Frühsexualisierung verfassungswidrig

In nahezu allen Bundesländern wird die staatlich geförderte Frühsexualisierung 3- bis 8-jähriger Kinder in Kitas und Grundschulen weiter forciert. Entsprechende Broschüren und Empfehlungen werden an und in Kitas und Grundschulen verteilt. Wenn Sie dieser Beeinflussung Ihrer Kinder entgegentreten möchten, finden Sie hier entsprechende Argumentationshilfen, besonders auch in diesem 

Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. jur. Christian Winterhoff.

Darauf machte uns dankenswerterweise der Verein Verantwortung für die Familie e. V. http://www.vfa-ev.de aufmerksam.

 

Dazu die Pressemitteilung der Initiative eT – echte Toleranz:

https://www.echte-toleranz.de/index.php/pressemitteilungen.html

5 Gedanken zu „Frühsexualisierung verfassungswidrig

  1. Meine Frage wäre: Inwieweit nimmt die Schulbehörde dieses Gutachten ernst? Ist es bindend? Kann es auf alle Bundesländer übertragen werden?
    Oder gilt auch hier wieder als Totschlagargument der sich gesellschaftspolitisch vollzogene „Paradigmenwechsel“?

  2. Daß die Frühsexualisierung verfassungswidrig ist, dafür brauch ich kein 100-seitiges Gutachten. Das erkennt jeder normale Mensch auch so.

    Dieses Gutachten enthält zudem selbst Fehler, indem es die fehlerhafte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einfach unkritisch übernimmt (S. 22).

    Es gibt keinen Erziehungsauftrag des Staates. Das Grundgesetz sagt ganz eindeutig: Erziehung ist Elternrecht (Artikel 6). Artikel 7 sagt nur, daß das Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Daraus läßt sich kein Erziehungsrecht des Staates ableiten.

    Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht halte ich allerdings nicht für aussichtsreich, denn dieses Gericht ist selbst schon durch Genderideologen unterwandert (Baer). Es wird das übliche Geschwurbel dabei herauskommen, der Plan vielleicht um ein paar unwichtige Randpunkte entschärft, aber ein deutliches Signal, das dem Spuk ein Ende bereitet, ist nicht zu erwarten.

    Wir als Eltern müssen uns schon selbst zur Wehr setzen. Wir wollen nicht, daß unsere Kinder pervertiert werden, also verhindern wir das! Da müssen wir nicht erst irgendwelche Gutachter fragen, ob wir uns das gefallen lassen müssen.

  3. Es gibt einen einfachen, rein technisch bedingten Grund, warum „Akzeptanz“ in einem Lehrplan nichts zu suchen hat. Lehrpläne müssen ihre Lernziele als beobachtbare Verhaltensweisen beschreiben; nur so kann geprüft werden, ob ein Lernziel erreicht worden ist oder nicht. Es ist unmöglich, festzustellen, ob jemand eine bestimmte Ansicht oder Aussage akzeptiert, denn Akzeptanz kann vorgetäuscht werden. „Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten?“, sagt das Volkslied. Das ist einfach, aber fein formuliert, denn wenn es um Vorgänge geht, die sich im Kopf eines Mitmenschen abspielen, ist man aufs Raten verwiesen, da kann nichts zuverlässig festgestellt werden. Toleranz dagegen zeigt sich im Verhalten; sie kann gelehrt, eingeübt, durchgesetzt werden.
    Ein Beispiel dazu. Karl hänselt seinen Klassenkameraden Fritz wegen seiner Hautfarbe oder seiner Religion oder seiner Homosexualität. Hänseln ist beobachtbares Verhalten; es ist in diesem Fall intolerant, und solches Verhalten muss unterbunden werden. Ist Karl der Ansicht, die Homosexualität des Fritz sei gegen die Natur, behält diese Meinung aber für sich und verhält sich Fritz gegenüber so wie gegenüber allen anderen, so ist er tolerant. Das kann von ihm erwartet werden. Aber seine Gedanken sind frei, und keine Macht der Welt und gewiss kein Lehrplan kann sie sichtbar machen.
    Wie kann man Toleranz lehren? Durch beständiges, gutes Beispiel. Und dann kann man hoffen, dass tolerantes Verhalten zu einer inneren Haltung führt, die als Wohlwollen gegenüber dem Mitmenschen zu bezeichnen wäre. Dass der andere als Mensch akzeptiert wird, auch wenn man seine Ansichten nicht akzeptiert. Toleranz, in dieser Weise zu einer Haltung verinnerlicht, führt zu einer Tugend: Der Menschenfreundlichkeit. Vom andern zu denken: Er ist wie ich, er ist ebenso viel wert wie ich, auch wenn ich seine Ansichten ablehne: Das beim Schüler zu erreichen ist aufs innigste zu wünschen, aber dieses Ziel kann niemals in einem Lehrplan als ein Lernziel festgeschrieben werden.
    Einen Schulpflichtigen jedoch anzuhalten, zu Ansichten, welche jemand in einen Lehrplan hineingeschrieben hat, Zustimmung zu äußern, notfalls zu heucheln, ist erstens Indoktrination und zweitens übelster Bekenntniszwang, wie sie typisch für Diktaturen aller couleur sind.

  4. Ist Karl der Ansicht, die Homosexualität des Fritz sei gegen die Natur, behält diese Meinung aber für sich und verhält sich Fritz gegenüber so wie gegenüber allen anderen, so ist er tolerant. Das kann von ihm erwartet werden.

    In diesem Punkt muß ich widersprechen.
    Er darf seine Meinung sagen. Er darf ihn nicht hänseln, aber seine Meinung muß er sagen dürfen.

  5. Danke für die Aufmerksamkeit! Schauen wir ganz genau hin: Ich beschreibe eine hinreichende Bedingung zu tolerantem Verhalten, keine notwendige. Das heißt: Wenn der Junge im beschriebenen Fall seine Meinung für sich behält, ist er jedenfalls tolerant. Das muss nicht notwendig so sein: Auch eine unverblümte Meinungsäußerung in einer so heiklen Sache kann tolerant sein, aber das ist schon die höhere Schule der Toleranz. Allerdings, das gebe ich gerne zu, war mein abschließender Satz:“Das kann von ihm erwartet werden“ schlecht formuliert: Da könnte die zuvor genannte Bedingung als notwendig erscheinen, was nicht sein darf. D’accord?

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