Kleiner Grundkurs KINDERGELD

Kindergeld – Kein Geschenk, sondern Rückgabe von Diebesgut

Von Jürgen Borchert

Für das mit 38,8 Milliarden Euro gelistete Kindergeld gilt: Es ist zu größten Teilen kein Geschenk, sondern die Rückgabe von Diebesgut. Zugegebenermaßen ist das Verständnis der diesbezüglich zuständigen Grundlage des Kindergeldes im Einkommenssteuergesetz nicht ganz einfach, weil der Gesetzgeber in Paragraf 31 Satz 2 EStG  gleichzeitig eine Steuervergütungs- sowie eine Subventionsfunktion geregelt hat. Hier bietet sich zum besseren Verständnis die Lektüre einschlägiger Karlsruher Entscheidungen an. In seinem Beschluss vom 25. Mai 1990 hat das BVG nämlich festgestellt, daß das Existenzminimum der Bürger vom Zugriff der Einkommen- bzw. Lohnsteuer zu verschonen ist; da auch Kinder Bürger sind, ist folgerichtig das Existenzminimum der gesamten Familie insoweit steuerfrei zu halten. Das BVG hat in jener Entscheidung dem Gesetzgeber allerdings gestattet, auf das Existenzminimum von Kindern dann zuzugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das hat der Gesetzgeber, der ja aus Abgeordneten besteht, die wiedergewählt werden wollen, sich natürlich nicht zweimal sagen lassen, denn das Schenken von Kindergeld in Omnipotenz- und Spendierhosenpose ist den Wählern politisch ungleich angenehmer zu verkaufen als nur das bloße Nicht-Nehmen.

Etwa zwei Drittel der von den sogenannten Wissenschaftlern aufgelisteten ominösen 38,8 Milliarden Euro Kindergeld entfallen auf diese Kompensation der eigentlich verfassungswidrigen Steuererhebung. Wegen des restlichen Drittels empfiehlt sich die Lektüre des Karlsruher „Beamtenkinder“-Beschlusses vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) sowie des Nichtannahmebeschlusses zur Mehrwertsteuerbelastung von Familien vom 23. August 1999 (1 BvR 2164/98). In Ersterem ist zu lesen, daß die mit den höheren Aufwendungen für Kinder einhergehende stärkere indirekte Steuerbelastung durch das einheitliche Kindergeld nicht aufgefangen wird. Und in letzterem Beschluss, betreffend die Mehrwertsteuererhöhung von 1998, findet sich folgende einschlägige Passage: „Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose. Diese Belastung ist jedoch im Binnensystem der indirekten Steuern unvermeidlich und gesetzessystematisch folgerichtig. Sie muss aber eine diesen Belastungsfaktor kompensierende Entlastung bei der direkten Besteuerung, das heißt bei der Einkommensteuer zur Folge haben. Der Steuergesetzgeber hat deshalb stets darauf zu achten, daß eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehrt und die existenzsichernden Abzüge diesem erhöhten Bedarf anzupassen sind.“

Im Klartext: Bei jeder Erhöhung indirekter Steuern (gleich Verbrauchssteuern, zum Beispiel die Mehrwertsteuer) müssen die Steuerfreibeträge und/oder das Kindergeld ebenfalls erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den zurückliegenden Jahrzehnten die Verbrauchssteuern vielfach erhöht wurden, ohne dass der Gesetzgeber die ihm aufgegebene Kompensation unmittelbar vornahm, sowie ferner der Tatsache, daß das Aufkommen aus Verbrauchssteuern mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen des Fiskus ausmacht, bleibt auch von dem „üppigen“ Kindergeldgeschenk demnach so gut wie nichts übrig. Es reduziert  sich nahezu in toto als Ablieferung der verfassungswidrigen Beute aus der Besteuerung des Kinderexistenzminimums.

Leicht redigierte Fassung des Kindergeld-Kapitels aus dem Buch des Autors: Sozialstaatsdämmerung, München 2013, S. 94 – 97

 

Ein Gedanke zu „Kleiner Grundkurs KINDERGELD

  1. Klar, verständlich, auf das Wichtigste konzentriert: Kompliment und Dank an Herrn Borchert!

    Der Gesetzgeber benachteiligt Familien und lässt sich davon auch dann nicht abbringen, wenn die dritte Gewalt im Staat ihm das im Detail vorhält und Änderung verlangt. Er tut nichts, basta! Wer soll ihn schon zwingen? Was scheren ihn seine eigenen Gesetze – hier die Grundlagen des Steuerrechts- wenn sie ihm nicht in den Kram passen? Man beugt sich nur der Gewalt oder den Erfordernissen des eigenen Vorteils, etwa den Wählerbewegungen. Gerechtigkeit gilt wohl für eine Art Altersblödsinn von Rechtsgelehrten, Moral für das Gejammer der Schwächlinge. Das ist die Mentalität einer Mafia.

    Die Leute wissen das alles längst. Jedermann, der ein wenig rechnen kann – und wenn es um den eigenen Vorteil geht, können die meisten rechnen – weiß explizit oder ahnt intuitiv das, was Herr Borchert hier so klar herausgearbeitet hat. Folgt nun ein Aufstand ? Nein. Man passt sich an, will selber ein wenig „furbo“ sein (italienisch für „schlau, gerissen“, Kurzfassung des mafiosen Ideals). Man bekommt zum Beispiel keine Kinder mehr. Und fähige junge Leute wandern in Scharen aus. Am Rande bemerkt: Wir reden so viel von den Flüchtlingen, die zu uns kommen, und so wenig von unseren Söhnen und Töchtern, die von uns weg flüchten.

    Die Tatsache, dass es auf dieser Welt langlebige Gesellschaften und Staaten gab, gibt und geben wird, beweist, dass nicht immer und überall der furbo das Ideal ist. Sondern dass wenigstens ab und an und hin und wieder die Familie, das stammesgeschichtlich gesehen einzig stabile gesellschaftliche Gebilde und die aus ihr direkt abgeleiteten Beziehungsmuster im Ansehen stehen und den Staat tragen. So war es über gut vier Jahrtausende in Ägypten, beinahe ebenso lange in China, ein rundes Jahrtausend lang in Rom.

    Wenn man unseren jungen Leuten es immer schwerer macht, aus eigenen Kräften eine Familie zu gründen und zu unterhalten, dann wird unser Staat zugrunde gehen und dann wird es auch nicht schade um ihn sein. Dann kommen die Kosaken oder irgendwer anderes, den wir noch nicht auf der Rechnung haben, und werfen das ganze mafiose Konstrukt um. Glaubt denn irgendjemand, ein junger Mensch, der keine Aussicht hat, einmal eine Familie zu gründen und zu unterhalten, würde für diese komische Gesellschaft auf Tod und Leben kämpfen?

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