Mütterrente erweitern! – SOLI in die Beitragskasse überführen!

Im Interview mit Tobias Schmidt spricht sich die FDP Generalsekretärin Nicola Beer gegen die Mütterrente aus mit der Begründung, gegen Altersarmut sei diese keine Hilfe, weil sie auf die Grundsicherung angerechnet würde. Doch dieser Skandal ließe sich ruckzuck beseitigen, indem man die Mütterrente eben zur Grundsicherung hinzufügt. Mütterrenten müssen nicht nur Altersarmut beseitigen, sondern die Leistung der Mütter vor 1992 honorieren. Aber auch dafür gibt es bei der FDP kein Verständnis. Sie plädiert lieber für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ( SOLI ) – ein Vorschlag, der Familien total aus dem Auge verliert.

OFFENER  BRIEF

Schwäbische Zeitung – Nachrichten & Hintergrund 11. 11. 2017, Nachgefragt

 

Bei dem „zentralen Versprechen aller Parteien, den SOLI auf null zu führen“ soll die „Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt “ demonstriert werden ( Zitat ). Dabei demonstriert die Politik genau hier ihre Un-glaubwürdigkeit.

Denn ab dem 2. Kind zahlt ein gesetzlich Versicherter bei einem mittleren Jahreseinkommen von 50 000 Euro gar keinen Soli. Da Familien durch Kindererziehung  Solidaritätsarbeit per se leisten, war die Verschonung vom Soli mehr als gerechtfertigt. Will man diesen abschaffen, so werden zwar Gutverdiener ohne Kinder üppig, Familien jedoch um keinen einzigen Cent entlastet, obwohl diese weiterhin solidarisch die Nachwuchsarbeit leisten.

Ein „Schritt in die richtige Richtung“ wäre, den Soli umzulenken in die Beitragskassen, um endlich  den unerträglichen Zustand zu beenden, dass Eltern mehrerer Kinder gleich hohe Beiträge zahlen müssen wie Arbeitnehmer, die keine oder geringe Unterhaltskosten aufzubringen haben. So zahlt das Ehepaar mit sechs Kindern genau wie das Ehepaar ohne Kinder ( Jahresbrutto 50 000.-)  10 263 Euro an jährlichen Sozialabgaben. Seit fast 20 Jahren ignorieren unsere Regierungen die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass  Eltern je nach Kinderzahl bei den Beiträgen entlastet werden müssen. Doch dafür scheint auch bei den „Jamaikanern“ der politische Wille zu fehlen.

Hier wäre ein Hebel, um Kinderarmut (=Familienarmut ) zu vermeiden, denn am Ende des Jahres fehlen der Familie mit sechs Kindern bis heute von ihrem gesetzlichen Existenzminimum volle 12 361 Euro, also jeden Monat mehr als tausend Euro.

( Quelle: Horizontaler Vergleich – Familienbund Freiburg )

Bärbel Fischer                                                                                                          FORUM  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Was das „Forum Deutscher Katholiken“ von einer neuen Bundesregierung erwartet

Hubert Gindert, Initiator und Vorsitzender des Forums Deutscher Katholiken fordert eine POLITIK MIT ZUKUNFT von der neuen Bundesregierung.

„Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sind in den Wahlen zum Bundestag in der Wählergunst abgestürzt. Parteifunktionäre fragen, wie kann eine Regierung trotz hoher Beschäftigung und boomender Wirtschaft so abgestraft werden? Die Antwort heißt: „Der Mensch lebt nicht von Brot allein“. Er hat noch Bedürfnisse und Sorgen, die für ihn zu kurz kamen, z.B. ausreichende Sicherheit, die Furcht vor Überfremdung durch Massenzuwanderung, drohende Altersarmut.“ …

http://forum-deutscher-katholiken.de/was-das-forum-deutscher-katholiken-von-einer-neuen-bundesregierung-erwartet/

 

Kinderarmut ist Familienarmut

Betr.: Zum Leitartikel Chancengleichheit bringt Gewinn

Schwäbische Zeitung, 24. Oktober 2017

 

Sehr geehrter Herr Redakteur Wolfgang Mulke,

für Ihren heutigen Leitartikel zur steigenden Kinderarmut in Deutschland bin ich Ihnen sehr dankbar. Auch wenn alle paar Monate auf dieses skandalöse Problem seitens der Familien-und Wohlfahrtsverbände hingewiesen wird – tut sich etwas? Nein!

 

Dabei ist es bereits ein Skandal für sich, dass Familien als die Quelle künftiger Prosperität  in unserem Land wie Weihnachtsgänse ausgenommen, und anschließend wieder „gefördert“ werden müssen, um nicht total in Armut zu fallen. Sie werden zu Almosenempfängern degradiert, obwohl sie Wurzelarbeit von höchster Qualität leisten, die der Politik allerdings nur ein Nasenwasser wert ist, und die ökonomisch einfach unter den Tisch fällt.

Wollen Sie wissen, wie sich Kinderarmut verhindern lässt?

Politik und Medien müssten sich nur bei den Familienverbänden schlau machen. Die Antworten liegen auf dem Tisch.

Sie schreiben von dreistelligen familienfördernden Milliardenbeträgen, die falsch verteilt werden. Dass von 200 Mrd. behaupteter Familienförderung nur 55 Mrd. echte Förderung sind, darüber informiert Sie der Deutsche Familienverband und der Familienbund Freiburg:

 

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/781-kinderarmut-laesst-sich-verhindern-mit-der-umsetzung-von-urteilen-des-bundesverfassungsgerichts 

 

http://www.familienbund-freiburg.de/html/content/das_200_milliarden_euro_maerchen.html?stichwortsuche=200-Milliarden-Euro-Märchen%2C200%2CMilliarden%2CMärchen.pdf%2CMilliarde

 

Der Horizontale Vergleich zum frei verfügbaren Einkommen                                                                                                                                                       http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

zeigt auf, dass familienblinde Sozialabgaben eine Familie mit jedem weiteren Kind weiter in die Armut treiben, weil anders,  als bei der Steuer die Kinderzahl keine Rolle spielt. Eltern mit fünf Kindern zahlen den gleichen Betrag in Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie ein Single. Damit geraten sie bei einem Jahreseinkommen von 30 000.- bereits beim 2. Kind mit 5 006.- unter ihr Existenzminimum. Bei fünf Kindern ist der Verlust bereits 19 346.-

 

Die Stellschrauben liegen beim Gesetzgeber. Wenn er Familien-und Kinderarmut wirklich verhindern wollte, müsste er unser Sozialgesetz familiengerecht reformieren. Denn ein Sozialgesetz, das Armut bewirkt anstatt sie zu verhindern, gehört in die Tonne! Statt dessen wirft der Gesetzgeber lieber mit Alibi-Almosen um sich. Wäre ihm wirklich daran gelegen, Kinder aus der Armut zu holen, würde er endlich umsetzen was das Bundesverfassungsgericht bereits 2001 der Regierung aufgetragen hat, nämlich Beitragsgerechtigkeit zu gewähren, damit Familien nicht zum Ackergaul derjenigen werden, die sich Unterhaltskosten ersparen.

 

Sehr geehrter Herr Mulke, leider beschränkt sich Ihr Leitartikel auf Fördermaßnahmen für arme Kinder. Die Ursachen von wachsender Familienarmut bleiben aber im Dunkeln. Sollten Sie sich ernsthaft mit dem grandiosen Versagen der deutschen Familien-und Generationenpolitik befassen wollen, so empfehle ich Ihnen das Büchlein  SOZIALSTAATSDÄMMERUNG von dem Sozialrichter i.R. Jürgen Borchert (Riemann-Verlag München) www.elternklagen.de

 

Im Auftrag unserer ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

info@familiengerechtigkeit-rv.de

http://forum-familiengerechtigkeit.de

www.rettet-die-familie.de

 

FAZ – Ehe für alle – Die Verfassung wird verbogen

Eine große Koalition des Gewissens will ein Fundament des Gemeinwesens durch ein einfaches Gesetz neu fassen, statt mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit das Grundgesetz zu ändern. Soll das etwa Schule machen?

29.06.2017, von REINHARD MÜLLER, FAZ

 

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ehe-fuer-alle-die-verfassung-wird-verbogen-15083198.html

Ebenso:

„Ehe für alle ist eine Mogelpackung“

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bayerns-justizminister-ehe-fuer-alle-ist-mogelpackung-15094699.html

 

 

 

Kann die „Ehe für alle“ noch scheitern?

Mögliche Verfassungsklage

Künftig gilt die Ehe für alle, der Bundestag hat das mit Mehrheit beschlossen. Doch das letzte Wort könnte das Verfassungsgericht haben.

Von Dietmar Hipp, Spiegel online

 

 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ehe-fuer-alle-bundesverfassungsgericht-koennte-das-gesetz-noch-kippen-a-1155327.html

 

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte an die Adresse von Kritikern, die Gesetzesänderung sei verfassungsgemäß. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Öffnung der Ehe sei nicht notwendig. Artikel 6 besage, Ehe und Familie stünden unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es sei aber keine Definition von Ehe in der Verfassung enthalten. Zudem gehe es nicht darum, was die Verfasser des Grundgesetzes unter dem Begriff Ehe verstanden hätten, sondern was Ehe heute im Jahr 2017 bedeute.

 

 

 

 

Unhaltbares Urteil

Der Deutsche Familienverband klärt auf:

Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ hat Beeindruckendes geschafft: Bis heute wehren sich tausende Familien gegen zu viel erhobene Beiträge in den Sozialversicherungen. 

Die Initiatoren – der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken – unterstützen und begleiten die engagierten Familien auf dem Weg durch die Instanzen.  376 Familien stehen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Pflegevorsorgefonds vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Gegen das unhaltbare Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.9.2015 mit der Frage der Beitragsentlastung von Eltern in der Sozialversicherung laufen  Prof. Dr. Christian Seiler, ausgewiesener Staatsrechtler an der Universität Tübingen, und die Staatsrechtslehrerin Prof. Dr. Anne Lenze,  Sturm.

http://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/740-die-bundesbank-muss-farbe-bekennen

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Maischberger!

Sehr geehrte Frau Maischberger,

sehr interessiert verfolgte ich Ihre Publikumsdebatte zum Thema: „Wie gerecht/ungerecht ist Deutschland?“ Zunächst möchte ich meine allergrößte Hochachtung
den Eltern der vier Kinder aussprechen, denn diese sind die eigentlichen Urheber unserer Renten, auch wenn Ignoranten wie der ältere Herr (Name ?) glauben, man könne sich in unserem Umlagesystem auch nur einen einzigen Cent ansparen. Alles, was wir Alten in die Rentenkasse zahlten, wurde von unseren Eltern verbraucht. Nichts bleibt für uns. Wir sind auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, was unsere Kinder uns zu geben bereit sind. Je weniger junge Leute im System, umso dürftiger die Renten. Nur –  das ist der Mehrzahl der Bürger nicht bewusst. Immer noch meinen viele, sie müssten ausbezahlt bekommen, was sie selbst einbezahlten. Denn die Bezeichnung Rentenversicherung ist trügerisch, weil sie nichts anspart.

 

Warum vermeiden es die Medien ängstlich, die Bevölkerung über die Funktionsweise des Umlagesystems aufzuklären? In keiner Rentendebatte wird auch nur erwähnt, dass allein die nächste Generation dafür bürgt, ob und wieviel Geld in der Rentenkasse ankommt. Je weniger Kinder wir uns gönnen, umso geringer der Ertrag. Und die wenigen Kinder müssen per Umlage künftig zusätzlich auch jene alimentieren, die sich lebenslang Kinderkosten sparten. Das ist nicht gerecht!

Gerecht ist auch nicht, dass eine Familie mit jedem weiteren Kind weiter unter das gesetzliche Existenzminimum rutscht.

 

So bleiben dem Single von einem Jahresbrutto über 30 000 € am Endes Jahres 2017 € sagenhafte 10 777.- zur freien Verfügung. Den Eltern von 2 Kindern fehlen aber bereits     5 006 € ( Differenz 15 783.-), und den Eltern von fünf Kindern sogar 19 346 € am Existenzminimum ( Differenz 30123.-), ungeachtet des mehrfach erhöhten Verbrauchs,  für den Familien mit Verbrauchssteuern noch zusätzlich belastet werden. Das bedeutet entweder, die siebenköpfige Familie muss Schulden machen, oder die Eltern brauchen trotz ihrer fünf Kinder zusätzliche Jobs. Ist das gerecht?

In Anbetracht der Tatsache, dass es genau die Eltern sind, die noch nachwuchsbereit unser System stützen, sehen unsere Parteien, einschließlich der Kanzlerin, ziemlich alt aus. In nicht überbietbarer Gleichgültigkeit und Ignoranz lassen sie es achselzuckend zu, dass auf den Familien die ganze Bürde des Generationenvertrags lastet.

Auch die Schulz´schen Vorschläge, Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu schaffen, gehen an der Realität vorbei. Für die SPD bedeutet Familiengerechtigkeit ignorant-stupide, mit weiteren Milliarden mehr Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Aber genau das ist keine Gerechtigkeit. Denn vielen Eltern gelten ihre Kinder mehr als Möbelstücke, die man morgens zur Kita, und abends zurück transportiert.

Sehr geehrte Frau Maischberger, eine Unzahl von Eltern wartet darauf, dass endlich die Abzocke aufhört, unter der Familien zu leiden haben. Man müsste staatlicherseits Familien gar nicht fördern, wenn man sie nicht seit Jahrzehnten, vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, über Gebühr belasten würde. Wird die Belastung abgebaut, kann man sich alle Fördermaßnahmen sparen.

Daher würde sich die deutsche Elternschaft freuen, wenn Sie, werte Frau Maischberger, deren Problemen  eine eigene Sendung widmeten. Experten, voran Herr Dr. Jürgen Borchert, Sozialrichter i. R., Darmstadt und  Herr Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands, sowie Herr Dr. Resch, stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V.  wären mit Sicherheit zu Auskünften gerne bereit. Die ARD wäre damit die erste und mutigste Sendeanstalt, die sich mit dem Thema Familiengerechtigkeit  grundlegend profiliert.

 

Dieses Schreiben, sowie Ihre erwünschte Antwort  werden im Internet verbreitet.

Dankbar für Ihre Sendung grüße ich Sie freundlich für die
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

Mehr Netto vom Brutto !

Es lohnt sich, hin und wieder auf die Seite www.familien-schutz.de zu schauen.           Auch hier wird u. a. die wirtschaftliche Situation von Familien thematisiert:

http://www.familien-schutz.de/2017/01/19/mehr-netto-vom-brutto/

Bis zu 70 % ihres Bruttoeinkommens verliert eine durchschnittliche Familie mit zwei Kindern an Steuern, Sozialabgaben und Kosumsteuern (Mehrwertsteuer)  an den Staat, der sich seiner Familienfreundlichkeit rühmt.

Familienpolitik als Sklavin der Wirtschaft

konnten Sie ein Statement von Rainer Stadler lesen, was verdeutlicht, dass sich unsere Familienpolitik praktisch zum Sklaven unserer Wirtschaftspolitik gemacht hat. Statt sich für Familien einzusetzen gilt das einzige Interesse unserer Familienministerin(nen), Mütter in Vollzeitbeschäftigung zu bringen und deren Kinder zu „entsorgen“.
Sehen Sie sich an, was  der Sozialrichter i. R. Dr. Jürgen Borchert und der Journalist Rainer Stadler Zu sagen haben!

 

An die Bundeszentrale für Politische Bildung

An die                                                                                                          

Bundeszentrale für Politische Bildung bpb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte die Gelegenheit, mich auf Ihrer Internetseite zur FAMILIENPOLITIK umzusehen. Ich gestehe: Ich war perplex. Denn entgegen Ihrer Darstellung erfahren wir Eltern den staatlichen „Segen“, mit dem die Bundesrepublik Familien überschüttet (!) , als eindeutig verfassungswidrig.

 

1.  KINDERGELD ( 40 Mrd.)

Sie schreiben:

„Das Kindergeld ist wohl die bekannteste familienpolitische Leistung. Sie wird seit 1954 gezahlt und soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen“.

Wie der Deutsche Familienverband DFV und der Familienbund der Katholiken aber vorrechnen, besteht das Kindergeld zu großen Teilen aus der Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus verfassungswidrig auf die Existenzminima der Kinder einbehalten hat.

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

Beispiel:

Eine Familie mit einem Kind und 3.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlt zunächst 233 Euro Lohnsteuer. Das sind 124 Euro zu viel, weil auf das steuerfreie Existenzminimum des Kindes ebenfalls Lohnsteuer erhoben wird. Von dem gezahlten Kindergeld in Höhe von 184 Euro entfallen also 124 Euro auf die Rückzahlung zu viel erhobener Steuern, lediglich 60 Euro von der Gesamtsumme des Kindergeldes dienen der Förderung.

Dazu äußert sich auch der Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert:

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

Dass Familien trotz (halbiertem) Kindergeld mit jedem weiteren Kind ärmer werden, bzw. weit unter ihr Existenzminimum abdriften, zeigen folgende Statistiken des DFV:

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017

und

http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf

Dies liegt an der verfassungswidrigen Beitragsbelastung, die an Familienblindheit kaum zu überbieten ist.

2.  ELTERNGELD  ( 4,6 Mrd. ) 

  • Das Elterngeld ist die einzige steuerfinanzierte Sozialleistung, die Besserverdiener stärker begünstigt als Geringverdiener und damit die Familienarmut verschärft.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt junge noch in Ausbildung befindliche Eltern, weil sie noch kein Erwerbseinkommen haben.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern mit zweitem und einem weiteren Kind, weil es die Betreuung bereits vorhandener Kinder nicht als „Leistung“ berücksichtigt.
  • Das Elterngeldgesetz benachteiligt Eltern, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreuen, bei einem nachfolgenden Kind.
  • Das Elterngeldgesetz begünstigt demnach gutverdienende Eltern bei einem ersten Kind auf Kosten aller anderen Eltern. Damit wird die Elternschaft gespalten, was das von der Regierung beabsichtigte Ziel einer Bevormundung der Eltern erleichtert.
  • Das Elterngeldgesetz bestraft Eltern, die sich nicht in die auf Druck der Wirtschaft gestrickte Zwangsjacke pressen lassen und ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen. Damit wird massiv in die Grundrechte der Eltern eingegriffen.

siehe: http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

  • Der Staat hat die Autonomie der Eltern zu achten und zu sichern.
  • Das Elterngeld hat die Erziehungsleistung zu honorieren und nicht die vorangegangene Erwerbsarbeit.  
  • Alle Eltern sind gleich zu behandeln.

 

3.  KRIPPENFÖRDERUNG ( 20 Mrd. )

Beispiel:

Eltern (A), die ihre drei Kinder  in eigener  Verantwortung erziehen, erleiden bei einem Jahreseinkommen ab 34 000 Euro im Lauf der ersten sieben Kinderjahre einen Verlust von nahezu 100 000 Euro gegenüber jenen Eltern (B), die bei gleichem Einkommen ihre drei Kinder durch Dritte in einer Krippe betreuen lassen. Dieser Verlust ergibt sich durch das einkommensabhängige Elterngeld und das Krippengeld. Nach Wegfall des Betreuungsgeldes 2015 hat sich der Verlust sogar noch um 10 800.- vergrößert.

siehe: www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

  • Wir Eltern fordern die gleiche finanzielle Wertschätzung  der Erziehungsarbeit  von Eltern, verglichen mit den Kosten   für  Betreuung in öffentlichen  Krippen ( ca. 1000 bis 1200 Euro)
  • Wir Eltern fordern die Berechnung der Sozialabgaben nach Abzug des Existenzminimums der Kinder vom Brutto-Einkommen. Ebenso muss eine Rückerstattung der Verbrauchssteuern für den Kinderbedarf Eltern entlasten.

…………………………………………….

FAZIT: Die staatlichen „Leistungen“ für Familien bedürfen einer gründlichen Korrektur im Sinne der Gleichbehandlung von 

  • öffentlich und privat betreuten Kindern ( Kinderbetreuungskosten )
  • von erwerbslosen Müttern und Müttern mit Erwerbseinkommen ( Elterngeld)                
  • von Arbeitnehmern mit Kindern und solchen ohne Kinder ( Sozialbeiträge )

Ohne diese Korrektur macht sich unser Gesetzgeber wie bisher auch weiterhin des Verfassungsbruchs schuldig gegenüber 

Art. 1 GG –  Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.                                                                                Art. 3 GG –  Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.                                                   Art. 6 GG – (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen    Ordnung.                                                                                                                               (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern   und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht   die  staatliche Gemeinschaft.

Ich hoffe, das CONTRA unserer ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zeigt Ihnen, wie verfassungswidrig die gegenwärtige Gesetzeslage ist. Aber unsere Regierungen ignorieren beharrlich mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit dem Auftrag, die bestehenden Ungleichheiten zu beseitigen. Diese sind u. E. die Ursache für den Kindermangel in Deutschland, der künftig unseren Generationenvertrag in gewaltige Turbulenzen bringen wird. Das Hohelied der Familienförderung durch die bpb tönt in Elternohren jedenfalls wie schriller Hohn.

Ich grüße Sie in der unverschämten Hoffnung, dass von der Bundeszentrale bpb künftig ein Impuls zu mehr Gerechtigkeit für die künftigen Generationen ausgeht.

Bärbel Fischer im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

PS: Da dieses Schreiben im Internet veröffentlicht wird, freuen wir uns auf ein Statement von bpb, das wir selbstverständlich ebenfalls dort veröffentlichen werden.