Zehn Jahre AGG ohne Wirkung auf Familien

In Berlin wird gefeiert. Zehn Jahre „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ AGG. Die Schwäbische Zeitung berichtet und kommentiert. Dass im Auftrag der Regierung gröbste Verstöße gegen die geforderte Gleichbehandlung an der Tagesordnung sind, scheint Frau Christine Lüders, Chefin der Antidiskriminierungsstelle, noch nicht bemerkt zu haben.

Leserbrief

Ganz abgesehen von den täglichen Diffamierungen, denen Eltern wegen ihrer Kinder ausgesetzt sind, wäre es für die Chefin der Antidiskriminierungsstelle eine lohnende Aufgabe, derjenigen Diskriminierung nachzugehen, welche der Staat selbst, und deutlich an der Verfassung vorbei Eltern und ihren Kindern antut. Denn was hierzulande geschieht ist alles andere als Gleichbehandlung.

 

Obwohl das Grundgesetz den Eltern die Organisation ihrer Familie völlig freistellt ( Art. 6 GG ), schüttet der Staat seit U.v.d. Leyen in lenkender Absicht Milliarden für die Betreuung von Kindern erwerbstätiger Mütter aus, ohne dass Vollzeitmüttern für die Betreuung eigener Kinder auch nur ein einziger Euro zugestanden wird. Ebenso erhalten Mütter, die wegen bereits vorhandener Kinder vor der nächsten Entbindung nicht erwerbstätig waren, den geringsten Satz an Elterngeld, während Mütter, die bis zur Entbindung gut verdienten, den Höchstsatz bekommen. Auch diese Regelung soll Mütter aus dem Haus in die Betriebe zwingen. Die finanzielle Diskrepanz kann sich in einem Jahr bis auf 18 000 Euro belaufen – eine eindeutige verfassungswidrige Ungleichbehandlung! Dass ein Arbeitnehmer ohne Familie im Jahr 15 000 Euro mehr zur freien Verfügung hat als ein Vater von 2 Kindern bei gleichem Jahresgehalt von 35 000 Euro, müsste ebenfalls ein unübersehbarer Stolperstein für Frau Lüders sein.

http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

Wenn der Staat vorgibt, „Intoleranz zu missbilligen“ (Brigitte Zypras), dann soll er endlich bei sich selbst damit anfangen.

 

Bärbel Fischer

 

Ein Gedanke zu „Zehn Jahre AGG ohne Wirkung auf Familien

  1. Die Sache mit dem Elterngeldgesetz hat noch eine weitere Dimension: Da geht es nicht nur um Mütter erster oder zweiter Klasse, sondern auch um Geschlechterungleichbehandlung im Sinne des berühmten Equal Pay Gap. Weil Väter, die Elterngeld beantragen, vor der Entbindung (haha!) allermeistens mehr verdienen als Mütter, bekommen sie auch erheblich mehr Elterngeld. Inwieweit sie als Mutterersatz entsprechend mehr leisten, interessiert aber niemanden, denn darum geht es ja nicht. Es geht nur um den Lohnersatz als Schadensersatz wegen Betreuung eines Kindes. Das Kind als Schaden! Chapeau Frau von den Laien!

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