Stimmen die Vorwürfe gegen das Ehegattensplitting wirklich?

Der Deutsche Familienverband DFV verteidigt das Ehegattensplitting gegen sechs ungerechtfertigte Vorwürfe:

Sechs Vorwürfe gegen das Ehegattensplitting –  Stimmen sie wirklich?

Wieder einmal steht das Ehegattensplitting in der Diskussion. Das Bundesfinanzministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Abschaffung dieser Steuerregel für verheiratete Paare empfiehlt. Der Deutsche Familienverband setzt sich für die Beibehaltung der Steuerregel ein. Das sind die wichtigsten Argumente:

Vorwurf 1: Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen?

Welches antiquierte Frauenbild haben eigentlich Menschen, die so etwas behaupten? Zum Glück kann heute jede Frau selbst entscheiden, ob und wann sie wieder in ihren Beruf einsteigt. Keine Frau lässt sich für ein paar Steuer-Euro von der Arbeit abbringen.

Vorwurf 2: Das Ehegattensplitting benachteiligt Singles?

Nachrechnen hilft. Bereits 1958 (!) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Paare mit differierendem Einkommen gegenüber Singles steuerlich benachteiligt werden. Zuletzt wurde das Ehegattensplitting 2013 von den Karlsruher Richtern sogar bestätigt.

Vorwurf 3: Das Ehegattensplitting fördert Kinderlose?

Bleibt heute ein Partner zu Hause, dann in der Regel wegen der Kinderbetreuung, nicht um Golf zu spielen. Das Splitting ist damit eine mehr als gerechte Anerkennung der Erziehungsleistung und gesellschaftlich gut angelegtes Geld.

Vorwurf 4: Eine Abschaffung des Ehegattensplittings fördert eine gerechte Familienpolitik?

Mitnichten! Familien würden auf einen Schlag 15 Milliarden Euro im Portemonnaie fehlen. Keine der bisher von der Politik vorgestellten Maßnahmen würden dieses Minus überhaupt kompensieren können (im Ansatz nicht einmal eine wie auch immer geartete Kindergrundsicherung). Am Ende würden Familien als große steuerpolitische Verlierer dastehen.

Vorwurf 5: Eine Abschaffung ist doch grundsätzlich gerecht?

Das Ehegattensplitting ist keine Förderung der Familie. Es ist eine vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Oder anders gesagt: Wo sind diejenigen, die gleichzeitig auch die Abschaffung von Personengesellschaften im Wirtschaftsleben fordern?

Vorwurf 6: Das Ehegattensplitting fördert die Einverdiener-Ehe?

Ganz ehrlich … niemand hat sich einzumischen, wie Familien ihr privates Leben gestalten wollen. Wer wann und wie viel arbeitet und wie Paare im gegenseitigen Einvernehmen die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder organisieren, ist eine höchstpersönliche Sache.

Statt mit Märchen gegen das Ehegattensplitting zu Felde zu ziehen, sollte man sich auf wirkliche Probleme konzentrieren: Nämlich die dringend überfällige Entlastung von Familien bei den völlig familienblinden Sozialabgaben (www.elternklagen.de).

Siehe auch:

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/729-dfv-pm-dfv-zu-diw-studie-abschaffung-des-ehegattensplittings-kostet-familien-15-mrd-euro

 

Ein Gedanke zu „Stimmen die Vorwürfe gegen das Ehegattensplitting wirklich?

  1. Liebe Frau Fischer,
    ist der Mensch das Eigentum des Staates (Gesetzumklammerung) oder ist der Mensch anderen Gesetze unterworfen?

    Alle Gesetze sind Versuche, sich den Absichten der moralischen Weltordnung im Welt- und Lebenslaufe zu nähern.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832), gilt als einer der bedeutendsten Repräsentanten deutschsprachiger Dichtung
    Willi Löhr Gemeinde und Kommunenpräventologe:
    Es gibt keine Freiheit ohne Gesetze, Ein Lebenssinn der verstanden werden will,braucht das Gesetz. ,aber es darf nie versklaven! Denn welcher“Geist „wirkt dann? Diese Tragik der Versklavung zeigt die Geschichte „Deutschlands bis 1989“.
    Sie müssen in jeder gesunden,gerechten und sozialen Partizipationsethik mit Vertrauen,Offenheit und Transparenz verschmelzen können und bereichern, Wenn im Namen des Volkes „Freiheit“ ,Wahrheit und Gerechtigkeit ausgesprochen wird…
    Ihr Kommunenpräventologe

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