Kostenlose Kitas?

Der Verband Familienarbeit (s.u.) informiert heute über seine Einstellung zu den Plänen der SPD, über ein Volksbegehren die Kitagebühren abzuschaffen.

PM Volksbegehren.

Leserbrief > Schwäbische Zeitung

Sollte es der SPD um Gerechtigkeit gehen, dann ist die Frage nach den Elternbeiträgen höchst nebensächlich. Die SPD folgt vielmehr der sozialistischen Maxime: Der Staat ist der bessere Erzieher, er und nicht die Eltern, definiert Kindeswohl, er will den familiären Einfluss auf ein Minimum beschränken, er fordert die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz). Doch genau dies will unser Grundgesetz aus leidiger NS-Erfahrung verhindern und spricht deswegen in Art. 6,2 allein den Eltern Rechte und Pflichten bei der Erziehung ihrer Kinder zu.

Vielmehr muss es um die Wertschätzung der Erziehungsarbeit selbst gehen. Diese gehört nach Art. 3 GG gleich geschätzt, gleich behandelt und gleich subventioniert, egal ob sie von elterlichen oder außerfamiliären Fachkräften geleistet wird.

Erst hier entscheidet sich die Gerechtigkeitsfrage.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Ein Gedanke zu „Kostenlose Kitas?

  1. Über Ausgaben der öffentlichen Hand bestimmen die Parlamente; die Verfügung über das Budget ist ihre wichtigste und vornehmste Aufgabe. Sind Volksbegehren, in denen es um finanzwirksame Beschlüsse geht, überhaupt zulässig? Aber über solche Feinheiten in den Grundsätzen und Regeln des demokratischen Gemeinwesens denkt man heute nicht mehr nach: Man macht Lärm, zeigt irgendetwas mit Haltung, will auffallen. Obendrein hält man die Leute für dumm, jedenfalls für denkfaul, denn schon bei oberflächlichster Betrachtung wird klar, dass es eine kostenlose Kita so wenig geben kann wie einen kostenlosen Nahverkehr oder kostenloses Bier für alle: Die Rechnung wird aufgemacht, nur wird sie nicht dem Nutzer präsentiert, sondern dem Steuerzahler. Wie üblich dürfte die dem Steuerzahler stiekum präsentierte Rechnung weitaus höher ausfallen, als wenn sie der Nutzer selbst Cent für Cent begleichen müsste.

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