Was wird aus dem Elternrecht?

Der Verband Familienarbeit e. V. hat alternativ zum „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ ( bestehend aus UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind ) ergänzend einen Gesetzestext vorgeschlagen, der es Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl selbst zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Insbesondere bemängelt der Verband, dass künftig der Vorrang des natürlichen Elternrechts nach Art 6 GG gegenüber dem Staat verwässert wird, d. h. dass der Staat zu einem gleich – oder sogar bevorrechtigten Akteur aufgewertet werden soll. Wenn z. B. die U3-Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“( auf Bildung!!! ) erklärt würde, hätten Eltern keine rechtliche Handhabe mehr, ihre Kinder selbst zu erziehen. Dabei sind es gerade die staatlichen Gesetze ( Rentengesetz und Elterngeldgesetz), die das Kindeswohl gefährden, weil sie Eltern entrechten und enteignen und damit Kinder-und Familienarmut produzieren.

Lesen Sie die ausführliche Begründung zum Alternativvorschlag:

http://familienarbeit-heute.de/?p=4947