Warum wehren sich Eltern nicht gegen den Zugriff des Staates?

Der ehemalige Direktor eines Gymnasiums im Saarland, Herr Dr. Gerd Brosowski, beschäftigt sich wie wir mit der Frage, warum die Eltern nicht millionenfach aufstehen gegen den staatlichen Impf-Zugriff auf ihre Kinder, und warum sie nicht ihr Mitspracherecht nutzen, wenn es um das Wohlbefinden und physische und psychische Unversehrtheit ihrer Kinder geht.

Ihr Brief, liebe Frau Fischer,

schließt mit einer Frage, die ich mir ebenfalls schon lange stelle: Warum wehren sich die Eltern nicht gegen den staatlichen Zugriff auf ihre Kinder? Ja, nicht einmal gegen die Indoktrination ihrer Kinder durch externes Personal, das im Sexualkundeunterricht auf diese losgelassen wird ? Dabei bietet ihnen das Schulrecht in letztgenannter Angelegenheit erhebliche Mitspracherechte. Warum kein lebhafter Widerstand, wenn Kinder in der sog. Corona-Krise mit vermutlich nutzlosen Masken traktiert werden und wenn ihnen ein nur vorläufig zugelassener Impfstoff aufgenötigt werden soll?

Ich weiß keine Antwort. Der Hinweis darauf, den Deutschen sei ein gewisses Duckmäusertum angeboren, überzeugt nicht, da in Nachbarländern wie Frankreich, Spanien, Italien Ähnliches zu beobachten ist. Meine Vermutung: Die Eltern sind zu erschöpft. Sie müssen ja – ob sie wollen oder nicht- beide berufstätig sein. Wenn sie dann abends müde von der Arbeit und obendrein gestresst durch den Feierabendverkehr endlich zu Hause angelangt sind, sich durch die angefallene Post gequält und das Allernötigste im Haushalt erledigt haben, fehlt ihnen die Kraft, sich sogleich zu einem Elternabend aufzumachen oder in anderer Weise öffentlich ihre Angelegenheiten zu vertreten.
Aber Sie fragen zu Recht: Was tun wir? Womit wir alle angesprochen sind.

Mit freundlichem Gruß                                                                                                       Ihr Gerd Brosowski

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Antwort:

Lieber Herr Brosowski!

Der fleißige Aktivist, Philosoph, Autor und Lehrer Gunnar Kaiser verbreitete heute den Offenen Brief eines Lehrers an alle Schulleiter und Lehrer https://www.youtube.com/watch?v=9Goq0yc0x4w
nachdem das niedersächsische KM die Elternaufgefordert hatte, ihre Kinder impfen zu lassen.https://schulnetzmail.nibis.de/files/613c82662570685bca0964c8f4f78239/2021-10-14_Brief_an_Schulleitungen_und_Lehrkr_fte.pdf
Von Ihnen, lieber Herr Brosowski, weiß ich, dass laut Schulrecht externe  Organisationen auf dem Schulgelände und in den Klassenzimmern nichts verloren haben. Gilt das nur für das Saarland? Oder hat jedes Bundesland in diesem Punkt sein eigenes Schulrecht? Kann der Schulleiter als Hausherr eigenmächtig darüber bestimmen, wer willkommen ist, und wer nicht? Oder muss er sich mit dem Kollegium oder mit der Elternschaft abstimmen?
Warum Eltern sich nicht wehren, wenn ihnen der Staat ihre Rechte aus den Händen schlägt, kann ich nicht verstehen.
Kann es sein, dass sich die Eltern mit der frühen Delegierung ihres Erziehungsrechts an die Kita  ihres Rechts nach Art 6 GG gar nicht mehr bewusst sind? Die frühe Fremdbetreuung schädigt also nicht nur unsere Nachkommen, sondern auch deren Eltern. Es fehlt an inniger Bindung, an Nestwärme, an Verantwortlichkeit. Das Kind verkommt zu einer Art Möbelstück, das man hin- und herschieben kann, zu einem Objekt, das man mit was auch immer spritzen lassen darf.
Wo bleibt die WÜRDE des jungen Individuums?
Ich kann mich noch an meine eigene Grundschulzeit erinnern, als wir jede Woche eine Jodtablette gegen die Kropfbildung schlucken mussten. Sie schmeckten süßlich und waren uns Kindern daher höchst willkommen. In späteren Jahren wurde diese staatliche Behandlung an unsere Eltern delegiert. Mit Recht! Denn niemand außer die Eltern ist befugt, medizinische Eingriffe an Kindern vorzunehmen. Gegen Rachitis ließen uns die Eltern im Garten abends im sonnenerwärmten Wasser planschen, Vitamin D mussten wir sonntags mit einem scheußlichen Löffel Lebertran schlucken. Da unsere kleine Wohnung für 6 Kinder viel zu eng war, hielten wir uns sowieso stundenlang im Freien auf.
Solche Verhältnisse sind heute passé. Aber immer noch gilt: Der Staat, also die Schule, ist nicht berechtigt, Eltern ihre Verantwortung zu entreißen.
Wäre ich heute Schulleiterin, wie würde ich mich verhalten? Ließe ich mir von einer Gesundheitsbehörde vorschreiben lassen, wie und wie lange ich meine Schüler täglich zu quälen habe? Oder hätte ich den Mut, mich deren Forderungen zu widersetzen? Vermutlich hätte mein Widerspruch, wie vor 80 Jahren das Ende meiner Berufung zur Folge. Unrecht bleibt Unrecht. Ob es je gesühnt werden wird, bleibt der Geschichte vorbehalten.
Lieber Herr Brosowski, für Ihren jahrelangen Beistand und Ihre Begleitung bin ich Ihnen überaus dankbar.
Ihre Bärbel Fischer

 

 

 

Schützt das Elternrecht!

 

„Kinderrechte“ ins Grundgesetz? Lambrecht und Giffey halten am falschen Kurs fest

PROTEST!  –  Werden Sie aktiv!

Kein „Kinderrechte“-Kurswechsel bei Lambrecht und Giffey / Landtagswahl in Thüringen
Sehr geehrte Mitstreiter,

die Zeit wird knapp. Eine Unions-Bundestagsabgeordnete, die unsere Position teilt, befürchtet, dass die „Kinderrechte“-Befürworter bald ihren großen Coup landen könnten: Die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey drängen darauf. Sie ignorieren verfassungsrechtliche Fakten und auch der große Protest zahlreicher Bürger, die unserem Aufruf gefolgt sind, hat an ihrem falschen Kurs nichts geändert.

Mit scheinheiligen Argumenten versuchen die beiden SPD-Ministerinnen stattdessen, die zahlreichen Bürger zu beruhigen. Hier haben wir ihre Antworten an die Bürger ausführlich analysiert.

Für Eltern und Kinder geht es bei diesem Thema um die Wurst! „Kinderrechte“ im Grundgesetz würden das Elternrecht aushebeln. Sie sind unnötig und brandgefährlich. Davon müssen wir unbedingt alle noch unentschlossenen Abgeordneten überzeugen. Denn am Ende entscheiden nicht Minister, sondern die Abgeordneten.

Bitte werden Sie (nochmals) aktiv. Wenn Sie Ihren Bundestagsabgeordneten noch nicht kontaktiert haben, tun Sie es jetzt. Und haken Sie nach, bei denen, die unentschlossen geantwortet haben. Dafür haben wir die Kontaktdaten der Abgeordneten sowie die bisherigen Antworten gesammelt. Druck allein hilft. Jeder Besuch, jeder Anruf und jede E-Mail trägt dazu bei, die Abgeordneten zu überzeugen, daß „Kinderrechte“ ein ganz heißes Thema sind, an dem sie sich verbrennen können.

Am Sonntag sind Landtagswahlen in Thüringen. Auch diesmal haben wir an die Spitzenkandidaten der acht größten Parteien wieder Wahlprüfsteine mit familien- und bildungspolitischen Fragen geschickt. Auch das Thema „Kinderrechte“ hat uns interessiert.

Leider haben nur CDU, AfD und Bündnis 90/Die Grünen geantwortet, deren Aussagen wir Ihnen hier zur Verfügung stellen. Es ist sehr enttäuschend, dass die restlichen befragten Parteien es versäumt haben, unsere Fragen zu beantworten, die für Familien von großer Bedeutung sind. Die Wähler werden aus all dem ihre eigenen Schlüsse ziehen.

Herzliche Grüße, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

P.S.: Bitte kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten. Wenn Sie unseren Einsatz für Ehe und Familie darüber hinaus unterstützen möchten, sind wir für jede Spende dankbar – per Überweisung oder per PayPal:

Vielen Dank!

Seit dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union (EU). Da uns der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig ist, haben wir unsere Datenschutzrichtlinie daraufhin angepaßt und erweitert. Sie finden Sie hier.

Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

Wie viele Familienverbände und-Initiativen, so drängt auch unsere Elterninitiative darauf, dass bei dem Vorhaben der Koalition, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die Rechte der Eltern im Dienst an ihren Kindern nicht eingeschränkt werden dürfen.

Die Organisation DEMO für ALLE ruft zum Protest auf:

SPD drängt auf „Kinderrechte“
Jetzt E-Mail-Protest an Familien- und Justizministerium schicken

Kinderrechte‘ kommen ins Grundgesetz, das twitterte anlässlich des Weltkindertages heute die SPD-Fraktion. Unter dem Motto „keine Angst vor starken Kinderrechten“ schaltet die SPD in der Debatte um „Kinderrechte“ nochmals einen Gang nach oben, um ihren Koalitionspartner unter Druck zu setzen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen baldigen Gesetzentwurf angekündigt und auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) drängt darauf, „Kinderrechte“ endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.

Der SPD kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen. Dabei dauern die Verhandlungen in der „Kinderrechte“-Kommission nach wie vor an. Einer der Knackpunkte ist die entscheidende Frage, „wie sehr die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit den Rechten von Eltern kollidieren könnte“.

Und genau darum geht es: „Kinderrechte“ im Grundgesetz – wie auch immer formuliert – wären ein massiver Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht zugunsten staatlicher Interventionen. Dieser Zusammenhang muss dringend auch im Justiz- und im Familienministerium ankommen!

Schreiben Sie Ihren Protest gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz z.B. mit Hinweis auf unseren kurzen Aufklärungsfilm jetzt auch an Justizministerin Christine Lambrecht christine.lambrecht@bundestag.de und an Familienministerin Franziska Giffey poststelle@bmfsfj-bund.de-mail.de.

„Kinderrechte“ gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

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PROTESTBRIEF

Sehr geehrte Frau Justizministerin Christine Lambrecht!

Kinderrechte in die Verfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?   

Leider hat die Forderung   „Kinderrechte in die Verfassung“ einen fundamentalen Fehler, denn sie überträgt elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

  • „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Wir fragen: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Wir fragen: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Wir fragen: Was versteht die jeweilige Regierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar keine Unterstützung, sondern endlich ökonomische Gleichbehandlung mit Kinderlosen.
  • „Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Wir fragen: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Bundesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Lambrecht, Kinderrechte ( warum nicht auch Frauenrechte, Behindertenrechte, oder Seniorenrechte?)  im Grundgesetz festgeschrieben, öffnen  parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Für uns Eltern bedeutet diese Festschreibung, jede Regierung  bekäme die Macht, ihren schwarz-rot-grün-gelben Zugriff auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Das wäre ein illegaler Eingriff in Elternrechte.

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Um Kindern zu helfen, muss man nicht das Grundgesetz ändern, sondern die Eltern stärken, und ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen. 

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

i.A. Bärbel Fischer