Norwegen definiert „Kinderrechte“ gegen die Eltern

Eigentlich soll die norwegische Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ Kinder schützen, aber häufig zerstören ihre Mitarbeiter die Familien, vermeintlich für das Wohl der Kinder. Die dortigen Verhältnisse drohen auch bei uns, wenn „Kinderrechte“ so im Grundgesetz aufgeführt werden, dass der Staat definieren kann, was „Kinderrechte“ sind.

Das wichtigste Recht eines Kindes, nämlich das Recht im Regelfall von seinen Eltern betreut zu werden, wird im Vorschlag der Bundesregierung nicht mehr erwähnt. Der Staat könnte dann, wie bereits heute in Norwegen, unter geringfügigen Anlässen den Eltern ihre Kinder entziehen und so den Kindern großen Schaden zufügen. Welche Gefahren unseren Kindern drohen, wenn diese „Kinderrechte“ im Grundgesetz festgeschrieben werden, werden im verlinkten Video über die Verhältnisse in Norwegen deutlich.

http://www.youtube.com/watch?v=ePDr1JKzJKY&fbclid=IwAR3lSMn5BK2CLZK8akNzL4x30rJigeNs6-aKqF39SBPlDO9DSH_uvrDK0cc

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