blieben auch – bei älteren Jugendlichen, die lange Zeit in Kitas verbracht haben, laut deren Selbsteinschätzung, bestehen.
– desto höher war bei Kindern aus prekären Verhältnissen ihr späterer Drogenkonsum.

– nahmen Ängstlichkeit und Depressionen nach Beobachtungen der Eltern zu.
– ahmen Krippenkinder problematisches Verhalten ihrer Altersgenossen nach.

Keinen Hinweis gibt die Studie aber darauf, dass Kinder aus benachteiligten Verhältnissen von einem Kita-Besuch profitieren würden.

Lehrer beobachteten mehr aggressives Verhalten und Aufmerksamkeitsprobleme bei den Schülerinnen und Schülern, die mehr als drei Tage bei einer Tagesmutter verbracht hatten.

Bei individueller Familienbetreuung zeigten sich lt. Prof. Margit Averdijk diese Probleme nicht. Weitere Hinweise finden sich auch hier.

Eltern werden mit falschen Verlockungen (Bildung) und finanziellen Anreizen bewegt, ihre Kinder in der Kita abzugeben.Wenn man aber sieht, wie teilnahmlos-stumm kleine Kinder in Krippenwagen durch die Straßen gefahren werden, bleibt von behaupteter „Bildung“ kaum etwas übrig. Eltern nicht gestörter Kinder fällt es inzwischen immer schwerer, unbelastete Spielkameraden zu finden.

 

 

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Bricklebrit !

Abgelehnter Leserbrief auf die Meldung:                                                                „729 Millionen Euro für Kitas im Südwesten“                                          Schwäbische Zeitung, 17. September 2019

Zwei fröhliche Frauen auf dem Foto: Frau Kultusministerin Eisenmann und Frau Familienministerin Giffey. Die eine darf als Goldesel 5,5 Mrd. Euro an die Länder verteilen, die andere freut sich über die dem Ländle zugedachte Dreiviertelmilliarde. Bricklebrit! Diese Dukaten aus den Taschen der Steuerzahler sollen nach dem „Gute-Kita-Gesetz“ in die „frühkindliche Bildung“ fließen. Waren denn die Kitas bis dato doch nicht so gut, wie man uns Eltern seit 25 Jahren weismachen will? Hat man uns nicht pausenlos gepredigt, dass unseren Jüngsten nichts Besseres passieren kann, als die Kita zu besuchen? Gefragt allerdings hat man die Winzlinge nicht. Sie hätten sich womöglich ganz anders entschieden.

Nun werden Kleinkinder ja auch bei Tagesmüttern, Großeltern, Nachbarn oder in ihrer eigenen Familie „früh gebildet“. Doch für diese Bildung hat unser so genanntes Familienministerium keinen Goldesel parat. Für sie fällt nicht ein Cent auf das Tuch, sondern lediglich Geringschätzung und Hohn. Gleichbehandlung sieht jedenfalls anders aus. Diskriminierung ist meines Wissens noch immer ein Straftatbestand!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bittere Versäumnisse

Die Zeitschrift Publik-Forum beurteilt die einjährige Arbeit der fünf Neulinge in den Ministerien: Scheuer (Verkehr), Spahn (Gesundheit), Klöckner (Landwirtschaft), Schulze (Umwelt) und Giffey ( Familie, Frauen, Jugend). Alle außer Frau Giffey bekommen „ihr Fett weg“. Deren GUTE und STARKE Politik scheint alle Wünsche aus Sicht der Journalistin Ulrike Scheffer zu erfüllen.  Doch Eltern selbst hat sie offenbar nicht nach deren Einschätzung gefragt.

 

Betr.:  „Die Frischlinge“ Publik-Forum 3/2019

Sehr geehrte Frau Scheffer,

im Gegensatz zu den kritischen Beurteilungen der einjährigen politischen Arbeit der „Frischlinge“ ( PF 3/ 2019 ) kommt Frau Franziska Giffey eindeutig zu gut weg. Ihr haben wir das „Gute- Kita-Gesetz“ und das „Starke-Familien-Gesetz“ zu verdanken, deren Titel allein schon skeptisch machen. GUT und STARK sind nämlich beide Gesetze nicht. Ja sicher, Frau Giffey hat ein Herz für Geringverdienerfamilien, und sie schießt jährlich zusätzliche 700 Millionen in deren Alimentierung. So nötig die Betroffenen das Geld brauchen, GERECHT ist das allemal nicht. Denn Familien weiter im Bittstellermodus zu stabilisieren, anstatt endlich unser familienblindes Sozialgesetz zu reformieren, das ist wahrlich keine Heldentat. 

Was Not tut hat das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahrzehnten bereits in entsprechenden Urteilen gefordert, nämlich Familien gegenüber Bürgern ohne Unterhaltspflichten  n i c h t   weiter zu benachteiligen. Doch bis heute belasten familienblinde Abgaben, Verbrauchssteuern, Mobilitäts-, Wohn-und Energiekosten Familien mit jedem weiteren Kind zunehmend mehr. Das ist die eigentliche Ursache für die steigende Kinderarmut. Im vergangenen Jahr geriet eine Familie mit zwei Kindern bei einem Jahreseinkommen von 35 000 € bereits mit 2 319 € unter ihr Existenzminimum, während der Single sich über ein frei verfügbares Einkommen von 13 307 € bei gleichem Einkommen freut.             

Differenz: 15 626 € !  Bei vier Kindern beläuft sich die jährliche Differenz                     bereits auf 25 382 € !
Siehe Deutscher Familienverband – Horizontaler Vergleich:
 

Eltern investieren noch immer  d o p p e l t  in die Zukunft unseres Staates: einmal durch Kindererziehung und zusätzlich durch starre Beiträge, welche die Anzahl der Kinder ignorieren. Familien müssen von ihrer Arbeit leben können und ihre Erziehungsleitung honoriert bekommen, denn schließlich sind deren Kinder die Träger des Sozialstaates von morgen.

Bis zum heutigen Tag hielt es kein Familienminister, einschließlich Frau Giffey für nötig, Nägel mit Köpfen zu machen, so dass keine Familie mehr entwürdigt auf Almosen angewiesen ist. Bis heute wird Familien das X-fache dessen weggenommen (s.o.), was man ihnen in Gönnerpose zurück gibt. Da kann die Ministerin ihre Gesetze mit noch so wohlklingenden Adjektiven schmücken. Um lediglich das Geld des Steuerzahlers zu verteilen braucht es weder Fantasie noch Sachverstand.

Die seit U.v.d. Leyen gespaltene Elternschaft in erwerbstätige, die den Steuerzahler pro Kind und Monat ca.1300 € kosten, und in Eltern, die ihre Kleinkinder selbst oder privat betreuen und dafür 0,00 € Ausgleich bekommen, ist auch für Frau Giffey kein Ärgernis, obwohl diese verfassungswidrige Ungerechtigkeit zum Himmel schreit.

Zum Anderen dürfte Ihnen, werte Frau Scheffer, nicht entgangen sein, dass Frau Giffey in ihrem Vorwort zu der „Ene-mene-muh“ – Anleitung für Kita-Erzieher, im so genannten „Kampf gegen rechts“ die Bespitzelung von Eltern guthieß und dies sogar noch gegen Kritik verteidigte. Sind wir schon wieder so weit?

Man kann das Hohelied auf Frau Giffey nur singen, wenn man die Augen verschließt vor den bitteren Versäumnissen im Familienministerium.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Betreuungsbudget gefordert

Herr Dr. Johannes Resch war eingeladen worden, sich an der Anhörung zum  zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018 im Bundestag zu beteiligen. 

Hier seine schriftliche Stellungnahme, nicht nur Krippen, sondern die Betreuung durch die Eltern selbst in das Förderprogramm mit einzubeziehen.


Frau Sabine Zimmermann                                                                                     Deutscher Bundestag                                                                                          Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend                                                    Platz der Republik 1                                                                                                   11011 Berlin

                                                                                                                                      30.10.2018

Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018

Dr. Johannes Resch                                                                                                 Verband Familienarbeit e.V., Stellvertretender Vorsitzender                                       Bündnis „Rettet die Familie“, Stellvertretender Vorsitzender 

Zu meiner Person:

Als Arzt für Neurologie und Psychiatrie und ehemaliger Leitender Arzt eines Versorgungsamtes bin ich mit sozialen Themen gut vertraut. Zuvor habe ich mich am Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin der Uni Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent mit den sozialen Bedingungen der Kindheitsentwicklung auseinandergesetzt. Dabei wurde ich zur familienpolitischen Aktivität motiviert. Seit 2011 bin ich im Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. und des Bündnisses „Rettet die Familie“

Zum Gesetzentwurf:

Der Gesetzentwurf unterscheidet mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen Kinderkrippe und Kindergarten. Das erschwert die Stellungnahme, da oft schwer zu deuten ist, was eigentlich gemeint wird. Die Zeiten U3 und das Kindergartenalter (3 bis 6) sind entwicklungspsychologisch ganz unterschiedlich zu beurteilen. Im Kindergarten sollen auf spielerische Weise Fertigkeiten und soziales Verhalten gegenüber Gleichaltrigen erlernt werden. Das kann dann durchaus als „Bildung“ bezeichnet werden. Bei U3-Kindern spielt Bildung und Sozialkompetenz aber eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist in dieser Zeit, dass das Kind sich geborgen fühlt, Sicherheit erwirbt und Vertrauen gewinnt. All das wird als „Bindung“ umschrieben. Bindung ist weder Bildung noch Kompetenz, aber Voraussetzung dafür, dass später ein Verlangen nach Bildung entsteht und sich soziale Kompetenz entwickeln kann. 

„Bindung“ kann auch in einer Kinderkrippe entstehen. Jedoch sind die Voraussetzungen hierfür ungleich schwieriger als in einer Familie (wechselndes Personal, ungenügender Personalschlüssel, fehlende biologische Beziehung). Werden die grundsätzlichen Unterschiede dieser Altersphasen nicht beachtet, besteht die Gefahr gewaltiger Fehlinvestitionen. Das Kita-Gesetz scheint viel stärker von arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten geprägt zu sein als vom Bemühen um das Kindeswohl. Viele Behauptungen im Gesetzentwurf, Kinderkrippen würden den Kindern nutzen, lassen sich anhand der Fachliteratur nicht belegen.

Eine große Gefahr im U3-Alter ist, dass das Kind in einer Krippe einem Dauerstress ausgesetzt wird (Trennung von den Eltern, Lärmpegel u.a.), dem es nur mit einer seelischen Abstumpfung begegnen kann. Daraus folgen dann später oft psychische Störungen, mangelnder Lernwille und soziales Risikoverhalten. Wir behaupten nicht, dass jedes Krippenkind in dieser Hinsicht gefährdet ist. Für die Mehrheit dürfte es aber gelten. Jedenfalls ist das Risiko für Dauerstress bei Krippenbetreuung höher als bei elterlicher Betreuung. Das zeigen Reihenuntersuchungen mit Bestimmungen von Cortisol sehr eindeutig.

Wenn Krippenbetreuung einseitig gefördert wird und das dann auf Kosten der elterlichen Betreuung geht, ist das epidemiologisch gesehen als eine Begünstigung späterer psychischer und sozialer Störungen anzusehen. Diesen Zusammenhang haben entsprechende prospektive Langzeitstudien in den USA und Kanada auch gezeigt. Vergleichbare Untersuchungen mit anderen Ergebnissen gibt es nicht. Die Behauptung, in Deutschland sei das alles anders, ist spekulativ.

Eine Verbesserung der Bedingungen in Kinderkrippen ist sicher nicht falsch. Aber es ist zu fragen, ob die erforderlichen Finanzmittel nicht besser angelegt wären, wenn nicht die Krippen sondern die Betreuung verbessert würde. Was aber eine gute Betreuung für ein Kind ist, können die Eltern in der Regel am besten beurteilen. Auch unser Grundgesetz ist dieser Auffassung. Die Milliarden für die Kinderkrippen wären also in den Händen der Eltern besser angelegt. Sie sollten beurteilen, ob ihr Kind reif genug ist, um in eine Krippe zu gehen, um den Aufenthalt dort stressfrei zu erleben oder ob es eben besser ist, das Kind selbst zu betreuen.

Wir treten daher dafür ein, den Eltern das Geld zu geben. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit. – Das stimmt auch mit dem Konzept des Deutschen Familienverbandes (DFV), einem anderen Eltern-Verbandes, überein. Er fordert ein Betreuungsbudget von mindestens 700 € pro Monat, über das die Eltern frei verfügen können. Das entspräche dann auch der Praxis, dass Pflegebedürftige ihre Pflegeperson selbst wählen können. 


Einleitende Stellungnahme zur Anhörung am 5.11.2018

Johannes Resch

Unser Verband Familienarbeit tritt seit 40 Jahren für die Gleichberechtigung der Eltern in der Gesellschaft ein, die es bei uns seit Langem nicht mehr gibt. Weiterhin fordern wir eine Gleichberechtigung verschiedener Elterngruppen untereinander, lehnen also eine Privilegierung oder Benachteiligung einzelner Elterngruppen ab. Der Staat hat schon vom GG her kein Recht, die Eltern in irgendeiner Richtung zu bevormunden, wenn es keinen rechtfertigenden Grund dafür gibt. 

Aber zum Gesetzentwurf: Ein Mangel des Gesetzes ist, dass mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen U3-Alter und Kindergartenalter unterschieden wird. Beides ist aber aus entwicklungspsychologischer Sicht auseinanderzuhalten. Wenn die Bundesregierung von einem Urteil des BVerfG zum Kindergarten einfach auf U3-Kinder schließt (wie auf S. 13 des Entwurfs) , zeigt sie, dass der gravierende Unterschied noch gar nicht begriffen worden ist.

Im Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen darum, durch zusätzliche Finanzmittel die Qualität der Kitas zu verbessern.  Soweit U3-Kinder betroffen sind, halten wir den immer weiter gehenden Ausbau der Kitas für einen Holzweg, weil er nur durch Arbeitsmarktpolitik und Profitdenken in der Wirtschaft zu begründen ist. Der Maßstab sollte aber das Kindeswohl sein. Über das Kindeswohl haben aber schon laut GG in erster Linie die Eltern zu entscheiden. Die Eltern müssen also zunächst Wahlfreiheit erhalten. Der gegenwärtige und nach dem Gesetz geplante einseitige Krippenausbau diskriminiert alle Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen wollen. 

Es gibt eine ganze Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen, die ein höheres Risiko für die soziale Entwicklung durch Fremdbetreuung von U3-Kindern zeigen. Die stammen zwar vor allem aus dem Ausland. Deutschland wäre aber hervorragend geeignet gewesen, entsprechende prospektive Langzeitstudien ebenfalls durchzuführen. Dass das bisher nicht geschehen ist, spricht dafür, dass sie politisch nicht gewünscht sind, vermutlich, weil man sich vor den Ergebnissen fürchtet.

Unsere Forderung: Richtig ist, dass der Staat eine finanzielle Verantwortung für die Kindererziehung trägt, weil sie heute der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war. Aber diese finanzielle Verpflichtung darf er nicht mit einer Bevormundung der Eltern verbinden, wie sie ihre Kinder erziehen sollen. Das ist weder sachlich gerechtfertigt, noch mit unserem Grundgesetz vereinbar. Wir fordern also ein Betreuungsbudget, über das die Eltern selbst verfügen können, das sie wahlweise zur Finanzierung der Eigenbetreuung oder einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden können.

 

Siehe auch:

https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NzcxMTg=&mod=mod454590

und

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-pa-familie-kindertagesbetreuung/570840.

Gute KITA oder gute ELTERN?

Der Deutsche Familienverband DFV begrüßt das „Gute-KITA-Gesetz“ (dafür will die Bundesregierung bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen ) mit zwei Einschränkungen:

  1. Es fehlt die Definition, was  „gute“ Kita leisten muss.
  2. Was für eine Familie die beste Lösung ist, das entscheidet allein die Familie, nicht der Staat. Daher plädiert der DFV für ein Familienbudget, das allen Eltern zusteht, um ihnen selbst die Entscheidung über die Art der Kinderbetreuung zu überlassen. Siehe:

https://deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/819-kita-qualitätsentwicklungsgesetz-deutscher-familienverband-mahnt-echte-wahlfreiheit-bei-der-kinderbetreuung-an

Siehe auch: