Kinder sind auch Menschen!

Die Journalistin, Bestsellerautorin und vierfache Mutter Birgit Kelle verdeutlicht auf Ihrer Seite FRAU, FAMILIE, FREIHEIT, weshalb die von der Koalition geplante und der von einem Arbeitskreis erarbeiteten Entwürfe zu einer Grundgesetzänderung abzulehnen sind.

“ Niemand braucht „Kinderrechte in der Verfassung“, sie nutzen Kindern nichts, verletzen Elternrechte und verleihen dem Staat neue Zugriffsrechte auf die Familie. Explizite Kinderrechte in der Verfassung hebeln die Elternrechte aus.“

Gleichzeitig fordert sie Eltern auf zu handeln und liefert dazu  schlüssige Argumente:

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Ein Gedanke zu „Kinder sind auch Menschen!

  1. Zu den vielen Verdiensten der unermüdlichen und tapferen Frau Birgit Kelle gehört nun auch ihre kritische Besprechung des Ergebnisberichtes der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zu „Kinderrechte in der Verfassung“.

    Dieser besteht aus mehreren Vorschlägen, die dem Gesetzgeber zur Behandlung vorgelegt werden. Frau Kelle analysiert die Vorschläge im Detail, und sie schält als deren gemeinsamen Kern heraus die Forderung nach einem neuen Recht des Kindes, und zwar nach dem „Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft“. Frau Kelle weist abschließend darauf hin, dass von der Familie keine Rede sei, dass vielmehr das Kind sich in der nicht näher definierten „sozialen Gemeinschaft“ „entwickeln“ soll, womit der Forderung nach verpflichtender Ganztagesbetreuung Tür und Tor geöffnet sei.

    Stellen wir diesen Kernsatz des Berichtes dem Artikel 6 des Grundgesetzes gegenüber: „ Die Pflege und die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“.

    Der Artikel 6 ist deutlich; er spricht von einer konkreten, nachprüfbaren Aufgabe: Pflege und Erziehung. Der Kernsatz spricht von „Entwicklung“ und bleibt damit im Unbestimmten, Vagen. Denn was ist mit „Entwicklung“ gemeint? Ein Prozess, der wie bei der Entwicklung einer Insektenlarve gemäß einem dem Kind innewohnenden Programm von alleine abläuft, der allenfalls unterstützt werden soll? Das wäre neu; bisher wurde noch nie auf Erden beobachtet, dass ein Mensch sich in der Weise „entwickeln“ kann. Was aber ist dann gemeint?

    Der Artikel 6 weist unmissverständlich die Verantwortung für Erziehung und Pflege zu: Sie liegt zuvörderst bei den Eltern; sie ist obendrein deren Recht, das ihnen von der Natur, nicht etwa von Seiten des Gesetzgebers verliehen worden ist. Der Kernsatz nennt überhaupt keinen Verantwortlichen; er nennt nur den Ort, wo das Kind sich entwickeln soll, in der nicht näher beschriebenen „sozialen Gemeinschaft“. Womit wir beim nächsten unklaren Begriff in dem seltsamen Kernsatz wären. Was ist mit „sozialer Gemeinschaft“ gemeint? Doch die Familie? Ein irgendwie umdefinierter Begriff von Familie? Der Clan? Der Freundeskreis? Die Gemeinde? Der Staat? Irgendwie alle zusammen?

    Der Artikel 6 weist auch der „staatlichen Gemeinschaft“ – nicht einer undefinierten „sozialen Gemeinschaft“ – eine eng umgrenzte, klar beschriebene und damit nachprüfbare Rolle zu: Er wacht über die Pflege und Erziehung der Kinder.

    Was ist schließlich eine „eigenverantwortliche Persönlichkeit“ ? Das Wort „Persönlichkeit“ kommt vom lateinischen „persona“, und damit ist zunächst der Schauspieler gemeint, der eine Maske trägt, also eine Rolle spielt und dessen Stimmer durch („per“) die Maske nach außen tönt ( „sonare“). Um mit Wilhelm Busch zu sprechen: Die Persönlichkeit ist die „Schale“ die man sieht, sie ist nicht der „Kern“. Der Kern ist der Mensch, und der ist nach europäischem Verständnis vom Menschen allerdings verantwortlich, vor allem gegenüber seinem Nächsten, wohl auch gegenüber sich selbst, gegenüber den Maximen, die er sich zu eigen gemacht hat.

    Kurzum: Der Kernsatz ist unverbindliches, unverständliches, dunkles Gerede. Er erinnert an das sattsam bekannte Geschwurbel der Sozialisten, die z.B. ewig von der „Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft“ faselten. Er könnte in einem Margot-Honecker-Kreis formuliert worden sein. Haben sich unsere Bund-Länder- Arbeitsgemeinschaften zu solchen Kreisen „entwickelt“?

    Besonders perfide ist es, den Artikel 6 bestehen zu lassen und neben ihm das sozialistische Geschwurbel ins Grundgesetz zu schreiben. Man greift den Artikel 6 nicht etwa frontal an; dazu gehörte ja so etwas wie Mut und eine offen übernommene Verantwortlichkeit. Nein, man reißt die Pflanze, die man umbringen will, nicht geradewegs aus. Man pflanzt neben ihr das Unkraut, das sie überwuchern und im Laufe der Zeit ersticken soll. Man wird die Pflanze verdorren lassen und das Unkraut pflegen und mit Häme die weitere „Entwicklung“ beobachten.

    Wenn man die Leutchen denn machen lässt. Als erstes muss man sie durchschauen und ihre Absichten bloßlegen. Das hat die tapfere Frau Kelle getan. Ein herzliches Vergelt’s Gott!

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