Eine vierfache Mutter aus Schwerin ist mit ihrer Klage gegen die Höhe des Elterngeldes bis vor das Landessozialgericht in Neustrelitz gelangt, weil ihre erbrachte und vom Grundgesetz geschützte Erziehungsarbeit nicht erwerbsarbeitsgleich angerechnet wird.
Die Klage entspricht voll und ganz dem Ziel der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT, des Bündnisses „Rettet die Familie“ und des „Verbands Familienarbeit“.