10 Jahre Elterngeld – kein Anlass zum Jubel

Äußerst skeptisch, weil ineffektiv und bevormundend, beurteilt der Verband Famillienarbeit e.V. das seit zehn Jahren eingeführte ELTERNGELD. 

 

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

07.01.2017

10 Jahre Elterngeld – kein Anlass zum Jubel

Zum 10-jährigen „Jubiläum“ des Elterngeldes lobt das Familienministerium diese Leistung als „vollen Erfolg“, der einen „Richtungswechsel“ markiere (Pressemitteilung des BMFSFJ vom 30.12.2016). Vom gleichen Ministerium wurde bei Einführung eine Zielvorgabe gemacht, nach der eine Erhöhung der Geburtenrate auf 1,7 bis 2015 erreicht werden sollte (1).

Dazu stellt Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verband Familienarbeit e.V., fest: „Ein behaupteter Erfolg ist zu messen an den Zielvorgaben, die anfangs formuliert wurden. Das Ergebnis ist ernüchternd. In den ersten 6 Geltungsjahren erfolgte kein Anstieg der Geburtenrate. Erst zwischen 2012 und 2015 gab es einen merklicher Anstieg von 1,38 auf 1,5. Das fällt aber in den Zeitraum, in dem das inzwischen wieder abgeschaffte Betreuungsgeld für von den Eltern selbst betreute ein- und zweijährige Kinder gewährt wurde. Damit stellt sich die Frage, ob das Betreuungsgeld nicht einen größeren Effekt auf die Geburtenrate hatte als das Elterngeld.

Angesichts des geringen Betreuungsgeld-Betrages mag dieser Gedanke zunächst abwegig erscheinen. Aber dieses Geld brachte für die meisten Eltern einen zwar kleinen aber echten Gewinn mit Erhöhung ihrer Wahlfreiheit. Beim Elterngeld war das anders. Davon hatte nur die Minderheit der gutverdienenden Eltern mit erstem Kind einen Vorteil. Die Mehrheit (junge Eltern, Mehr-Kind-Eltern) profitierten dagegen nicht oder hatten sogar erhebliche Nachteile gegenüber dem zuvor gezahlten Erziehungsgeld. Denn das Elterngeld wird nur ein Jahr gezahlt, während es das frühere Erziehungsgeld zwei Jahre gab. – Da dem Vorteil für einen Teil der Eltern erhebliche Nachteile für andere gegenüberstehen, war von vornherein vom Elterngeld kein positiver Effekt auf die Geburtenrate zu erwarten – entgegen den vollmundigen Erklärungen aus dem Familienministerium.

Sollte der geringe Geburtenanstieg zwischen 2012 und 2015 ein Effekt des Betreuungsgeldes gewesen sein, wäre ab 2016 oder 2017 wegen dessen Wegfalls wieder ein Rückgang zu erwarten. Das wäre dann ein Hinweis dafür, dass selbst eine kleine Leistung, die den Eltern direkt zugute kommt, mehr bewirkt als ein teuer finanzierter „Richtungswechsel“, der die Eltern in die vorgegebene Richtung einer außerhäuslichen Betreuung drängt und sie damit bevormundet. Wir haben also allen Grund, die künftige Entwicklung aufmerksam zu beobachten. – Da das Betreuungsgeld in Bayern als einzigem Bundesland weitergezahlt wird, müsste der günstige Effekt dort erhalten bleiben. Sollten sich also die Zahlen in Bayern anders entwickeln als im Rest des Bundesgebietes, wäre das ein weiterer Hinweis auf Erfolg und Misserfolg verschiedener familienpolitischer Maßnahmen.“

(1) „Perspektiven für eine nachhaltige Familienpolitik“, BMFSFJ, 2005, S. 3

Sehr geehrter Herr Bosbach,

Sehr geehrter Herr Bosbach,

bevor ich ins Detail gehe, möchte ich Ihnen mein heftiges Bedauern über Ihr Ausscheiden aus der Politik aussprechen. Für mich als ÖDP-Mitglied sind Sie ein politisches Leuchtfeuer. Lassen Sie dieses auch jenseits politischer Verantwortung nicht verglimmen. Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als dass Ihr gesundheitlicher Zustand noch immer Freiräume schafft, auch weiterhin Ihre mahnende Stimme zu erheben. Die ÖDP wurde nur deshalb gegründet, weil die CDU von ihren Maximen abgerückt ist. Da sie  prinzipiell von Parteispenden aus der Wirtschaft unabhängig sein will, begründet ihr Dahinsiechen. Ganz anders die AfD. Aus dem Nichts hat sie es in politische Verantwortung geschafft. Nicht ohne Grund.  Welche Alternative – außer der ÖDP – haben wir Wähler denn noch? Auf diese Frage ernte ich von meinen Bekannten nur resigniertes Achselzucken.

Wie Sie, werter Herr Bosbach, bin ich der Ansicht, dass der links-grüne Schwenk der CDU zu deren Akzeptanzverlust beigetragen hat.

Seit vielen Jahren müht sich unsere Elterninitiative um Familiengerechtigkeit. Zwar haben die Familienministerinnen Schmidt, v.d.Leyen und Schwesig sich mit voller Kraft für die Erwerbstätigkeit von Müttern durch familienfremde Ghetto – Betreuung unseres Nachwuchses erfolgreich verkämpft, um Altersarmut von Müttern zu verhindern. Auf den Gedanken, dass Familienarbeit ausreichend honoriert gehört und rentenwirksam zu bewerten ist, kamen sie leider nicht, auch wenn Familienverbände dies seit Jahrzehnten lautstark fordern. Fünfzehn Kinder müsste eine Mutter in Deutschland aufziehen, wollte sie auf eine Grundrente kommen!

Zu verdanken haben wir diese Schieflage der Rentenreform Adenauers von 1957, die Rentenansprüche ausschließlich an Erwerbsarbeit koppelte. Seither gilt Familienarbeit als wertlos, obgleich kinderlose Rentner zu 100% auf die nachwachsende Erwerbsgeneration angewiesen sind. Wegen lückenloser Erwerbskarrieren kommen diese auf deutlich höhere Renten als Eltern mehrerer Kinder. Wie finden Sie das, Herr Bosbach?

Nein, Mütter sollen heute ihre wertvolle Zeit nicht mit Kindererziehung „verplempern“, sondern sie sollen mit Erwerbsarbeit gefälligst zu einem gesteigerten Bruttosozialprodukt beitragen. „Kinder haben als hätte man keine“ – das ist die traurige Maxime! Seither fallen alle Mütter durch das Raster, die ihren Kindern in den prägenden Jahren präsente Aufmerksamkeit, Geborgenheit und Begleitung schenken. Wir (Groß)-Eltern hätten erwartet, dass, wenn schon SPD, LINKE und GRÜNE auf die Notwendigkeit personaler Bindung von Eltern und Kindern pfeifen, so müsste sich doch wenigstens die CDU wertstabil zeigen! Weit gefehlt!  Eltern fühlen sich seit Jahren von der CDU total verraten, wenn sie ihren Kindern geben, was sie deren psychischer Stabilität schulden. Mit rund 1200.- Euro Steuergeld finanziert der Staat jeden Krippenplatz monatlich, für die familiäre Betreuung hat er keinen jämmerlichen Cent übrig. Um viele Tausend Euro werden Mütter heute betrogen, wenn sie ihr grundgesetzlich abgesichertes Recht auf  Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selbst wahrnehmen und nicht an fremde Erzieherinnen delegieren. Dabei steht Eltern nach Art.6 ausdrücklich das Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder  o h n e   V e r l u s t  selbst zu erziehen. Das Grundgesetz verbietet aus gutem Grund auch die Lenkung des Staates in Familienangelegenheiten. Krippenfinanzierung und Elterngeld sind aber eindeutig staatliche Lenkungsinstrumente. Wir Eltern halten dieses Vorgehen  für einen zweifelsfreien Verfassungsbruch.

In den derzeitigen Diskussionen gibt man der Kanzlerin die Schuld am Wähler-und Mitgliederschwund wegen ihrer Flüchtlingspolitik. Wir Eltern haben aber schon viel früher erkannt, dass uns die CDU ignoriert. Die Frauenunion kümmert sich lediglich um Quoten und Gleichstellung. Für die Gleichstellung von Familienmüttern mit erwerbstätigen Müttern  hat sie rein gar nichts übrig. Was bleibt? Welche Wahlalternativen haben Familieneltern mit mehreren Kindern? Wundert Sie, dass ehemalige treue CDU-Wähler dieser Partei den Rücken kehren, weil sie nichts anderes zu bieten hat als linke Ideologie? Weshalb, das ist meine bittere Frage, hat die CDU ihre Wertescala aufgegeben? Sie hätte doch mit diesem Pfund wuchern können!

Inzwischen sind Millionen von Eltern demokratisch heimatlos. Seit 15 Jahren wartet die deutsche Elternschaft auf die Umsetzung des Urteils aus Karlsruhe von 2001, dass Eltern wegen ihrer Kinder nicht benachteiligt werden dürfen. Es geschah – NICHTS!

Obwohl jedem Rentenexperten klar sein dürfte, dass unser Umlagesystem gänzlich vom Nachwuchs abhängt, wird dies in allen Talkshows peinlichst verschwiegen. Anstatt zu fordern, dass endlich mehr in den Nachwuchs, bzw. in die Familien  investiert werden muss, wird pausen- und ergebnislos über Rentenniveau und Eintrittsalter palavert. Blablabla!

Nun komme ich zu meinem Anliegen, Herr Bosbach. Vielleicht können Sie vor Ihrer hoffentlich würdigen Verabschiedung der CDU Tipps geben, wie sie Eltern vom rechten Rand wieder zurück holt:

  • das Karlsruher Urteil endlich umsetzen
  • Eltern bei den Sozialabgaben deutlich entlasten
  • generative Familienarbeit wie Erwerbsarbeit honorieren
  • das Sozialgesetz familiengerecht reformieren

Sehr geehrter Herr Bosbach, wie ich anfangs betonte: Wir bedauern sehr, dass uns künftig mit Ihnen ein aufrechter Politiker mit selten klarer Kante verloren geht. Ein herber Verlust für die Bundesrepublik! Wie sehr schätzten viele, viele TV-Zuschauer Ihre glasklare demokratische Haltung. Wir sprechen Ihnen unseren aufrichtigen Dank aus.

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT wünsche ich Ihnen, dass Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch viel Zeit für Ihre Familie und Ihre persönlichen Anliegen haben. Seien Sie sich unserer ehrlichen Hochachtung bewusst!

Mit den allerbesten Wünschen

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anlagen:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

www.elternklagen.de

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

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Antwort von Herrn Bosbach vom 17. 01. 2017

Sehr geehrte Frau Fischer,

dankend bestätige ich den Erhalt Ihrer Mail vom 5.1.2017 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Masse von Anliegen und Anfragen – über 10.000 pro Jahr und davon 99% nicht aus meinem Wahlkreis – um Verständnis dafür, dass ich leider erst heute und nur kurz antworten kann. Danken möchte ich Ihnen auch für Ihre freundlichen Worte für meine politische Arbeit. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass wir in der Abgeordnetenpost mehr Kritik als Lob finden, da freut man sich über jedes aufmunternde Wort.

Ihre Mail habe ich nicht nur mit Interesse sondern auch mit Nachdenklichkeit gelesen, zumal ich in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Zuschriften mit ähnlichem Inhalt und Tenor erhalten habe.

Soweit es in Ihrem Schreiben wörtlich heißt „Zu verdanken haben wir diese Schieflage der Rentenreform Adenauers von 1957, die Rentenansprüche ausschließlich an Erwerbsarbeit koppelte“ geht aus Ihrer Zuschrift leider nicht hervor, welches Modell Sie persönlich bevorzugen würden. Unser Rentensystem speist sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber plus Steuerzuschuss pro Jahr in Höhe von knapp 90 Milliarden Euro, der Steuerzuschuss zur Rentenversicherung ist mittlerweile der mit weitem Abstand größte Etatposten und deckt auch sog. versicherungsfremde Leistungen ab, auch die Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht.

Darf ich höflich anfragen, ob Sie schon Zeit und Gelegenheit hatten in meinem Buch „Endspurt“ auch das Kapitel über Familienpolitik zu lesen, da werden Sie viele Gedanken wiederfinden, die in Ihrem Schreiben enthalten sind. Desungeachtet gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass nicht wir Innenpolitiker für die Familien- und Rentenpolitik zuständig sind, so dass es sich empfiehlt die Kritik an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen zu adressieren, die sich – im Gegensatz zu mir – mit den von Ihnen angesprochenen Themen und Problemen Tag für Tag beschäftigen.

Ihnen und Ihren Lieben wünsche ich für das neue Jahr 2017 von allem nur das Beste, insbesondere Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

Mit besten Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB

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Unsere Erwiderung

 

Sehr geehrter und verehrter Herr Bosbach,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort, die wir umso mehr schätzen, als wir um Ihren enormen Einsatz wissen.

Sie monieren,  „… geht aus Ihrer Zuschrift leider nicht hervor, welches Modell Sie persönlich bevorzugen würden“. Aus Arbeitsüberlastung haben Sie vermutlich nicht registriert, dass ich in vier Punkten (Fettdruck) genau definiert habe, welche Maßnahmen nötig sind, um Familiengerechtigkeit zu schaffen, wie auch aus den verlinkten Beiträgen deutlich hervorgeht.

  • das Karlsruher Urteil endlich umsetzen
  • Eltern bei den Sozialabgaben deutlich entlasten
  • generative Familienarbeit wie Erwerbsarbeit honorieren
  • das Sozialgesetz familiengerecht reformieren

Unsere Bitte wäre, dass Sie diese Vorschläge an einen Ihrer Mitarbeiter weitergeben, damit diese ihren Weg zu den sozialpolitischen Schaltstellen finden. 

In diesen Tagen tragen alle Parteien den Wahlschlager SOZIALE  GERECHTIGKEIT auf den Lippen. Als Wähler wissen wir, dass diese unter sozialer Gerechtigkeit jeweils etwas völlig anderes verstehen. Die linken Parteien, einschließlich CDU, sehen mehr Krippen- und Ganztagsbetreuung für möglichst viele Kinder als Ziel gelungener Sozialpolitik. Wir dagegen wollen, dass unsere Kinder nicht aus mütterlicher Angst vor Altersarmut in Ghettos staatlicher Aufbewahrung abgeschoben werden müssen, sondern

  • dass Eltern selbst die Möglichkeit bekommen / behalten, ihre Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen erziehen und begleiten zu können, wie es unser Grundgesetz nach Art. 6 vorsieht. 
  • Dies bedeutet, dass die Elternhäuser selbst autonom und autark bleiben müssen.    
  • Das kann gelingen, wenn Erziehungsarbeit künftig wie Erwerbsarbeit behandelt wird, also gleichwertige Rentenanwartschaft erzeugt.                                                                                                                   
  • Dies bedeutet aber ebenso, dass die Größe der Familie bei den Sozialabgaben berücksichtigt werden muss und entsprechend entlastet gehört.

Wir retten griechische Banken, vergessen darüber aber unseren eigenen Nachwuchs und dessen Eltern. Woher kommt denn unser Fachkräftemangel? Weil Paare sich seit 4 Jahrzehnten nur noch wenige oder keine Kinder „leisten“ können. Hätten wir ein familiengerechtes Abgabensystem, wie z. B. in Frankreich, so stünde es um unsere Demographie längst nicht so miserabel.

Lieber Herr Bosbach, ihr Buch „Endspurt“ habe ich bestellt und freue mich schon auf die Lektüre.

Mit den besten Wünschen für Ihren Endspurt in der Politik und für Ihr weiteres Schaffen grüße ich Sie zuversichtlich

Bärbel Fischer

für die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Das G’schwätz von gestern“ der baden-württembergischen CDU

   PRESSEMELDUNG

zum Ergebnis der grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg

Gertrud Martin: „Das G’schwätz von gestern der baden-württembergischen CDU“

Thomas Strobl, der Chefunterhändler der CDU bei den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen lobt deren Ergebnisse dröhnend: Es sei der CDU zu verdanken, dass künftig mehr für die Familien getan werde, und er belegt dies mit den 75 €, die Eltern als monatlichen Zuschuss zu den Kindergartengebühren im letzten Jahr vor der Einschulung bekommen sollen. Kein Wort davon, dass im Wahlkampf den Eltern der Zwei- und Dreijährigen, die keinen öffentlichen Betreuungsplatz beanspruchen, der Erhalt des Betreuungsgeldes als so gut wie sicher in Aussicht gestellt worden ist!

Dazu nimmt Gertrud Martin, Bundesvorsitzende im Verband Familienarbeit e.V., Stellung: „Mit dem Zuschuss zu den Kita-Gebühren wurde von Grün-Schwarz ein zugleich fauler und raffinierter Kompromiss geschlossen. Als Ersatzlösung für ein Landesbetreuungsgeld erlaubt er der CDU, ihr angeblich familienfreundliches Gesicht zu wahren, ohne dass die grüne Betreuungsideologie dadurch beschädigt wird. Es wird Familienfreundlichkeit vorgetäuscht, aber an der Bevormundung der Eltern festgehalten. Die Wahlfreiheit für Eltern, die durch das Betreuungsgeld gestärkt werden sollte, spielt keine Rolle. Die außerfamiliäre Betreuung, das heißt die öffentlich organisierte und massiv subventionierte Trennung der Kinder von ihren Eltern ist die Fahne, hinter der – zusammen mit allen anderen etablierten Parteien – stramm marschiert wird. Auch die CDU hat nichts mehr am Hut mit einer am Grundgesetz orientierten Vorstellung von Familie, nach der nicht der Staat, sondern vorrangig die Eltern bestimmen, wie ihre Kinder erzogen werden.“

Verband Familienarbeit e. V. – Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org

http://familienarbeit-heute.de

 

Gleichstellungspolitik – Lug und Trug!

In unermüdlichem Fleiß demaskiert Dr. Johannes Resch die staatlich verordnete GLEICHSTELLUNG als Ideologie, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, wofür sie sich ausgibt, nämlich Bevormundung und Ungleichbehandlung statt Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Sie ignoriert stur, dass die Lebensentwürfe von Frauen und Männern eben vielfältig sind und die „Teilhabe am Erwerb“ keineswegs das CREDO von allen Eltern ist. Sie sehen  ihre Arbeitsleistung für die künftige Generation missachtet und unterbewertet, obwohl sie durch ihre Kindererziehung garantieren, dass unser Sozialsystem per Umlage bis heute noch einigermaßen ( aber wie lange noch ?) funktioniert. 

Außerdem sieht der Autor in der Abwertung der Erziehungsarbeit eine Neuauflage patriarchalischen Denkens, das nur Erwerbsarbeit als ARBEIT anerkennt.

Solange eine so genannte Gleichstellungspolitik die skandalös unentgeltlich erbrachte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt, ist und bleibt sie nichts anderes als Lug und Trug!

Zuerst erschienen auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands:

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_15 _dav_aktuelles_gleichstellung.html

Gleichstellungspolitik  v e r h i n d e r t  Gleichberechtigung                                                         von Johannes Resch

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html)

Mit dieser Umschreibung wird unmissverständlich der Anspruch erhoben, die „Gleichstellungspolitik“ diene der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dieser Eindruck lässt sich dem unbefangenen Leser auch leicht vermitteln, da beide Begriffe das Wörtchen „gleich“ enthalten. Aber kann „Gleichstellung“ wirklich so einfach mit Gleichberechtigung gleichgesetzt werden? Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus. „Gleichberechtigung“ ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat.  „Gleichstellung“ ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Rechte der Bürger und Rechte des Staates sind aber grundverschiedene Dinge. Eine „Gleichstellungspolitik“ des Staates kann überhaupt nur dann der Gleichberechtigung dienen, wenn dabei die Wünsche seiner Bürger/innen berücksichtigt werden. Eine „Gleichstellung“ gegen die  jeweiligen persönlichen Vorstellungen ist Bevormundung, also das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung.

Nun sind die Wünsche bezüglich Beruf und Lebensentwurf überhaupt bereits innerhalb der Gruppe der Frauen und innerhalb der Gruppe der Männer unterschiedlich. Wenn es aber speziell um die Gleichberechtigung der Geschlechter geht, ist zu berücksichtigen, dass sich die durchschnittlichen Lebensvorstellungen und Denkweisen bei Frauen und Männern erheblich unterscheiden. Wer auch nur über Grundkenntnisse in der Biologie, der Medizin oder der Psychologie verfügt, kann das nicht bestreiten. Auch die allgemeine Erfahrung, etwa bei der Berufswahl, zeigt das. So sind z. B. 63% der Kinder- und Jugendpsychiater Frauen, aber nur 6% der Orthopäden (Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, 3/2015, S.12). Aber nicht nur bei der Berufswahl verhalten sich Frauen und Männer verschieden, sondern in allen Lebensbereichen. Von gleichen oder annähernd gleichen Vorstellungen von Männern und Frauen kann keine Rede sein.

Wenn „Gleichstellung“ tatsächlich „gleiche Chancen“ bedeuten soll, wie in der Definition des BMFSFJ oben behauptet, dann sind die unterschiedlichen Absichten der Geschlechter tatsächlich als gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln. Das geschieht aber nicht. So wird etwa die „Gleichstellung im Erwerbsleben“ gefordert, wobei vor allem die „gleiche Teilhabe“ gemeint ist (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt.html). Dabei wird zwar von „Arbeitsmarkt“ gesprochen, aber nur der Erwerbsarbeitsmarkt gemeint. Nur durch eine Teilhabe am Erwerbsleben könne für Lebensunterhalt und soziale Absicherung gesorgt werden.  Das entspricht zwar der heutigen Rechtslage. Aber es wird übersehen, dass diese Verhältnisse auf einer Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit beruhen. Schließlich werden nach dem heute geltenden Umlageverfahren die Renten einer Generation allein durch die Kinder dieser Generation bezahlt und damit auch allein durch Kindererziehung erarbeitet. Der ganze Bereich der elterlichen Erziehungsarbeit wird aber einfach unterschlagen, obwohl er Grundlage für unsere soziale Sicherheit ist. Mütter oder Väter, die ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihre Kinder zu erziehen und damit eine vergleichbar wertvolle Arbeit leisten wie Erwerbstätige, werden damit von vornherein von der Gleichberechtigung ausgeschlossen. Damit bricht der Anspruch, die „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, in sich zusammen.

Die im Hintergrund stehende Vorstellung, dass Gleichberechtigung ohne „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ nicht möglich sei, beruht auf der Überbewertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit, die im Rentenrecht überdeutlich zum Ausdruck kommt. Schließlich führt diese Fehlbewertung beider Arbeitsbereich zu der absurden Folge, dass Eltern gegenüber ihren eigenen Kindern in der Regel weniger Rentenansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil die Renten von den im Rahmen des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen abgeleitet werden, die aber ausschließlich die Renten der vorangegangenen Generation finanziert haben.

Die Gleichsetzung von „gleicher Teilhabe am Erwerbsleben“ und „Gleichberechtigung“ lässt sich also nur nachvollziehen, wenn die in unserem Sozialsystem fíxierte Fehlbewertung von Arbeit als gegeben hingenommen wird. Die Abwertung der Erziehungsarbeit zugunsten der Erwerbsarbeit beruht aber eindeutig auf dem im Patriarchat wurzelnden überheblichen Denken der Männer. Die als „typisch weiblich“ geltenden Arbeiten wie die Kindererziehung wurden als minderwertiger empfunden als die überwiegend von den Männern ausgeübte Erwerbsarbeit. So ist auch unser im Wesentlichen 1957 geschaffenes Rentenrecht ein Ergebnis männlichen Denkens. Frauen spielten damals in der Politik noch kaum eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die „Gleichstellungspolitik“  eher als Neuauflage patriarchalen Denkens anzusehen. Die frühere Rolle der Männer wird allerdings heute von Männern und Frauen eingenommen, die vorwiegend kein oder vielleicht ein Kind haben und daher eher dazu neigen, den Umfang und Wert der Erziehungsarbeit zu unterschätzen. Gleichzeitig wird die frühere Rolle der Frauen marginalisiert und schlechtgeredet. Das ist nichts anderes als eine Wiederauflage alten Denkens. Objektiv besteht jedoch kein Anlass, die Erziehungsarbeit der Eltern geringer zu schätzen als Erwerbsarbeit, denn es gibt keinen sachlichen Grund für die oben beschriebene Fehlbewertung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit.  Deren Langzeitfolgen für unsere Gesellschaft zeigen sich nicht nur in einer verringerten Kinderzahl, sondern auch darin, dass der Erziehung der verbleibenden Kinder immer weniger Bedeutung beigemessen wird mit allen Sekundärfolgen, die sich daraus ergeben.

Diese Überlegungen sollten ausreichen, um zu zeigen, dass Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern niemals durch eine „Gleichstellung im Erwerbsleben“ erreicht werden kann. Vielmehr ist dazu eine Gleichstellung von Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erforderlich. Gleichstellung ist also nicht generell falsch. Es kommt aber darauf an, was gleichgestellt werden soll. „Gleichstellung“ ist nur dann ein Recht, ja sogar eine Pflicht des Gesetzgebers, wenn sie der Gleichberechtigung dient.

Aber zurück zur „Gleichstellungspolitik“ von heute: Ginge es wirklich um gleiche Chancen für alle, wie die Definition des BMFSFJ behauptet, wäre dagegen nichts zu sagen. Aber durch die regierungsamtliche Vorgabe einer „gleichen Teilhabe am Erwerbsleben“ werden die Weichen ganz anders gestellt. Wer nicht bereit ist, sich an diese Vorgabe zu halten, sieht seine Chancen rigoros eingeschränkt. Von Gleichberechtigung ist da keine Spur. Das soll nur an zwei Beispielen verdeutlicht werden.

Zum Ersten das Elterngeldgesetz: Eine Lehrerin, die ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut und deshalb auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält bei einem weiteren Kind mit zwei Jahren Abstand ein Elterngeld vom 375 €/Monat. Ihre Kollegin, die in vergleichbarer Situation ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe gibt, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält dagegen bei einem Folgekind ein Elterngeld von 1800 €. Bei einem Unterschied des Elterngeldes von etwa 1 : 5 kann sicher von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. Eine Nichtbefolgung der staatlichen Vorgaben wird mit einer Minderleistung von 17 100 € (12 x 1425 €) bestraft.

Zum Zweiten die einseitige Krippenförderung: Eltern, die ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe geben, werden auch unter Berücksichtigung ihres Eigenbeitrags über die öffentliche Krippenfinanzierung mit ca 1000 €/Monat subventioniert. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, wird nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Weitergewährung des ohnehin geringen Betrages auf Länderebene möglich gewesen. Das erfolgt aber, außer in Bayern, in keinem anderen Bundesland. Auch hier kann von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. – Diese Beispiele könnten durch viele weitere ergänzt werden.

Bei sachlicher Beurteilung ist die Behauptung, diese Art von „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, abwegig. Diese Politik ist überhaupt nur unter der Annahme nachzuvollziehen, alle Menschen und insbesondere Frauen und Männer hätten die gleichen Vorstellungen von ihrem Lebensentwurf. Das widerspricht jedoch allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch der Lebenserfahrung. Eine Politik, die wesentliche Aspekte der Wirklichkeit ausblendet, kann nur als ideologisch begründet betrachtet werden. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ beruht auf einer Ideologie, der mittels der „Gender-Forschung“ ein pseudowissenschaftliches Mäntelchen umgehängt wird.

Nun wäre das alles nicht so beachtenswert, wenn diese Ideologie nur von einer Partei getragen würde. Aber nein: Sie wird von allen heute im deutschen Bundestag vertretenen Parteien bedient, sei es nun von Koalition oder Opposition. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich mich gar nicht dagegen wehren, an das Blockparteien-System in der Volkskammer erinnert zu werden. Auch dort beruhte eine ganz ähnliche Familien-Politik auf einer pseudowissenschaftlichen Ideologie. Auch dort wurden alle Bürger/innen, die dieser Ideologie nicht folgen wollten, als „extremistisch“ oder gar „faschistisch“ diffamiert oder  im harmloseren Fall als „altmodisch“ oder „unbelehrbar“ bezeichnet. Auch dort wurde die Ideologie den Menschen von außen übergestülpt, ohne dass es eine innerstaatliche Diskussion darüber gegeben hätte. – Aber einen Unterschied gibt es eben doch: Bei uns braucht (noch) niemand zu befürchten, wegen einer anderen Meinung hinter Gittern zu landen. Deshalb sollten wir auch den Mut haben, diese verbliebene Freiheit zu nutzen. Wir sollten nicht aufhören, auch eine Gleichberechtigung der Eltern, also von Müttern und Vätern zu fordern, die heute durch „Gleichstellungspolitik“, Rentenrecht und anderes massiv und zunehmend diskriminiert werden.

Zuerst erschienen auf den Internetseiten des Deutschen Arbeitgeberverbandes am        15. Feb. 2016

Literaturtipp: Qualifikation statt Quote, Beiträge zur Gleichstellungspolitik                   Verlag: Books on Demand, Norderstedt 2012                                                                  ISBN 978-3-8448-1743-0 

 

 

 

 

Bayern-SPD will Landesbetreuungsgeld torpedieren

BITTE  UNTERSCHREIBEN  SIE  DIESE  PETITION!

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht im Juli letzten Jahres das ohnehin im Vergleich zu den Krippenkosten viel zu geringe Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern von ein- und zweijährigen Kindern auf Bundesebene gekippt mit der Begründung, ein Betreuungsgeld sei Landessache. Daraufhin werden die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel vom Bund an die Länder überwiesen, die dann darüber verfügen können.

Bis auf Bayern haben sich bisher alle Bundesländer dafür ausgesprochen, das Betreuungsgeld auch auf Landesebene  n i c h t  weiterzuführen, sondern die Mittel zum weiteren Ausbau von Kinderkrippen zu verwenden. Damit wird die Diskriminierung selbst betreuender Eltern noch weiter verstärkt als das ohnehin schon bisher der Fall war.

Wenn auch das Betreuungsgeld wegen des geringen Betrages von Anfang an ein Ärgernis war, ist es dem Land Bayern doch hoch anzurechnen, dass es trotz des Widerstands der anderen Ländern zumindest diese geringe Leistung auf Landesebene weiterführen will. Die Beschlussfassung im Landtag steht aber noch aus. Mit verschiedenen Tricks versucht die Opposition den Beschluss zu verhindern.

Nun gibt es eine von der kleinen C-Partei veranlasste Petition, die die Landesregierung darin bestärken soll, bei ihrem Vorhaben zu bleiben und sich nicht etwa noch durch die Diffamierung des Betreuungsgeldes als “Herdprämie” davon abhalten zu lassen.

Wir bitten unsere Nutzer nun herzlich, diese Petition nach Kräften zu unterstützen und über Ihre Verteiler weiter zu leiten. Das gilt ausdrücklich auch für Mitglieder außerhalb Bayerns. Ein Betreuungsgeld in Bayern übt auch einen moralischen Druck auf andere Landesregierungen aus und wird dann auch in künftigen Landtagswahlkämpfen eine größere Rolle spielen können.

http://www.citizengo.org/de/33354-bayern-landesbetreuungsgeld-soll-gestoppt-werden-wir-sagen-nein?tc=ty&tcid=20435764

Dazu noch ein Link zu einem Beitrag im Bayernkurier, der über das Thema berichtet:

https://www.bayernkurier.de/inland/11777-auf-dem-ruecken-der-familien

Das Jahrhundert des kulturellen und gesellschaftlichen Niedergangs

Aus einem Geschichtsbuch des Jahres  2070

Um die Jahrtausendwende bis in die Dreißigerjahre gelang es einem extrem geschickten Vorgehen deutscher Mainstream-Medien, die Vorgaben der Politik im Interesse des Wirtschaftswachstums an die FRAU zu bringen. Im guten Glauben, dass sich die Politik für die „Befreiung der Frau“ einsetzt, merkten Mütter nicht, dass sie einem Versklavungsprogramm aufgesessen waren. Für die vermeintliche Freiheit von den Verpflichtungen der Familie verkauften sie sich an Arbeitgeber und deren Ansprüche und Forderungen. Selbst und gerade Feministinnen pochten jahrzehntelang darauf, Frauen maskuline Rollen und  Muster schmackhaft zu machen. Anstatt Frauen in ihrer weiblichen Natur den Männern als ebenbürtig zu werten, galt  Frausein im Sinne von Mütterlichkeit als absolut überholt und unterwürfig. Weibliches Wesen musste also „geschliffen“ werden bis es sich vom männlichen nur noch in seiner Gebärfunktion unterschied. Dabei verloren die Männer jener Generationen ihr Selbstverständnis als Ernährer, Beschützer und Förderer ihrer Familie, woran manche Familie zerbrach.

  • Nur wenige Frauen begriffen damals, dass sie aus der einen Abhängigkeit lediglich in eine andere Abhängigkeit geraten waren.
  • Für diese vermeintliche Emanzipation trennten sich Mütter (oft sogar schweren Herzens) von ihren Säuglingen und verbrachten ihre Stunden an Fließbändern, Supermarktkassen, in Büros oder Vorstandssitzungen zum Profit des Betriebes, während sie die Betreuung ihrer Kinder staatlichen Einrichtungen überließen.
  • Vor den fatalen Folgen für das psychische Kindeswohl hatten Ärzte, Pädagogen und Psychologen zwar massiv gewarnt, wurden aber mundtot gemacht.
  • Frauen, die sich von ihren Kindern nicht trennten, galten allgemein als Dummchen und geistig zurück geblieben. Das zugesagte Betreuungsgeld als minimale Anerkennung ihrer Leistung wurde selbsterziehenden Müttern nach kurzer Zeit wieder verwehrt.
  • Dass die so proklamierte Unabhängigkeit, genannt  V e r e i n b a r k e i t, Hektik, Terminstress, Erschöpfung bis hin zum BurnOut verursachte, gestanden sich weder die Frauen noch die Politik ein. Es widersprach sogar der Political Correctness, in den Medien darüber zu berichten.
  • Auf subtile Weise geriet der Artikel 6 GG mehr und mehr außer Kraft, nach welchem allein den Eltern das Recht auf die Erziehung ihrer Kinder zustand. Dieser Verlust wurde den Frauen erst viel später schmerzlich klar, als der Staat sich dieses  Recht zur Gänze angemaßt hatte.

Diese Entwicklung als Versklavung zu bezeichnen trauten sich damals nur wenige. Aber der Niedergang der „familienlosen Gesellschaft“ ließ nicht lange auf sich warten.

  • Von der stark zunehmenden Frauenerwerbsarbeit quoll die staatliche Steuerkasse trotz verbreitetem Lohndumping über. Die Milliarden wurden jedoch nicht in die Entlastung von Familien, sondern in die Integration der Migranten und in den Ausbau der Ganztagsbetreuung investiert.
  • So ging der linke Plan auf, dass sich Eltern und Kinder einander immer mehr entfremdeten. Eltern fehlte zunehmend die Empathie für ihre Kinder. Töchter und Söhne wurden mehr und mehr zu Störfaktoren für deren reibungslose Karriere.              Elterliches Profil verflachte. So konnten die Kinder für ihre spätere Familie auch nicht mehr lernen, welch einzigartige Aufgabe Eltern naturgemäß zu erbringen haben.
  • 40% aller Fünf-bis Sechsjährigen mussten logopädisch behandelt werden, um ihre Muttersprche zu erlernen.
  • Verständlich, dass Frauen am Rande der Erschöpfung sich kein weiteres Kind wünschten. So blieb es über Jahrzehnte bei einer Quote von weniger als 1,4 Kindern pro Frau,  ein demographisches NO GO, das auch durch die damals forcierte Einwanderung nicht wettgemacht werden konnte.
  • Die Folge innerfamiliärer Entfremdung war ein grandioser Verlust an gesellschaftlicher Pluralität, Kreativität und an individuellen Persönlichkeiten, ein unermesslicher Verlust an Zivilcourage, Resilienz und Opposition. Der optimale Mitläufer und Abnicker war endlich geschaffen.                                                    Hinzu kamen erschreckende Zahlen von jugendlichen Depressionen und Selbstmorden, Bindungsängsten und Neurosen junger Erwachsener.
  • Auch die schulische Bildung wurde im Sinne der OECD als messbaren Kompetenzerwerb nach Paradigmen des Marktes ausgerichtet, der gemeinschaftliche Klassenunterricht zugunsten einer „Binnendifferenzierung“ aufgegeben, die Anforderungen für das Abitur immer weiter inflationiert.
  • Den nachwachsenden Generationen blieb weder Geld noch Zeit für Kinder, weil sie mit der Pflege und den Ansprüchen ihrer greisen Eltern und Großeltern bereits überlastet waren.

Aus heutiger Sicht ( 2070 ) scheint es kaum fassbar, dass sich unsere Großmütter und Urgroßmütter damals nicht  auflehnten gegen das Joch, das  ihnen Feminismus,         Politik ( Renate Schmidt SPD, Ursula v. d. Leyen CDU, Manuela Schwesig SPD ) und Wirtschaft  unter rosigen Worten aufgebürdet hatten.

Warum ließen sich unsere mütterlichen Vorfahren so sehr von einer „Freiheit“verheißenden Emanzipation blenden, die in Wahrheit eine Versklavung war? Warum wehrten sie sich nicht gegen die Zumutung, ihre kleinen Kinder in Ghettos zu geben? Warum gingen sie nicht auf die Straße?

Bereits damals war der mütterliche Dienst an der Gesellschaft so verkannt, weil ihm jegliche Anerkennung, sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch über Jahrzehnte, (genau seit Adenauers Kopplung der Altersrente ausschließlich an Erwerbsarbeit, ohne Berücksichtigung von Familienarbeitsleistung ) versagt worden war. Mütter bekamen wegen fehlender Punkte in der Regel nur Minimalrenten. Mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von Familien- mit Erwerbsarbeit, um Eltern nicht gegenüber Kinderlosen zu benachteiligen, wurden von den Regierungen konstant ignoriert. Alle Vorschläge zur Wertschätzung von Familienarbeit seitens familienorientierter Parteien und Initiativen wurden politischerseits bewusst im Keim erstickt. Hinzu kommt, dass zwischen 2010 und 2020 jegliches Eintreten für eine gerechte Familienpolitik von linken Politikern aller Parteien als rechtspopulistisch und homophob gebrandmarkt wurde, weil deren berechtigte Forderungen nach GLEICHBERECHTIGUNG nicht der staatlich verordneten GLEICHSTELLUNG (Gender-Mainstream) entsprach (Beispiel: Die Ministerpräsidentin von RP empfand die Äußerung, Mütter sollten sich wieder selbst um ihre Kinder kümmern dürfen, als skandalöse Zumutung und Rückfall in eine dunkle Vergangenheit ).

Wie in den Fünfziger-und Sechzigerjahren des 20. Jh. in der Rückschau der Nationalsozialismus als verbrecherisch menschenverachtende Ideologie enttarnt wurde, so überblicken wir heute den enormen gesellschaftlichen Schaden, der durch die  ideologisch forcierte GLEICHSTELLUNG von Mann und Frau für die künftigen Generationen angerichtet wurde.

Nun stehen wir vor einem gesellschaftlichen und generativen Scherbenhaufen. Von wem sollen die letzten Kinder noch Empathie lernen? Von wem Belastbarkeit, Hingabe, Benehmen, Zärtlichkeit und Achtsamkeit?

Ob es noch ein Zurück gibt?

 

Für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                      Bärbel Fischer

Was kommt, wenn Familie geht?

Hören und sehen Sie bei YouTube, was die „Wutmutter ( CICERO ) der Bundesrepublik“, Birgit Kelle, zu Familie, Familienpolitik, Wahlfreiheit, Kinderbetreuung, Betreuungsgeld, Kinderfremdbetreuung, Arbeitsmark und Elternrecht zu sagen hat.

Seit dem Fall der Mauer kopiere der Westen die sozialistische Vereinnahmung der Familie, allerdings zu kapitalistischen Zwecken.

Das Gender-Ziel „Gleichstellung“ werde witzigerweise ausgerechnet von Feministinnen jenen Frauen verwehrt, die ihre Weiblichkeit leben wollen.

https://www.youtube.com/watch?v=q-JuqqeNC5o

http://www.cicero.de/berliner-republik/birgit-kelle-feminismus-alice-schwarzer-war-gestern/57492/seite/2

 

Echte Wahlfreiheit für Familien – jetzt unterschreiben!

Die Familienminister der 15 Bundesländer, in denen keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden, werden mit dieser Petition ersucht, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch im Rest Deutschlands bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden.

Diese Petition soll ERFOLGREICH werden und hat bereits mehr als 11 000 Unterschriften gesammelt. Darum muss sie möglichst weit verbreitet werden. Bitte nutzen Sie Ihre Netzwerke!

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeld

 

Bitte unterschreiben!

Echte Wahlfreiheit für Familien: Ja zum Betreuungsgeld!
Helfen wir mit, echte Wahlfreiheit für junge Familien in Deutschland zu schaffen, damit sie sich frei dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben:
UNTERZEICHNEN
Am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil (1 BvF 2/13) festgestellt, dass die Gesetzgebung zum bislang vom Bund ausgezahlten Betreuungsgeld in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt. Seither werden in allen deutschen Bundesländern außer Bayern von den zuständigen Stellen keine neuen Anträge mehr auf Auszahlung des Betreuungsgeldes bewilligt, da es deren Regierungen – anders als der Freistaat Bayern – unterlassen haben, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zum Fortbestand dieser, für Familien so wichtigen Leistung zu schaffen.

Dadurch wird hunderttausenden jungen Familien (zuletzt bezogen ca. 450.000 Familien das Betreuungsgeld) ihre verfassungsmäßige Wahlfreiheit (Verfassungsgerichtsbeschluß vom 10. November 1998; 2 BvR 1057/91) geraubt, sich selbst um ihre Kinder kümmern zu können. Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden. Auch sehen sich viele Mütter, die ihre Kinder bewusst zu Hause betreuen (können) einem wachsenden sozialen Druck ausgesetzt, weil ihnen für ihre wertvolle Tätigkeit zunehmend die gesellschaftliche Anerkennung fehlt. Dieser Effekt wird durch den Entzug des Betreuungsgeldes womöglich noch verstärkt.

Wussten Sie schon, dass…

  • …Ergebnisse der neuesten Hirnforschung belegen, wie unersetzlich die elterliche Fürsorge in der frühkindlichen Entwicklungsphase sind?
  • …Wissenschaftler warnen, dass die Stressbelastung für Kleinkinder in Krippen tendenziell zu Übergewicht, schweren psychischen Störungen, späteren Herzerkrankungen führt und auch mit sozial negativen Auffälligkeiten wie Streiten, Kämpfen, Prahlen, Lügen und Sachbeschädigung einhergehen kann? Dies sind weitreichende und unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft.
  • …ein Krippenplatz leicht das Zehnfache (bis zu EUR 1.500) des Betreuungsgeldes (zuletzt 150 Euro) kosten kann?
  • …sich die meisten jungen Mütter wünschen, selbst für ihr Kind zu sorgen, sich das aber oft nicht leisten können?
  • …die Betreuer in Kindertagesstätten zeitlich und personell mit den Kindern meist überfordert sind?
  • …sich in Kitas durchschnittlich eine Betreuerin um neun Kleinkinder kümmern muß?

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeldWir ersuchen deshalb mit dieser Petition die Familienminister der 15 Bundesländer, in denen keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch im Rest Deutschlands bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden.

Schaffen wir echte Wahlfreiheit für junge Familien, damit diese sich frei und ohne finanziellen und gesellschaftlichen Druck, dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben. Die Familienminister der 15 anderen Bundesländer sollen sich endlich der Lebensrealität von jungen Familien in Deutschland stellen. Hunderttausende junge Familien lehnen staatliche Bevormundung und wirtschaftlichen Zwang ab und sehnen sich nach fairer, freier und gerechter Unterstützung!

Vielen Dank für Ihre Unterzeichnung im Namen all jener Familien.

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeldWir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre treue Unterstützung, Ihre

Ruth Staiger und das gesamte Team von CitizenGO

P.S.: Bitte „teilen“ Sie diese Petition auch auf facebook.com/CitizenGO.Deutsch und schenken Sie uns ein „Gefällt mir“, damit Sie zeitnah über Neuigkeiten und Erfolge unserer Petitionen informiert werden.

Aktion: Abgeordnete anschreiben!

 

Berlin, den 6.11.2015
www.familien-schutz.de

Zehn Abgeordnete jetzt anschreiben

noch erhalten fast 450 000 Familien 150 Euro Betreuungsgeld pro Monat, statt einen mit etwa 1.200 Euro staatlich finanzierten Krippenplatz für ihre ein- bis zweijährigen Kinder in Anspruch zu nehmen. Das soll nun ein Ende haben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 das Betreuungsgeld gekippt.

Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden die für das Betreuungsgeld im Haushalt ja vorgesehenen Mittel auf Länderebene dem Krippenausbau oder sogar dem allgemeinen Haushalt zugeschlagen. Denn wenn der Bund das Geld an die Länder transferiert, wird er ihnen die Verwendung freistellen. Anders gesagt: Das Betreuungsgeld ist noch nicht verloren, aber akut in Gefahr. 

Wenden wir uns also fortan an die einzelnen Bundesländer. Bayern geht mit gutem Beispiel voran und verwendet die Mittel des Bundes wie vorgesehen: Bayern zahlt das Betreuungsgeld weiter aus.

Damit die häusliche Betreuung nicht wieder vollständig diskriminiert wird, darf das – ohnehin geringe! – Betreuungsgeld nicht gestrichen werden. Sorgen Sie zusammen mit uns dafür, daß andere Länder wie Baden-Württemberg folgen. Teilen Sie zehn familienpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen indem Sie hier die Petition zeichnen mit, daß das Betreuungsgeld auch in Zukunft gebraucht wird. Das Betreuungsgeld muß eine Landesleistung werden.