Jetzt erst recht!

Die SPD jubelt. Das Bundesverfassungsgericht hat ihrer Klage Recht gegeben. Das Betreuungsgeld sei nicht Sache des Bundes, sondern die Entscheidung der Länder.

Dazu die verlinkte Kolumne von Birgit Kelle, vierfache Mutter, Journalistin und Kämpferin für die Gleichbehandlung von weiblichen Lebensentwürfen.

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/10433-bundesverfassungsgericht-kippt-betreuungsgeld

Ein Gedanke zu „Jetzt erst recht!

  1. Nun hat das BVerfG sein Urteil zum Betreuungsgeld gesprochen. Nicht der Bund, sondern die Länder seien zuständig. Eltern, die ihre Kinderbetreuung selbst organisieren wollen, fragen sich allerdings: Warum ist der Bund zuständig für die vielfach üppigere Krippenfinanzierung, nicht aber für die Finanzierung alternativer Betreuung? Krippenbetreuung ist doch auch nur eine von mehreren Betreuungsvarianten. Wo bleibt die Erklärung? Über die Qualität der Kinderbetreuung schweigen sich die Karlsruher Richter leider aus. Der Gesetzgeber hat überdeutlich in Art. 6 GG die W a h l f r e i h e i t der Eltern in der Betreuung betont. Im Kinderbetreuungsurteil von 1998 wird erneut unterstrichen:“ Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffene Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6, Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von ihnen gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.“ ( BVerfGE 99,216-2BvR 1057/91 u. a. )
    A.Q.

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