Betreuungsbudget gefordert

Herr Dr. Johannes Resch war eingeladen worden, sich an der Anhörung zum  zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018 im Bundestag zu beteiligen. 

Hier seine schriftliche Stellungnahme, nicht nur Krippen, sondern die Betreuung durch die Eltern selbst in das Förderprogramm mit einzubeziehen.


Frau Sabine Zimmermann                                                                                     Deutscher Bundestag                                                                                          Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend                                                    Platz der Republik 1                                                                                                   11011 Berlin

                                                                                                                                      30.10.2018

Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018

Dr. Johannes Resch                                                                                                 Verband Familienarbeit e.V., Stellvertretender Vorsitzender                                       Bündnis „Rettet die Familie“, Stellvertretender Vorsitzender 

Zu meiner Person:

Als Arzt für Neurologie und Psychiatrie und ehemaliger Leitender Arzt eines Versorgungsamtes bin ich mit sozialen Themen gut vertraut. Zuvor habe ich mich am Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin der Uni Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent mit den sozialen Bedingungen der Kindheitsentwicklung auseinandergesetzt. Dabei wurde ich zur familienpolitischen Aktivität motiviert. Seit 2011 bin ich im Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. und des Bündnisses „Rettet die Familie“

Zum Gesetzentwurf:

Der Gesetzentwurf unterscheidet mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen Kinderkrippe und Kindergarten. Das erschwert die Stellungnahme, da oft schwer zu deuten ist, was eigentlich gemeint wird. Die Zeiten U3 und das Kindergartenalter (3 bis 6) sind entwicklungspsychologisch ganz unterschiedlich zu beurteilen. Im Kindergarten sollen auf spielerische Weise Fertigkeiten und soziales Verhalten gegenüber Gleichaltrigen erlernt werden. Das kann dann durchaus als „Bildung“ bezeichnet werden. Bei U3-Kindern spielt Bildung und Sozialkompetenz aber eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist in dieser Zeit, dass das Kind sich geborgen fühlt, Sicherheit erwirbt und Vertrauen gewinnt. All das wird als „Bindung“ umschrieben. Bindung ist weder Bildung noch Kompetenz, aber Voraussetzung dafür, dass später ein Verlangen nach Bildung entsteht und sich soziale Kompetenz entwickeln kann. 

„Bindung“ kann auch in einer Kinderkrippe entstehen. Jedoch sind die Voraussetzungen hierfür ungleich schwieriger als in einer Familie (wechselndes Personal, ungenügender Personalschlüssel, fehlende biologische Beziehung). Werden die grundsätzlichen Unterschiede dieser Altersphasen nicht beachtet, besteht die Gefahr gewaltiger Fehlinvestitionen. Das Kita-Gesetz scheint viel stärker von arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten geprägt zu sein als vom Bemühen um das Kindeswohl. Viele Behauptungen im Gesetzentwurf, Kinderkrippen würden den Kindern nutzen, lassen sich anhand der Fachliteratur nicht belegen.

Eine große Gefahr im U3-Alter ist, dass das Kind in einer Krippe einem Dauerstress ausgesetzt wird (Trennung von den Eltern, Lärmpegel u.a.), dem es nur mit einer seelischen Abstumpfung begegnen kann. Daraus folgen dann später oft psychische Störungen, mangelnder Lernwille und soziales Risikoverhalten. Wir behaupten nicht, dass jedes Krippenkind in dieser Hinsicht gefährdet ist. Für die Mehrheit dürfte es aber gelten. Jedenfalls ist das Risiko für Dauerstress bei Krippenbetreuung höher als bei elterlicher Betreuung. Das zeigen Reihenuntersuchungen mit Bestimmungen von Cortisol sehr eindeutig.

Wenn Krippenbetreuung einseitig gefördert wird und das dann auf Kosten der elterlichen Betreuung geht, ist das epidemiologisch gesehen als eine Begünstigung späterer psychischer und sozialer Störungen anzusehen. Diesen Zusammenhang haben entsprechende prospektive Langzeitstudien in den USA und Kanada auch gezeigt. Vergleichbare Untersuchungen mit anderen Ergebnissen gibt es nicht. Die Behauptung, in Deutschland sei das alles anders, ist spekulativ.

Eine Verbesserung der Bedingungen in Kinderkrippen ist sicher nicht falsch. Aber es ist zu fragen, ob die erforderlichen Finanzmittel nicht besser angelegt wären, wenn nicht die Krippen sondern die Betreuung verbessert würde. Was aber eine gute Betreuung für ein Kind ist, können die Eltern in der Regel am besten beurteilen. Auch unser Grundgesetz ist dieser Auffassung. Die Milliarden für die Kinderkrippen wären also in den Händen der Eltern besser angelegt. Sie sollten beurteilen, ob ihr Kind reif genug ist, um in eine Krippe zu gehen, um den Aufenthalt dort stressfrei zu erleben oder ob es eben besser ist, das Kind selbst zu betreuen.

Wir treten daher dafür ein, den Eltern das Geld zu geben. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit. – Das stimmt auch mit dem Konzept des Deutschen Familienverbandes (DFV), einem anderen Eltern-Verbandes, überein. Er fordert ein Betreuungsbudget von mindestens 700 € pro Monat, über das die Eltern frei verfügen können. Das entspräche dann auch der Praxis, dass Pflegebedürftige ihre Pflegeperson selbst wählen können. 


Einleitende Stellungnahme zur Anhörung am 5.11.2018

Johannes Resch

Unser Verband Familienarbeit tritt seit 40 Jahren für die Gleichberechtigung der Eltern in der Gesellschaft ein, die es bei uns seit Langem nicht mehr gibt. Weiterhin fordern wir eine Gleichberechtigung verschiedener Elterngruppen untereinander, lehnen also eine Privilegierung oder Benachteiligung einzelner Elterngruppen ab. Der Staat hat schon vom GG her kein Recht, die Eltern in irgendeiner Richtung zu bevormunden, wenn es keinen rechtfertigenden Grund dafür gibt. 

Aber zum Gesetzentwurf: Ein Mangel des Gesetzes ist, dass mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen U3-Alter und Kindergartenalter unterschieden wird. Beides ist aber aus entwicklungspsychologischer Sicht auseinanderzuhalten. Wenn die Bundesregierung von einem Urteil des BVerfG zum Kindergarten einfach auf U3-Kinder schließt (wie auf S. 13 des Entwurfs) , zeigt sie, dass der gravierende Unterschied noch gar nicht begriffen worden ist.

Im Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen darum, durch zusätzliche Finanzmittel die Qualität der Kitas zu verbessern.  Soweit U3-Kinder betroffen sind, halten wir den immer weiter gehenden Ausbau der Kitas für einen Holzweg, weil er nur durch Arbeitsmarktpolitik und Profitdenken in der Wirtschaft zu begründen ist. Der Maßstab sollte aber das Kindeswohl sein. Über das Kindeswohl haben aber schon laut GG in erster Linie die Eltern zu entscheiden. Die Eltern müssen also zunächst Wahlfreiheit erhalten. Der gegenwärtige und nach dem Gesetz geplante einseitige Krippenausbau diskriminiert alle Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen wollen. 

Es gibt eine ganze Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen, die ein höheres Risiko für die soziale Entwicklung durch Fremdbetreuung von U3-Kindern zeigen. Die stammen zwar vor allem aus dem Ausland. Deutschland wäre aber hervorragend geeignet gewesen, entsprechende prospektive Langzeitstudien ebenfalls durchzuführen. Dass das bisher nicht geschehen ist, spricht dafür, dass sie politisch nicht gewünscht sind, vermutlich, weil man sich vor den Ergebnissen fürchtet.

Unsere Forderung: Richtig ist, dass der Staat eine finanzielle Verantwortung für die Kindererziehung trägt, weil sie heute der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war. Aber diese finanzielle Verpflichtung darf er nicht mit einer Bevormundung der Eltern verbinden, wie sie ihre Kinder erziehen sollen. Das ist weder sachlich gerechtfertigt, noch mit unserem Grundgesetz vereinbar. Wir fordern also ein Betreuungsbudget, über das die Eltern selbst verfügen können, das sie wahlweise zur Finanzierung der Eigenbetreuung oder einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden können.

 

Siehe auch:

https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NzcxMTg=&mod=mod454590

und

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-pa-familie-kindertagesbetreuung/570840.

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