Wie wird Karlsruhe urteilen?

Am Dienstag, 21. Juli wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg zum  Betreuungsgeld und Betreuungsbudget sprechen.

Dazu hat der Deutsche Familienverband, die größte deutsche Vereinigung zur Wahrung von Interessen der Familien, eine Pressemitteilung verfasst, die den gegnerischen Standpunkt vertritt und das Betreuungsgeld als überaus wichtige Maßnahme im Sinne echter Wahlfreiheit für Eltern befürwortet.

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/481-betreuungsgeld-der-ausbau-zum-betreuungsbudget-ist-verfassungsvorgabe

Selbst bei der skandalös minimalen Höhe des Betreuungsgeldes zeigt die Statistik, dass die Leistung bereits 455 000-fach in Anspruch genommen wird, eine Steigerung von 212 % innerhalb eines Jahres. Ein Erfolgsmodell!

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/476-wahlfreiheit-betreuungsgeld-auf-erfolgskurs

Dr. Stefan Sell deckte auf, dass Frau Schwesig eine „Studie“ aus der Mottenkiste nutzte, um Stimmung gegen das Betreuungsgeld zu machen.

http://deutscher-familienverband.de/component/content/article/11-aktuelles/335-hat-das-bundesfamilienministerium-eine-studie-gegen-das-betreuungsgeld-lanciert

 

 

 

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