DFV: WAHLRECHT AB GEBURT STATT WAHLRECHT AB 16

PRESSEDIENST: 26. September 2019

 

[DFV-PM] DFV: Wahlrecht ab Geburt statt Wahlrecht ab 16

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert eine konsequente Änderung des Wahlrechts, bei der alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger berücksichtigt werden.

(Berlin). Im Grundgesetz Artikel 38 Absatz 1 ist die Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl festgelegt. Tatsächlich werden Kinder und Jugendliche vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ein Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, der am Freitag im Bundestag debattiert wird, will Abhilfe schaffen: Bei Bundestags- und Europawahlen sollen 16-Jährige wählen dürfen.

„Seit den Fridays-for-Future-Demonstrationen ist deutlich, dass Kinder eine politische Meinung haben und diese klar zum Ausdruck bringen. Wählen dürfen sie aber nicht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV. Mit dem Vorstoß der Grünen, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, werde der Wahlrechtsentzug nur zaghaft angegangen.

Der DFV setzt sich dafür ein, dass alle Kinder vom Wahlrecht Gebrauch machen können. „Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Kein Minderjähriger darf zum Bürger zweiter Klasse degradiert werden“, so Heimann. Der DFV fordert ein Wahlrecht ab Geburt und damit ein wirklich allgemeines Wahlrecht.

„Der Gesetzesentwurf der Grünen vergisst, dass Eltern gemäß Grundgesetz die natürlichen Interessensvertreter ihrer Kinder sind. Nehmen Eltern das Wahlrecht ihres Kindes stellvertretend – als Recht des Kindes, nicht als eigenes – wahr, müssen sie sich am Wohl des Kindes orientieren“, sagt Heimann. Bei dieser Regelung erlischt das stellvertretende Wahlrecht, sobald das Kind wahlmündig ist. „Demokratie braucht Beteiligung. Das Wahlrecht ab Geburt verhilft 13 Millionen Kindern und Jugendlichen zur notwendigen Mitsprache“, so Heimann.

Mit der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich der DFV für das Wahlrecht ab Geburt stark. Neben verschiedenen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft steht Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt dem DFV als Schirmherrin zur Seite.

 

Weiterführende Informationen

Website der Kampagne zum Wahlrecht ab Geburt: www.wahlrecht.jetzt

2 Gedanken zu „DFV: WAHLRECHT AB GEBURT STATT WAHLRECHT AB 16

  1. Es gibt sicher Vorschläge, wie die Regelung aussieht, wenn beide Elternteile unterschiedliche Wahlempfehlungen abgeben wollen. Wie sieht diese Regelung aus?

  2. Da man Kinder nicht halbieren kann, und deswegen auch nicht deren Wählerstimme, könnte man evtl. folgende Regelung treffen: Der Vater bekommt das Wahlrecht für alle Kinder, die an einem ungeraden Monat, oder einem ungeraden Jahr geboren wurden, die Mutter das Wahlrecht für alle Kinder, die an einem geraden Jahr / Monat geboren wurden.

    Aber das ist nur meine Idee. Von einer offiziellen Regelung weiß ( noch ) nichts.

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